H4 LED Ersatz

Dieser Auszug aus der realoem-Liste ist nicht ausreichend aussagekräftig! Er sagt lediglich aus, dass das betreffende Teil in einem der jeweils in einer Zeile aufgeführten Modelle zumindest zeitweise verbaut wurde.
Das sieht man schon daran, dass im Beispiel K75 die K75C einen völlig anderen Scheinwerfer hat als die K75S. Erstere hat einen runden, letztere einen rechteckigen Scheinwerfer.

Wie schon mehrfach erwähnt ist einzig und allein die Genehmigungsnr. des Scheinwerfers maßgebend!

Na, dann passt es doch. Steuscheibe und Reflektor sind lt. realoem auch in K75 und F650 verbaut worden, die beide auf der Liste von Osram geführt sind.
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Schönen Gruß vom Harzrand, Jürgen
 
... Wie schon mehrfach erwähnt ist einzig und allein die Genehmigungsnr. des Scheinwerfers maßgebend!

Ob das so richtig ist, weiß ich nicht.

Mir wurde einmal von einem Mitarbeiter von Philips erklärt, dass bei einer Kontrolle durch die Polizei auch die Zuordnung zum Fahrzeug stimmen muss. Schließlich ist in der ABG auch die Nummer der Betriebserlaubnis angegeben, die wiederum den Bezug zum Fahrzeug herstellt.

Ob diese Aussage des Servicemitarbeiters von Philips korrekt ist, weiß ich allerdings auch nicht.

Man könnte jetzt bei einer Prüforganisation und bei der Polizei nachfragen. Ob man dadurch dann schlafende Hunde weckt?
 
Und was ist, wenn ich einen (technisch unveränderten) Scheinwerfer mit der "richtigen" Genehmigungsnummer am "falschen" Moped habe, also z.B. den "zulässigen" BMW-Scheinwerfer mit lt. Hersteller dafür zugelassenem LED-Leuchtmittel an meine Dnepr nagle? Verliert dadurch der Scheinwerfer seine Betriebserlaubnis? :nixw:
 
Ob das so richtig ist, weiß ich nicht.

Mir wurde einmal von einem Mitarbeiter von Philips erklärt, dass bei einer Kontrolle durch die Polizei auch die Zuordnung zum Fahrzeug stimmen muss. Schließlich ist in der ABG auch die Nummer der Betriebserlaubnis angegeben, die wiederum den Bezug zum Fahrzeug herstellt.

Ob diese Aussage des Servicemitarbeiters von Philips korrekt ist, weiß ich allerdings auch nicht.

Man könnte jetzt bei einer Prüforganisation und bei der Polizei nachfragen. Ob man dadurch dann schlafende Hunde weckt?

Die Liste von Osram ist eindeutig: Es stehen drin: Das Motorradmodell, die dazugehörigen Baujahre und die Zulassungsnummer des Scheinwerfers. Das muss alles zutreffen, wenn man völlig gesetzeskonform sein will. Naja.

Ich habe inzwischen in meinen vier Oldtimern R100RS, H1, Z900 und CB 750 Four die Osram Night Breaker drin. Passt prima, leuchtet sehr schön, braucht wenig Strom (sehr wichtig bei H1 und Z900 mit ihren schwachen Lichtmaschinen) - was will man mehr.

Es geht ja auch um erhöhte Sicherheit, d.h. dass man bei Tag besser gesehen wird — und da nehme ich für mich eine kleine Unkorrektheit gerne in Kauf. Solange Premium-PKW mit Xenonlichtern herumfahren, die so blenden wie ein Atomblitz, bin ich da total entspannt, was die H4-LEDs angeht.

Viele Grüße
Frank
 
Und was ist, wenn ich einen (technisch unveränderten) Scheinwerfer mit der "richtigen" Genehmigungsnummer am "falschen" Moped habe, also z.B. den "zulässigen" BMW-Scheinwerfer mit lt. Hersteller dafür zugelassenem LED-Leuchtmittel an meine Dnepr nagle? Verliert dadurch der Scheinwerfer seine Betriebserlaubnis? :nixw:

Der Scheinwerfer selbst verliert dadurch sicher nicht seine Betriebserlaubnis.

Ob aber die Kombination von Scheinwerfer mit Zulassung für eine BMW in einer Dnepr erlaubt ist, weiß ich nicht. Ich habe ja oben geschrieben, dass ich zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen gehört bzw. gelesen habe.
 
Die Liste von Osram ist eindeutig: Es stehen drin: Das Motorradmodell, die dazugehörigen Baujahre und die Zulassungsnummer des Scheinwerfers ...

... und die Nr. der Betriebserlaubnis bzw. bei den neueren Fahrzeugen die EU-Betriebsgenehmigung.

Hallo Frank,

den von Dir gwählten Weg und Deine Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Das Restrisiko ist Dir ja eh bekannt.

Muss halt jeder mit sich ausmachen was ihm wichtiger ist. Die höhere Sicherheit oder das Risiko, bei einer Kontrolle aufzufallen.
 
Und was ist, wenn ich einen (technisch unveränderten) Scheinwerfer mit der "richtigen" Genehmigungsnummer am "falschen" Moped habe, also z.B. den "zulässigen" BMW-Scheinwerfer mit lt. Hersteller dafür zugelassenem LED-Leuchtmittel an meine Dnepr nagle? Verliert dadurch der Scheinwerfer seine Betriebserlaubnis? :nixw:

Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.
 
Hi,

in den Unterlagen von Phillips steht explizit geschrieben, daß die Scheinwerfernummer maßgeblich und die Auflistung der Fahrzeuge lediglich eine Orientierungshilfe ist. Vielleicht gibt es ja auch so einen Passus bei Osram?
 
Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.

Das heißt mein Scheinwerfer an der GS, der baugleich ist mit K75 Scheinwerfer kann mit der Osram LED bestückt werden? Der korrekte Anbau des Scheinwerfers dürfte durch Fahrzeug ABE nachgewiesen sein.
 
Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.

Das halte ich für nicht richtig. Die Zulassungsnummer des Scheinwerfers ist entscheidend und sonst gar nichts.
In der Osram-Liste stehen z.B. alle /7-Modelle sowie alle R 100 mit Verkleidung nicht drin. Ebensowenig diverse 4V-Boxer, die den identischen Scheinwerfereinsatz haben. (Das Scheinwerfergehäuse ist dabei vollkommen uninteressant.)
Wenn ich also keine R 75/6 habe, sondern eine R 75/7, muss ich die einem aaS vorführen? Oder keine R 100, sondern eine R 100RT/RS/S/CS, die ebenfalls nicht in der Liste stehen?
Im Leben nicht!
 
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Das heißt mein Scheinwerfer an der GS, der baugleich ist mit K75 Scheinwerfer kann mit der Osram LED bestückt werden? Der korrekte Anbau des Scheinwerfers dürfte durch Fahrzeug ABE nachgewiesen sein.

Wenn die Nr. des Scheinwerfers (die E-Nr. auf der Streuscheibe) die gleiche ist, ja natürlich.
Allerdings steht die K 75S in der mir vorliegenden ABG für die H4-LEDs von Osram nicht drin. Genannt ist die K 75, die den gleichen Scheinwerfereinsatz hat wie die /6 und /7.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

Letzteres natürlich nein.
um damit legal zu fahren, muss min. eine Anbauprüfung nach §19.2 erfolgen.

sorry, aber das ist schlicht Unsinn und sollte so von einem Fachmann/Sachverständigen auf dem Gebiet nicht verbreitet werden.
Wir reden hier von einem serienmäßig an einem (anderen) Zweirad verbauten Scheinwerfer der demnach zwingend eine Betriebserlaubnis o.ä. gem. StVZO §19(2), Punkt 2 besitzt und von dessne An-/Einbau kein größeres potentielles Risiko ausgeht als von einem falsch eingestellten serienmäßigem Scheinwerfer, womit beim Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs auch nicht nach StVZO §19(2), Satz 1, Punkt 2 erlischt.

Und dementsprechend bedarf es beim Austausch eines Scheinwerfers gegen ein entsprechend zugelassenes Zubehörteil (solange nicht für dieses explizit vorgeschrieben) und insbesondere nicht für ein Serienteil aus einem bauartgleichen Fahrzeug.
Oder wie es die DEKRA kurz und knpp auf ihrer Homepage darstellt:

Eine Sache dagegen ist ganz einfach: Alle lichttechnischen Einrichtungen brauchen keine Eintragung, müssen aber ein EG- oder ECE-Prüfzeichen tragen. Das gilt für Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler und Glühlampen genauso wie für Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker und Miniblinker.

Grüße,
Jörg.

P.S.
Und die obige Paragrafenreiterei stammt maximal verknappt aus einem selbst geführten Rechtsstreit zum Thema LED Retrofit an einem meiner früheren Moppeds.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt mein Scheinwerfer an der GS, der baugleich ist mit K75 Scheinwerfer kann mit der Osram LED bestückt werden? Der korrekte Anbau des Scheinwerfers dürfte durch Fahrzeug ABE nachgewiesen sein.

So, nach Durchsicht der Doku sind die Teile für K75 (E1 14572, rund) und K75 RT (E1 34494 rechteckig) geeignet, nicht K75S, was identisch der GS wäre. Ausserdem steht auf dem GS Teil E4 ... drauf - wird so nix

Hans
 
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sorry, aber das ist schlicht Unsinn und sollte so von einem Fachmann/Sachverständigen auf dem Gebiet nicht verbreitet werden.
Wir reden hier von einem serienmäßig an einem (anderen) Zweirad verbauten Scheinwerfer der demnach zwingend eine Betriebserlaubnis o.ä. gem. StVZO §19(2), Punkt 2 besitzt und von dessne An-/Einbau kein größeres potentielles Risiko ausgeht als von einem falsch eingestellten serienmäßigem Scheinwerfer, womit beim Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs auch nicht nach StVZO §19(2), Satz 1, Punkt 2 erlischt.

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Lieber Jörg,

das ist kein Unsinn, vielleicht aber überzogen.
Ein wichtiges Merkmal dieser Scheinwerfer ist, dass sie über die Befestigung höheneinstellbar sind. Wenn jetzt jemand den BMW-Scheinwerfer so an seinen Russen befestigt, dass diese Verstellung nicht geht, ist das ein Problem. Gut, das ist auch im Rahmen der HU erkennbar.
Nach deiner Auffassung könnte ich mir ja auch den Scheinwerfer eines Audi A6 ans Motorrad schrauben...
Nach meiner Sicht ist das zumindest eine Grauzone in den Regelungen.
 
Wenn für dich ein A6 ein bauartgleiches Fahrzeug -vulgo ein Motorrad ist...

Und solange das kein A6 Xenonscheinwerfer sondern die Buchhaltervariante in H7 ist, wäre auch das OHNE 19.x oder ähnliches möglich, solange die Leuchtweite und Ausleuchtung korrekt einstellbar ist.

(Im konkreten Fall ging es bei mir um die im Original rahmenfest verbauten LED Scheinwerfer der 700er Tenere einzeln lenkerfest an einer Aprilia RXV 550 verbaut.)
 
... und die Nr. der Betriebserlaubnis bzw. bei den neueren Fahrzeugen die EU-Betriebsgenehmigung.

Hallo Frank,

den von Dir gwählten Weg und Deine Argumente kann ich durchaus nachvollziehen. Das Restrisiko ist Dir ja eh bekannt.

Muss halt jeder mit sich ausmachen was ihm wichtiger ist. Die höhere Sicherheit oder das Risiko, bei einer Kontrolle aufzufallen.

Hi Wolfram,

Du hast ganz recht, es ist eine Art Risikoabwägung.

Ich hatte in den letzten 25 Jahren genau eine Polizeikontrolle beim Motorrad, und zwar nur, weil ich mit 120 km/ über eine Landstraße in der Oberpfalz (bei Eschenbach) mit der 750 Four gefahren bin, um einen Kleinwagentrödler zu überholen. Anyway, die Herren in damals Grün haben geblitzt, und ich habe versucht, ihnen klarzumachen, dass diese 40 Jahre alte Krücke doch höchsten 100 km/h schafft, würde man doch am H-Kennzeichen sehen . Fast hätten sie‘s geglaubt…:pfeif:

Viele Grüße
Frank
 
Wenn es da eine ausreichend interessierte Fangemeinde mit den nötigen Neuteilen gibt, könnte man die Japaner auch legalisieren.

Hi Michael,

bei der 750 Four könnte ich es mir vorstellen, weil es da eine große, rührige Fangemeinde gibt. Bei der Z1/Z900 wird‘s schon enger, und bei der H1 (vollständig: Kawasaki H1 500 Mach III) unwahrscheinlich: Diese Kisten waren schon Anfang der 1970er Jahre in D sehr selten, heute kaum noch vorhanden — daher beziehe ich meine Ersatzteile dafür aus Frankreich oder England, da waren diese Vögel viel verbreiteter.

Aber es gibt ja noch viele andere, sehr interessante, jedoch eher weniger verbreitete Oldtimer, wie z.B. die Norton Commando, die BSA A65, Guzzi V7 oder die alten Hirafe- und Schwingen-BMWs, wenn auf 12V umgebaut. Die müssen alle halt halblegal herumfahren, wenn sie derartige LED-Leuchtmittel verwenden wollen. Denn Osram wird kaum eine Prüfung für diese eher seltenen Maschinen veranlassen.

Viele Grüße
Frank
 
Hi Michael,
....
Aber es gibt ja noch viele andere, sehr interessante, jedoch eher weniger verbreitete Oldtimer, wie z.B. die Norton Commando, die BSA A65, Guzzi V7 oder die alten Hirafe- und Schwingen-BMWs, wenn auf 12V umgebaut. Die müssen alle halt halblegal herumfahren, wenn sie derartige LED-Leuchtmittel verwenden wollen. Denn Osram wird kaum eine Prüfung für diese eher seltenen Maschinen veranlassen.

Viele Grüße
Frank

naja,
es gibt ja in der Zwischenzeit auch sowas: H4 OSRAM NEW NIGHT BREAKER GEN 2 +220% als normale "nicht LED" mit Zulassung in den H4 Scheinwerfern.

Die bringt auch richtig Licht ins Dunkel und man fährt mit legalen Leuchtmitteln rum. Es muss ja nicht immer LED sein.

Ich denke mal, die Hälfte die hier schriebt, wird eh nicht viel bei Nacht unterwegs sein oder?

oder aber: SOMETIMES YOU DON'T NEED A PLAN. YOU JUST NEED BIG BALLS. :&&&:

Gruß
der Indianer



 
Richtig, nachts eher weniger. Doch angesichts des vorgeschriebenen Tagfahrlichts verbessert die LED-Version die Ladebilanz beträchtlich.

Man vergesse nicht, dass selbst der letzte Generator 0 120 340 008 zu Zeiten eingeführt wurde, als die Vorschrift, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren, noch Utopie war.

Beste Grüße, Uwe
 
Richtig, nachts eher weniger. Doch angesichts des vorgeschriebenen Tagfahrlichts verbessert die LED-Version die Ladebilanz beträchtlich.

Als bekennender Winterfahrer und Heizgriffverweigerer hatte ich an meinen Qen noch nie ein Problem mit der Ladebilanz. Es sei denn, es war etwas im Ladekreis defekt.

....Ich denke mal, die Hälfte die hier schriebt, wird eh nicht viel bei Nacht unterwegs sein oder?
Chapeau! Diese Frage lag mir schon mehrfach auf den Lippen bzw. zwischen Fingern und Tastatur. Hatte mich jedoch nie getraut, diese in den Ring zu werfen. :D

Vielleicht erleben wir noch, dass LED-Leuchtmittel dafür mit pauschaler Zulassung kommen...

Ist das in einigen EU-Ländern nicht sowieso bereits der Fall? Zeit wäre es. Dieses Rumgehampel ist schon wieder typisch......Na ja, ihr wisst schon. ;)
Besonders in Zeiten in denen jeder neue Bürgerkäfig mich inzwischen mit dem breiten LED-Streifen quer über die Kühlerfront blenden darf. Dieser modische Unsinn stört mich stellenweise gewaltig. :evil:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
naja,
es gibt ja in der Zwischenzeit auch sowas: H4 OSRAM NEW NIGHT BREAKER GEN 2 +220% als normale "nicht LED" mit Zulassung in den H4 Scheinwerfern.

Die bringt auch richtig Licht ins Dunkel und man fährt mit legalen Leuchtmitteln rum. Es muss ja nicht immer LED sein.

Ich denke mal, die Hälfte die hier schriebt, wird eh nicht viel bei Nacht unterwegs sein oder?

oder aber: SOMETIMES YOU DON'T NEED A PLAN. YOU JUST NEED BIG BALLS. :&&&:

Gruß
der Indianer

Danke, Indianer, guter Tipp. Wenn‘s nur ums Licht geht. Aber die von Dir genannten H4s habe auch 60 W, und damit überfordern sie die Lichtmaschinen von alten Schätzchen. Die 2V BMWs ab /5 sind da die rühmliche Ausnahme. Daher habe ich viele Jahre H4-Birnen mit 35/35W bei meinen Japanerinnen gefahren, ist zwar besser wie die funzeligen Biluxbirnen, aber irgendwie trotzdem Mumpitz, weil hell geht anders.

Das ist ein großer Vorteil der LED Night Breakers, weil die nur 27 W ziehen.

Viele Grüße
Frank
 
Das ist ein großer Vorteil der LED Night Breakers, weil die nur 27 W ziehen.
Genau das!

Rückblickend gesehen: Die Aktion zur Zertifizierung des 180mm-Scheinwerfereinsatzes war ein ganz großer Wurf, der einen sehr großen Teil der "2V-Herde" lichttechnisch massiv aufwertet und gleichzeitig das "Lima-Leistungsdefizit bei Fahrlicht" behebt.

Daher noch einmal ein großer Dank an alle, die die Aktion angestoßen, unterstützt und durchgeführt haben!
 
Servus Frank,

ja ich hab bei meiner alten Hoda GL1000 auch das Problem... aber schaumal hier im Beitrag #20 https://forum.2-ventiler.de/vbboard...4-LED-Ersatz&p=1428739&viewfull=1#post1428739

Der Reflektor passt wunderbar in die Hondalampe und ist auf der Zulassungsliste von Osram.

Ich habe mir mir die Unterlagen nochmals angeschaut. Auf der Osramliste stehen die Zulassungen für den Scheinwerfer mit bestimmter E Nummer und auf der Rechten Seite nur eine Auflistung der Fahrzeuge in denen er verbaut wurde... die Rechte Seite trägt auch diese Überschrift. das bedeutet für mich, die Auflistung der Fahrzeuge ist nur ein Hinweis aber keine Einschränkung der Freigabe.

vielleicht hilft dir das bei deinen Japanern

Gruß
der Indianer

p.s.
ich fahr seid 40 Jahren 2-Ventiler mit Licht durch die Gegend und hatte noch nie ein Leistungsproblem meiner Lima wegen dem Abblendlicht. Hab bei meiner Alu-Q zusätzlich noch 2 !! Rücklichtbirnen am leuchten.
 
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