Heute beim TÜV

Für die Größe gibt es keine Vorschrift, wichtig ist dass der Reflektor ein E Prüfzeichen hat, in der Mitte und mindestens 250 mm von Unterkante bis höchstens 900 mm Oberkante des Reflektors montiert ist.
 
Könntest Du mir die Mindestgröße nennen und, was ganz toll wäre, auf welcher Regel (Gesetz, Paragraph) sie beruht. Danke!
Oh je, weiss ich nicht mehr. Ich hatte das Maß mal rausgesucht und mir einen Rückstrahler für meine Suzuki entsprechend gemacht, - aus einem Fahrradstrahler. Ging auch ohne irgendwelche Linien und Zeichen anstandslos durch den TÜV.
 
Rückstrahler waren zu Zeiten der StVZO seit 1954 bauartgenehmigte Teile.
Im Rahmen der Bauartgenehmigung wurden Größe und Qualität geprüft und ein Genehmigungszeichen zugeteilt.
Da seit ca. 25 Jahren das EU-Recht gilt, gibt es außer ev. raren Originalteilen heute nur noch Rückstrahler mit E-Prüfzeichen.
Dieses Prüfzeichen stellt sicher, dass die Eigenschaften passen. Da kann man dann frei wählen.
 
Rückstrahler waren zu Zeiten der StVZO seit 1954 bauartgenehmigte Teile.
Im Rahmen der Bauartgenehmigung wurden Größe und Qualität geprüft und ein Genehmigungszeichen zugeteilt.
Da seit ca. 25 Jahren das EU-Recht gilt, gibt es außer ev. raren Originalteilen heute nur noch Rückstrahler mit E-Prüfzeichen.
Dieses Prüfzeichen stellt sicher, dass die Eigenschaften passen. Da kann man dann frei wählen.
Was die Größe betrifft habe ich den Kenntnisstand wie JIMCAT, daß es keine Vorgabe gibt.
Hast Du eine Info ob in einem der Regelwerke (StVZO, FZV u.a.) da etwas festgelegt ist.
Oder ist die Größe nach einer "Durchführungsverordnung" der techn. Dienste geregelt?
 
Habe auch mal gesucht, schätze dass die Größe in der Bauartgenehmigung festgesetzt ist. Dürfte bei anderen Lampen am Fahrzeug ebenso sein.

Gruß
Willy
 
soweit ich mich erinnere gibt es keine Mindestfläche bei Motorrädern. Die Lichtwerte und die entsprechenden Abstrahlwinkel wurden gemessen und mussten bestimmte Werte erfüllen.
In den Zulassungsunterlagen der Heckleuchten wurde dies dann dokumentiert.
Bis 2012 war ich Konstrukteur bei ULO, hab aber keine Unterlagen mehr.
 
Geht mir genauso. Ich finde auch nix mehr. Was ich jetzt an meiner Suzuki dran habe ist nicht größer als 60 x 35 mm. Der TÜV meckerte zunächst wegen der Farbe. Die musste ich von gelb auf rot abändern. Gelbe Strahler dürfen nur an den Seiten sein. Hinten sind rote vorgeschrieben.
 
Das hier ist wieder Wasser auf die Mühlen der Prüforganisationen, dass ältere Fahrzeuge unbedingt jedes Jahr zur HU müssten.
Der Prüfer ist zu dämlich den Warnblinker einzuschalten und zu ahnungslos oder blind den Reflektor im Rücklichtglas zu finden.
Darum geht das völlig korrekte Fahrzeug als angeblich mängelbehaftet in die Statistik ein. :schock:

Einerseits-andererseits...

Die Episode mit dem Warnblinker habe ich nur berichtet, weil ich es etwas verwunderlich fand und die Bedienung von der Logik her m.E. anderswo eigentlich ähnlich realisiert sein müßte. Das war ausdrücklich nicht als TÜV-Bashing gedacht.
Denn: wie angemerkt waren meine Erfahrungen mit dem ganzen Procedere zum Eintragen des neuen Rahmens zum Wiederaufbau meiner GS gute! Das muss auch mal gesagt werden. Ich kann das ja mal kurz zusammenfassen:
  • Ziemlich bald letzten Sommer nach dem #"§$%&-Ereignis habe ich mich aufgemacht, kaputtgegangene Teile zu beschaffen. Gabel (danke, Martin aus Mannheim!), Wasserohr (danke, Albert Hille!), und eben den Rahmen. Laut des Händlers (ein bekannter Verwerter in Bad Honnef) neuer alter Lagerbestand von BMW Bonn. Ohne Rahmennummer, lange herumgelegen. Anhand verschiedener Details beim Zusammenbau bin ich der Meinung, dass der tatsächlich noch nirgendwo verbaut war.
  • Ich wusste ja nicht, wie das genaue Vorgehen ist und nur, dass der TÜV zwangsläufig involviert sein musste. Also einen ausführlichen Brief mit allen Fakten und angehängten Fotos an den aaS der TÜV-Prüfstelle, wo ich eigentlich immer mit den Motorrädern hinfahre (im Norden vor den Toren von Frankfurt) geschickt mit der Bitte um Auskunft, wer was wann zu tun hat bzw. um einen Gesprächstermin.
  • Keine Reaktion. Also bin ich ein oder zwei Wochen später selbst hingefahren und habe mit dem dortigen aaS gesprochen. Ergebnis: absoluter Unwille, sich dem Thema "Rahmen begutachten" überhaupt zu nähern. Tenor, "da könnte ja jeder kommen und selbst einen Rahmen bauen" usw. Fernab jeder Logik. Auch mein Angebot, mit beiden Rahmen im Auto zwecks Inaugenscheinnahme und Vergleich vorbeizukommen, fruchtete nicht.
    Das einzige, was ich da bekommen habe, war ein Name eines aaS beim Haupt-TÜV in Frankfurt. "Fragense mal den Herrn XYZ, vielleicht kann der Ihnen weiterhelfen". Schön abgewimmelt, mit beiden Händen aus der Tür geschoben quasi.
  • Aber immerhin hatte ich den Namen. Auf dem Rückweg sofort zum Römerhof gefahren, Gesprächstermin für den betreffenden Herrn gebucht.
  • Anderthalb Wochen später, besagter aaS: ein kurzes, aber sehr freundliches Gespräch, null €. Dann war ich schlauer:
    -Die Zulassungsstelle ist ein einem solchen Fall "Herrin des Verfahrens";
    -sie bestimmt das Vorgehen und legt fest, was sie an Unterlagen sehen möchte;
    -und schreibt einen Begutachtungsauftrag (o.ä.) für den TÜV.
    -Der TÜV handelt dann nur im Auftrag und arbeitet seine To-Do-Liste ab.
  • Also Mail an die Zulassungsstelle, Abteilung Technische Änderungen geschrieben, Inhalt wie der o.g. Brief: alle Fakten, alle Fragen, Bilder angehängt.
  • Keine Reaktion. Eine Beschwerdemail später haben wir das Weitere telefonisch geklärt. Ab dann wurde es gut, weil: auch in Behörden sitzen Mitarbeiter, mit denen man ganz normal reden kann, die Ahnung haben und Realitätssinn und Bodenhaftung und auch engagiert sind.
  • "Sowas hatten wir noch nie", trotzdem, also, was wollten sie haben: für den Rahmen eine Rechnung und/oder Eigentumsnachweis (weil: ich hatte ja keinen Brief dazu!), und (die Kernaussage: ) ich sollte die gewesene Alt-Rahmennummer in einer Werkstatt in den neuen Blankorahmen einschlagen lassen und das Motorrad darum herum neu aufbauen. Mich dann wieder melden.
  • Gesagt, getan, bei einer bekannten BMW-Werkstatt in Groß-Umstadt habe ich den Rahmen vermessen und die neue = alte Nummer einschlagen lassen, und das Stück Unterzug aus dem alten Rahmen haben sie auch gleich herausgeflext und mir mitgegeben. Weil ein solcher Fall auch für sie nicht alltäglich ist und es offenbar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle große Unterschiede im Vorgehen gibt, haben sie sich mit dem obenerwähnten Sachbearbeiter in Frankfurt telefonisch kurzgeschlossen.
    Der Mann war vorhanden, am Telefon erreichbar, und er hat der Werkstatt alles gesagt, was sie wissen wollten und tun sollten. Das hat man bei Behörden auch nicht immer, dass man per Durchwahl an die richtigen Leute rankommt und die dann auch guten Willens sind.
  • (Zeitsprung -> Anfang Mai 2025: ) Motorrad fertig, Motorrad fährt. Also wieder Mail an die Zulassungsstelle, sofort Reaktion, den Rest telefonisch abgehandelt:
    -Termin bei der Z. gab es unbürokratisch. "Soll ich Ihnen auch gleich einen Termin beim TÜV machen?" Aber ja doch. Die kennen sich gegenseitig (sitzen auch nur 500 m voneinander entfernt).
    -Jenseits des offiziellen elektronischen TÜV- Terminbuchungssystems mit Zentrale irgendwo in Hessen gibt es also doch Mittel und einen Weg. Dieser Weg war der "kurze Dienstweg". Irgendwo in ein Zeitfenster für beide Beteiligte passend hineingequetscht: erst TÜV, eine Stunde später Zulassungsstelle. Sozusagen ein Privatpatiententermin. Hervorragend.
  • Ich brauchte noch nicht mal Papiere von der Zulassung in Empfang zu nehmen und zum TÜV zu tragen. Alles Notwendige haben der Kollege von der Zulassung und der aaS im Hintergrund per Telefon und Mail direkt ausgemacht. Auch hervorragend.
  • Der TÜV-Abnahmetermin selber hat wegen der Gutachtenschreiberei für Rahmen und noch eine neue Bremsleitung recht lange gedauert, war aber sonst unspektakulär.
  • Zulassung auch nochmal über eine Stunde, neue Software, junger Mitarbeiter, langes Beiblatt zum Kfz.-Schein, Rückfragen bei der Technik, hin-her, hin-her, aber egal.
Aber summa summarum, an einem Vormittag war alles Formale erledigt. Und so, wie es gelaufen ist, bin ich zufrieden und habe Engagement und guten Willen gesehen. Und vor diesem Hintergrund ging die Sache mit dem Warnblinkschalter bei mir als Folklore durch, da habe ich innerlich mal eben eine Augenbraue hochgezogen. Mehr nicht.

Viele Grüße,
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute mit der Suzuki bei der GTÜ zur HU gewesen.
"Sieht ja aus wie neu" :gfreu:

So muss es sein, alles geprüft, keinen Mangel entdeckt, Plakette geklebt, 98€ gefordert, fertig.
Kleine Runde gedreht, läuft super mit der neuen Plakette.

Gruß
Willy
 
Ja, dieses moderne Krad benötigt eine AU was die Sache etwas verteuert.
Teurer geworden ist es außerdem, vor zwei Jahren waren es 91 und vor vier Jahren "nur" 79€.....ist schon heftig. Ist der größte Posten bei den Fixkosten.

Gruß
Willy
 
Dass Du AU benötiGSt war mir natürlich klar.
Die aufgerufenen 98 € sind m.M.n. inzwischen "way over the top".

Im Vergleich dazu bezahle ich aktuell für die Versicherung meiner Téneré T7:
Haftpflicht inkl. Teilkasko ohne SB = 41,50 € für 12 Monate. (KFZ-Steuer kommt freilich noch hinzu)
Somit weniger Versicherung als jene zweijährlichen Fixkosten für den TÜV.

Wie hoch ist eigentlich diese Fahnenstange, deren Ende anscheinend nicht mehr in Sichtweite ist? :rolleyes:

VG
Guido
 
Habe noch zwei Vorstellungen dieses Jahr. 67€ für die MZ und 159 für das Auto.

Wenn es einen Grund gibt sich von Fahrzeugen zu trennen, dann sind es diese Ausgaben.

Gruß
Willy
 
Moin,

heute war ich mit dem ´93er Ziegelstein beim TÜV, genauer gesagt der GTÜ bei mir um die Ecke.
Netter Chat mit dem Ing. ("2-V Boxer erheblich handlicher, besserer Klang etc..."), kurze Begutachtung, freudiger Hinweis auf den Vorteil der nicht vorhandenen Reifenbindung (außer Größe und Geschwindigkeitsklasse natürlich), schnelle Bremsprobe, AU, das war´s, keine Mängel.
Fährt sich irgendwie besser, an der Ampel kein banger Blick mehr in den Rückspiegel, ob vielleicht die Rennleitung hinter einem steht und die Plakette mit "03/25" entdeckt.

Grüße
Axel
 
Trotzdem drücken sich viele §21 Prüfer vor freien Gutachten. "Wenn sie dazu keine Papiere haben, kann ich nichts machen". Wenn ich Papiere hätte, würde ich gar nicht fragen.
Hoheitlich ist afaik auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung zwischen den alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden .

In den alten „muss“ der Tüv und in den neuen „muss“ Dekra.

Berlin weiß ich nicht .

Wobei es sicherlich nicht zielführend ist unbedingt eine Begutachtung erzwingen zu wollen …..

Zudem dürfen afaik längst nicht alle HU-Prüfer auch Abnahmen durchführen die mit der Neuerteilung der Fahrzeug Betriebserlaubnis verbunden sind.

Ich frage den Prüfer immer vorher ob er „ Bock“ drauf hat.
 
Letzten Freitag mit meinem Kälbchen beim TÜV, dieses Mal wirklich gründlich untersucht worden (inklusive Scheinwerfereinszellung, Fahr-/ Bremstest. Also nachdem ich ihm das Motorrad angemacht und er sie aufgrund der Lichtschalter-Charakteristik der Kupplung abgewürgt hat. Irgendwann teilte er mir mit, den hinterreifen dürfte ich gar nicht fahren und tatsächlich, die reifenhöhe passte nicht. Ich hatte mir vor vier Jahren metrische Reifengrößen eintragen lassen, hatte aber die Bezeichnung in den Papieren nicht mehr mit der auf dem Reifen abgeglichen.
Ich bin in den vier Jahren nicht übermäßig viel gefahren, 27 PS reißen auch nicht übermäßig viel, auf jeden Fall waren es noch DIESELBEN Reifen die ich bei der damaligen Abnahme drauf hatte!
Er fragte wo ich die Eintragung habe machen lassen und als ich ihm sagte, dass es hier in dieser Prüfstelle war, lächelte er, sagte, dass er den Vorgang dann im Archiv noch finden kann und ging ins Büro. Nach einigen Minuten kam er niedergeschlagen wieder heraus, entschuldigte sich und sagte, dass sie damals die falsche Höhe ins Gutachten geschrieben haben. Während er die Prüfung beendete, schrieb sein Kollege ein Korrekturgutachten. Quittung der Zulassungsstelle soll ich einreichen, bekomme ich erstattet.
Jetzt heißt es Termin bei der Zulassung buchen, das dauert wieder Monate….🤦‍♂️
 
Moin,

heute war ich mit dem ´93er Ziegelstein beim TÜV, genauer gesagt der GTÜ bei mir um die Ecke.
Netter Chat mit dem Ing. ("2-V Boxer erheblich handlicher, besserer Klang etc..."), …
Klingt gut.
Und wenn Du mal mit Deiner R80 dort auftauchst, kriegt er bestimmt leuchtende Augen 🤩

Grüße
Carsten

P.S.: Auch ich bevorzuge die Oldie-Kompetenz der GTÜ (hier im letzten Jahr an der Hamburger Oldtimer-Tankstelle):

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Zuletzt bearbeitet:
Letzten Freitag mit meinem Kälbchen beim TÜV, dieses Mal wirklich gründlich untersucht worden (inklusive Scheinwerfereinszellung, Fahr-/ Bremstest. Also nachdem ich ihm das Motorrad angemacht und er sie aufgrund der Lichtschalter-Charakteristik der Kupplung abgewürgt hat. Irgendwann teilte er mir mit, den hinterreifen dürfte ich gar nicht fahren und tatsächlich, die reifenhöhe passte nicht. Ich hatte mir vor vier Jahren metrische Reifengrößen eintragen lassen, hatte aber die Bezeichnung in den Papieren nicht mehr mit der auf dem Reifen abgeglichen.
Ich bin in den vier Jahren nicht übermäßig viel gefahren, 27 PS reißen auch nicht übermäßig viel, auf jeden Fall waren es noch DIESELBEN Reifen die ich bei der damaligen Abnahme drauf hatte!
Er fragte wo ich die Eintragung habe machen lassen und als ich ihm sagte, dass es hier in dieser Prüfstelle war, lächelte er, sagte, dass er den Vorgang dann im Archiv noch finden kann und ging ins Büro. Nach einigen Minuten kam er niedergeschlagen wieder heraus, entschuldigte sich und sagte, dass sie damals die falsche Höhe ins Gutachten geschrieben haben. Während er die Prüfung beendete, schrieb sein Kollege ein Korrekturgutachten. Quittung der Zulassungsstelle soll ich einreichen, bekomme ich erstattet.
Jetzt heißt es Termin bei der Zulassung buchen, das dauert wieder Monate….🤦‍♂️
Moin,

mit den Reifendimensionen scheinen die Herren gern mal Probleme zu haben.
Bei zwei meiner Guzzis, die als Gebrauchtmaschinen nach Deutschland importiert wurden (einmal aus Italien und einmal aus den Niederlanden), wurden im Rahmen der Abnahme für das Hinterrad falsche Rad- und damit Reifengrößen in die deutschen Papiere eingetragen.
In einem Fall war es sogar eine Größe, die es überhaupt nicht gibt.
Da ich nicht der "Importeur" war und es erst zwei Jahre später während der Vorbereitungen zur nächsten TÜV-Vorführung herauskam, war es für mich sehr aufwändig, das in Ordnung zu bringen.
Bei der Einführung nach Deutschland wurden die Maschinen in beiden Fällen mit den richtigen Größen, die auch der Originalbereifung gemäß Papieren und Betriebserlaubnis entsprachen, und vollständigen Papieren, inklusive offizielles Datenblatt von Moto Guzzi, vorgeführt.
Das wirft schon ein seltsames Licht auf die Sorgfalt der Prüfer, vor allem, da es an zwei Mopeds bei zwei verschiedenen Prüfstellen passierte.

Grüße
Axel
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

mit den Reifendimensionen scheinen die Herren gern mal Probleme zu haben.
Bei zwei meiner Guzzis, die als Gebrauchtmaschinen nach Deutschland importiert wurden (einmal aus Italien und einmal aus den Niederlanden), wurden im Rahmen der Abnahme für das Hinterrad falsche Rad- und damit Reifengrößen in die deutschen Papiere eingetragen.
In einem Fall war es sogar eine Größe, die es überhaupt nicht gibt.
Da ich nicht der "Importeur" war und es erst zwei Jahre später bei der nächsten TÜV-Vorführung herauskam, war es für mich sehr aufwändig, das in Ordnung zu bringen …
Bei meiner letzten alten Bonneville, die vom Vorbesitzer aus UK eingeführt wurde, waren die Reifengrößen vorn und hinten mit 19 Zoll identisch eingetragen, hinten hatte sie allerdings wie üblich 18 Zoll.
Mein damaliger GTÜ-Prüfer verfuhr hierzu bei drei HUs nach dem „After Eight-Prinzip“.
Wie es dem Nachbesitzer damit ging, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Carsten
 
Einträge immer prüfen.
Eine meiner Laverdas sollte einen 5.60 15 Hinterreifen fahren, (Käfer) meine 175er MZ ES2 war nach der Zulassung plötzlich ein Gespann, (die 175 ist nicht für Beiwagen zugelassen) ich sollte damit zum TÜV und den Beiwagen austragen lassen. War eine Geburt weil es die 175 ja gar nicht als Gespann gibt aber man nicht einfach eine Gespann Maschine solo fahren darf, da muss einiges geändert werden. Verwirrung machte sich breit.....

Mein letzter Bootstrailer hatte ein schwarzes Kennzeichen, war aber steuerfrei weil zu Sportzwecken.
War jedesmal Lauferei das wieder gerade zu biegen, beim Anhänger unterstellte man mir sogar Betrugsabsichten!
(Aber ich hefte alles ab und auf dem Laufzettel stand, "Sportanhänger steuerbefreit, Kennzeichen Schwarz")
Auch war er seit 1978 zugelassen hatte aber seit 20 Jahren keine gültige HU, die Papiere nicht vorhanden der Erstbesitzer verstorben. Damit dürfte ich nicht mehr fahren aber auch kein Kurzzeitkennzeichen anbringen, weil ja zugelassen....:nixw:

Achja, für meine Kreidler RS mit 6,25PS sollte ich mir ein Versicherungskennzeichen holen, ein richtiges Nummernschild wollte man mir erst gar nicht zuteilen.

Die Freewind hat laut Zulassungsbescheinigung 35KW bei 6000U/min, richtig wäre 35 bei 7000 oder mit Reduzierung 25 bei 6000. Dies zu bemängeln habe ich mich bei der Zulassung nicht getraut, zumal die Drehzahl bei der Versicherung oder Steuer keine Rolle spielt.

Gruß
Willy
 
Moin Willy,

die von Dir geschilderten Vorgänge sind allerdings eher Probleme mit den Zulassungsstellen als mit dem TÜV, GTÜ, DEKRA etc., oder?
Vielleicht sollte dafür ein Extra-Thread eröffnet werden, denn zu dem Thema hätte ich ebenfalls etwas beizutragen.

Grüße
Axel
 
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