Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Komme von der Prüfstelle gerade zurück, habe den alten Brief und die Erklärung aus "heute-beim-tuev.23720/page-86#post-1499271"
vorgezeigt, nach kurzer Beratung der Prüfer "alles in Ordung" zuviel gezahltes Geld zurück :) freundlich und zuvorkommend mit der Bemerkung wieder was gelernt....

Vielen Dank füreure Unterstützung und Ratschläge.
Rudolf
 
Nur mit der Auflage den Scout in die Papiere eintragen zu lassen. ;). siehe oben
Ein im Rahmen der Prüfung behobener Mangel (der eigentlich kein Mangel war).


Komme von der Prüfstelle gerade zurück, habe den alten Brief und die Erklärung aus "heute-beim-tuev.23720/page-86#post-1499271"
vorgezeigt, nach kurzer Beratung der Prüfer "alles in Ordung" zuviel gezahltes Geld zurück :) freundlich und zuvorkommend mit der Bemerkung wieder was gelernt....

Ich finde es gut dass du da nochmal hingegangen bist und erfolgreich reklamiert hast. Vermutlich war es wirklich einfach ein Fehler.

Ganz wohl ist mir speziell beim Thema Reifen und Prüforganisationen nicht. Als vor einigen Jahren der TÜV Nord begonnen hat, die UB der Reifenhersteller nicht mehr anzuerkennen (und großzüßgigerweise kostenpflichtige Einzelabnahmen unter Hinzuziehung dieser Dokumente anbot), war das kein Irrtum. Nach meiner laienhaften Einschätzung hatten diese Wildwestmethoden keine rechtliche Grundlage. Die (unsägliche) Änderungen der Rechtslage für Reifenbindungen bei Motorädern mit alter nationaler BE über die Lobbyarbeit (Verkehrsausschuss, Veröffentlichung im Verkehrsblatt) war erst später erfolgreich. Also im Zweifel: Wehret den Anfängen!

Gruß
Marcus
 
Nur mit der Auflage den Scout in die Papiere eintragen zu lassen. ;). siehe oben

Ein im Rahmen der Prüfung behobener Mangel (der eigentlich kein Mangel war).
...
Ich habe nochmal in meinen Unterlagen bei einer Reifeneintragung nachgeschaut. R100R mit Reifenbindung. Das Dokument für HU/AU enthält keinerlei Hinweis darauf, dass es noch ein weiteres Dokument mit einer Änderung gibt. Die Plakette wurde erteilt. In meinem Fall muss ich das eintragen lassen, weil die Freigaben der Hersteller nicht mehr gelten. Aber bei einer GS ohne Reifenbindung könnte die Reifenabnahme m.E. auch einfach im Reißwolf verschwinden.

Die Klärung mit dem aaS ist natürlich die weitaus bessere Variante.

Gruß Bernhard
 
Nachtrag:
Wichtig aus dem alten Brief ist die Ziffer 20 / 21und Ziffer 22 / 23 wie beschrieben.
Die Prüfstelle hat auchZugriff auf die ABE von BMW, in der keine Reifenbindung für
dieR80GS steht, nur Reifenbindung wie unter Ziffer 22 / 23 so dieErklärung des Prüfers.

Gruß Rudolf
 
ich bekomme stets Hörner, wenn ich die Amtsschimmel dergestalt wiehern höre ...
Da wieherte nicht der Amtsschimmel.
Da hat der Finanzvorstand der ORGANISATION(*) gedachtund andere handeln lassen.
(*) das kloane Sternderl ist mit Bedacht in Klammern gesetzt.
Denn darin verbirgt sich eine ganze Reihe von
Organisationen, deren selbstgewählte Bezeichnungen wie -nur beispielhaft: cosa nostra, mafia, triaden, etc et al.
nichts gutes erwarten lassen.
 
Der Fehler seitens des Kunden war hier der Auftrag "HU + Reifenbindung austragen". So lese ich das jedenfalls oben.
Wenn der Kunde die Bindung explizit entfernt haben möchte und es existiert tatsächlich eine (hier für R-Reifen), kommt das sog.
Hüllkurvenverfahren zum Einsatz. Damit soll geprüft werden, ob jegliche Reifen verbaubar sind unter Einhaltung von Mindestabständen.
Nun wissen wir alle, dass es bei vielen 2V da auch mit Serienreifen eng werden kann.
 
Hallo Michael,

dann ist aber der HU Bericht fehlerhaft. Dort steht als Mangel eingetragen, dass die Fabrikatsbindung nicht eingehalten wurden. Montiert war aber der Heidenau Scout und der ist nicht zu beanstanden. Der Mangel wurde dann innerhalb der Prüfung durch die Eintragung behoben. Wohlgemerkt wurde hier der Scout eingetragen, der gar nicht einzutragen ist. Das ist auch falsch. Ich sehe die Fehler hier schon beim Prüfer.

Btw: Was mich immer wundert: Anscheinend tragen die "Prüfer" die abweichenden Reifen ein. Dazu sind die doch m.M. gar nicht befugt. Da es kein Teilegutachten gibt (und die Zettel der Reifenhersteller sind keine Teilegutachten), ist das doch eigentlich eine "Einzelabnahme"?

Gruß
Marcus
 
Der Fehler seitens des Kunden war hier der Auftrag "HU + Reifenbindung austragen". So lese ich das jedenfalls oben.
Die HU fällig 07 / 25.

1. Prüfstelle: HU kann nicht durchgeführt werden da Reifenbindung vorhanden muss erst geändert werden, also keine HU.

2. Prüfstelle: meine Frage, bei meinen Motorrad ist eine HU fällig muss der TX...ausgetragen werden ?
Vorlage: ZB1 und alten Fahrzeugbrief, NachPrüfung der Unterlagen Antwort „JA "

Richtig, so wurde der Auftrag erteilt, einmal HU und Reifenbindung austragen.
Hinweis auf die Eintragungen im alten Brief ....🙂

..... kommt das sog.
Hüllkurvenverfahren zum Einsatz. Damit soll geprüft werden, ob jegliche Reifen verbaubar sind unter Einhaltung von Mindestabständen.
Nun wissen wir alle, dass es bei vielen 2V da auch mit Serienreifen eng werden kann.
Ergebnis nur Scout

Gruß Rudolf
 
Nabend, ich muss ja bei meiner R100R die Reifen eintragen Lassen.
Der Prüfer im Ort meinte, wenn die Größe und Geschwindigkeits Index stimmt kannst du alles fahren.
Was ich gelesen habe stimmt das bei meinem Modell nicht.

Nun ich bin eine Zeitlang auf Unbefestigten Wegen und Co. gefahren.
Habe den Pirelli STR eintragen lassen, gleiche Größe, Index wie Original Bereifung.

Abnahme ein Witz, Größe anschauen, einmal daran drehen, keine Probefahrt mit Bremsungen.
Die Frage warum, war eigentlich mehr von Interesse .....
Vom " bescheuerten" Bürger kann man doch erwarten, dass er nicht mit schleifenden Reifen los brettert.

Da die Zeit nun vorbei ist und ich wohl den neuen Bridgestone S 23 fahren will, geht das wieder los.

So lange der " Kunde" zahlt, ist das wohl eine gute Quelle.
Beste Grüße Beem.👋
 
:

Abnahme ein Witz, Größe anschauen, einmal daran drehen, keine Probefahrt mit Bremsungen.
Die Frage warum, war eigentlich mehr von Interesse .....
Vom " bescheuerten" Bürger kann man doch erwarten, dass er nicht mit schleifenden Reifen los brettert.

Da die Zeit nun vorbei ist und ich wohl den neuen Bridgestone S 23 fahren will, geht das wieder los.

So lange der " Kunde" zahlt, ist das wohl eine gute Quelle.
Beste Grüße Beem.👋
Stimmt, reine Geldmacherei der Prüforganisationen, die sich hier in der Politik durchgesetzt haben. Bei der R100R ist das ein Rückschritt nach 1992. Damals war das auch noch so, dass man jedesmal, wenn der Reifenhersteller den Namen seines Produktes geändert hat beim Tüv eintragen lassen musste (z.B. ME 33 in ME 330, tolle Wurst). Wenn man die elenden Metzeler loswerden wollte und auf dem BT45 umsteigen wollte: Wieder Blechen. Später kamen dann gottseidank die UB von den Reifenherstellern und alles war gut. Bei Motorrädern mit EU Zulassung gibt es den Quark ja auch nicht und die haben die gleichen Reifen wie wir an unseren alten Schätzchen. Ich mach bei meinen drei R100R/Mystic gar nichts und stelle mich einfach dumm. Könnte mir vorstellen, dass das bei der HU einfach durchgeht, zumal ich da bekannter/guter Kunde bin...
 
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