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Bei Transport im Auto darf es ein normaler Haken sein. Auf dem Hänger sollte es ein Karabiner sein, der sich nicht aus seiner Verankerung lösen kann.
Man muss halt auch schaun, wo man einhaken kann, auch danach richtet sich welchen Gurt man nimmt. Ich fahre bisher immer mit normalen Haken, würde aber nächstes Mal Karabiner nehmen, einfach weil sie zu meinem Hänger passen....
....Das ist nicht billig....
......Das mit dem nicht heben ist halt so ein Hinweis der sein muss. Verbaucherschutz. Demnächst wird auf ner Wasserflasche stehen "Trinken kann zu innerer Nässe führen" oder sowas in der Art....
Moin,
tschulligung, aber ...Menno, ich krieg `ne Krise wenn ich sowas lese
Der geschlossene Karabiner hat mit Sicherheit seinen Sinn bei der der Ladungs (Fahrzeugsicherung) - verhindert er doch das unabsichtliche "Rausspringen" des normalen Hakens bei z.B. Überfahrens von z.B. Bodenwellen auf unebene Strassen, Gefahrenbremsung etc
und das gilt sowohl für den Transport im geschlossenen Fahrzeug als auch auf einem Hänger. Was glaubst du, was Haken im geschlossene Fahrzeug machen, wenn man z.B. aus Unaufmerksamkeit mal voll in die Eisen gehen musst... man bremst..das Fahrzeug geht in die Federn..."taucht" ein und die Haken lösen sich gemäss der Physik aus ihren Gegenteilen am Fahrzeug - weil die Karabinersicherung fehlt!
Wenn man nicht weiss wo der Karabiner eingehakt werden sollte, wäre es empfehlenswert z.B. professionelle Hilfe zur Ladungssicherung in Anspruch zu nehmen ....siehe Beitrag der Vorredner ... denn man ist bekanntlich nicht alleine auf Deutschland Strassen unterwegs und hat eine Verantwortung.
Jedem logisch Denkenden sollte einleuchten, dass der Karabinerverschluss den "normalen" Haken an Sicherheit überbietet ... Man geht doch auch nicht z.B. auf´n Bergsteig und hält sich bloss mit den Händen am Fixseil fest statt sich mit einem Sicherungshaken = dem Karabiner - am Fixseil zu fixieren....
Die Frage " ob´s zu meinen Hänger passt" und "ob´s teuer ist" darf sich gar nicht stellen - weil Sicherheit an oberster Stelle stehen sollte.
Das mit dem " nicht heben" hat ueberhaupt nix mit Verbraucherschutz zu tun sondern simpel damit, dass wir hier in diesem Fred von Zurrgurten sprechen und die sind nun mal nicht geeignet, Ladung zu hochzuheben. (siehe Vorredner)
Wenn Du Ladung ( Ladung = Motorrad) hochheben willst, sollte dafür geeignetes Ladungsgeschirr eingesetzt werden - ansonsten riskiert man, dass Möppi den Beteiligten im wahrsten Sinn " auf den Kopf" fällt...
Unbestreitbar gibt es sicherlich aus der Praxis heraus einen Unterschied zwischen professioneller und private Anwendung. Diesen Unterscheidung wertet die Rechtsprechung aber leider bislang nicht d.h. Du bist bei mangelnder Ladungssicherung - egal ob Professionell oder Privat - möglicherweise im Schadenfall immer dran.. und mal nicht daran gedacht, wie man sich selbst fühlt und damit klar kommt, wenn der " GAU" eingetreten ist.