Das Geheimnis der Quetschkante

Rudi

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Servus beinander,
das Thema ist ja hier schon abendfüllend durchgesprochen worden.
Und, als er noch durfte, hat sich auch der im letzten Jahr verstorbene Dirk Scheffer desöfteren dazu geäußert.
Wobei er natürlich nie wirklich konkret wurde.
Durch Zufall habe ich entdeckt, dass er sich zu dem Thema was hat schützen/patentieren lassen.
Wen es interessiert, der kann das hier nachlesen.

Gruß, Rudi
 
Es wird doch nur der Stand der Technik (vor 100Jahren) angegeben. Die Methode der Leistungssteigerung, die Verdichtungserhöhung durch das Eindringen des Kolbens über die Dichtfläche hinaus in den Brennraum, ist ein alter Hut.
Das hat Harry Ricardo sicher schon ausführlich abgehandelt.
einlass
 
Rudi, vielen Dank. Habe es erstmal nur überflogen, aber werde es mir auch nochmal in Ruhe geben.:do:

Grüße, Hendrik
 
...das Eindringen des Kolbens über die Dichtfläche hinaus in den Brennraum, ist ein alter Hut.

Am besten schaust du dir die Zeichnung, noch einmal genau an. Das allein ist es nicht. Brennraum und Kolbenboden sind völlig anders geformt. Ich würde sagen; die Besonderheit ist, das es gar keine Quetschkante gibt, ich erkenne zumindest keine.

gruss peter
 
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Am besten schaust du dir die Zeichnung, noch einmal genau an. Das allein ist es nicht. Brennraum und Kolbenboden sind völlig anders geformt. Ich würde sagen; die Besonderheit ist, das es gar keine Quetschkante gibt, ich erkenne zumindest keine.

gruss peter

da hilft es nicht, nur die Bilder anzuschauen. Im Text steht da genaueres.
Könnte jetzt auch noch ein Patent anmelden. Erfindung der krümellosen Brotsuppe, gibt es auch noch nicht. Habe auch schon Köppe und Kolben aus den 80ern gesehen, die hatten das auch so
 
Tja,

jetzt wos der Rolf auch sagt,
dieses Patentgefurze ist auch ausgeartet zur Korinthenkackerei.
Die Innovationstiefe dieses Patentes sehe ich mit 1/10 Bereich.

Das Schlimme daran ist aber, dass man als Tüftler (auch im gewerblichen Bereich) ziemlich schnell und oft unwissentlich gegen irgend so einen Furz verstösst. So lange sich da aber keiner auf den Schlüpfer getreten fühlt, passiert auch niGS. Aber wenn, dann habt man dich am Wickel und das kann dann ganz schnell ganz schön teuer werden und das AUS für den kleinen Danieldüsentrieb bedeuten.

Ich finds traurig, dass man sowas patentieren lassen muss und auch patentiert bekommt.

Nur so meine unbedeutende Meinung

Holger
 
Moin,
und wenn es schon etliche Maschinenbauer vor der Patenterteilung so gemacht haben, dann haben sie heute ggf ein Problem?

Passt zur heutigen kleinen Meldung in der Zeitung:
da stellt ein Brenner auf Amrum 2017 einen Gin her und nennt in "Öömrang" (plattdeutsch Amrum). Verkauft und verkauft, alles gut meint man.
Dieses Jahr Post von einem Patentanwalt. Abmahnung mit der Aufforderung den Verkauf unter dem Namen Öömrang zu unterlassen. und Zahlung einer Strafe von 1850 euro.
Grund: ein amerikanischen Unternehmen hat sich den Namen Öömrang sichern lassen.
En gutes Ende? Nach einschalten eines Anwalts keine Strafzahlung, Abverkauf der letzten 500 Flaschen unter dem Namen Öömrang.
Nun kann der amrummer Gin unter dem Namen "Oomram" gekauft werden (keine Werbung)
 
Über das "Patent" hab ich mich schon vor 3 Jahren aufgeregt.
Haben wir - wie viele andere auch - schon vor über 30 Jahren so gemacht, dass der Kolben über die Zylinderkopftrennebene hinaus ragt.
Und dann läßt sich das ein *piiiep* für unsere Boxer schützen...wenn ich jetzt schreibe was ich da denke werd ich hier für mindestens. 3 Monate gesperrt. :evil:
 
Und dann läßt sich das ein *piiiep* für unsere Boxer schützen...wenn ich jetzt schreibe was ich da denke werd ich hier für mindestens. 3 Monate gesperrt. :evil:
Lohnt nicht, das Patent ist mMn eh wertlos, da anfechtbar (Inhalte und Ansprüche zum Zeitpunkt der Anmeldung vorbekannt und Stand der Technik, teils langjährig). Der Schuldige ist eigentlich der Patentprüfer beim EPO, der das Ding angenommen hat, aber vielleicht hat der auch die €€€ der Gebührenordnung im Blick gehabt...
 
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Lohnt nicht, das Patent ist mMn eh wertlos, da anfechtbar (Inhalte und Ansprüche zum Zeitpunkt der Anmeldung vorbekannt und Stand der Technik, teils langjährig).

Hallo neugierige Frage (ernst gemeint): Wer trägt im Streitfall die Beweislast und die damit verbundenen Kosten? Andersrum: Hat der Patentinhaber einen indirekten Schutz, weil er irgendwas Allgemeinbekanntes schützen lies und die Patentbehörde nachlässig war?

War da nicht mal der Fall eines Forenmitgliedes, der sich den x-Fach vorgenommenen Choke - Ersatz per Fahrradspeiche hat schützen lassen.

Ansonsten noch meine persönliche Meinung: Der Protagonist hier ist viel zu jung verstorben. Das hat keiner verdient. Man sollte die Vergangenheit auf sich beruhen lassen. Ich finde, die Beschreibungen in den Dokument können für eigene Bastelzwecke durchaus nützlich sein. Danke an Rudi fürs verlinken.

Grüße
Marcus
 
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Hallo miteinander,

das was der Rudi da gefunden hat ist eine Veröffentlichung bzw. eine Patentanmeldung. Es handelt sich nicht um ein erteiltes Patent. Das würde nicht eine "A1" sondern ein "B" am Ende tragen.

Dies macht Mann gerne um der Welt zu zeigen, was man drauf hat und um zu vermeiden, dass sich jemand anderes das patentieren lässt, weil ja schon veröffentlicht und damit Stand der Technik. Die Inhalte können durchaus pillepalle sein und von leichter Kost oder gar unsinnig. Erst im Zuge einer Patenterteilung wird die Patentfähigkeit der Inhalte verifiziert.

In der Veröffentlichung sind am Ende ja auch jede Menge anderer Veröffentlichungen zitiert, die sich wahrscheinlich alle mehr oder minder mit demselben Thema befassen.

Woher ich das weiss? ....:D
Also cool bleiben.

Edit sagt, deshalb sind die Zeichnungen in diesen Schriften auch immer extreeeeeeem aussagekräftig und sollten nicht allzusehr genau angeschaut und interpretiert werden.

Grüsse,
Martin
 
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Hallo zusammen,
Das ist noch kein Patent, sondern erst die Anmeldung (siehe zweite Zeile auf der ersten Seite). Anmelden kann man viel, aber einen Schutz hat man dadurch noch nicht. Der nächste Schritt ist das Stellen des Prüfantrages. Erst dann wird vom Patentamt geprüft, inwieweit die im Recherchenbericht angeführten Dagegenhaltungen verletzt werden oder nicht. Gleichzeitig erscheint im Kopf des Dokumentes auch die Spalte :"Prüfantrag gestellt am...". Die Prüfung kann sich ganz schön lange hinziehen und ist nervig; ich habe das beruflich schon mehrmals mitgemacht.
Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann das Patent erteilt werden, dann erst gibt es eine richtige Patentschrift, und die ist dann wasserdicht.
 
Über das "Patent" hab ich mich schon vor 3 Jahren aufgeregt.
Haben wir - wie viele andere auch - schon vor über 30 Jahren so gemacht, dass der Kolben über die Zylinderkopftrennebene hinaus ragt.

Ich finde insbesondere die Seiten mit den Rechercheergebnissen besonders interessant .. Wenn ich mir insbesondere die mit X, Y und A markierten Quellen ansehe ..

Wo steht denn, dass das Patent bewilligt wurde?

Ohne Patentanwalt zu sein … Dokumente die mit einem X gekennzeichnet sind und vor der Einreichung des Patents veröffentlicht wurden besagen, dass alleine aufgrund dieser Veröffentlichung die beanspruchte Erfindung nicht als „neu“ oder auf „erfinderischer Tätigkeit beruhend“ betrachtet werden kann….


Alexander
 
Hab's mir mal durchgelesen. Wie andere schon schruben: der Inhalt ist ...überschaubar. Daß sich eine Quetschfläche nach innen um ~1° öffnen sollte, ist allein während der Lebenszeit dieses Forums schon x-mal beschrieben worden, somit "public domain". Aber vom Unwissen über genau diesen Sachverhalt leben viele Patent(anwält)e.

Vielleicht kann hier jemand beschreiben, worin denn der große Vorteil besteht, daß der Kolben bis in den Kopf hineinfährt. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, wäre:
  • besserer (Ab-)Wärmetransport, weil nicht durch eine Dichtung "unterbrochen"
  • und daß vielleicht das Volumen, in dem sich gern mal Ölkohle sammelt (Feuersteg-Bereich), immer schön mitventiliert wird.
Beides aber intuitive Spontangedanken.
 
...
Ansonsten noch meine persönliche Meinung: Der Protagonist hier ist viel zu jung verstorben. Das hat keiner verdient. Man sollte die Vergangenheit auf sich beruhen lassen. Ich finde, die Beschreibungen in den Dokument können für eigene Bastelzwecke durchaus nützlich sein. Danke an Rudi fürs verlinken.

Grüße
Marcus

:fuenfe:
 
Hallo neugierige Frage (ernst gemeint): Wer trägt im Streitfall die Beweislast und die damit verbundenen Kosten? Andersrum: Hat der Patentinhaber einen indirekten Schutz, weil er irgendwas Allgemeinbekanntes schützen lies und die Patentbehörde nachlässig war?
M.W. nein, er muß gegen eine ihm bekannt werdende Schutzrechtverletzung aktiv vorgehen und sein Schutzrecht geltend machen. Die Kosten und ggf. schon angerichteten wirtschaftlichen Schaden kann er sich vom Schutzrechtverletzer zurückholen, wenn tatsächlich seine Schutzrechte verletzt wurden.

Sowas kann eine sehr teure Angelegenheit werden, wie z.B. bei den Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung in den letzten Jahren. Falls hier ein Fachanwalt mitliest: Bitte korrigieren, wenn ich was falsch oder unzureichend dargestellt habe.

Einmal habe ich so ein Verfahren miterlebt. Eine italienische Firma hatte sich was patentieren lassen, was wir schon gute 25 Jahre vorher in Serie hatten, ohne darauf Schutzrechte angemeldet zu haben. Im Guten wollten Sie sich nicht mit uns einigen, also haben wir sie klagen lassen, wobei sie gescheitert sind. Wirtschaftlichen Schaden hatten wir keinen, die solide fünfstelligen Verfahrenskosten gingen zu Lasten des Klägers.
 
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Hallo miteinander,

das was der Rudi da gefunden hat ist eine Veröffentlichung bzw. eine Patentanmeldung. Es handelt sich nicht um ein erteiltes Patent. Das würde nicht eine "A1" sondern ein "B" am Ende tragen.

...schon mal über die vielen "Patents Pending" gewundert?
 
Lohnt nicht, das Patent ist mMn eh wertlos, da anfechtbar (Inhalte und Ansprüche zum Zeitpunkt der Anmeldung vorbekannt und Stand der Technik, teils langjährig). Der Schuldige ist eigentlich der Patentprüfer beim EPO, der das Ding angenommen hat, aber vielleicht hat der auch die €€€ der Gebührenordnung im Blick gehabt...

Dann kann ich mir also nicht patentieren lassen, dass ein Rad rund ist?;)
 
Dann kann ich mir also nicht patentieren lassen, dass ein Rad rund ist?;)

Du kannst den Antrag stellen, Europ. Patentamt, Münchner Innenstadt, Isarufer, ggü. Dt. Museum.

Ich weiß jetzt nicht, ob sowas Anwaltspflicht hat. Ich meine, nein.

Aber große Aussicht, dass dem Ersuchen stattgegeben werde, sehe ich nicht so recht ...
?( :nixw:
 
Vielleicht kann hier jemand beschreiben, worin denn der große Vorteil besteht, daß der Kolben bis in den Kopf hineinfährt

Hallo Gerd,

das ist nur ein Q spezifischer Baustein dieser Konstruktion. Das besondere ist; ein Zylinderkopf ohne Quetschkante und Quetschfläche, mit einem dazu passend geformten Kolbenboden. Vor Jahren war ich total geil auf BBK. Es musste mal wieder was neues her. Dirk Scheffer hat an einer Bohrung mit 100mm getüftelt. Habe öfter mit ihm telefoniert. Seine Idee war ein total anders gestalteter Brennraum und Kolbenboden. Das ist eine ganz andere Liga als den Zylinderfuss abzudrehen, und die Ventiltaschen zu vertiefen, für mehr Nockenhub.

Schluss endlich war das finanziell nicht meine Liga, so schön wie sich das alles angehört hat. Ich hab mich dann für 98mm Bohrung entschieden (7R BBK), und die Serien RS-Köpfe, durch mithilfe eines eben so genialen Tuners, und eigen Arbeit, angepasst.

gruss peter
 
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Das ist hinlänglich bekannt, hat aber nix mit meiner Frage (und dem Inhalt des Patenz) zu tun, warum nämlich der Kolben in den Kopf eintauchen soll.


Meine Meinung dazu; wo nix ist kann auch nix bearbeitet werden, will heissen, um was weg zu drehen (Form der Quetschkante) muss erstmal was vorhanden sein. Ergo, kürze ich die Zylinder, der Kolben kommt weiter vor, und ich habe die Möglichkeit die Kante neu zu formen.
Ob dazu der Kolben unbedingt über den Zylinder hinaustreten muss:nixw:,

Grüße Guido
 
Vielleicht kann hier jemand beschreiben, worin denn der große Vorteil besteht, daß der Kolben bis in den Kopf hineinfährt.

Gerd,

echt jetzt, oder?

Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, die an sich bekannten luftgekühlten Zweizylinder-Boxermotoren durch Umbaumaßnahmen derart auszugestalten, dass bei geringem Aufwand und damit kostengünstig eine deutlich gesteigerte Leistung gewährleistet ist.
PCT/EP2016/077423, Seite 2, Abs 2


Leistung geht halt (einfach) über mehr Hubraum und/ oder höhere Verdichtung. Dazu steht dann alles drin (ebenda) ...
  • Kolben der eine andere Kompressionshöhe aufweist
  • Zylinder mit einer anderen/ größeren Bohrung und abweichender Höhe als Serie
  • Pleuel mit von der Serie abweichender Länge
  • ...



Alexander
 
Über das "Patent" hab ich mich schon vor 3 Jahren aufgeregt.
Haben wir - wie viele andere auch - schon vor über 30 Jahren so gemacht, dass der Kolben über die Zylinderkopftrennebene hinaus ragt.
Und dann läßt sich das ein *piiiep* für unsere Boxer schützen...wenn ich jetzt schreibe was ich da denke werd ich hier für mindestens. 3 Monate gesperrt. :evil:

Sry ich habe es geschrieben was ich denke, es waren vier Wochen. Also alles im grünen Bereich.

Tja,

Das Schlimme daran ist aber, dass man als Tüftler (auch im gewerblichen Bereich) ziemlich schnell und oft unwissentlich gegen irgend so einen Furz verstösst. So lange sich da aber keiner auf den Schlüpfer getreten fühlt, passiert auch niGS. Aber wenn, dann habt man dich am Wickel und das kann dann ganz schnell ganz schön teuer werden und das AUS für den kleinen Danieldüsentrieb bedeuten.


Holger

Aber das war ja genau teil des Geschäftsmodells des betreffenden Herrn.

Auf Seite 2 ist unter Punkt 15 ein Grammatikfehler. :oberl:

Der Zentralrat der Fliesentischbesitzer ist empört!

Gruß Marco
 
Leistung geht halt (einfach) über mehr Hubraum und/ oder höhere Verdichtung. Dazu steht dann alles drin (ebenda) ...
  • Kolben der eine andere Kompressionshöhe aufweist
  • Zylinder mit einer anderen/ größeren Bohrung und abweichender Höhe als Serie
  • Pleuel mit von der Serie abweichender Länge
  • ...
Naja, aber jede der genannten Maßnahmen für sich hat ja keine gesteigerte Leistung zur Folge.

IMHO hat DS in seinem Antrag diverse Maßnahmen zusammengefasst, um eine 'Erfindungshöhe' zu erzeugen, die die Erteilung eines Patents überhaupt erst ermöglicht. Und er hat das verschwommen genug formuliert / formulieren lassen, um die Reichweite eines dann mal erteilten Patents möglichst groß zu machen.

Patente dienen ja nicht nur dem Schutz eigener kreativer Leistung, sondern auch der Marktbereinigung.
 
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