Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Macht nur so weiter, aber ohne mich. Mit dem Gewicht hat das doch nichts zu tun.
Das war ein Scherz.... ;-)

Ausserdem regelt der Paragraph nur das allgemeine bekannte Mischbereifungsverbot von Diagonal- und Radialreifen bei Fahrzeugen unterhalb einem zGG von 3,5 t und einer möglichen Mischbereifung bei Fahrzeugen oberhalb 3,5 t, hier auf die Achse beschränkt, nichts anderes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe dass es in absehbarer Zeit noch Reifen gibt die man auf eine alte /6 und auf eine GS montieren darf ohne diesen Reifen-Bohei.
Marke, Bezeichnung und Hersteller ist mir da schon egal.

Bei Motorrädern mit Leistungen >100PS sehe ich ja schon ein dass man hier auch bei den Reifen modernste Technik verwenden muss, damit man diese Antriebsleistung und Verzögerungsleistung sicher auf die Straße bekommt.
Neues Motorrad mit Software und Modus einstellen per Mobiltelefon Link will ich gar nicht haben, das ist was für Leute mit viel Geld und überdimensionalen Spieltrieb.
 
Ich frage mich immer nur bei solchen Aktionen, wo denn die Damen und Herren Bürokraten*innen in ihren Amtsstuben ihre
"Inspiration".... hernehmen, um überhaupt dergl. Maßnahmen auf den Weg zu bringen........

Honi soit qui mal y pense......
 
Moin moin,

EG Recht schlägt nicht nationales Recht! Wie kommst du darauf? Einfaches Beispiel, wenn bei nem Mopped mit Zulassung nach StVZO nur Ochsenaugen verbaut werden sollen ist dies möglich, nach EG nicht. Wenn bei einem Mopped nach StVZO der hintere Blinkabstand von 240 mm (nationales Recht) auf 180 mm (EG Recht) verringert werden soll, ist dies eintragungspflichtig, wobei dann alle Vorschriften zur Beleuchtung eingehalten werden müssen, u. a. muss auch eine Blinkkontrollleuchte vorhanden sein, die nach nationalem Recht nicht erforderlich ist.

Das Reifenthema ist Schwachsinn hoch drei, aus meiner Sicht gehören die alten Fabrikatsbindungen ersatzlos gestrichen und nur bei Abweichung von den eingetragenen Abmessungen ist dies neue Dimension zu begutachten, aber ich hab zum Glück ja nix zu sagen.

Gruß

Jogi
 
Nochmal:
Von 2V-Kühen haben lediglich die Rxxx R (Bias Belted) sowie die GS II (Diagonal) eine herstellerseitige Reifenbindung.
Alle anderen Kühe müssen nur Größe (Zoll oder metrisch), Traglast, Speedindex beachten.
Falls der Reifenhersteller bspw. keine Zollreifen in passender Größe mehr fertigt, muss, im Gegensatz zu noch vor wenigen Jahren, nun halt die metrische Größe durch den TÜV eingetragen werden. Aber nur die Größe und nicht das Fabrikat. Falls der Prüfer dies verweigert, suche man sich einen Gefälligeren.

Also nochmal: Viele, die sich hier echauffieren sind mit ihren 2Vs eigentlich überhaupt nicht betroffen. Dass die Situation insgesamt bürokratisch unbefriedigend bis mangelhaft ist, dafür bedarf es längst keine Worte mehr.

VG
Guido
 
Von 2V-Kühen haben ... die GS II (Diagonal) eine herstellerseitige Reifenbindung.

Hallo Guido,

das ist so wohl nicht richtig. Siehe dazu MMs Eintrag in der Datenbank:
https://forum.2-ventiler.de/threads/fabrikatsbindung.78062/

Zitat daraus:
Für die 2V-Modelle RxxGS ab 91 dürfen ebenso beliebige Diagonalreifen gemäß vorgegebener Spezifikation gefahren werden;
lediglich die Kombi aus Diagonal- und Radialreifen ist mit Fabrikatsbindungen belegt.

In meinem Schein steht: WW. VORDERER DIAGONALREIF. IN VERBIND. M. HINTEREM RADIAL-REIF., nur in dieser Kombi besteht eine Reifenbindung, aber nicht bei Diagonal v+h.

Gruß

Werner
 
Hallo Werner,

also gut. Dann halt so:
Nur Rxxx R und GS II müssen beim Reifenkauf auf diese "abNORMalen" Absonderlichkeiten 8geben.

Der Rest der 2V-Gemeinde nicht.
Ist sicher wieder was falsch. Aber ich kann es nicht besser auf den Punkt bringen. Könnte es zwar, aber das liest ja eh keiner.

Denn in spätestens 2 Tagen kommt sicherlich der NäGSte mit seiner Frage bzgl. Eintragung um die Ecke. :lautlach:

VG
Guido
 
@flieger-lupo die Bezeichnung diagonal oder radial bezieht sich ausschließlich auf die Karkasse, auf nix anderes. Das zitierte Dokument beschreibt die gesamte Reifenklassifikation inklusive "Reinforced", was auch keinen eigenen Typ darstellt.

Die Übersetzung macht es ganz klar: Diagonal-Gürtelreifen.
Der radiale Reifen ist implizit ein Gürtelreifen.


 
Moin moin,

EG Recht schlägt nicht nationales Recht! Wie kommst du darauf? Einfaches Beispiel, wenn bei nem Mopped mit Zulassung nach StVZO nur Ochsenaugen verbaut werden sollen ist dies möglich, nach EG nicht. Wenn bei einem Mopped nach StVZO der hintere Blinkabstand von 240 mm (nationales Recht) auf 180 mm (EG Recht) verringert werden soll, ist dies eintragungspflichtig, wobei dann alle Vorschriften zur Beleuchtung eingehalten werden müssen, u. a. muss auch eine Blinkkontrollleuchte vorhanden sein, die nach nationalem Recht nicht erforderlich ist.

Das Reifenthema ist Schwachsinn hoch drei, aus meiner Sicht gehören die alten Fabrikatsbindungen ersatzlos gestrichen und nur bei Abweichung von den eingetragenen Abmessungen ist dies neue Dimension zu begutachten, aber ich hab zum Glück ja nix zu sagen.

Gruß

Jogi
Moin Jogi,

die EU-Regelungen wurden in nationales Recht übernommen, die dazu gehörige gesetzl. Regelung habe ich im Beitrag verlinkt. Es kommt auch immer auf das Alter des Mopeds an, Stichwort Bestandsschutz. Nicht mit Neuzulassungen verwechseln.

Bezüglich des Reifenthemas hastDu meine volle Zustimmung. Noch nie so einen Blödsinn, der auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird, erlebt.

Gruss
Lupo
 
@flieger-lupo die Bezeichnung diagonal oder radial bezieht sich ausschließlich auf die Karkasse, auf nix anderes. Das zitierte Dokument beschreibt die gesamte Reifenklassifikation inklusive "Reinforced", was auch keinen eigenen Typ darstellt.

Die Übersetzung macht es ganz klar: Diagonal-Gürtelreifen.
Der radiale Reifen ist implizit ein Gürtelreifen.


Moin Kutreiber,

bzgl. diagonal und radial: Ich habe nichts anderes gesagt oder in Frage gestellt.

Die EU-Regelung definiert Bauarten, s.a.a.O. und Dein Link zu Continental, keine Typen, an die sich die Prüfer halten müssen, egal, wie wir es definieren oder sehen.
 
Danke,
aber es beantwortet nicht meine Frage.
Ist ja nur ne Freigabe seitens Michelin, die wie wir ja wissen inzwischen eh nicht mehr ohne Eintragung gültig ist.
Und dort steh auch nichts drüber ob der Biasbelted nun Diagonal oder Radial ist. Da kann auch kein Scheriff bei der Kontrolle drüber.

Letzte Woche noch mit zwei /7 beim TÜV gewesen, er hat bei beiden die Reifen kontrolliert und keinen Grund gesehen diese zu monieren. Weder bei der 77er RS mit zölligen Angaben als auch bei meiner 81er Alu-Q mit metrischen Angaben.
Ich denke es sind doch einige hier vertreten, die versuchen noch genauer zu sein als der Graukittel oder der Sheriff.

Gruß
der Indianer
Hallo Indianer,
Welche Größen fährst Du denn in metrisch, bzw. in zöllig? 100/90 19 vorne und 120/90 18 hinten, oder hinten einen 110/90?
Ich hatte die letzten 10 Jahre den Conti in 110/90 hinten drauf. Der ging zumindest einigermaßen rein. ( im Gegnsatz zum BT 45 in 120/90 vorher). Merkst Du einen Unterschied zwischen den zölligen und den metrischen Versionen? Erstere sind ja etwas schmaler Und haben sicher auch eine andere Kontur. Ich stehe gerade vor der Entscheidung nochmal Conti und eventuell eintragen lassen oder Michelin. Da könnte ich zöllig oder metrisch fahren, da schon eingetragen (in 120).
Gruß Christoph
 
Servus Christoph,
ich fahr auf meinen beiden Kühen einmal metrisch in 100/90 19 und 120/90 18... hatte den Conti Radialreifen eintragen lassen, da es der beste Reifen ist, dem es derzeit gibt (ohne den Bezug zum Hersteller Conti im Schein)

Auf der anderen fahr ich zöllige Größen wie im Schein. Gut der 4.00 ist etwas schmäler als der 120er Hinterreifen.

Ich fahre seid zwei Jahren nur noch die Michelin Road Classic, weil der Conti - obwohl deutlich besser - einfach schlecht zu bekommen ist.

Wenn du den bekommst, dann hol in dir und lass ihn eintragen. Ist ein Radialreifen und somit ne andere Bauart und muss eingetragen werden.

und ganz ehrlich, mir ist es schlicht egal ob der Michelin als B Reifen eingetragen werden muss oder nicht. Bislang konnte mir noch niemand zeigen wo das steht.

Gruß
der Indianer
 
Ich fahre den Conti ja auch schon seit vielen Jahren. Ich habe allerdings, wie viele andere hier auch, das Problem, dass die Mühle bei voller Beladung mit Koffern und Tankrucksack (kein Sozius) auf der Bahn ab 120/130/140 anfängt zu Pendeln. Solange man beschleunigt ok, aber dann kommt irgendwann das Pendeln. Da ich selten auf der Bahn fahre, habe ich das bisher ignoriert. Aber jetzt kam die Idee/Hoffnung, dass der Michelin vielleicht ähnlich satt und leicht durch die Kurven geht wie der Conti, aber nicht pendelt.
Habe ich bisher mit keinem anderen Reifen gehabt. Die RS lag immer wie ein Brett auf der Straße, auch mit Beladung.
Bevor die Fragen kommen, LKL habe ich erneuert, Gabelöle etc. gewechselt, Schwingenlager eingestellt. Offen wären noch die Stoßdämpfer. Aber ich liebe die Verstellung mit den Hebeln. Das ist immer schnell gemacht.
Weiß hier noch jemand welche Schläuche empfehlenswert waren - wegen dauerndem Luftverlust? Kann den Beitrag gerade nicht mehr wiederfinden.
Gruß Christoph
 
Weiß jemand zufällig, wie breit der Road Classic in 18“ 4.0 und 18“ 120/90 ausfällt? Mein Conti Classic Attac im 110/90 passte sehr gut ohne Distanzhülse. Michelin hat auf der Webseite für hinten für die RS (BJ 82) nur den 4“ hinten in Kombination mit entweder 3.25“ oder 100/90 vorne in der Serviceinformation. Hätte gerne wieder einen 110/90. passt gerade so zwischen Antriebsverzahnung und Schwinge durch. Ansonsten den 120/90. 100/90 vorne und die gleiche Breite hinten (4“) kommt mir etwas schmal vor.
Gruß Christoph
 
Die Breite des Road Classic 4.00 B 18 kann ich gerade nicht messen, weil ich im Urlaub bin, aber der passt auch zwischen Bremse und Schwingenholm hindurch, ohne großartig die Luft rauszulassen.
 
Wenn er wirklich nur 4.0“ breit ist, wären das ja auch nur 10 cm. Die gehen immer durch. Mein erster BT45 war ein 4.0“, hatte aber mehr als 12 cm, war also breiter als der 120er. Ist mir nur aufgefallen, weil er so schlecht reinging (nur nach Luftablassen).
Gruß Christoph
 
Hab gerade den abgefahrenen Conti in 110/90 gemessen. Der hat 115 mm.
Der Vorderreifen hat dagegen als 100/90 nur 97 mm.
 
Zum einen muss ich dazu sagen, dass das mit anderen Reifen weder bei mir noch bei meinem Bruder vorkam und zum anderen, sind echte 130 (Navi) schon recht schnell. Da zeigt mein Tacho schon bestimmt knapp 150 an.
Ist aber eigentlich sowieso nicht mein Tempo und schon gar nicht meine bevorzugte Strassenkategorie 😉😎
 
Servus Christoph,
ich fahr auf meinen beiden Kühen einmal metrisch in 100/90 19 und 120/90 18... hatte den Conti Radialreifen eintragen lassen, da es der beste Reifen ist, dem es derzeit gibt (ohne den Bezug zum Hersteller Conti im Schein)

Auf der anderen fahr ich zöllige Größen wie im Schein. Gut der 4.00 ist etwas schmäler als der 120er Hinterreifen.

Ich fahre seid zwei Jahren nur noch die Michelin Road Classic, weil der Conti - obwohl deutlich besser - einfach schlecht zu bekommen ist.

Wenn du den bekommst, dann hol in dir und lass ihn eintragen. Ist ein Radialreifen und somit ne andere Bauart und muss eingetragen werden.

und ganz ehrlich, mir ist es schlicht egal ob der Michelin als B Reifen eingetragen werden muss oder nicht. Bislang konnte mir noch niemand zeigen wo das steht.

Gruß
der Indianer

Hallo Indianer,
weißt Du zufällig, wie es mit der Freigängigkeit beim 120er Road Classic aussieht? Michelin hat den in der Service Info leider nicht drin, sondern nur die Kombi mit 4.0, egal, ob vorne zöllig oder 100/90 gefahren wird. Ich habe einen Eintrag zum BT45 mit 100/90 19 und 120/90 18, aber mit Markenbindung und Hinweis auf Abstandshülse. Hat damals aber auch ohne gepasst. Aber heute scheinen ja 5 statt 2 mm vorgegeben zu sein. Der Prüfer wollte das auf jeden Fall nur nach Vorführung ändern. Hatte gehofft, dass der Eintrag als markenfrei zu interpretieren sei und nur beim BT45 mit Druckhülse gilt.
Gruß Christoph IMG_9984.jpegIMG_9985.jpeg
 
Nach,
Der Brückenstrineintrag nützt dir für den Conti net viel. Der Conti ist derzeit der einzige Rsdialreifen und muss somit eingetragen werden.
Ich hatte 5mm aussermittig gespeichert und ohne Druckhülse verbaut. Ging gut.

Aber wie geschrieben mit ist die Verfügbarkeit des Conti zu unsicher und hab auf Michelin gewechselt... Auch besser als der Brückenstein.

Gruß
Der Indianer
 
Ich hatte 5mm aussermittig gespeichert und ohne Druckhülse verbaut. Ging gut.

Gruß
Der Indianer
Das kann ich so bestätigen !!!

--- Ich fahre seit einigen Jahren den Conti CA in 120/90-18 mit 5 mm außermittig Speichung auf der R100/7 Cafe Racer mit 3" Hochschulterfelge.

Es sind ca. 3 mm Luft zum Kardantunnel.

Bei der Eintragung des Conti CA vor einigen Wochen habe ich mich bereit erklärt die 10,7 mm Druckbuchse zu verbauen, die dann mit Eingetragen wurde.

Jetzt kann der Sachverständige wohl gut schlafen ;)!!! --- Ich konnte es vorher auch schon. :gfreu:

Auf der 100/7 RS mit original 2,75" Felge fahre ich den Conti CA in 110/90 -18 ohne Buchse. Eingetragen ist
--- 110/90 R-18 sowie 100/90 R19 --- ohne Fabrikat. Die Eintragung wurde allerdings schon vor 8 Jahren gemacht.

Gruß aus dem jetzt bald sonnigen Harz

Frank
 
Besteht denn die Chance, dass mir der TÜV Prüfer einfach nur die Markenbindung beim BT45 austrägt, wenn ich mit dem Michelin in 120/90 ankomme?
Oder alternativ, dass er mir die Kombi 100/90 19 mit 110/90 18 wahlweise mit oder ohne R(adial) einträgt, wenn ich mit dieser Kombi ankomme? Allerdings gibt es den 110 er bei Michelin anscheinend nur als Vorderreifen. Ist das problematisch, oder vollkommen egal?
Schönen Sonntag - hier scheint abwechselnd die Sonne oder es schüttet aus Kübeln.
 
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