Erfahrungen mit trucklite LED-Scheinwerfer

Hmmm, da gibt es nun ein Detail, welches mir nicht gefällt: unten am Glas ist ein Pfeil nach links (in Fahrtrichtung gesehen).

Da handelt es sich doch um einen Scheinwerfer für Linksverkehr! Obschon das Lichtmuster mit ansteigenden Linie rechts zeigt mir asymmetrischen Lichtwurf nach rechts.

Ein Scheinwerfer für Rechtsverkehr sollte ohne Pfeil sein.

Kannst du mal schauen, Uwe: hat das Deiner auch?

Franz

P.S.
Sorry, das Bild ist unscharf

Edith hat noch etwas recherchiert: es handelt sich um den Typ 27290C, sollte also für Rechtsverkehr sein. Typ 27291C ist für Linksverkehr.
Aber der Pfeil... Ich freue mich schon auf die erste Kontrolle durch die Rennleitung, das wird ja lustig!

Hier die Herstellerseite mit den verschiedenen Typen.

http://www.truck-lite.com/webapp/wc...=0&langId=-1&top_category=15554&storeId=10001
 

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Ein Scheinwerfer für Rechtsverkehr sollte ohne Pfeil sein.
Eigentlich ja, aber der für Linksverkehr hat einen Pfeil, der nach links zeigt, wenn man von vorne drauf schaut. Ich habe hier einen H4-Einsatz von Lucas, dem man auf den ersten Blick an der Streuscheibe ansieht, dass er für Rechtsverkehr ist. Und der hat auch einen Pfeil nach rechts.

Gruß
Günter
 
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PN kommt gleich ;)
Hier nochmal 3 Bilder EDIT: sind doch 4 geworden :D
Der Lucas mit dem üblichen Keil rechts in der Streuscheibe und Pfeil nach rechts

lucas.jpg

Shin Yo für Rechtsverkehr mit Keil rechts im Reflektor aber ohne Pfeil

shin yo.jpg

Honda Hornet 900 (habe ich an der BMW, einer NTV und der Seven Fifty)
mit Keil rechts im Reflektor und auch ohne Pfeil

hornet.jpg

Und ein Billg-Klarglaseinsatz mit symmetrischem Abblendlicht und Doppelpfeil. Man kan gut den symmetrischen Reflektor erkennen

symmetrisch.jpg

Gruß
Günter
 
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...
Btw, die Farben kannst Du doch im Browser justieren, nicht?
...
Ich soll jetzt an meiner Brause rumfummeln? Nö, kein Bock.



Nur zur Klarheit: ich meinte den hiesigen Editor und die Hervorhebung von Text, wo man als User einen Link hinterlegt hat. Klar kann man selber ne andre Textfarbe und Attribut "untersteichen" wählen, aber da wird man doch garantiert die CSS anpassen können.
 
Ich komme zum Schluss, dass die Kennzeichnung dieses Scheinwerfers definitiv falsch ist. Wird dieser Scheinwerfer installiert, sind Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen und der periodischen Fahrzeugprüfung zu erwarten und im Unfall ist mit Regressforderungen der Versicherung zu rechnen.

Korrekt wäre, dass KEIN Pfeil auf der Frontscheibe des Scheinwerfers ist.

Hier ist die aktuelle ECE Regulation:

https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs101-120.html
Regulation No. 112 - Rev.3 - Headlamps emitting an asymmetrical passing-beam 4.2.2. The following additional symbol (or symbols)
[…]
4.2.2.1. On headlamps meeting left-hand traffic requirements only, a horizontal arrow pointing to the right of an observer facing the headlamp, i.e. to the side of the road on which the traffic moves;

Die Auslegung vom schweizerischen ASTRA ist also korrekt.

Auch ein Dokument des TÜV Süd zeigt das (Danke für diesen zweiten Hinweis per PN Günter!):

http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...091/ECE112.pdf


4.2.2.1. bei Scheinwerfern, die nur für Linksverkehr bestimmt sind, ein waagerechter Pfeil, der, von vorn
gesehen, nach rechts zeigt, das heißt nach der Fahrbahnseite, auf der die Fahrzeuge fahren;

Ich verzichte vorläufig auf die Installation des Schweinwerfers und warte die Antworten des Herstellers und der Motorfahrzeugbehörde der Schweiz auf meine Anfragen ab.

Franz
 
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Hier ein Bild meines Scheinwerfers, welche zeigt dass die Asymmetrie grundsätzlich O.K. ist:

20180211 Trucklite Reflektor.jpg

Die schraffierten Flächen sind nicht verspiegelt. Man kann auch auf der TruckLite Produktseite erkennen, dass das beim Linksverkehrprodukt 27291C umgekehrt ist.

Wenn bloss dieser blöde Pfeil nicht wäre :schimpf:

Franz
 
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Ich komme zum Schluss, dass die Kennzeichnung dieses Scheinwerfers definitiv falsch ist.

Du hast zu 100 % recht! Ich hatte das Gleiche beim rechteckigen Trucklite festgestellt und damals Schriftwechsel mit dem Lieferanten. Heraus kam dabei, dass es laut Lieferant nur diese Streuscheibe gibt.

Meines Erachtens hat die klare Streuscheibe zwar keinen optischen Einfluss auf die Rechts/Links-Ausleuchtung und wenn man den Lichtkegel anschaut, sieht man, dass der Scheinwerfer eindeutig für Rechtsverkehr ausleuchtet. Aber der Pfeil auf der Streuscheibe gehört ebenso eindeutig zu Linksverkehr-Scheinwerfern. Bei Rechtsverkehr dürfte wie schon erwähnt nach den maßgebenden Vorschriften kein Pfeil auf der Streuscheibe vorhanden sein. Bei beidseitig zugelassenen Scheinwerfern ein Pfeil mit zwei Spitzen. Die Kennzeichnung auf der Trucklite Streuscheibe ist nicht rechtskonform!

Grüße
Marcus
 
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Ist wie bei meinem Lucas-H4-Einsatz......

Gruß
Günter

Günter
Das hilft nicht weiter, dass du zweimal denselben Lucas erwähnst! Ich würde auch mit dem Teil in der Schweiz nicht rumfahren, da ich der Rennleitung nicht den geringsten Ansatz zu Beschwerden geben möchte.

Gruss
Franz
 
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Du hast zu 100 % recht! Ich hatte das Gleiche beim rechteckigen Trucklite festgestellt und damals Schriftwechsel mit dem Lieferanten. Heraus kam dabei, dass es laut Lieferant nur diese Streuscheibe gibt.

Meines Erachtens hat die klare Streuscheibe zwar keinen ptischen Einfluss auf Rechts/Links und wenn man den Lichtkegel anschaut, sieht man, dass der Scheinwerfer eindeutig für Rechtsverkehr ausleuchtet. Aber der Pfeil auf der Streuscheibe gehört ebenso eindeutig zu Linksverkehr-Scheinwefern. Bei Rechtsverkehr dürfte wie schon erwähnt nach den maßgebenden Vorschriften kein Pfeil auf der Streuscheibe vorhanden sein. Bei beidseitig zugelassenen Scheinwerfern ein Pfeil mit zwei Spitzen. Die Kennzeichnung auf der Trucklite Streuscheibe ist nicht rechtskonform!

Grüße
Marcus

Danke Marcus

Nun klärt sich die Sache! Die Scheibe ist in diesem Fall keine STREUscheibe, da sie ja klar und nicht strukturiert ist. Grundsätzlich könnte ich den Pfeil wegschleifen und dann das Polycarbonat nachpolieren.

Mach ich aber nicht! Ich finde es schade, dass z.B. der Einkäufer von Louis das nicht bereits bemängelt hat.

Ich werde die Antworten auf meine Anfragen bei Louis und TruckLite nun abwarten.

Gruss
Franz
 
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...Grundsätzlich könnte ich den Pfeil wegschleifen und dann das Polycarbonat nachpolieren.. .

Das habe ich mir damals auch gedacht, bin mir aber nicht sicher ob das so einfach geht. Von Autoscheinwerfern kenne ich das so, dass auf dem Polycarbonat eine Hartbeschichtung als Kratzschutz drauf ist. Die muss man mit Korund-Schleifpapier runterschleifen, bevor man polieren kann. Und das geht wieder nicht auf Teilflächen.

Ich habe den Truck-Lite damals auch aus anderen Gründen nicht montiert (mache ich vermutkich auch nicht mehr...).

Berichte bitte was bei Deinen Reklamationen rauskommt!

Grüße
Marcus
 
Ja, ich werde über die Antworten hier berichten, Marcus.

Weitere Ueberlegungen, die ich mir beim Hantieren mit diesem Scheinwerfer machte:

Vermutlich ist es schlechter Rat, das Teil in ein geschlossenes Gehäuse einzubauen. Es ist passiv gekühlt, die Guss-Rückwand ist der Kühlkörper.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Temperatur in einem geschlossenen Gehäuse zu hoch liegt und sich das negativ auf die Lebensdauer der LED auswirken wird. Jedenfalls muss man die Betriebstemperatur bei einem Einbau genau beobachten!

Gruss
Franz
 
Das hilft nicht weiter, dass du zweimal denselben Lucas erwähnst!
Der ist auch falsch gekennzeichnet und da ist es in der Streuscheibe, deren Profilierung eindeutig für Rechtsverkehr ausgelegt ist. Gibt also noch mehr Hersteller, die da etwas "schlampig" sind.

Gruß
Günter
 
Der ist auch falsch gekennzeichnet und da ist es in der Streuscheibe, deren Profilierung eindeutig für Rechtsverkehr ausgelegt ist. Gibt also noch mehr Hersteller, die da etwas "schlampig" sind.

Gruß
Günter

Klar, Günter

Es geht ja auch nicht darum, einen Hersteller "blosszustellen". Es geht nur darum, klar erkennbar Rechtskonform herumzufahren.

Franz
 
Hallo,

eines würde mich in diesem Zusammenhang noch interessieren: Der TruckLite bringt ein Standlicht mit in Form zweier LEDs, die vorne im Steg zwischen den beiden Reflektorhälften untergebracht sind. Mir erscheinen diese etwas wenig auffällig.

Die RT hat in der Verkleidung ein eigenes Standlicht, das als »Positionsleuchte« in die Papiere eingetragen ist. Dem Originalscheinwerfer fehlt die Standlichtlampe dementsprechend.

Ist es zulässig, beide Positionsleuchten anzuschließen (würde ich bevorzugen)? Falls nein, welche ist stillzulegen?

Beste Grüße, Uwe
 
Du hast zu 100 % recht! Ich hatte das Gleiche beim rechteckigen Trucklite festgestellt und damals Schriftwechsel mit dem Lieferanten. Heraus kam dabei, dass es laut Lieferant nur diese Streuscheibe gibt.

Meines Erachtens hat die klare Streuscheibe zwar keinen optischen Einfluss auf die Rechts/Links-Ausleuchtung und wenn man den Lichtkegel anschaut, sieht man, dass der Scheinwerfer eindeutig für Rechtsverkehr ausleuchtet. Aber der Pfeil auf der Streuscheibe gehört ebenso eindeutig zu Linksverkehr-Scheinwerfern. Bei Rechtsverkehr dürfte wie schon erwähnt nach den maßgebenden Vorschriften kein Pfeil auf der Streuscheibe vorhanden sein. Bei beidseitig zugelassenen Scheinwerfern ein Pfeil mit zwei Spitzen. Die Kennzeichnung auf der Trucklite Streuscheibe ist nicht rechtskonform!

Grüße
Marcus
Marcus: mal wieder :applaus:!

Auch ich mußte nun einfach mal nachsehen, ob bei meinem Trucklite V1.0 (gekauft ~Feb. 2014) so ein dummer Pfeil drauf ist.

Antwort: ja mmmm...

Weder ich noch jemand anderes hat den bisher wahrgenommen, und definitiv reicht der Lichtkegel rechts weiter als links, ist also korrekt ausgeformt. Nein, der Reflektor ist waagrecht montiert, ich habe nicht geschummelt.

Der Hersteller hatte wohl zu viele Linksverkehr-Scheiben geordert, und zwar von Anfang an...

Auf der Herstellerseite ist übrigens bei beiden Versionen (27291C / LHT = Left hand trafic) und bei 27290C / RHT (Right hand trafic) dieselben Bilder der Frontscheibe drin, nur auf den beiden Bildern von hinten sieht man den Unterschied:

27290c.jpg

27291c.jpg

Etwas vom violetten Kabel verdeckt, sieht man bei der 27291 auch nochmal den Pfeil, der bei der 27290 gänzlich fehlt.

Ob nun die absolut identischen Fotos der Frontscheibe fälschlicherweise 2x dasselbe Bild beim Hersteller sind, oder ob sich die 2 Frontscheiben wirklich unterscheiden (sollten), bleibt offen.

Wenn niemand einen "pfeillosen" oder mit nach links (Aufsicht) zeigendem Pfeil besitzt, dann hat hier der Hersteller geschlampert.

Edit: sorry, die beiden Fotos Fotos der Frontscheiben von 27291 und 27290 sind nicht identisch, das habe ich beim Toggeln im Screenshoteditor jetzt gesehen, aber ich kann da keinen "R/L"-Unterschied erkennen, Und einen Pfeil nach rechts (Aufsicht) haben sie beide.
 
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Edit: sorry, die beiden Fotos Fotos der Frontscheiben von 27291 und 27290 sind nicht identisch, das habe ich beim Toggeln im Screenshoteditor jetzt gesehen, aber ich kann da keinen "R/L"-Unterschied erkennen, Und einen Pfeil nach rechts (Aufsicht) haben sie beide.

Schau, Gerd

Die Scheiben sind identisch, die Reflektoren aber nicht. Erstes Bild Rechtsverkehr, zweites Bild Linksverkehr.
Und beide haben diesen dummen Pfeil, der nur auf dem zweiten Bild seine Berechtigung hat.

Franz
 

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Hi Franz,
ah ja, so genau hab ich da gar nicht mehr hingeguckt. Denn wir wissen ja, daß die Frontscheibe technisch neutral ist, daß der Rest des SW korrekt re/li spezifisch ausgelegt ist, aber eben der blöde Pfeil "stört".

Mittlerweile vermute ich fast, daß da bei TL ein Stift mit Rotstift die Regie übernommen hat und die immer nur ein und dieselbe Frontscheibe verwenden... es sei denn, hier meldet sich mal jemand, wo es nicht so ist.
 
Hi Franz,
ah ja, so genau hab ich da gar nicht mehr hingeguckt. Denn wir wissen ja, daß die Frontscheibe technisch neutral ist, daß der Rest des SW korrekt re/li spezifisch ausgelegt ist, aber eben der blöde Pfeil "stört".

Mittlerweile vermute ich fast, daß da bei TL ein Stift mit Rotstift die Regie übernommen hat und die immer nur ein und dieselbe Frontscheibe verwenden... es sei denn, hier meldet sich mal jemand, wo es nicht so ist.

Ja, Gerd

Wer weiss, vielleicht erhalten die bald die gesamte Lieferung von Louise zurück, dann wird der Rotstift für die recht teuer! :schock:

Interessant wäre die Frage, ob bei einem Unfall allfällige Regressforderungen einer Versicherung über die US-Produktehaftpflicht von TruckLite millionenschwer vergütet werden könnten...

Franz
 
Letzteres glaube ich nicht, weil sich ja beweisen läßt, daß die Technik ansonsten fehlerfrei auf re/li ausgelegt ist. Drum werde auch ich da jetzt nicht nervös mit meinem Mopped.

Aber vertrieblich hat der unterstellte "Stift mi'm Rotstift" einen großen Fehler gemacht - wie fast immer, wenn derlei zu beobachten ist, geht der Schuß mehr oder weniger bald nach hinten los...
 
@Franz + Gerd

habe gerade mal nachgeschaut, auch bei mir ist der Pfeil drauf und die graue Farbe auf die Spiegelsgmente aufgebracht.

gruß charly
 
Hallo,

bei mir dito - Pfeil nach rechts weisend, von vorne betrachtet.

Aber: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Schaut Euch mal Gerds Fotos in #51 genau an: Da braucht man auf der Rückseite erst gar nich nach irgendwelchen Pfeilensuchen, denn es steht geschrieben auf einem Scheinwerfer RHT, auf dem anderen LHT. Das steht für Right Hand Traffic oder eben LeftHand Traffic. Auf meinem ist RHT notiert. Bingo!

Dies jedoch, und auch FranzGs Bedenken in #47, die Kühlung betreffend, werden mich wohl veranlassen, den Scheinwerfertoft samt zugehörigem Einsatz wieder zu Tante Louise zu tragen und stattdessen den zum TruckLite passenden Haltering zu kaufen. An diesen werde ich links und rechts zwei Laschen schrauben, die wiederum Löcher für die 8-mm-Befestigungsschrauben tragen. Vieleicht kann ich jedoch auch diese 8-mm-Geindebohrungen direkt in den Haltering einbringen, wodurch der truckLite etwas nach hinten rücken würde, was jedoch in der RT-Verkleidung kaum stören dürfte. Da könnte ich jedoch alternativ auch Löcher oben in das gehäuse bohren und die Kabeldurchführung offen lassen mmmm.

Ring und TruckLite sind auch als Kombination etwas preisgünstiger zu haben :pfeif:.

Beste Grüße, Uwe

Btw, und wie ist das nun mit dem Standlicht?
 
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Hallo,

bei mir dito - Pfeil nach rechts weisend, von vorne betrachtet.

Aber: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Schaut Euch mal Gerds Fotos in #51 genau an: Da braucht man auf der Rückseite erst gar nich nach irgendwelchen Pfeilensuchen, denn es steht geschrieben auf einem Scheinwerfer RHT, auf dem anderen LHT. Das steht für Right Hand Traffic oder eben LeftHand Traffic. Auf meinem ist RHT notiert. Bingo!

Dies jedoch, und auch FranzGs Bedenken in #47, die Kühlung betreffend, werden mich wohl veranlassen, den Scheinwerfertoft samt zugehörigem Einsatz wieder zu Tante Louise zu tragen und stattdessen den zum TruckLite passenden Haltering zu kaufen. An diesen werde ich links und rechts zwei Laschen schrauben, die wiederum Löcher für die 8-mm-Befestigungsschrauben tragen. Vieleicht kann ich jedoch auch diese 8-mm-Geindebohrungen direkt in den Haltering einbringen, wodurch der truckLite etwas nach hinten rücken würde, was jedoch in der RT-Verkleidung kaum stören dürfte. Da könnte ich jedoch alternativ auch Löcher oben in das gehäuse bohren und die Kabeldurchführung offen lassen mmmm.

Ring und TruckLite sind auch als Kombination etwas preisgünstiger zu haben :pfeif:.

Beste Grüße, Uwe

Btw, und wie ist das nun mit dem Standlicht?

Uwe

Du kaufst am besten noch einen SW für Linksverkehr, dann kannst du der Rennleitung den Unterschied zeigen ;)

Spass beiseite: es zählt einzig und allein was gemäss ECE Vorschrift auf der Scheibe steht. In der Schweiz kann man dich sicherlich an der Weiterfahrt hindern mit einer falschen Kennzeichnung auf dem Frontglas. Ich möchte jedenfalls nicht 250 Teuronen ausgeben und dann, sehr aufällig, illegal herumkurven.

Das muss ja ein komisches Geschäft sein: diese SW sind mit dem Kürzel E13 in Luxemburg zertifiziert. Ich stelle mir diesen Vorgang als reine Schreibtischarbeit vor. Der Hersteller deklariert sein Produkt bei einer Anwaltskanzlei in Luxemburg, welche eine Nummer zuteilt und dann kräftig kassiert.

Ich denke der Entscheid auf Gehäuse zu verzichten ist sinnvoll. Allerdings sind die Frontringe von Louise recht schwer, auch der SW selbst ist ja nicht sehr leicht. Gibt also doch einiges an bewegter Masse um die Lenkachse zusätzlich.

Betr. deinem Standlicht kann ich natürlich nicht helfen, da wirst du vermutlich beim TÜV anfragen müssen. Vom gesunden Menschenverstand her wirst du am Besten wohl die bisherigen Positions- und Standlichter weiter verwenden. Aber ob der gesunde Menschenverstand da auch zählt?

Gruss
Franz
 
Uwe

..... Allerdings sind die Frontringe von Louise recht schwer, auch der SW selbst ist ja nicht sehr leicht. Gibt also doch einiges an bewegter Masse um die Lenkachse zusätzlich.

.....

Gruss
Franz

Bei der RT ist der Scheinwerfer mit dem Geweih verschraubt und dieses mit dem Rahmen. Also nix an bewegter Masse um die Lenkachse und so...:oberl:
 
News:

Ich habe soeben als Antwort auf meine Anfrage einen Telefonanruf (!) vom bernischen Strassenverkehrsamt erhalten.

Das mit dem Linksverkehrs-Pfeil wäre nicht so schlimm, da sich ja das Lichtmuster einfach prüfen lässt. Es gäbe ab und zu unzulängliche oder falsche ECE Deklarationen.

Aber: sofern der Scheinwerfer einen Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen abgibt, ist zwingend eine Leuchtweitenregelung gefordert.

Leider finde ich nirgends eine Angabe über den Lichtstrom der Trucklite. Sofern aber die Daten vom Hersteller oder Lieferanten schriftlich bestätigt sind und unter 2000 Lumen liegen, könnte man den SW in Betrieb nehmen und das Dokument mitführen.

Es gibt in der Schweiz auch ein Prüfzentrum, welches diese Daten überprüfen könnte:

https://www.dtc-ag.ch/dienstleistun...ogationspruefung/leuchtweitenregulierung.html

Franz
 
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