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Was ist daran unklar?Entscheidend ist die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers, egal welche Fahrzeuge in der Liste aufgeführt sind.
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Was ist daran unklar?Entscheidend ist die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers, egal welche Fahrzeuge in der Liste aufgeführt sind.
Na, dann passt es doch. Steuscheibe und Reflektor sind lt. realoem auch in K75 und F650 verbaut worden, die beide auf der Liste von Osram geführt sind.
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Schönen Gruß vom Harzrand, Jürgen
... Wie schon mehrfach erwähnt ist einzig und allein die Genehmigungsnr. des Scheinwerfers maßgebend!
Ob das so richtig ist, weiß ich nicht.
Mir wurde einmal von einem Mitarbeiter von Philips erklärt, dass bei einer Kontrolle durch die Polizei auch die Zuordnung zum Fahrzeug stimmen muss. Schließlich ist in der ABG auch die Nummer der Betriebserlaubnis angegeben, die wiederum den Bezug zum Fahrzeug herstellt.
Ob diese Aussage des Servicemitarbeiters von Philips korrekt ist, weiß ich allerdings auch nicht.
Man könnte jetzt bei einer Prüforganisation und bei der Polizei nachfragen. Ob man dadurch dann schlafende Hunde weckt?
Und was ist, wenn ich einen (technisch unveränderten) Scheinwerfer mit der "richtigen" Genehmigungsnummer am "falschen" Moped habe, also z.B. den "zulässigen" BMW-Scheinwerfer mit lt. Hersteller dafür zugelassenem LED-Leuchtmittel an meine Dnepr nagle? Verliert dadurch der Scheinwerfer seine Betriebserlaubnis?![]()
Die Liste von Osram ist eindeutig: Es stehen drin: Das Motorradmodell, die dazugehörigen Baujahre und die Zulassungsnummer des Scheinwerfers ...
... H1, Z900 und CB 750 Four ....
Und was ist, wenn ich einen (technisch unveränderten) Scheinwerfer mit der "richtigen" Genehmigungsnummer am "falschen" Moped habe, also z.B. den "zulässigen" BMW-Scheinwerfer mit lt. Hersteller dafür zugelassenem LED-Leuchtmittel an meine Dnepr nagle? Verliert dadurch der Scheinwerfer seine Betriebserlaubnis?![]()
Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.
Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.
Das heißt mein Scheinwerfer an der GS, der baugleich ist mit K75 Scheinwerfer kann mit der Osram LED bestückt werden? Der korrekte Anbau des Scheinwerfers dürfte durch Fahrzeug ABE nachgewiesen sein.
...
Wenn ich also keine R 75/6 habe, sondern eine R 75/7, muss ich die einem aaS vorführen? Oder keine R 100, sondern eine R 100RT/RS/S/CS, die ebenfalls nicht in der Liste stehen?
Im Leben nicht!
Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.
Das heißt mein Scheinwerfer an der GS, der baugleich ist mit K75 Scheinwerfer kann mit der Osram LED bestückt werden? Der korrekte Anbau des Scheinwerfers dürfte durch Fahrzeug ABE nachgewiesen sein.
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sorry, aber das ist schlicht Unsinn und sollte so von einem Fachmann/Sachverständigen auf dem Gebiet nicht verbreitet werden.
Wir reden hier von einem serienmäßig an einem (anderen) Zweirad verbauten Scheinwerfer der demnach zwingend eine Betriebserlaubnis o.ä. gem. StVZO §19(2), Punkt 2 besitzt und von dessne An-/Einbau kein größeres potentielles Risiko ausgeht als von einem falsch eingestellten serienmäßigem Scheinwerfer, womit beim Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs auch nicht nach StVZO §19(2), Satz 1, Punkt 2 erlischt.
...
... und die Nr. der Betriebserlaubnis bzw. bei den neueren Fahrzeugen die EU-Betriebsgenehmigung.
Hallo Frank,
den von Dir gwählten Weg und Deine Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Das Restrisiko ist Dir ja eh bekannt.
Muss halt jeder mit sich ausmachen was ihm wichtiger ist. Die höhere Sicherheit oder das Risiko, bei einer Kontrolle aufzufallen.
Wenn es da eine ausreichend interessierte Fangemeinde mit den nötigen Neuteilen gibt, könnte man die Japaner auch legalisieren.
Dein Wort in Gottes Ohr!Vielleicht erleben wir noch, dass LED-Leuchtmittel dafür mit pauschaler Zulassung kommen...
Vielleicht erleben wir noch, dass LED-Leuchtmittel dafür mit pauschaler Zulassung kommen...
Hi Michael,
....
Aber es gibt ja noch viele andere, sehr interessante, jedoch eher weniger verbreitete Oldtimer, wie z.B. die Norton Commando, die BSA A65, Guzzi V7 oder die alten Hirafe- und Schwingen-BMWs, wenn auf 12V umgebaut. Die müssen alle halt halblegal herumfahren, wenn sie derartige LED-Leuchtmittel verwenden wollen. Denn Osram wird kaum eine Prüfung für diese eher seltenen Maschinen veranlassen.
Viele Grüße
Frank
Richtig, nachts eher weniger. Doch angesichts des vorgeschriebenen Tagfahrlichts verbessert die LED-Version die Ladebilanz beträchtlich.
Chapeau! Diese Frage lag mir schon mehrfach auf den Lippen bzw. zwischen Fingern und Tastatur. Hatte mich jedoch nie getraut, diese in den Ring zu werfen.....Ich denke mal, die Hälfte die hier schriebt, wird eh nicht viel bei Nacht unterwegs sein oder?
Vielleicht erleben wir noch, dass LED-Leuchtmittel dafür mit pauschaler Zulassung kommen...
naja,
es gibt ja in der Zwischenzeit auch sowas: H4 OSRAM NEW NIGHT BREAKER GEN 2 +220% als normale "nicht LED" mit Zulassung in den H4 Scheinwerfern.
Die bringt auch richtig Licht ins Dunkel und man fährt mit legalen Leuchtmitteln rum. Es muss ja nicht immer LED sein.
Ich denke mal, die Hälfte die hier schriebt, wird eh nicht viel bei Nacht unterwegs sein oder?
oder aber: SOMETIMES YOU DON'T NEED A PLAN. YOU JUST NEED BIG BALLS.
Gruß
der Indianer
Genau das!Das ist ein großer Vorteil der LED Night Breakers, weil die nur 27 W ziehen.
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