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Klappenauspuff WalzWerk / Jekill & Hyde für BMW R100R – Erfahrungen / Eintragung?

BastiR100R

Einsteiger
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13. Apr. 2026
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3
Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2025 eine verstellbare Klappenauspuffanlage für meine BMW R100R (Baujahr 1991) über WalzWerk Motorcycles gekauft.

Laut Produktbeschreibung sollte die Anlage mit einem TÜV-Gutachten geliefert werden. Dieses Gutachten wurde jedoch weder mitgeliefert noch bislang nachgereicht. Laut WalzWerk befindet sich dieses weiterhin „in Bearbeitung“.

Da die Anlage bereits montiert ist, stellt sich für mich aktuell die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung überhaupt möglich ist.

Daher meine Fragen an euch:
  • Hat jemand genau diese Anlage (WalzWerk / Jekill & Hyde) an einer BMW 2V (insbesondere R100R) verbaut?
  • Gibt es bereits erfolgreiche Eintragungen? Wenn ja, wie wurde das umgesetzt?
  • Liegen ggf. Prüfberichte, Gutachten oder Vergleichseintragungen vor?
  • Gibt es bekannte Probleme bei der Zulassung dieser Anlage?
Mir geht es insbesondere darum, die grundsätzliche Zulassungsfähigkeit einschätzen zu können, bevor ich weitere Schritte einleite.

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
 

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...Laut Produktbeschreibung sollte die Anlage mit einem TÜV-Gutachten geliefert werden. Dieses Gutachten wurde jedoch weder mitgeliefert noch bislang nachgereicht.
Hoffentlich ist das Bestandteil deiner Bestellbestätigung. Dann kannst du den ganzen Ramsch zurückgeben, weil zugesicherte Eigenschaften nicht geliefert wurden.

Persönlich hoffe ich, dass Herr Walz dieses Gutachten niemals bekommt. Wir brauchen nicht noch mehr Fahrzeuge, die aufgrund gesetzlicher Lücken die Umwelt mit Lärm verpesten
 
Persönlich hoffe ich, dass Herr Walz dieses Gutachten niemals bekommt. Wir brauchen nicht noch mehr Fahrzeuge, die aufgrund gesetzlicher Lücken die Umwelt mit Lärm verpesten
Vollste Zustimmung...Wenn ich diese beschissen Poserkisten hier in der Stadt so höre, und die kommen mutmasslich so aus der Fabrik, verstehe ich die Welt nicht mehr...

Grüße, Hendrik
 
Klappen Auspuffanlagen sind per Gesetz in der BRD verboten, und das schon seit den 50er Jahren.

Diese Scheiße kommt nur durch die EU-Zulassungen zu uns zurück.

Ich wünsche niemanden etwas schlechtes, aber in dem Fall hoffe ich, das der Vertreiber dafür keine ABE (E-Nummer) erzielen kann.
 
Hm, ohne Gutachten hätte ich mir die Schrauberei erstmal gespart. Wenn Du das Gutachten hast, fahre damit zum TÜV. Kommt kein Gutachten, schicke den Kram zurück. 🤗
 
Harley liefert oder hat zumindest seine Modelle ( teilweise ) mit Klappenauspuffanlagen geliefert. Braucht kein Mensch und sie sollen auch eigentlich ( ebenso wie die Anlagen im PKW-Bereich ) meines Wissens nur AUSSERHALB geschlossener Ortschaften offen gefahren werden. Innerorts offen nicht zulässig/verboten. Aber leider gibt es immer noch sehr viele 2- und 4-rädrig unterwegs befindliche Mitbürger die irgendwelche wie auch immer gearteten Defizite durch das fahren mit offener Anlage meinen kompensieren zu können/müssen. Die Teilnahme am Strassenverkehr beinhaltet meines Erachtens auch die Rücksichtnahme auf Andere, die hierbei leider definitiv zu kurz kommt und in der Konsequenz dann in restriktiven Maßnahmen wie Streckensperrungen ( leider immer nur für Motorräder ) endet. Jegliche Zulassung solcher Anlagen ist nach meiner Meinung falsch verstandenes Entgegenkommen der Behörden in Richtung einer kleinen Klientel.
 
Warum kauft ma sich sowas. Wenn die Zulassung nicht beiliegend im gelieferten Karton war, hätte ich sofort zurückgeschickt. Abgesehen davon warum kauft man überhaupt so einen Mist.
Schick zurück den Scheiß.
 
Bei Euro 4 lese ich im Abschnitt "Kurz und knapp", dass eine manuelle Klappenbetätigung generell nicht erlaubt ist. Weiterhin auch, dass Bestandschutz gilt und für die Fahrzeuge mit EZ vor 2017 mit neuem Auspuff weiterhin die Euro 3 zählt. Bei Euro 5 hat sich diesbezüglich nichts geändert. Im verlinkten Dokument aus #1 lese ich, dass der Auspuff über Knopfdruck bedient wird.

Daraus meine ich zu erkennen, dass der Auspuff selbst legal sein kann, aber nicht die Betätigung der Klappe. Ist aber lediglich meine angelesene Meinung.

Gruß Bernhard
 
Was dann einem entfernten Schalter und einer im geschlossenen Zustand verschweißten Klappe entspricht.
Wie bei Anlagen mit DB Einsätzen.
 
Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2025 eine verstellbare Klappenauspuffanlage für meine BMW R100R (Baujahr 1991) über WalzWerk Motorcycles gekauft.

Laut Produktbeschreibung sollte die Anlage mit einem TÜV-Gutachten geliefert werden. Dieses Gutachten wurde jedoch weder mitgeliefert noch bislang nachgereicht. Laut WalzWerk befindet sich dieses weiterhin „in Bearbeitung“.

Da die Anlage bereits montiert ist, stellt sich für mich aktuell die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung überhaupt möglich ist.

Daher meine Fragen an euch:
  • Hat jemand genau diese Anlage (WalzWerk / Jekill & Hyde) an einer BMW 2V (insbesondere R100R) verbaut?
  • Gibt es bereits erfolgreiche Eintragungen? Wenn ja, wie wurde das umgesetzt?
  • Liegen ggf. Prüfberichte, Gutachten oder Vergleichseintragungen vor?
  • Gibt es bekannte Probleme bei der Zulassung dieser Anlage?
Mir geht es insbesondere darum, die grundsätzliche Zulassungsfähigkeit einschätzen zu können, bevor ich weitere Schritte einleite.

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Du montierst Brülltüten, ohne Dich vorher vergewissert zu haben. Ich hoffe, dieses Unterfangen bleibt erfolglos, die Gründe wurden bereits genannt.
 
Hi Gents,

hilfreich wäre natürlich eine Vorstellung seitens des TE gewesen. Damit hätte man sich ein Bild vom Vorwissen und der Motovation machen können.

Das er aber speziell nach einer AGA mit (zugesagter) Zulassung recherchiert, deutet für mich schon darauf hin, dass er nicht "nur Brülltüten" montieren möchte. Ich würde jetzt auch erstmal voraussetzen, dass eine derart angepriesene AGA die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Geräuschemissionen erfüllt (ggf. aber Einfluss auf die Leistung und den Motorlauf hat).
Das ändert natürlich nix am Ergebnis, dass die Aussichten auf eine Legalisierung dieser gewalzten Enschalldämpfer ohne "Papiere" sehr gering sind und die Verwendbarkeit/Anerkennung eventuell doch noch nachgereichter Papiere durch die geänderte Ansauganlage aus dem Profilbild nicht verbessert wird.

Also: Widerrufsrecht nutzen (wenn noch möglich) und zurückschicken oder Frist zur Nachlieferung der Papiere setzen und nach Fristablauf zurückschicken.

Herzliche Grüsse, Andreas
 
Hi Gents,

hilfreich wäre natürlich eine Vorstellung seitens des TE gewesen. Damit hätte man sich ein Bild vom Vorwissen und der Motovation machen können.

Das er aber speziell nach einer AGA mit (zugesagter) Zulassung recherchiert, deutet für mich schon darauf hin, dass er nicht "nur Brülltüten" montieren möchte. Ich würde jetzt auch erstmal voraussetzen, dass eine derart angepriesene AGA die gesetzlichen Vorschriften bzgl. Geräuschemissionen erfüllt (ggf. aber Einfluss auf die Leistung und den Motorlauf hat).
Das ändert natürlich nix am Ergebnis, dass die Aussichten auf eine Legalisierung dieser gewalzten Enschalldämpfer ohne "Papiere" sehr gering sind und die Verwendbarkeit/Anerkennung eventuell doch noch nachgereichter Papiere durch die geänderte Ansauganlage aus dem Profilbild nicht verbessert wird.

Also: Widerrufsrecht nutzen (wenn noch möglich) und zurückschicken oder Frist zur Nachlieferung der Papiere setzen und nach Fristablauf zurückschicken.

Herzliche Grüsse, Andreas
Spekulationen.
 
Harley liefert oder hat zumindest seine Modelle ( teilweise ) mit Klappenauspuffanlagen geliefert. Braucht kein Mensch und sie sollen auch eigentlich ( ebenso wie die Anlagen im PKW-Bereich ) meines Wissens nur AUSSERHALB geschlossener Ortschaften offen gefahren werden. Innerorts offen nicht zulässig/verboten. ....
Das Gegenteil ist oder war zumindest bis in jüngere Vergangenheit (2020) der Fall. Die Klappen waren außerhalb der Fahrgeräuschmessbereichs immer offen:
"Nach dem Druck auf den E-Starter hat man Angst, dass wütende Anwohner aus ihren Häusern stürzen. Eine infernalische Lärm-Attacke entfleucht dem Brüll-Rohr, die Streetfighter V4 hat tatsächlich 106 Dezibel eingetragen bekommen. ..... Auffallend ist, dass bei konstant Tempo 50 schlagartig Ruhe einkehrt und erst bei drei km/h darüber der V4 wieder die Klappen im Auspuff öffnet und erneut losbrüllt."

Der Vorwurf geht denn auch hauptsächlich an die Regulierungsbehörden. Man muss zwar nicht alles kaufen, was erlaubt ist, aber man darf bzw. braucht sich niemand zu wundern, wenn es getan wird.
 
Moin.
Der Basti hat1 Beitrag. Dass es mehr werden erscheint mir fraglich.
Den Namen verorte ich mal in einem jüngerem Baujahr; er wird wohl nicht bedacht haben, welche Wallungen er mit dem Ansinnen nach einem Klappenauspuff in einem "Ü60-Club" auslöst... :D
 
Inzwischen stellt der Anbieter auch kein Gutachten mehr in Aussicht. Fast 3 Mille für eine unzulässige Auspuffanlage - das ist keine Jugendsünde.
Jugendsünde von Walz?
Der eventuell jugendliche Käufer hat jetzt eine Menge Lehrgeld bezahlt, mit dem Klappenpuff kann er dem in den Verkehrbringer auch solange um die Ohren hauen, bis er sein Geld wieder hat.
Natürlich nur bildlich, mit Rechtsbeistand.
Krachmachen ist teuer, mit einer Ohrfeige der Eltern früher oder einer Knolle heute. Oder einem Fehlinvest wie diesem.
Naja, lasst der Jugend Ihre Spässe, auch wenn es mich als Anwohner einer "Rennstrecke" nervt.
Speziell der männliche Teil wird von unserer Obrigkeit noch genug gef**** werden, da habe ich eher Mitleid.
 
Moin Basti,

du hast mit dem Thema offenbar einen empfindlichen Nerv bei den Kollegen getroffen – was mich allerdings etwas überrascht, da bei den 2V-Treffen durchaus regelmäßig das eine oder andere „Soundmonster“ auf dem Hof steht.

Dein Motorrad ist jedoch leider zu jung (Baujahr 1991), um diese Abgasanlage ohne modellspezifische ABE eintragen zu lassen. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein aaS hier eine Ausnahme macht und die Anlage ohne entsprechende Genehmigung abnimmt.

Du hast im Grunde zwei Optionen:
Entweder weist du gegenüber Walz nach, dass die Produktbeschreibung fehlerhaft oder irreführend war, sodass du die bereits montierte Anlage zurückgeben kannst. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass dir entsprechende schriftliche Nachweise vorliegen – wobei ein einfacher Screenshot aus einem Webshop unter Umständen nicht ausreichend ist.

Alternativ könnte es möglich sein, dass die Kollegen von Walzwerk selbst eine Eintragung der Abgasanlage veranlassen. In diesem Fall wirst du vermutlich nicht darum herumkommen, das Motorrad dort vor Ort (meines Wissens in Hockenheim) zu lassen.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Lösung!

Viele Grüße
Peter
 
Was meine Ansicht zur Fachkompetenz und Seriosität des Anbieters eher manifestiert.
Woran haben die denn ein Jahr gearbeitet? Um eine Auspuffanlge ohne Gutachten konstruieren zu lassen, die als einzigen Zweck hat, mehr
Lärm zu produzieren (und, Spekulation!, weniger Leistung bzw. ungünstigeren Drehmomentverlauf)? Allein die Namensfindung... :rolleyes:.
 
Also in Bastis Link im ersten Beitrag wird in der Produktbeschreibung hervorgehoben :
Anlage wird mit Gutachten geliefert,
mit geschossener Klappe Lautstärke der Serienanlage.
Also entweder Rücknahme oder, wenn um den Stile geht, Umbau auf "immer zu" seitens
Walzwerk.
 
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