AnWoSo
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Die Tendenz geht zu Zweitfelgen mit Standardbereifung für die HU. Im Moment kenne ich keinen Fall, bei dem dir Freigabe unterwegs zu Problemen geführt hat. Für die Zukunft befürchte ich aber auch da Ungemach.
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Heute beim TÜV Süd mit der R100R : die Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. 0311.3 für den Conti Road Attack 2 hat gereicht, eintragen wollte keiner etwas![]()
90/90-21 auf R80G/S
Ich bin wider besseren Wissens auf die sogenannten "Reifenfreigaben" hereingefallen, man wird älter, überhastete Bestellung, die Sehkraft lässt nach, Lesebrille nicht griffbereit, beginnende Demenz, ein Bier war schlecht, ... , zu faul zum lesen.
90/90-21 ist kein 3.00-21, wer hätte denn was anderes gedacht?
...
Ich habe ehrlich gesagt sowieso nie verstanden, wie Freigaben eines Reifenherstellers die ABE des Fahrzeugherstellers "übersteuern" können (konnten).
Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren?![]()
Die Fahrzeughersteller haben wohl kein Interesse für alte Fahrzeuge noch Reifen zu testen.
Von denen ist nicht viel zu erwarten, die möchten wohl lieber Neufahrzeuge verkaufen.
Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren?![]()
Dieser Tage war ich bei einer Prüforganisation,
um den BT45 120er für die 90S abnehmen zu lassen
aus Furcht vor dem Erlöschen der BE.
(Dauerte etwas, der Prüfer sehr entgegenkommend.)
Auf die Frage, was mit den Unbedenklichkeits-
bescheinigungen ist (110er) sagte er,
die UB gälten generell nicht mehr.
grüße
ffritzle
Das bezweifle ich zunächst einmal, abgesehen von geänderten Größen.
Anbei mal die Reifenbindung von BMW die ja nur die RXXXR und R XXX GS Modelle betrifft (Seite 85-87).
Anhang anzeigen 239535
Alle anderen haben keine Reifenbindung.
Hallo Luggi,
wie.....waaaaaas?
R100 GS?
Soll das etwa bedeuten, dass ich zukünftig einen bisher vom Reifenhersteller freigegebenen Pneu wie z. Bsp. den Heidenau K60 Scout eintragen lassen muss?
.......
Worauf du einen lassen kannst. Schließlich haben die mit ihrer Lobbyarbeit die jetzige Regelung erzwungen.
Es droht sogar die sofortige Stilllegung, wenn Du den Reifen nicht vor Ort gegen Gebühr eintragen lässt. (Konkreter Fall ist bekannt)
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