Kayser 6-Gang eintragen

pitds

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13. Nov. 2020
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51
Hallo,
hat schon mal jemand ein Kayser 6-Gang Getriebe eingetragen? Es ginge um eine R75/7.
Grüße,
pit
 
Wenn man das nicht muss, finde ich das auch gut. Am Gehäuse ist halt "Kayser-6-Gang" eingeschlagen.
Grüße,
pit
 
Meiner Meinung nach, kann man sich das klemmen, bzw tut nix zur Sache .. fahr das Getriebe und hab Spaß :-)

Grüße

Marvin
 
Aber wir sind uns einig, dass die ABE erlischt?
Wie man damit umgeht bleibt jedem überlassen. Mich interessieren hier die Fakten.
Grüße,
pit
 
So ein Getriebe mit mehr Übersetzungsstufen muß nicht eingetragen werden.
Also "dem Grund nach..."
Indirekt könnte es passieren, daß die Fahrgeräuschmessung (im 2. oder 3.Gang) bei anderer Drehzahl beginnt und endet, somit das gemessene Geräusch u.U. lauter wäre.
DANN wäre die BE erloschen.

Beim BMW-Sportgetriebe sind die Gänge 1 bis 3 verändert, also länger.
Welche Übersetzungen das Kayser-6-Gang hat müßtest Du nachschauen.

(1. - 3. Gang in "länger" korrigiert)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mein Roth-Getriebe, langer 5. und mit RWG, wird nicht eingetragen werden. Da werd' ich anschliessend keinen aaS drauf ansprechen. "Gehe nicht zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wurdest." heisst schon ein altes niederrheinische Sprichwort. . .


Stephan
 
Also mein Roth-Getriebe, langer 5. und mit RWG, wird nicht eingetragen werden. Da werd' ich anschliessend keinen aaS drauf ansprechen. "Gehe nicht zum Fürsten, wenn du nicht gerufen wurdest." heisst schon ein altes niederrheinische Sprichwort. . .


Stephan


Ich stelle mir gerade vor, wie der Prüfer bei der Probefahrt aus Versehen den
Rückwärtsgang erwischt...:entsetzten:
 
Muss denn ein anderes HAG eingetragen werden? Oder andere Ritzel im Getriebe?
Das könnte immerhin die Endgeschwindigkeit oder die Vorderradhaftung beeinflussen.

LG Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Getriebe mit mehr Übersetzungsstufen muß nicht eingetragen werden.
Also "dem Grund nach..."
Indirekt könnte es passieren, daß die Fahrgeräuschmessung (im 2. oder 3.Gang) bei anderer Drehzahl beginnt und endet, somit das gemessene Geräusch u.U. lauter wäre.
DANN wäre die BE erloschen.

Beim BMW-Sportgetriebe sind die Gänge 1 bis 3 identisch zur Serie, nur der Rest ist verändert.
Welche Übersetzungen das Kayser-6-Gang hat müßtest Du nachschauen.

Ich denke, wenn es nach dem harten Buchstaben des Gesetzes geht, muss sowas vermutlich eingetragen werden. Weil Geräuschmessungen nicht im letzten Gang durchgeführt werden, sondern in einem anderen. D.h. eine Geräuschmessung derselben BMW mit demselben Motor und derselben Abgasanlage, einmal mit originalem BMW-Getriebe, zum Anderen mit Kayser-Sechsgang, dürfte eine andere Drehzahl des Motors zur selben Geschwindigkeit ergeben.

Oder, was weiß denn ich.., wenn die Drehzahl Maßgabe ist ("zweidrittel der Nenndrehzahl" oder sowas), na dann fegt die Kayser-BMW uU. mit anderem Speed vor dem Mikro vorbei...

Und ergibt damit hochwahrscheinlich eine leicht differente Messung von dB(A).

Ich erinnere mich an den Phall derer Yamaha RD 250... Um 1972. In Deutschland Fünfgang. Überall woanders Sechsgang. Dann machte man mal eine Motorgetriebe-Kombi auf - und siehe da, auch die deutschen Bikes hatten eigentlich Sechsgang..., der sechste aber mit einem eingeschraubten Sperrbolzen in einer Rille der Schaltwalze verschlossen. Und: ein anderes Getriebeabgangs-Ritzel.

Hintergrund: leichte Probleme derer Yamaha-Importeure mit der deutschen Tüfferei, na klar, wegen Geräuschmessungen - auch damals schon dat Theater...
Also veränderte man das Drehzahl-Geschehen per anderem Ritzel und Blockade des sechsten Gangs per Einschraubstift.

Hieran sollte klar sein, dass Sechsgang-entsperrte Versionen ohne ABE unterwegs waren (oder sind...)

Wenn aber die Übersetzerei beim Messpunkt im Seriengetriebe der BMW ident ist zum Kayser-Getriebe ist - no prob.
Ich bin aber weder Tüffer noch Jurist... habe nur ein gaanz langes Gedächtnis. ;)

Freundliche Grüße

Bernd B

PS NB Man denke nur mal an irgendeine ganz dumme Situ. Du fährst einkaufen. Auf dem Parkplatz erschreckt sich dat Ömmaken vor dem "Mopedlärm", fällt hin, Oberschenkelhalsbruch, Edelstahl-Hüftgelenk neu.
Kostet - was weiß ich - 24.000 EUR.
Für deine Versicherung ein Festessen, wenn die eine eintragungspflichtige, aber nicht eingetragene Chose vorfinden. Dann zahlen die zwar, müssen sie..., nehmen dich dann aber in Regress.

Gut, das ist meist bei 5.000 EUR gedeckelt. Aber erstens sagen die dir das vielleicht nicht, dass das gedeckelt ist. Und zweitens sind 5.000 EUR auch mal eben eine weitere Kuh im Stall, ne wahr?
 
Servus Stephan,

Es ist genau andersrum:
beim BMW Sportgetriebe oder Erb Getriebe:
Die Gänge 1-3 sind länger übersetzt als Serie, 4./5.gleich
VG
Max


Beim BMW-Sportgetriebe sind die Gänge 1 bis 3 identisch zur Serie, nur der Rest ist verändert.
Welche Übersetzungen das Kayser-6-Gang hat müßtest Du nachschauen.
 
Ich stelle mir gerade vor, wie der Prüfer bei der Probefahrt aus Versehen den
Rückwärtsgang erwischt...:entsetzten:

Aus Versehen geht das nicht, weil der Rückwärtsgang bei diesen Umbauten nicht mit dem Fußschalthebel eingelegt wird, sondern per Handschaltung an der rechten Getriebeseite.

Muss denn ein anderes HAG eingetragen werden? Oder andere Ritzel im Getriebe?
Das könnte immerhin die Endgeschwindigkeit oder die Vorderradhaftung beeinflussen.

LG Christoph

Veränderung der serienmäßigen Übersetzungsverhältnisse in Getriebe und/oder HAG oder durch andere Kettenzahnräder bei "komischen" Motorrädern führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und sind eintragungspflichtig; das alles hat halt Einfluss auf die Geräuschentwicklung und/oder Höchstgeschwindigkeit.

Das Viele - einschließlich meiner Wenigkeit - vor den Begriff "eintragungspflichtig" das Zauberwort "eigentlich" setzen ändert nichts an der von Bernd skizzierten Problemlage.

Werner )(-:
 
Hallo,
es geht um den §19 der StVZO, der glaube ich auch mit Einführung der FZV noch gilt. Hier wird angegeben, wann eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden muss.
In einem Kommentar dazu habe ich folgenden Eintrag gefunden:

"Zu 3.)

Eine weitere Tatalternative ist die Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens. Dieses kann durch entsprechende Abgas- und Geräuschmessungen nachgewiesen werden. Grundsätzlich wird jedoch von einer Verschlechterung ausgegangen, wenn Bauteile verwendet werden, die nicht bauartgemehmigt sind. Auch hier ist regelmäßig mit Sicherstellungen zur Beweissicherung zu rechnen."

Da die Abgas- und Geräuschmessungen, wie Bernd schon geschrieben hat, von der Übersetzung der einzelnen Gänge abhängt, käme das hier zum Tragen.
Grüße,
pit
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber Hallo,

also, wenn ich die Übersetzung des Kettenantriebs (also nicht bei unseren Kühen) ändere, dann erlischt auch die allg. Betriebserlaubnis :oberl:

Das wird wohl auch für ein Getriebe gelten.

Aber, vielleicht meldet sich ja noch einer der Herren hier zu Wort, die damit beruflich zu tun haben ;)

Gruß Holger

P.S. der lange 5. wär ja auch davon betroffen X(
 
Änderungen der Übersetzungen, egal ob einzelner Getriebegang oder Endübersetzung, muss natürlich eingetragen werden da dies Auswirkungen auf Geräusch (beschleunigte Vorbeifahrt im 2./3. Gang aus 40km/h) und Abgas (für ne R75/7 wohl nicht relevant) hat.


Bei einer Typprüfung gilt das für die Änderung der Übersetzung unter 8% keine neue Geräusch und Abgasprüfung notwendig ist.
Wird für Einzelgehnehmigungen wohl auch so gehandhabt.
 
Änderung der Übersetzung bei Ketten muss eingetragen werden. Bei meinem Gespann vor Jahren gemacht. Ob ich einen anderen Endantrieb eintragen würde......
 
Aus Versehen geht das nicht, weil der Rückwärtsgang bei diesen Umbauten nicht mit dem Fußschalthebel eingelegt wird, sondern per Handschaltung an der rechten Getriebeseite.

. . .
Werner )(-:

So isset. Hinter dem rechten Vergaser ist jetzt ein Kästchen angebracht. Da kommt der Hebel raus. Da man an den aber nicht so gut drankommt, hab ich mir ein 15mm Alustängchen besorgt, ist gerade angekommen. Da probier ich dann aus, wie hoch und wo dessen obere Befestigung hinkommt.

Also um den "TÜV" mach' ich mir keine Sorgen. Ob vorwärts oder Rückwärts, das Abgas bleibt da gleich.

Herr Roth schreibt im Begleitschreiben extra, das man das auf einem großen Platz mal üben soll. . .

Der Unterschied zwischen 5. und langem 5. liegt in der Toleranz. Ich will bei Landstraßengeschwindigkeit einfach in einem günstigeren Drehzahlbereich fahren können.


Stephan
 

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Um die Diskussion mal wieder auf den Punkt zu bringen:
Da das Sechsganggetriebe (soweit ich es kenne) in der höchsten Stufe eine andere Untersetzung hat als Serie (1,42 / 1,50), müsste man theoretisch wie beim "langen Fünften" (der die gleiche Untersetzung hat) prüfen, ob die Höchstgeschwindigkeit noch stimmt.
Praktisch ist das auf gut deutsch Schwachsinn, weil das Ergebnis niemanden wirklich interessiert. Abgas- und Geräuschfragen sind da eh außen vor.
Es gibt also keinen Grund, Sachverständige unnötig zu behelligen.
 
In dem Getriebe ist oben links deutlich sichtbar:

KAYSER 6-Gang eingeschlagen.

Stellt euch folgende Situation vor; allgemeine Verkehrskontrolle, die Polizei sieht das. Wenn es dumm läuft ist dann die Fahrt hier zu Ende. Selbst wenn die Herren der Exekutive darüber hinweg sehen wollten wird nichts daraus wenn der Knieschleifer dem sie gerade nebendran seinen Joghurtbecher stillegen einen Aufstand macht, Gleichbehandlung und so.

Wie entspannt ist das, wenn man den Fahrzeugschein rüber reicht in dem geschrieben steht; -Genehmigt: Kayser 6 Gang Getriebe-.

Wenn es gut läuft, ohne viel Tam-Tam, kostet die Eintragung 50,-€. Ein Versuch einen fitten aaS zu finden ist das allemal wert.
 
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In dem Getriebe ist oben links deutlich sichtbar:

KAYSER 6-Gang eingeschlagen.

Stellt euch folgende Situation vor; allgemeine Verkehrskontrolle, die Polizei sieht das. Wenn es dumm läuft ist dann die Fahrt hier zu Ende. Selbst wenn die Herren der Exekutive darüber hinweg sehen wollten wird nichts daraus wenn der Knieschleifer dem sie gerade nebendran seinen Joghurtbecher stillegen einen Aufstand macht, Gleichbehandlung und so.

Wie entspannt ist das, wenn man den Fahrzeugschein rüber reicht in dem geschrieben steht; -Genehmigt: Kayser 6 Gang Getriebe-.

Wenn es gut läuft, ohne viel Tam-Tam, kostet die Eintragung 50,-€. Ein Versuch einen fitten aaS zu finden ist das allemal wert.


Aha.
Und wie ist das wenn ich ein /5 Vierganggetriebe gegen ein /6 Fünfganggetriebe tausche?
Ich kann jederzeit was auf das Gehäuse schreiben. Es
lebe der Fake. Wer bei einer Verkehrskontrolle kennt dich bei den alten Kühen im Detail noch aus?

Gruß Hans-Jürgen
 
Wer bei einer Verkehrskontrolle kennt dich bei den alten Kühen im Detail noch aus?

Die sind schon lange alle im Ruhestand!

Ich habe früher mal grundsätzlich alles eintragen lassen, habe mehrere Fahrzeuge mit mehrteiligen Fahrzeugscheinen. Aber bei dem Brimborium, dass die Prüforganisationen heute veranstalten (und bei Einzelabnahmen nach Zeitaufwand abrechnen), tue ich mir das nicht mehr an. Das ist die letzten Jahre echt kompliziert geworden....

Bei einem Kayser 6 Gang hängts wahrscheinlich vom Aufwand ab. Bei einer 1995er R100R viel mehr Aufwand als bei einer 1978er R100.

Grüße
Marcus
 
Wer bei einer Verkehrskontrolle kennt dich bei den alten Kühen im Detail noch aus?

Gruß Hans-Jürgen

Um noch einen draufzusetzen: wer bei einer Verkehrskontrolle kennt sich bei den Änderungen der STVZO der letzten 50 Jahre im Detail noch aus ?

z.B. gelbes Bremslicht, Ochsenaugen als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger, Bremslichtschalter nur an einer Bremse notwendig !

Letzte beiden Aspekte hatte ich dieses Jahr bei einer HU, als der amtlich anerkannte Prüfer dies bemängelte. Der kurz vor der Berentung stehende Kollege (aaS) korrigierte die Fehleinschätzung seines aaP mit freundlichen Worten.

Was bitteschön soll die Rennleitung mit KAYSER 6 Gang anfangen ? Wieviele Kneipengäste (und ich behaupte mal ganz frech, daß hier das geballte 2V Kompetenzzentrum weltweit ist) wissen um diese Getriebe ?

M.E. nicht allzuviel Aufhebens um diese Chose machen.
Es gibt derzeit ganz andere Probleme ...

Gruß,
Andreas
 
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