Heute beim TÜV

Heute bei der DEKRA hier am Ort mit der R80 G/S ohne Mängel und 63 EUR bezahlt. Dauer ca. 10 Minuten, keine Wartezeit! Der Prüfer war sehr freundlich und sehr von der Maschine angetan.

Gruß aus PAF
Gerd
 
Heute bei der DEKRA hier am Ort mit der R80 G/S ohne Mängel und 63 EUR bezahlt. Dauer ca. 10 Minuten, keine Wartezeit! Der Prüfer war sehr freundlich und sehr von der Maschine angetan.

Gruß aus PAF
Gerd
Klar, Du sollst ja auch weiter zur DEKRA und nicht zu TÜV, GTÜ,KÜS etc. fahren.
 
Genau SO wurde mir das erklärt. . . Woher weißt Du das ?
Wollte mir noch eine 85er ST gönnen. . . Die würde ich dann wohl nie zugelassen bekommen ( wenn ich da auch was verbummelt hätte )
 
Heute bei DEKRA schlechte Aussichten für neue HU bekommen. Kein Fahrzeug Schein - keine HU. Erstzulassung 4 87 wird schwierig da wohl kein Datensatz greifbar . . .
Seit wann abgemeldet?
Normalerweise gibt es bei Abmeldungen vor 2005 keinen Fahrzeugschein, nur den alten Brief und eine Abmeldebescheinigung. Die hast du nicht mehr?
 
Gekauft hab ich das Motorrad September 24 , hatte noch HU 5 oder 6 / 26 . Da gab es den " entwerteten" Fahrzeugschein. DEN hab ich verbummelt . . . Wahrscheinlich hätte ich den mal mit um irgendwas zu bestellen ( BMW bestellt bei uns niGS ohne Fahrzeugschein) und dabei irgendwie vermöhlt 😢
 
Ja , den Brief und auch einen Kaufvertrag ( der interessiert aber niemanden) Meine Zulassungsstelle sagt - neue HU + zulassen. GtÜ kann keine HU machen und DEKRA sagt wird schwierig bei dem Baujahr. . .
 
Ja, ohne Schein machen die keine HU, wegen fehlenden Abgleich der technischen Daten.
Ich würde nochmal mit der Zulassungsstelle sprechen. Hast du evtl. noch das letzte HU-Dokument? Oder kennst das alte Kennzeichen und den Verein, wo die letzte HU gemacht wurde?
Aber eigentlich sollte eine Neuausstellung des Fahrzeugscheins auch ohne HU gehen. Du willst ja nicht anmelden, sondern nur den Schein...das Fahrzeug bleibt ja weiterhin abgemeldet und hat damit keine HU Pflicht
 
Hallo,
Ich war dieses Thema leid und ging zum TÜV mit der Frage, was denn da bei der R75/5, der R100S und der R 80GS als
Fabrikatsbindung drinsteht. Der sehr freundliche Mitarbeiter hat dann nachgeschaut und mir nachgewiesen, daß bei allen dreien nur die Reifengröße wie in den Papieren vermerkt, drinsteht.

Grüße HK
 
Gexx : hab das alte Kennzeichen ( nicht die Tafel ) - daraufhin hat die freundliche Dame der Abmelde Zulassungsstelle ja meiner Stelle eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" geschickt das die mir eine Zweitschrift ausstellen KÖNNEN. Das lehnt meine Stelle ab - nur bei ZULASSUNG. Und die gibt es nur MIT HU . . . Jetzt hab ich aber das Problem das mir keiner ne HU macht . . . Der sprichwörtliche " Teufelskreis" 👹
 
"Rotes Kennzeichen" zur Fahrt zum TÜV,
HU machen lassen,
Datenabgleich mit Zul. Besch Teil 2 (Da steht die Nr. der Typgenehmigung drin),
Zulassung
 
Kurzzeit Kennzeichen bekommt man nur mit HU . Schon seit Jahren so . . . Und HU können sie ja angeblich nicht machen = keine Daten . . . Wahrscheinlich muss ich BMW anschreiben. Da bekommt man ja Auslieferungsdaten von 1944 ( hab ich selbst schon gesehen) ich hätte echt nie geglaubt das es bei der R 80 solche Probleme geben kann. . .
 
Im " Brief" steht ja auch die Fahrgestell Nummer = am Ende RT . Darum an anderer Stelle meine Frage nach der Höchstgeschwindigkeit. Reifen stehen ja auch nicht im Brief. . .
 
Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch zur HU, dann aber nur dafür.
Schau mal in die Zul.-Besch. Teil 2 / Brief, da steht die ABE-Nr. drin und in der ABE findet der Prüfer die Daten.
 
Dann findet die DEKRA die anscheinend nicht . . . Und GTÜ auch nicht. . . Morgen versuche ich es noch beim TÜV . . .
Vielleicht muss ich mal mit dem Bekannten aus Brandenburg reden das er das Ding bei sich holt , vielleicht ticken die da anders . . .
 
Anderes Problem bzgl. ABE:
Ich war bei der GTÜ zur HU und habe im Schein den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung beachten".
Aktuell muß der Prüfer nachsehen, ob einen Bindung besteht, auch wenn er weiß, daß einen BMW Bj.73 nie eine hatte.
Er hatte nach der ABE gesucht und in der GTÜ-DB waren nur die Nachträge der ABE, nicht aber die Erstversion.
Also telefonierte er 1 Stunde mit der Hotline und kam mit der Info " Bindung besteht nicht" zurück.
Dann empfahl er mir die Bindung austragen zu lassen. Geht mit einem Gutachten, kostet 30€ und 12€ für das SVA.
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.
 
Erwirtschaftet man nun die Kohle mit den "Dummen" oder aus "vermeintlicher Dummheit"? :nixw:

Fragt sich der
Guido
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.

Zur Klarstellung: Mit den "Dummen" warst nicht Du gemeint, sondern die von den Prüforganisationen abhängige Allgemeinheit. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aktuell gängige Masche...man rät zur Austragung des Reifenfabrikatsbindung-Satzes , weil man ja zukünftig auch keine Probleme mit der Polizei haben möchte. Totaler Blödsinn! Selbst wenn ein Polizist anfängt zu diskutieren, muss er trotzdem erstmal sagen können, welche Reifen angeblich in der ABE stehen.

Ich vermute aber, dass dies aktuell noch einer gewissen Unsicherheit seitens der Prüfer geschuldet ist.

Hat schon jemand Erfahrung gemacht bzgl. Diagonal vs Radialreifen? In 2020 hatte man ja noch eine Zusatzregelung eingeführt, die die Reifenbauart ausklammerte, d.h. bei gleicher Reifengröße war die Bauart egal.
Diese Regelung hat man dieses Jahr anscheinend wieder heimlich entfernt.
 
Dann empfahl er mir die Bindung austragen zu lassen. Geht mit einem Gutachten, kostet 30€ und 12€ für das SVA.
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.
Bei meiner /6 hat die Dame in der Zulassungsstelle den Satz beim Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung 1, (Eintrag der Hoske Nachbauten) nicht wieder eingetragen. Es reichte ihr zu sagen, dass er von der Zulassungsstelle ohne Grund eingeschrieben wurde.

Gruß
Willy
 
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