Heute beim TÜV

Bei meiner 81er G/S war es kein Problem, das wahlweise eintragen zu lassen. Unter S.1 (Zahl der Sitzplätze) steht "002", weiter unten dann "zu S.1: WW 1 IVM. EINZELSITZBANK"
 
Na, wenn es eh dreistellig wird,
bestell dir bei Wüdo diesen abnehmbaren Soziussitz und spar die Änderung der Papiere.

So ist es bei meiner PD seit Auslieferung.

Sind eigentlich Sitzkissen für Sozia vorgeschrieben,
oder genügen Fußrasten und Haltegriffe? :&&&:
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ist halt noch Luft nach oben :D
Aber vielleicht sollte man denen mal sagen, dass in der Mathematik und bei Behörden gilt: "führende Nullen können weggelassen werden":lautlachen1:
 
Na, wenn es eh dreistellig wird,
bestell dir bei Wüdo diesen abnehmbaren Soziussitz und spar die Änderung der Papiere.

Ändert jedoch niGS an Charles Problemen, wenn er ohne das Brötchen des Beifahrersitzes unterwegs ist, oder?
Es gibt doch zwischenzeitlich viele Motorradhersteller, an deren Modellen das wahlweise Entfernen des Soziussitzes extra vorgesehen ist.
Für meine Téneré 700 gibt es von Yamaha sogar eine passende Gepäckplatte aus Kunststoff.

Oh so sehr, versteh ich die Welt nicht mehr! :yeah:

VG
Guido
 
Ich hab noch irgendwo die ABE von meinem Avatar-Mopped , ich müsste mal nachschauen , wie das mit den Sitzen , da gelöst ist ….
 
Im alten Brief meiner GS PS steht drin: " Mitnahme eines Sozius nur gestattet wenn dafür vorgesehenen Fussrasten angebracht sind."
Auch deshalb hab ich ne Kopie davon dabei.
 
Einträge bei meinen Qen:

1982er R100RT: "ww.m.Einzel-Sport-o.Einzels., dann o.Fussrasten f.Beifahr."

1987er R80G/S: "ww.m.Einzels.,dann o.Fussrast.f.Beifahrer"

Beides ab Werk in den Originalbriefen drin.
 
War heute mal eben mit der 90/6 bei der DEKRA.

Nach Prüfungsfahrt ohne Mängel bestanden. Mal wieder richtig Glück gehabt.:pfeif:
 
Ist leider hier nicht machbar. Entweder ein oder zwei Sitzplätze. Eintragungen die das wahlweise Fahren mit einem oder zwei Sitzplätzen ermöglichen sind leider nicht möglich.

Ich bin bisher (ganz offensichtlich fälschlicherweise) oft neidisch davon ausgegangen, dass gerade in den Benelux-Staaten das TÜV-Thema ein eher nebensächliches sei.
So kann man sich täuschen. :pfeif:

Charles, darf man bei euch eigentlich für einen sperrigen Transport noch die Rücksitzbank des Autos umklappen? Ist in meinen Augen ja kaum was anderes.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Es lebe die Vielfalt.:nixw:

R100GS PD Erstzul. 1993
Ausgeliefert mit Einzelsitz und Sitzbrötchen

Fahrzg. Schein von 1995

"Ziff 12 auch 1 *Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind"
 
Es lebe die Vielfalt.:nixw:

R100GS PD Erstzul. 1993
Ausgeliefert mit Einzelsitz und Sitzbrötchen

Fahrzg. Schein von 1995

"Ziff 12 auch 1 *Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind"

Also wie bei meiner. ;)

Es scheint tatsächlich entweder mit der ursprünglichen Ausstattung bei Auslieferung zusammenzuhängen.
Oder doch, falls wie z.Bsp. bei Matthias niGS drin steht, nur mit den neueren Papieren und dem ewigen Ärgernis der Nicht-Übernahme der ursprünglichen Daten durchs Amt.

:nixw:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Es lebe die Vielfalt.:nixw:

R100GS PD Erstzul. 1993
Ausgeliefert mit Einzelsitz und Sitzbrötchen

Fahrzg. Schein von 1995

"Ziff 12 auch 1 *Mitnahme eines Beifahrers nur zul. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind"

Auch bei meiner R65 Monolever von '92 steht drin:
ZU S.1: Auch 1*MITNAHME EINES BEIFAHRERS NUR ZUL., WENN VORGESEHENE FUSSRASTEN ANGEBRACHT SIND*

Bei letzten TÜV habe ich gefragt, ob ich die hinteren Fussrasten abschrauben muss, weil ich im Moment eine Einzelsitzbank drauf habe. Der Prüfer meint nein kein Problem, auf der Sitzbank könnte ja nur einer sitzen.:D

Bei meiner R26 hatte ich beim TÜV mal nur den vorderen Sattel dran, da musste ich nach Hause fahren und die Sitzbank montieren. 2 Sitzplätze im Schein, 1 am Moped --> geht gar nicht meinte der Prüfer.

Gruss
Burkhard
 
Bei mir (bin froh, mal was zur wissensmehrung im Forum beitragen zu können:) steht:

Zeile 22: zu s.1: Auch 1* Mitnahme eines Beifahrers nur zul., wenn vorgesehene Fussrasten angebracht sind.

Alles in Grossbuchstaben, falls dies von Bedeutung sein sollte.
Datum zu K: 28.04.1992, Neuausfertigung der ZulBesch Teil 1 am 27.07.2021
P.1. 1043
P.2 .53
P.3. 7100

Keine Ahnung, was das bedeutet :D:D
 
Bei mir (bin froh, mal was zur wissensmehrung im Forum beitragen zu können:) steht:

Zeile 22: zu S.1: Auch 1* Mitnahme eines Beifahrers nur zul., wenn vorgesehene Fussrasten angebracht sind. Anzahl Sitzplätze

Alles in Grossbuchstaben, falls dies von Bedeutung sein sollte.
Datum zu K: 28.04.1992, Neuausfertigung der ZulBesch Teil 1 am 27.07.2021 Typgenehmigung
P.1. 1043 Hubraum
P.2 .53 Leistung (kW)
P.3. 7100 bei Drehzahl

Keine Ahnung, was das bedeutet :D:D

:bitte:
 
Die Sitzbank-Geschichte hat ein Ende. Nachdem ich beim TÜV zur Einzelabnahme vorstellig geworden bin und der Ing. sich die GS ganze 5 Minuten angesehen hat kam noch am Abend eine Rechnung von 120€ per Mail. Das Gutachten kam dann am nächsten Werktag ebenfalls per Mail.

Damit bin ich dann heute früh zur Zulassungsstelle und habe es eintragen lassen. Kosten hier waren "nur" 31€.

Dann heute Nachmittag zur HU welche ohne Mängel bestanden wurde. Abgase, Beleuchtung usw. waren alle in Ordnung und auf dem Bremsenprüfstand gab's auch nichts zu bemängeln.

Jetzt steht der nächsten Reise endlich nichts mehr im weg. :wink1:
 
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sodale, wieder 2 Jahre erkauft, 180.-- :entsetzten::entsetzten::entsetzten:

und im August noch die Blaue und das Monsterle :pfeif:

Gruss und allzeit gute Fahrt

Holger

P.S. zum Glück ist Staub kein Mangel :D
 

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sodale, wieder 2 Jahre erkauft, 180.-- :entsetzten::entsetzten::entsetzten:

und im August noch die Blaue und das Monsterle :pfeif:

Gruss und allzeit gute Fahrt

Holger

P.S. zum Glück ist Staub kein Mangel :D

Wie bei mir. :D
In den ungeraden Jahren sind alle angemeldeten 2-Räder fällig.
In den geraden alle 4-Räder.

Mensch, dieses ständige "Gerenne" nervt vielleicht. :pfeif:
Meine 2-Rad KFZ-Versicherungen sind selbst mit Kasko aufs Jahr gerechnet größtenteils günstiger als die zwischenzeitlich geforderten TÜV-Gebühren.

Kannste machen niGS.....:nixw:

VG
Guido

Nachtrag: Holger, wenn jetzed Dei Moppedle naus stellsch, isch dr Staub weg. Alder, schifft des grad bei ons! ;(
 
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Derzeit ist es ziemlich schwierig einen TÜV Termin zu bekommen da die Prüfstellen meist überlastet sind.
Beim hier nur 2 km entfernten ÖAMTC müsste ich 5 Wochen warten, aber im nächstgelegenen größeren 25 km entfernt Stützpunkt käme ich angeblich ohne vorherige Anmeldung nach kurzer Zeit dran.
Ich also gestern hin, aber leider doch keinen Termin bekommen. Dafür heute um 10.00 h angemeldet.
Hurra, endlich eine Plakette für die 4 Ventiler ..... dachte ich :rolleyes:
Angeblich prüfen die keine BMW`s mit der Fahrgestellnummer ....... ?(
Ich wies den Prüfenden darauf hin dass ich wohl wisse dass BMW`s mit ABS dieser Baureihe nur bei BMW geprüft werden können.
Aber meine hat serienmäßig und vom Werk aus kein ABS.
Nützte alles nichts, " Das haben wir hier im Schreiben so stehen dass wir die BMW`s mit diesen Fahrgestellnummern nicht prüfen dürfen".

Das ist doch mal wieder typisch nach dem Motto - Hirn ausschalten und "Vurschrift iss Vurschrift, da kann ma leider nix machen" :evil:


Jetzt fahre ich in meine freie Werkstatt im Ort in der wir die Autos warten, reparieren und überprüfen lassen, schau ob ich einen nahen Termin bekomme und bin schwer am Überlegen ob ich die Mitgliedschaft beim ÖAMTC nicht kündigen sollte.

Ach, was sind meine alten 2 Ventiler dagegen doch für problemlose Motorräder. :gfreu:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fritz
da denk man das das mit dem 'Bürokratismus' nur in Deutschland so ist, bin "beruhigt" das es anderswo auch gibt.
Nerven behalten und lass Dich nicht ärgern wird schon.

Viel Glück.
Gottfried
 
......Angeblich prüfen die keine BMW`s mit der Fahrgestellnummer ....... ?(
Ich wies den Prüfenden darauf hin dass ich wohl wisse dass BMW`s mit ABS dieser Baureihe nur bei BMW geprüft werden können.
Aber meine hat serienmäßig und vom Werk aus kein ABS.
Nützte alles nichts, " Das haben wir hier im Schreiben so stehen dass wir die BMW`s mit diesen Fahrgestellnummern nicht prüfen dürfen".

....und bin schwer am Überlegen ob ich die Mitgliedschaft beim ÖAMTC nicht kündigen sollte.

Servus Fritz,
was hat denn das Ganze generell überhaupt für einen technischen Zusammenhang? ?(
Die Prüfung einer BMW mit ABS oder ohne. :nixw:

Haben jene Fachleute, welche BMWs mit ABS zur technischen Überprüfung über den Hof fahren dürfen, eine höhere Lebensversicherung?
(oder schlicht nur ein besseres Gehalt sowie höherwertige Schutzausrüstung? :D )
Oder stöpseln die etwa vor Ort den Diagnosestecker ins Motorrad und lesen Fehler aus?

Prüft bei euch eigentlich ausschließlich der ÖAMTC?
Bekommt man als Club-Mitglied die Plakette günstiger erteilt?

Fragen über Fragen....

VG :wink1:
Guido
 
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Servus Guido

Ich weiß da nichts genaueres, angeblich müsste bei der Überprüfung des ABS mit Bremskraftverstärker der Tank abgebaut werden um den Druckmodulator zu prüfen und das machen die nicht weil zu aufwendig und Werkstattarbeit.
Dabei hab ich doch den Mist gar nicht an meiner 1150. ?(
Und das nur weil ein Teil der dafür infrage kommenden Fahrgestellnummern in meine Papieren aufscheint.
Meine BMW hat ein nicht vorhandenes unsichtbares Phantom ABS :pfeif:


Beim ÖAMTC ist die Überprüfung mit 34 € etwas günstiger, und wenn ich schon bei dem Verein bin und dafür zahle wollte ich auch ein dementsprechendes Service haben, was sich nun aber für mich erledigt hat. X(

Überprüfen darf hier jede Werkstatt die einen dafür berechtigten und geprüften Meister hat. Kostet ca. 40 bis 55 €.

Meist lasse ich ja die Überprüfung in meiner freien Werkstatt hier machen.
Der zuständige Werkstattmeister und Besitzer fuhr selbst im Zweirad Geländesport und hat Ahnung.
Leider ist er derzeit ausgebucht, aber ich konnte ihn heute beknien und diesen Freitag doch noch
einen Termin bekommen. )(-: :gfreu:


Hoffentlich regnet`s nicht und die Kiste wird wieder dreckig. :lautlach:
 
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