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Hallo Walter und alle anderen, NEIN!,Hallo,
um einmal Rechtssicherheit in Bezug auf Motorradständer zu erlangen empfehle ich die Direktive 93/31/EWG vom 14.7.1993 zu Rate zu ziehen "über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen".
Dort ist die Funktion des Seitenständers unter 3.1 uff. exakt beschrieben.
Alles Andere ist doch nur ein nebulöses herumstochen.
Gruß
Walter
Das ist doch Blindchrom wo Du hast.
Manfred
Hallo Walter und alle anderen, NEIN!,
bezüglich der Ständer am Krad, die STVZO, §61, wurde dem EU-Recht unterworfen und 8 von 9 Anhänge der STVZO (Ausführungsbeschreibungen) wurden gestrichen. An deren Stelle treten EG-Richtlinien und die damals zutreffende EG-Richtlinie 93/31/EWG hat etliche Veränderungen erlebt und wurde aufgehoben. Aktuell gilt die EG-Richtlinie 2009/78 EG für unsere Zweiradständer. Die STVZO wird bald komplett verschwinden oder völlig neu gefasst. Da sieht nur noch ein Jurist durch.Bitte lest den Text in Bild 1 und 2, da steht alles drin aus der Richtlinie, an der sich deutsches Recht zu messen hat . Der TÜVer kannte nur das alte Gelumpe, das war mal gültig ( Zündung aus, 1993:
[TABLE="class: MsoNormalTable, width: 100"]
[TR]
[TD] "3.1.2.[/TD]
[TD] Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, dass der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist."[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
das ist aber aufgehoben! Hier konkret: der Motor darf laufen, aber das Fahrzeug nicht bewegen!! Weitere mögliche, alternative Sicherungsmaßnahmen sind in Bild 2 zu lesen.
Grüße Gerd
EDit: Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0078
...
Es gibt genau eine Zielsetzung: Es darf niemand wegen eines unbemerkt ausgeklappten Seitenständers beim Losfahren zu Schaden kommen.
Wer das nicht versteht, sollte sich an Diskussionen nicht beteiligen.
Ich kenne folgende zulässige Lösungen:
1 selbsttätiges Einklappen bei Entlastung
2 mechanisch erzwungenes Einklappen (z. B. Kawasaki LTD / BMW K100)
3 durch Bodenberührung verursachtes Einklappen (Gummi bei Honda oder Konstruktion von HD)
4 elektrisches Blockieren von Zündung (und Anlasser) bei ausgeklappter Stütze
5 Unterbrechung der Zündung bei Einlegen des ersten Ganges bzw. beim Anfahrversuch .
Nr. 1 ist der BMW-Standard bei den 2V von 69 bis 96. Viele andere Hersteller machten das in der Zeit auch so oder boten dafür Nachrüstsätze an.
2 ist eine aufwändige und störanfällige Lösung.
Die Lösung Nr. 3 mit einem Gummilappen am Ständer wählte Honda; hat sich aber nicht bewährt. Wie zuverlässig die Harley-Lösung funktioniert, weiß ich nicht und werde ich auch nicht testen.
Die Lösungen 4 und 5 sind heute Stand der Technik und arbeiten eigentlich zuverlässig.
Möglicherweise gibt es noch andere Lösungen, die ich nicht kenne.
.......
Ich verstehe Großbritannien und bin seit Jahren für den dt. DEXIT!
Grüße
Ich verstehe Großbritannien und bin seit Jahren für den dt. DEXIT!
Und ich wohne direkt an der Grenze zu BeNeLux und will unbedingt Europäer bleiben, Schikanen an den Grenzen habe ich lange genug erlebt!
...
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Grüße
.. nein, nur qualitätsmäßig schlechter auf immer niedriger werdendem Niveau. Genau wie Europa und die Menschen in den Industrienstaaten ...
Admin, Entschuldigung für OT - das musste ich noch loswerden.
Grüße![]()
.. nein, nur qualitätsmäßig schlechter auf immer niedriger werdendem Niveau. Genau wie Europa und die Menschen in den Industrienstaaten ...
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Grüße![]()
Nicht der einzige, aber ein sehr guter Grund, der für Europa spricht.
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