Umbau/Einsatz H4 Retrofit LED für die 2-Ventiler

hg_filder

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Nachdem immer mehr ein besseres Licht wünschen, werden wir hier im ersten Post nach und nach alle Erkenntnisse zum Umbau der H4 Scheinwerfer auf LED Technik zusammenfassen. Bitte immer beachten, dass noch Änderungen aufgenommen werden. Immer mal wieder reinschauen.

Stand 04.06.2025

Die Firma Osram bietet die Möglichkeit, dass eingesandte Scheinwerfer wie "typgeprüft" auf eine Liste von Fahrzeugen aufgenommen werden, die dann zur legalen Nutzung in unseren 2-Ventilern eingesetzt werden können. Hier ist Osram eine rühmliche Ausnahme - aber die Prozedur zu Erlangung dieser Freigabe ist nicht ganz ohne (und wird nicht Bestandteil dieses Threads).

Um die Liste von Osram (Night Breaker LED) genauer zu verstehen, ein paar Worte vorab:

  • Osram prüft den Scheinwerfer auf die LED-Tauglichkeit ihrer Produkte
  • Ausgehend vom Scheinwerfer kann dann auf das spezifische Fahrzeug geschlossen werden
  • Es muss immer der Scheinwerfer mit der Zulassungsnummer (im folgenden E-Nummer) vorhanden sein, alternative Scheinwerfer sind nicht zulässig
  • Der spezifische Scheinwerfer muss in der originalen Ausstattung am Fahrzeug vorhanden gewesen sein. D.h. ein Umbau, bei dem der Scheinwerfer angebaut wurde, berechtigt NICHT den Einsatz der Leuchte
  • Die Bezeichnungen in der Freigabeliste sind nicht immer deckungsgleich mit den Handelsbezeichnungen von BMW, hier ist genau hinzuschauen
Was sich kompliziert anhört, ist nicht ganz so schlimm in der Umsetzung.

Aktuell ist genau ein Scheinwerfer seitens Osram freigegeben, zwei weitere Scheinwerfer sind in der Prüfung bzw. Freigabe.

##########

Scheinwerfer "E1 14572" Rundscheinwerfer H4

Verbaut in
Baureihe 247: alle ab /6 bis Ende 1996 der Baureihe 247

In der aktuellen Freigabe (Ausgabe 04-2025) werden darunter folgende Modelle aufgezeigt

  • R90S, R60/6, R75/6, R90/6 (1973-1976)
  • R100 (1976-1996) [gemeint ist die Bauserie 247 ab /7]
Mit diesen Zeilen wird eher Verunsicherung denn Klarheit geschaffen

Neben dieser Freigabeliste gibt es noch die ABG, d.h. das Zertifikat, welches mit dem Fahrzeug mitgeführt werden muss. In diesem Zertifikat sind sind alle zugelassenen Modelle enthalten und stehen nach dem Kauf zur Verfügung (Eingabe QR-Code bzw. 7-stellige Nummer). Die ABG von 12-2024 enthält unter "BMW 247" alle relevanten Modelle, welche deutlich ausführlicher ist.
Hier der Link zur aktuellen ABG.

Warum der Unterschied: Wenn man sich den KFZ-Schein ansieht, so sind die /6 Modelle Modell spezifisch eingetragen, d.h. von R50/6 bis R90S im Feld D.2. Ab /6 wurde seitens BMW nur noch "BMW 247" im Feld D.2 eingetragen, womit alle Modelle von R60/7 bis R100RS inkl. der Monomodelle gemeint sind.
Wer nun ein Motorrad mit obigem Scheinwerfer samt korrekter Nummer verbaut hat, sollte damit legal fahren können.

Status: abgeschlossen

Akteure:
Christian (K1200 RS Gespann)
Florian (Florian)
Michael (MM)
Bereitstellung des Scheinwerfers: Peter (Pjotl)


PXL_20250427_132151192.jpgPXL_20250427_142416470.jpgPXL_20250427_132142331.jpg

##########

Scheinwerfer "E5 408" Rundscheinwerfer H4

Verbaut in
Baureihe 247E: R80 G/S, R65 GS, R80/100GS '88, R80 GS '91 Basic

Status: In Bearbeitung, Scheinwerfer durch Osram geprüft, im Freigabeprozess

Akteure:
Wolfram (Wolfram2)
Werner (dabbelju)
Michael (MM)
Bereitstellung des Scheinwerfers: Fa. Boxerbasis / Warenwerk Wuppertal

##########

Scheinwerfer "E4 17,5 315" Rechteckscheinwerfer H4

Verbaut in
Baureihe 247E: R80/100 GS'88 PD, R80/100 GS'91, R80/100 GS'91 PD, R100 GS'91 PD Classic
Zusätzlich BMW F650 (Vergaser), BMW K75S


Status: In Bearbeitung, Scheinwerfer durch Osram geprüft, im Freigabeprozess

Akteure:
Jan (funkjan, Forum www.f650.de)
Hans (hg_filder) + Grunzer, Luggi, GS92, Onno, Luse, die Bilder der GS bzw. K75S zur Verfügung gestellt haben
Bereitstellung des Scheinwerfers: Jan (funkjan, Forum www.f650.de)

BMW_R100GS-91_04.jpgBMW_R100GS-91_05.jpg

##########

Scheinwerfer "E4 20 49" Rundscheinwerfer H4

Für folgende BMW gibt es derzeit keine Freigabeprüfung:
R45-R65 inkl. LS (248), R80ST (247E), alle mit gleichem Scheinwerfer
R50-R75/5 (246), Bilux und Umrüst-H4

Wer sich um die Freigabe des Scheinwerfers kümmern möchte, bitte auf MM oder mich zugehen.

##########

Hinweis: Bitte nicht auf Osram oder die Akteure direkt, d.h. per Mail oder DN für Rückfragen zugehen. Fragen gerne hier einstellen, bitte auch mal keine Antwort akzeptieren. Beide Seiten sind am Thema dran, weitere Anfragen können unter Umständen den Freigabeprozess verzögern. Die Freigaben werden aus der Erfahrung heraus recht lange dauern, Zeitpunkt derzeit nicht eingrenzbar.


Das gesamte LED-Team
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,

Wir/ich sind ja immer der Meinung, dass nur Osram in dem Freigabeprozess beteiligt ist. Für den Flyer dürfte das stimmen, aber für die ABG muss auch noch der TÜV, in dem Fall der TÜV Süd einbezogen werden. Zusätzlich muss das KBA diese Änderungen mit aufnehmen. Das könnte ein Grund sein, warum das möglicherweise länger dauert, als ich/wir uns das wünschen.

Hans
 
(...) für die ABG muss auch noch der TÜV (...) einbezogen werden. Zusätzlich muss das KBA diese Änderungen mit aufnehmen.
Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich hier um einen Genehmigungsprozess handelt, an dem mehrere (von einander unabhängige) Instanzen beteiligt sind. Für die Erteilung bzw. Erweiterung einer (in diesem Fall: Baumuster-) Genehmigung wird
  1. ein Gutachten eines vom Antragsteller (hier: Osram) unabhängigen Sachverständigen (hier: TÜV Süd) und
  2. auf Basis dieses Gutachtens die eigentliche Genehmigung (hoheitlicher Akt -> KBA)
benötigt. Und der Antragsteller kann die Bearbeitungs- und ggf. zusätzlichen Wartezeiten (ist ja nicht der einzige Vorgang) nicht beeinflussen.
 
@hg_filder:

Hallo Hans,
Heißt das, dass ein Scheinwerferspender auf unbestimmbare Zeit gesucht würde, damit das entsprechende Verfahren eingeleitet werden kann? Ich hab einen von den genannten E4 20 49 in Gebrauch, einen zweiten könnte ich zur Verfügung stellen.
Nur damit dieser nicht unnötig in der Weltgeschichte rumgeschickt wird, nochmals zur Klärung:
Meine Streuscheibe sieht wie die in #1 im ersten Bild gezeigte aus, nur dass sie in der mit Pfeil bezeichneten Zeile die Aufschrift 49 R 20 hat.
Ist das der richtige Scheinwerfer bzw. Streuscheibe?
Gruss,
Peter
 
Nur zur Information: m.W. müssen Streuscheibe und Reflektor in einem neu(wertig)en Zustand sein.

Gruß
Florian
 
@hg_filder:

Hallo Hans,
Heißt das, dass ein Scheinwerferspender auf unbestimmbare Zeit gesucht würde, damit das entsprechende Verfahren eingeleitet werden kann? Ich hab einen von den genannten E4 20 49 in Gebrauch, einen zweiten könnte ich zur Verfügung stellen.
Hallo Peter,
wir/ich werde das Thema nicht aufnehmen. Wer das machen will, darf sich gerne melden und sollte Leidensdruck mitbringen. Ich kümmere mich mit den Jungs aus dem F650 Forum um die Zulassung der Rechteckscheinwerfer GS ab 91.

Nur damit dieser nicht unnötig in der Weltgeschichte rumgeschickt wird, nochmals zur Klärung:
Meine Streuscheibe sieht wie die in #1 im ersten Bild gezeigte aus, nur dass sie in der mit Pfeil bezeichneten Zeile die Aufschrift 49 R 20 hat.
Ist das der richtige Scheinwerfer bzw. Streuscheibe?
Gruss,
Peter

Das ist der richtige und sollte 160 mm Durchmesser haben (so mein Gedächtnis mich nicht im Stich gelassen hat). Rechnet bitte aktuell um die 16 Wochen, die die Lampe dort benötigt wird.

Nur zur Information: m.W. müssen Streuscheibe und Reflektor in einem neu(wertig)en Zustand sein.

Gruß
Florian

Jupp, angelaufene oder beschädigte Gläser/Reflektoren gehen nicht.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Ahnung, warum in meinem Beitrag ein Daumen runter drin war. Ist/war nicht beabsichtigt und nun nicht mehr vorhanden.

Muss mal auf die Suche gehen …

Sorry, Hans

Nachtrag: warum ein [Klammer auf „n“ Klammer zu] (n) zum Daumen runter interpretiert wird, weis der IT-Teufel …
 
.......Der spezifische Scheinwerfer muss in der originalen Ausstattung am Fahrzeug vorhanden gewesen sein. D.h. ein Umbau, bei dem der Scheinwerfer angebaut wurde, berechtigt NICHT den Einsatz der Leuchte.............
Kannst Du bitte noch kurz erwähnen, wo das steht? Ich habe diesen Punkt bisher nirgends gelesen.
Nach meinem Wissensstand bezieht sich die Freigabeprüfung auf den jeweiligen Scheinwerfer, der dann auch an einem anderen Fahrzeug verbaut sein darf. Die Prüfung wird ja auch nur mit dem Scheinwerfer durchgeführt, ohne dass der an irgendeinem Fahrzeug verbaut ist.
 
hallo Hans, Dir und Deinen Mitwirkenden ein dickes Lob, vielen Dank !
Paul

p.s. habe meine Mopeds mit dem Truck Lite umgerüstet,
 
Kannst Du bitte noch kurz erwähnen, wo das steht? Ich habe diesen Punkt bisher nirgends gelesen.
Nach meinem Wissensstand bezieht sich die Freigabeprüfung auf den jeweiligen Scheinwerfer, der dann auch an einem anderen Fahrzeug verbaut sein darf. Die Prüfung wird ja auch nur mit dem Scheinwerfer durchgeführt, ohne dass der an irgendeinem Fahrzeug verbaut ist.
Nö, ganz ehrlich: Probier es aus, fahr zur Polizei und TÜV/DEKRA/... und berichte. Wenn dem so wäre, warum macht dann Osram so einen Riesen Aufwand? Und in der ABG würde sicherlich nur der Scheinwerfer stehen.

Falls du Recht haben solltest und das begründen kannst, ändere ich natürlich gerne den Text.

Du bis am Zug

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, ganz ehrlich: Probier es aus, fahr zur Polizei und TÜV/DEKRA/... und berichte. Wenn dem so wäre, warum macht dann Osram so einen Riesen Aufwand? Und in der ABG würde sicherlich nur der Scheinwerfer stehen.

Falls du Recht haben solltest und das begründen kannst, ändere ich natürlich gerne den Text.

Du bis am Zug

Hans
Hallo Hans,

super, dass ihr euch so kümmert - ernsthaft!

Allerdings war ich gestern mit der R100RS, Bj. 1982, beim TÜV in Bayreuth. Night Breaker LED war drin; der Prüfer hat genauestens die Höheneinstellung von Abblendlicht und Fernlicht kontrolliert, aber die Osram LED hat ihn überhaupt nicht gestört, er hat auch nicht danach gefragt! Ich war vorbereitet und hatte die Osram Kompatibiltätsliste dabei, in der ja dank euch die R100 drinsteht, aber niemand hat danach gefragt! Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wußte, dass die Osram LED für diese BMWs zulässig ist. Mein Fazit: Einfach einbauen und fahren.

Dafür hat er minutenlang die (nagelneuen) Reifen Bridgestone BT46 kontrolliert, war aber nichts zu machen, weil ich im Schein die alten Zollbezeichnungen und die neuen Millimeterbezeichnungen stehen habe.

Gruß
Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Frank,
dass die meisten Prüfer/innen, sicherlich aber auch viele Polizisten/innen die LED als Sicherheitsgewinn sehen und das Fahrzeug eher durchwinken, glaube und hoffe ich gerne - solange der Scheinwerfer richtig eingestellt ist. Und die Einstellung ist dann im Falle LED sicherlich nochmal wichtiger, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Wie es dann im Ernstfall eines Unfalls aussieht, steht sicherlich auf einem anderen Blatt. Wir werden hier aber niemanden ermutigen wollen, es einfach einzubauen. Hier geht es wirklich nur darum, die Teile zu legalisieren - was wer daraus macht, ist die Entscheidung der einzelnen Personen.

Ich würde es dennoch begrüßen, wenn eine generelle Freigabe von geprüften Leuchtmittel unabhängig des Scheinwerfers erfolgen würde. Träume darf man ja.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, ganz ehrlich: Probier es aus, fahr zur Polizei und TÜV/DEKRA/... und berichte. Wenn dem so wäre, warum macht dann Osram so einen Riesen Aufwand? Und in der ABG würde sicherlich nur der Scheinwerfer stehen.

Falls du Recht haben solltest und das begründen kannst, ändere ich natürlich gerne den Text.

Du bis am Zug

Gabs
Ja, ist klar. Du hast das doch sicherlich nicht einfach so geschrieben; die entsprechende Info muss doch irgendwoher sein? Das interessiert mich halt. "Wenn" und "würde" finde ich in so einem Fall nicht so recht ausreichend.
Mein Kenntnisstand ist, dass ausschließlich der durch seine E-Nummer gekennzeichnete Scheinwerfer ausschlaggebend ist, und dass in der ABG diverse Fahrzeuge lediglich zur leichteren Orientierung für den Anwender genannt sind.
Das hier steht in der Kompatibilitätsliste von Osram: "Zugelassen sind nur Fahrzeuge, deren Scheinwerfergenehmigungsnummern mit denen in der Kompatibilitätsliste übereinstimmen. Alle übrigen Fahrzeugdaten dienen lediglich der Orientierung." (Quelle: NIGHT BREAKER LED | Automotive)
Das heißt m.E. ganz klar, dass es ausschließlich auf die Prüfnummer des Scheinwerfers ankommt. Es heißt m.E. eben nicht, dass der LED-Einbau nur dann erlaubt ist, wenn sich der geprüfte SW an einem der genannten Fahrzeuge befindet.
Beispiel: Eine R45 mit dem großen SW der R100, der lt. E-Nummer zulässig ist. Somit ist diese R45 ein "Fahrzeug, dessen SW-Gen.nr. mit der in der K.-Liste übereinstimmt". Ob der an diesem Fahrzeug richtig angebaut und eingestellt ist, ist eine ganz andere Nummer. Das wird im Zweifelsfalle von einem Sachverständigen überprüft werden. Dass der SW an einer R100 richtig angebaut und eingestellt ist, ist ja mglw auch nicht immer gegeben.
Daher kann sich die Freigabeliste nach meinem Verständnis niemals auf ein Fahrzeug beziehen, sondern nur auf einen Scheinwerfer.

So, das war nun mein ausführlicher Zug.

Jochen
 
.........Ich würde es dennoch begrüßen, wenn eine generelle Freigabe von geprüften Leuchtmittel unabhängig des Scheinwerfers erfolgen würde........
Das sehe ich auch so. Dass jeder SW einzeln geprüft werden muss, ist in meinen Augen nichts anderes als ein bürokratischer Schildbügerstreich.
 
Schau dir bitte mal die ABG der Leuchte an: Warum sind dort explizit Fahrzeuge mit ABE-Nummern der Fahrzeugzulassung drauf? Warum macht sich eine Firma den Aufwand, wenn dein Ansatz passen würde? Warum musste ich für alle Fahrzeuge (in meinem Fall waren das 5 Stück) Bilder, KFZ-Schein und passende Erstzulassung zusammentragen, wenn doch nur die Zulassung des Scheinwerfers reichen würde?

Hans
 
Wenn dem so wäre, warum macht dann Osram so einen Riesen Aufwand?
Produkthaftung. Die Prüfung findet nur an einem Scheinwerfer ohne Fahrzeug im Lichtkanal statt, der Rest drumrum einschließlich der Fahrzeugzuordnung ist Bürokratie, wobei die Kompatibilitätslisten von Osram und Philips trotzdem nicht fehlerfrei sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau dir bitte mal die ABG der Leuchte an: Warum sind dort explizit Fahrzeuge mit ABE-Nummern der Fahrzeugzulassung drauf? Warum macht sich eine Firma den Aufwand, wenn dein Ansatz passen würde? Warum musste ich für alle Fahrzeuge (in meinem Fall waren das 5 Stück) Bilder, KFZ-Schein und passende Erstzulassung zusammentragen, wenn doch nur die Zulassung des Scheinwerfers reichen würde?

Hans
Moin Hans,
in der LED-ABG (https://look.ams-osram.com/m/8fe732...ompatibility-List-Motorcycle-DE-01-2025-1.pdf) gips keine ABE-Nrn der Fahrzeuge. Nur die E-Nrn der SW. Sowie als Übersichtshilfe und Beispiele Fahrzeuge, in denen der jeweiilige SW eingebaut wurde.
Die Fahrzeugliste stimmt gelegentlich nicht oder ist unvollständig, wie Hansen schon schrub.
Beispiel: In der Liste stehen R45, R60, R65, R75, R80, R90 Bj. 1973-1976. R45/65 gab es zu der Zeit noch lange nicht, außerdem haben die den SW mit der Nr. E1 14572 nicht, jedenfalls nicht ab Werk. R60/5und R75/5, die es im Bj 73 noch original neu ab Werk gab, ebenfalls nicht.
Mit der SW-Nr. E1 34494 wird die K75 genannt, stimmt auch nicht. Der SW ist in der K75RT.
Deine Fragen kannst Du sicherlich mit Osram klären, dafür bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich könnte da nur spekulieren. Will ich aber nicht, da für mich der Fall glockenklar ist.

Jochen
 
Dein Link ist NICHT die ABG!! Bitte richtig den ersten Beitrag von mir richtig lesen, es ist "nur" die Kompatibilitätsliste, eigentlich besser ein Flyer ohne rechtlichen Hintergrund. Die ABG ist das Teil, dass mit dem Einsatz der Leuchte mitzuführen ist. Link ist oben drin.

Hans
 
Das ändert genau gar nichts an meinem Standpunkt. Auch die Fahrzeugliste in der ABG dient lediglich der Übersicht und beinhaltet Fehler.
Z.B. ist die Nennung der BMW 248 (R45/65) i. Zsh. mit dem SW E1 14572 einfach falsch. Den SW gab es nicht bei der R45/65 ab Werk.
Diese Zuordnung wurde also offenbar von Osram nicht so ganz genau geprüft.
Meine Vermutung: weil es nicht aufs Fahrzeug ankommt, sondern auf den SW.
Noch ne Vermutung: Vielleicht wollte Osram von Dir entsprechende Daten, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

In der ABG steht in der Anlage 1, Punkt 3: "SO.KFZ Wohnmobil und weitere Klassen / Aufbauarten,............ deren Scheinwerfer mit der
entsprechenden Scheinwerfer-Genehmigungs Nr. genehmigt sind, sind ebenfalls freigegeben. /" Eben auch ohne explizite Nennung des genauen Fahrzeugtyps.
Für mich ist der Fall völlig klar, daher bin ich jetzt hier raus.
Ich argumentiere und bemühe mich Quellen zu nennen, aber die Quellennennung von Dir fehlt immer noch. Langt jetzt. Machts was wollts.
 
Offensichtlich weiss Osram um mögliche Ungenauigkeiten ihrer Listen. Wie sonst ist die folgende Formulierung aus dem Kompatibilitätsdokument zu erklären:

Zitat: "Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt ist, aber eine bereits genehmigte Scheinwerfer-
Kennnummer hat, kontaktieren Sie uns bitte unter automotive-service@osram.com oder +49 89 6213-3322"

Man möchte (lobenswerterweise) halt die Listen so komplett wie möglich haben.

Für mich heisst das aber auch, dass die zugesagte Kompatibilität sich immer auf ein (serienmässigen) Fahrzeugtyp bezieht ("aber eine bereits genehmigte SW-Kennnummer hat"). Sonst hätte man ja die Typnennung ganz wegfallen lassen können, Schliesslich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sich Osram unter der genannten Rufnummer mit jeder auf einen kompatiblen SW umgebauten Mopete beschäftigen will.

Gruss

Detlef
 
...
Ich argumentiere und bemühe mich Quellen zu nennen, aber die Quellennennung von Dir fehlt immer noch. Langt jetzt. Machts was wollts.
Dein stetiges Gegen-uns-Argumentieren fällt mir schon länger auf.
Natürlich ist Kritik erwünscht, aber diese Kultur des Besserwissens ohne sich selbst mit der Materie aktiv beschäftigt zu haben
nervt langsam. Das Genehmigungsprozedere ist nun mal wie es ist. Das bedeutet, wir müssen mit Beamten im KBA, Sachverständigen und Mitarbeitern des Herstellers leben, von denen niemand die Situation der alten 2V-Boxer von BMW so gut kennt wie wir.
Ansonsten sieht der Markt so aus, dass der durchschnittliche Fahrzeugbesitzer die LED-Lampen will, aber mit der Identifizierung seines Scheinwerfers in aller Regel überfordert ist.
 
Bei Gelegenheit werde ich versuchen, aus ureigenstem Interesse heraus die bestehende Verunsicherung durch belastbare Aussagen von Osram zu beseitigen.
An meinen beiden GSen war im Original ein Scheinwerfer vom Typ E 17,5 315 Rechteckscheinwerfer verbaut. Nach Umbau auf Brotdose sind da jetzt SW Typ E5 408 drin.
Da wär' es schon wichtig zu wissen, welche der beiden Kompatibilitätsalternativen zur Anwendung kommt.
 
Ich hatte hierzu einmal die Auskunft von Philips erhalten, dass der geprüfte Scheinwerfer immer nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Fahrzeug, in dem er serienmäßig verbaut und geprüft wurde, die Zulassung erhält.

Ich vermute einmal, dass die Einbauhöhe eines geprüften Scheinwerfers in dem damit geprüften Fahrzeug eine entscheidende Rolle spielt, und diese Höhe in einem anderen Fahrzeug dann ja auch schnell eine andere sein kann.

Extrembeispiel hierzu wäre jetzt, zugelassene Rundscheinwerfer eines Motorrades auf einem LKW-Dach zu montieren, das gäbe mit Sicherheit ein völlig anderes Lichtbild, und lässt diese Einschränkung vielleicht ein wenig verständlicher erscheinen.
 
LED-Licht ist eine Geissel der Menschheit und gehört verboten. 👎
Es blendet.
Ja ich weiss, offiziell nicht, aber die messen vermutlich in einer idealen 2-dimensionalen Welt, ohne Schlaglöcher und ohne Nickbewegungen.

Der Verkehr wird auch nicht sicherer, sondern es wird schneller gefahren, weil man ja besser sieht.
Schon das H4 Licht war ein Irrweg.

Immer helleres Licht, damit ich auch nachts rasen kann.
Schneller, schneller, immer schneller....
 
...
Extrembeispiel hierzu wäre jetzt, zugelassene Rundscheinwerfer eines Motorrades auf einem LKW-Dach zu montieren, das gäbe mit Sicherheit ein völlig anderes Lichtbild, und lässt diese Einschränkung vielleicht ein wenig verständlicher erscheinen.
Abblendlicht darf max. in 1,20 m Höhe montiert werden - daher passt das nicht.
 
In "meinem" Beispiel wäre das besonders ärgerlich, da ja die R80/R100GS von 1990 und von 1991 nur sehr wenig unterscheidet.
 
Abblendlicht darf max. in 1,20 m Höhe montiert werden - daher passt das nicht.
Du weist was ich meine.
Die Höhe des Scheinwerfers spielt schon eine Rolle, wenn es um die Ausleuchtung der Fahrbahn geht.
Und da gibt es eben auch Abweichungen von Motorradmodell zu Motorradmodell, selbst wenn der gleiche Scheinwerfer verbaut wurde.
 
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