Auch für Bayer gilt das Gewährleistungsrecht. Kann mit AGB nicht ausgeschlossen werden.
Es geht doch gar nicht um die Gewährleistung, sondern darum, dass Elektroteile von der Rücknahme, bzw. dem Umtausch ausgeschlossen werden. Wer möchte denn anschließend diese Teile, die jemand zum Ausprobieren bestellt hat, kaufen? Möglicherweise durch einen anderen Fehler (Überspannung usw.) beschädigt?