BMW R100S EZ1980 HU durchgefallen wegen Seitenständer der nicht die Zündung deakt

Hallo,

um einmal Rechtssicherheit in Bezug auf Motorradständer zu erlangen empfehle ich die Direktive 93/31/EWG vom 14.7.1993 zu Rate zu ziehen "über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen".
Dort ist die Funktion des Seitenständers unter 3.1 uff. exakt beschrieben.
Alles Andere ist doch nur ein nebulöses herumstochen.

Gruß
Walter
Hallo Walter und alle anderen, NEIN!,

bezüglich der Ständer am Krad, die STVZO, §61, wurde dem EU-Recht unterworfen und 8 von 9 Anhänge der STVZO (Ausführungsbeschreibungen) wurden gestrichen. An deren Stelle treten EG-Richtlinien und die damals zutreffende EG-Richtlinie 93/31/EWG hat etliche Veränderungen erlebt und wurde aufgehoben. Aktuell gilt die EG-Richtlinie 2009/78 EG für unsere Zweiradständer. Die STVZO wird bald komplett verschwinden oder völlig neu gefasst. Da sieht nur noch ein Jurist durch.Bitte lest den Text in Bild 1 und 2, da steht alles drin aus der Richtlinie, an der sich deutsches Recht zu messen hat . Der TÜVer kannte nur das alte Gelumpe, das war mal gültig ( Zündung aus, 1993:

[TABLE="class: MsoNormalTable, width: 100"]
[TR]
[TD] "3.1.2.[/TD]
[TD] Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist."[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
das ist aber aufgehoben! Hier konkret: der Motor darf laufen, aber das Fahrzeug nicht bewegen!! Weitere mögliche, alternative Sicherungsmaßnahmen sind in Bild 2 zu lesen.
Grüße Gerd
EDit: Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0078
 

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Zuletzt bearbeitet:
Das Zitieren von geänderten Vorschriften ist das Eine. Das Andere ist das Suchen und die Darstellung und Prüfung von Übergangsvorschriften. Zeitraubend. Manchmal böse verschachtelt. Erst dann weiss man, was für welchen Einzelfall altes Gelumpe ist. Und dann die Kollision mit nationalem Recht.
ffritzle
 
Hallo Walter und alle anderen, NEIN!,

bezüglich der Ständer am Krad, die STVZO, §61, wurde dem EU-Recht unterworfen und 8 von 9 Anhänge der STVZO (Ausführungsbeschreibungen) wurden gestrichen. An deren Stelle treten EG-Richtlinien und die damals zutreffende EG-Richtlinie 93/31/EWG hat etliche Veränderungen erlebt und wurde aufgehoben. Aktuell gilt die EG-Richtlinie 2009/78 EG für unsere Zweiradständer. Die STVZO wird bald komplett verschwinden oder völlig neu gefasst. Da sieht nur noch ein Jurist durch.Bitte lest den Text in Bild 1 und 2, da steht alles drin aus der Richtlinie, an der sich deutsches Recht zu messen hat . Der TÜVer kannte nur das alte Gelumpe, das war mal gültig ( Zündung aus, 1993:

[TABLE="class: MsoNormalTable, width: 100"]
[TR]
[TD] "3.1.2.[/TD]
[TD] Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist."[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
das ist aber aufgehoben! Hier konkret: der Motor darf laufen, aber das Fahrzeug nicht bewegen!! Weitere mögliche, alternative Sicherungsmaßnahmen sind in Bild 2 zu lesen.
Grüße Gerd
EDit: Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0078

Moin Gerd,

vielen Dank für den Link.
Das wichtigste was dort steht ist folgendes :
Zitat:
Richtlinie 2009/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 231, 3.9.2009, p. 8–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 07 Volume 016 P. 193 - 205

red-on.png
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2015;
Aufgehoben durch 32013R0168


ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2009/78/oj
Zitat Ende

In folgenden Dokument ist die Richtlinie 2009/78/EG dann
mit Wirkung zum 1. Jan 2016 aufgehoben
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/en/TXT/?uri=CELEX:32013R0168

Nach Artikel 77 aus CELEX_32013R0168_DE_TXT.pdf ist das für unsere 2V
dennoch weiterhin gültig
(so verstehe ich das zumindest)
 

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Zuletzt bearbeitet:
Das der Motor laufen darf, während das auf dem Seitenständer steht, muß schon länger so gewesen sein. meine 2003er macht das. Beim Einlegen eines Ganges, geht sie dann aus.


Stephan
 
Hallo Christian,
Danke, Du bist noch aktueller. Allerdings merkt man bei dem neuen Wisch der EU, dass nur Kauderwelsch und Allgemeinkonkretes herauskommt. Die alte deutsche STVZO hatte in 2 Absätzen und 4 Sätzen technische Klarheit und einen hohen Standard dokumentiert. Die Eu-Experten legen fest, dass jedes Land eine eigene, zulässige Regelung erlassen kann, die alle Mitgliedsländer auf ihrem nationalen Markt anerkennen müssen. Die Eu gibt darin zu, dass die Repräsentanten keine Fachleute sind und externe Prüforganisationen bemühen müssen. Naja, jeder kann sich einen Reim darauf machen, wohin das führt ( andere Länder, Korruption, Bestechung, Vetternwirtschaft).
Ich verstehe Großbritannien und bin seit Jahren für den dt. DEXIT!
Grüße
 
Die laienjuristischen Diskussionen sind ja gut gemeint, verwirren aber den gemeinen User eher als das sie helfen.
Alles Wesentliche habe ich hier bereits zusammengefasst:


...
Es gibt genau eine Zielsetzung: Es darf niemand wegen eines unbemerkt ausgeklappten Seitenständers beim Losfahren zu Schaden kommen.
Wer das nicht versteht, sollte sich an Diskussionen nicht beteiligen.

Ich kenne folgende zulässige Lösungen:

1 selbsttätiges Einklappen bei Entlastung
2 mechanisch erzwungenes Einklappen (z. B. Kawasaki LTD / BMW K100)
3 durch Bodenberührung verursachtes Einklappen (Gummi bei Honda oder Konstruktion von HD)
4 elektrisches Blockieren von Zündung (und Anlasser) bei ausgeklappter Stütze
5 Unterbrechung der Zündung bei Einlegen des ersten Ganges bzw. beim Anfahrversuch .

Nr. 1 ist der BMW-Standard bei den 2V von 69 bis 96. Viele andere Hersteller machten das in der Zeit auch so oder boten dafür Nachrüstsätze an.
2 ist eine aufwändige und störanfällige Lösung.
Die Lösung Nr. 3 mit einem Gummilappen am Ständer wählte Honda; hat sich aber nicht bewährt. Wie zuverlässig die Harley-Lösung funktioniert, weiß ich nicht und werde ich auch nicht testen. :D
Die Lösungen 4 und 5 sind heute Stand der Technik und arbeiten eigentlich zuverlässig.
Möglicherweise gibt es noch andere Lösungen, die ich nicht kenne.
 
.......
Ich verstehe Großbritannien und bin seit Jahren für den dt. DEXIT!
Grüße

Dem nachfolgen einer elitären, verlogenen Oberschicht mit deutlich mehr Selbstbewußstein als Kompetenz spricht für sich.

Wir haben das Jahr 2019, während man sich auf der Insel wohl anscheinend im Vorabend des Jahres 1789 befindet und damit im Vorstadium der dringend notwendigen Entadelung.
 
Und ich wohne direkt an der Grenze zu BeNeLux und will unbedingt Europäer bleiben, Schikanen an den Grenzen habe ich lange genug erlebt!

Hallo,

zunächst klapp der Seitenständer immer ein wenn das Motorrad absichtlich nach vorn geschoben wird.

Die Verordnung war von 1993 meine Motorräder sind älter und werden daher nicht erfaßt. Wenn was neues aus Brüssel kommt gilt es nur für Neufahrzeuge.

Gruß
Walter
 
.. nein, nur qualitätsmäßig schlechter auf immer niedriger werdendem Niveau. Genau wie Europa und die Menschen in den Industrienstaaten ...
Admin, Entschuldigung für OT - das musste ich noch loswerden.
Grüße :D
 
.. nein, nur qualitätsmäßig schlechter auf immer niedriger werdendem Niveau. Genau wie Europa und die Menschen in den Industrienstaaten ...
Admin, Entschuldigung für OT - das musste ich noch loswerden.
Grüße :D

Dafür haben wir Bastler aber mehr Freiheiten. Wenn ich da
an den Anbau eines M-Lenkers vor 40 Jahren denke...
Wir sollten unsere kleine "Glücksecke des 2V" wertschätzen...
Da sind die Problemchen wenigstens lösbar und überschaubar.
 
.. nein, nur qualitätsmäßig schlechter auf immer niedriger werdendem Niveau. Genau wie Europa und die Menschen in den Industrienstaaten ...
Admin, Entschuldigung für OT - das musste ich noch loswerden.
Grüße :D

Die Aussage würde ich in der Kneipe Bescheuert titulieren und mich dem blonden Käfer hinter'm Tresen zuwenden. . .


Stephan
 
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