Moin,
so heute wieder mal etwas gefrustet ...
@MM ...genau so ist es heutzutage. Der Prüfer muß bei einer Eintragung jeden seiner Schritte
gegenüber seinem Qualitätsmanagement belegen. Ohne geht nix mehr und die Prüfer lassen da auch nicht mehr mit sich reden.
Diese Erfahrung habe ich heute gemacht. Der Herr vom TÜV hat soviel Muffe vor seiner Obrigkeit...da ging nix.
Er hat sogar noch in meinem Beisein mit seiner vorgesetzten Dienststelle telefoniert und mit Engelszungen geredet.
Es war nix zu machen.
Im einzelnen sah das heute bei mir so aus.
Ich wollte ja den SR BBK eintragen lassen. Die Keihan FreeFlow wurden bereits im Juni diesen Jahres eingetragen.
Nun ist es so, dass in dem TÜV Bericht über die Eintragung der FreeFlows nicht vermerkt war,
dass bereits ein Motor mit Hubraumvergrößerung verbaut ist.
Somit konnte der TÜV-Prüfer heute die Geräuschmessung seines Kollegen nicht annerkennen.
O-Ton: Die reißen mir den Arsch auf von der Quali. O-Ton ende
Da es vom BBK kein Teilegutachten etc gibt, muß alles über eine Einzelabnahme laufen.
Kopien -selbst die von SR`s R100GS- nützen nix !!!!
Zu einer Eintragung einer "Hubraumvergrößerung" gehört somit ein Leistungstest (Prüfstandsfahrt)
und eine Fahrgeräuschmessung.
Diese Fahrgeräuschmessung hätte ich auch gebraucht, wenn ich mit der Serienanlage dort vorgefahren wäre.
Eine Hubraumvergrößerung zieht automatisch eine Veränderung der Stand-/ Fahrgeräusche mit sich...sagt der TÜV...
Also muß gemessen werden.
Den Leistungstest (Prüfstandsfahrt) konnte ich beibringen -frisch von heute morgen-.
Also es nützt alles nix...nochmal eine Geräuschmessung machen ...kostet ja auch nur 155.- Euronen
Dann trägt / (darf) er mir den BBK eintragen.
Nun gut, dauerts halt ein paar Tage länger...ist eh gerade Schietwetter draußen.
...und sie steht jetzt in guter Gesellschaft...daneben das Büro heute...siehe Foto unten.
In diesem Sinne , ich berichte weiter.
Gruß aus der dunklen und mit Sprühregen überzogenen Südheide Niedersachsens
Jürgen
