Servus beinander,
das Thema ist ja hier schon abendfüllend durchgesprochen worden.
Und, als er noch durfte, hat sich auch der im letzten Jahr verstorbene Dirk Scheffer desöfteren dazu geäußert.
Wobei er natürlich nie wirklich konkret wurde.
Durch Zufall habe ich entdeckt, dass er sich zu dem Thema was hat schützen/patentieren lassen.
Wen es interessiert, der kann das hier nachlesen.
Gruß, Rudi
Hallo, Rudi,
man wundert sich oft, was so alles patentiert werden soll.
Die Unzulänglichkeiten des 2V-Brennraums resultieren aus dem Bestreben, mit möglichst wenigen Zylinderkopfvarianten und Kopfdichtungen eine ganze Motorenbaureihe mit mehreren Hubraum-, Leistungs-, und Verdichtungsvarianten darzustellen. Das ist eine durchaus gängige Praxis im Motorenbau, bei der thermodynamische Kompromisse im Sinne der Fertigungsvereinfachung hingenommen werden müssen.
Der Patentanspruch enthält eine Kombination lang bekannter konstruktiver Massnahmen wie Kolbenüberstand und Quetschkantengestaltung, die die konstruktiven Eigenheiten der 2V-Brennräume gezielt aufgreifen.
Auch ich hatte mal die Idee, eine konstruktive Lösung im Bereich des Ventiltriebs schützen zu lassen und deshalb einen Patentanwalt kontaktiert. Seine Auskunft: Das könnte man als Gebrauchsmusterschutz anmelden, aber nicht als Patent, da der Idee keine grundsätzlich neue Erfindung zu Grunde liegt.
Dein Link enthält eine Offenlegungsschrift von 2017, mit der der Patentanspruch erhoben wurde. Dieser Patentanspruch ist anscheinend nicht weiter verfolgt worden und das Patent deshalb bis heute nicht erteilt.
Nach meiner Einschätzung ist dieser Anspruch nicht patentfähig, sondern nur als Gebrauchsmuster schutzfähig. Der finanzielle Aufwand wäre dabei vergleichbar mit einer Patentanmeldung.
Gruß
Helmut