flieger-lupo
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Das war ein Scherz.... ;-)Macht nur so weiter, aber ohne mich. Mit dem Gewicht hat das doch nichts zu tun.
Ausserdem regelt der Paragraph nur das allgemeine bekannte Mischbereifungsverbot von Diagonal- und Radialreifen bei Fahrzeugen unterhalb einem zGG von 3,5 t und einer möglichen Mischbereifung bei Fahrzeugen oberhalb 3,5 t, hier auf die Achse beschränkt, nichts anderes.
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