Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

Hallo,

dann muß man sich halt eine Lobby besorgen. Nicht in Brüssel oder in Straßburg sondern einfach bei Hella. Die wollen so etwas verkaufen, wissen es aber noch nicht. Ich erinnere mich an die Rentnerfunseln an der Heckscheibe zum Nachrüsten. Die Jüngeren wissen es vielleicht nicht, das waren hochgesetzte Bremsleuchten. Die hatte auf einmal fast jeder "gefühlte" Rentner.

Gruß
Walter

Direkt neben dem Wackeldackel und dem gehäkelten Klorollenüberzug.:D
 
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Hallo,

dann muß man sich halt eine Lobby besorgen. Nicht in Brüssel oder in Straßburg sondern einfach bei Hella. Die wollen so etwas verkaufen, wissen es aber noch nicht. Ich erinnere mich an die Rentnerfunseln an der Heckscheibe zum Nachrüsten. Die Jüngeren wissen es vielleicht nicht, das waren hochgesetzte Bremsleuchten. Die hatte auf einmal fast jeder.

Gruß
Walter

Und, gab`s dadurch etwa weniger Unfälle ?

Wer blind durch die Gegend fährt, wird auch das TFL übersehen. Vor allem, wenn dann alle Augen- und Hirnschwachen mit den Funzeln an ihren 2 oder 4 Rädern in der Gegend rumkurven, wird der Gewohnheitseffekt recht schnell einsetzen. Und wir sind dann wieder die Leidtragenden.

Und jetzt bitte keine Diskussion von wegen Warnweste und so !

Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schnell man auch mit Lälülala und blinkendem blauen Licht auf dem Dach nicht beachtet wird !!!

Statt die TFL mit oder ohne Schalterfunktion Gesetze sollte man lieber `mal einen Antrag formulieren, bei dem gewisse "Kraftfahrer" regelmäßig auf ihren zerebralen, okkulären und physischen Gesamtzustand überprüft werden sollten. Die nieten nämlich nicht nur Moppedfahrer, sondern auch Kinder um X(

O.k., und nun zurück zum TFL

Gruß Andreas
 
Hallo,

[...]
Ich erinnere mich an die Rentnerfunseln an der Heckscheibe zum Nachrüsten. Die Jüngeren wissen es vielleicht nicht, das waren hochgesetzte Bremsleuchten. Die hatte auf einmal fast jeder.

Gruß
Walter

Hi,
oh ja Anfang der 80er. Wir nannten sie Puff-Funzeln. Ganz toll, weil meist mit so biegsamen Stäben zwischen Heckablage und Fenster geklemmt, welche sich ab und zu verdrehten und mehr den Innenraum beleuchteten (in zart rotem Ton, deshalb ja auch ...) als den rückwärtigen Verkehr warnten.


Hans
 
...bei dem gewisse "Kraftfahrer" regelmäßig auf ihren zerebralen, okkulären und physischen Gesamtzustand überprüft werden sollten.

It is, what it is. Niemand kann sagen, "Was wäre wenn"

In den 70er Jahren des vorigen Jahrhundert wurde von der "Auto, Motor und Sport" - Zeitung mal angenommen, es gäbe keine Autos, nur ein paar Pferdefuhrweke der wenigen Reichen.
Dann wurde angenommen, es hätte jemand eine Idee, jeden Bürger mit einem individuell zu fahrenden Motorfahrzeug zu versorgen.
Die Autoren waren der Meinung, das keine Regierung der Welt dieses Chaos zugelassen hätte und keine Genehmigung für solche Entwicklung gegeben hätte.
Weiter nahmen die Autoren an, der Individualverkehr mit Pferdkutschen hätte sich zahlenmäßig so entwickelt, wie es jetzt ist.
Eine Hochrechnung, unter Berücksichtigung der Pferde, die dazu nötig gewesen wären, ergab, dass die Straßen der Großstädte bis zur dritten Etage mit Perdemist zugeschissen wären.
Freuen wir uns, das die Motorisierung ein schleichender Prozess war.:]
 
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Moinmoin,

wenn ich Euch recht verstehe, genügt es bei Mopped-TFL, im Gegensatz zu Pkw-TFL, nicht, wenn es mit der Zündung eingeschaltet werden, wenn also Klemme 15 Plus führt, sondern man benötigt eine Schaltung, die den laufenden Motor erkennt?

Dazu benötigt man jedoch keine Oberwellenerkennung, sondern es genügt z.B. ein Komparator, der die Spannung an 61 misst und oberhalb eines festzulegenden Wertes das TFL einschaltet.

Derlei habe ich schon seit Jahren am Mopped. Ich habe, RT sei Dank :D, statt der Ba10-Fassung für die Standlichtlampe eine solche für G4-Halogen-Stiftlampen in den Reflektoreinsatz operiert und eine 20-Watt-Halogenlampe montiert, die bei etwa 12,6 Volt an 61 leuchtet. TFL im Eigenbau quasi.

Beste Grüße, Uwe
 
Moinmoin,

wenn ich Euch recht verstehe, genügt es bei Mopped-TFL, im Gegensatz zu Pkw-TFL, nicht, wenn es mit der Zündung eingeschaltet werden, wenn also Klemme 15 Plus führt, sondern man benötigt eine Schaltung, die den laufenden Motor erkennt?
..........

Nee, so ist es richtig:

● TFL müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden.
● TFL müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
 
● TFL müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden. Oder automatisch mit dem Motorlauf. Anmerkung des Fredstarters.
● TFL müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht im Dunkeln (Anmerkung das Fredstarters) eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.

Pardon Matthias, das ich Dir in Deine Zeilen kritzle. Es gibt eben immernoch Unklarheiten. Ich habe viel Widersprüchliches gelesen seit gestern. Auch über das Mitleuchten des Rücklichtes las ich unterschiedliches.

Hallo Uwe, bei meinem TFL-Set war so ein Steuerteil dabei, dass mit dem Motorlauf die TFL leuchten läßt und bei Abblendlicht wieder abschaltet.
Ich hatte zwei Sets gekauft. Bei einem ist das Steuerteil schon kaputt.
Die neue Schaltung an Klemme 15 und einem Wechselrelais bei Abblendlichteinschaltung ist viel besser. So ein Relais ist nicht so empfindlich. Und ich denke, das die Stromversorgung des TFL über Klemme 15 akzeptiert werden wird.
 
It is, what it is. Niemand kann sagen, "Was wäre wenn".....


Eine Hochrechnung, unter Berücksichtigung der Pferde, die dazu nötig gewesen wären, ergab, dass die Straßen der Großstädte bis zur dritten Etage mit Perdemist zugeschissen wären.:]

Was für ein Glück, dass unsere Kühe keine Kuhfladen hinterlassen :schadel: sonst.... na ja lassen wir das :pfeif:

Gruß
Hans-Jürgen
 
Hallo Hartmut,
hier die Vermutungen des IFZ: KLICK
Und hier der Originaltext: Klick
Gibt es scheint's nicht auf deutsch.


Nachtrag:
4. Der Anbau der TFL muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemäß durchgeführt werden, damit es bei der nächsten HU keine Schwierigkeiten gibt.

Nimmst du halt einen Seitenschneider mit zur HU.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
zur Diskusion ob das Rücklicht bei eingeschaltetem TFL an sein muß kann ich sagen, dass ich angeregt durch die Frage auf der Heimfahrt mal genau in den Rückspiegel schaute. Wenn z.B einer mit den 4 Ringen und den TFL auf der Gegenfahrbahn vorbei war sah ich, dass kein Rücklicht an war! Scheint also kein Muß zu sein.

Hans-Jürgen
 
Hallo
zur Diskusion ob das Rücklicht bei eingeschaltetem TFL an sein muß kann ich sagen, dass ich angeregt durch die Frage auf der Heimfahrt mal genau in den Rückspiegel schaute. Wenn z.B einer mit den 4 Ringen und den TFL auf der Gegenfahrbahn vorbei war sah ich, dass kein Rücklicht an war! Scheint also kein Muß zu sein.

Hans-Jürgen

Mag sein, wäre mir aber egal, ich fahre doch nicht ohne Rücklicht herum.
Wenn mich bei der HU einer dazu auffordert, sowas zu basteln, würde ich ihn fragen ob noch dicht. :D

Für Autos gilt aber auch eine andere ECE....
 
Mag sein, wäre mir aber egal, ich fahre doch nicht ohne Rücklicht herum.
Wenn mich bei der HU einer dazu auffordert, sowas zu basteln, würde ich ihn fragen ob noch dicht. :D

Für Autos gilt aber auch eine andere ECE....

Hallo Thomas,

zwischen dran und an ist ja ein Unterschied, oder ;).
Das ist beim /6 Rücklicht fast egal ob das an oder aus ist, man sieht es kaum am Tage:schock:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hans-Jürgen,
in einem der Beiträge steht eindeutig, dass die Regelung mit dem Rücklicht nur für Motorräder gilt.

Hallo Thomas,
sollten wir an unsere Kühe diese Blendstrahler anbringen, muss einer unserer Kupferwürmer eine Spezialschaltung bauen, um auch das Rücklicht, aber nicht die Nummerschildbeleuchtung leuchten zu lassen. Da freue ich mich schon drauf.:sabber:

Gruß Egon
 
Man könnte ja in die RT-Verkleidung problemlos eine solche TFL-Einheit dorthin operieren, wo original das Standlicht sitzt, wenn man in den Scheinwerfer eine Standlichtlampe einbaut und korrekt anschließt. Allerdings stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die Streuscheibe vor das TFL zu montieren, um die Optik und die Aerodynamik :D nicht allzu sehr zu beeinträchtigen. Ich befürchte eher nicht...

Habe nämlich vor zwei Jahren einen Satz (2 Stück) gekauft in der Intention, sie meinem Pkw zu implantieren. Hierfür sind sie jedoch zu breit, ich müsste allzu sehr am Stoßfänger rumschnippeln. Eines davon könnte jedoch evtl. in genau den Ausschnitt der RT-Verkleidung passen.

Das Teil hat drei Anschlusskabel: 31, 15 und 58. Es leuchtet also beim Einschalten der Zündung und verlischt beim Einschalten des Abblendlichts.

Beste Grüße, Uwe
 
Beim PKW brauchen, oder dürfen gar, die Rückleuchten nicht leuchten, wenn TFL leuchtet....oder ??, wie auch immer.
Der Link von Thomas führt zu einem eindeutigen Text. Ich nehme dann mal an, dass das IfZ es wissen sollte, was Zweiräder betrifft.
Also habe ich es flexiebel geschaltet an meiner RT. Bin eben damit fertig.
Mit dem Motorlauf leuchten die TFL auf. Lichtschalter auf aus.
Schalten auf Stufe I läßt das Standlicht und die Rückleucht "brennen".
Ohhh, fast vergessen, ...auch das Kennzeichen wird erhellt.:D
Stufe II schaltet das Abblendlicht ein und das TFL geht aus.
Wer will da noch meckern ? :]


Ich fahre also auf Stufe I. Mit Rücklicht kann ja nicht schaden. Hoffentlich stört sich nun kein Aufpasser an dem Standlicht und an der Kennzeichenbeleuchtung ... ich würde im glatt die Kündigung aussprechen. Immerhin bin ich an seiner Gehaltszahlung auch beteiligt.

Und noch so ganz nebenbei: Das ganze Wirrwarr um Bestimmungen, EU Reglungen, Deutsche STVZO, ja, oder nein ... und wenn ... und warum ??
das führt dazu, das die Rennleitung auch nicht gut Bescheid weiß.
Bei meinem letzten Besuch einer Mausefalle im Sommer 2012, ich fuhr natürlich mit TFL, gerieten die beiden Beamten in Streit darüber, ob ich TFL an haben darf, oder nicht. Der älte Kollege fand das Ok, der jüngere meinte, ich müßte einen Mängelzettel bekommen. Sie haben richtig gestritten.
Das Ganze hat damit geendet, das der Ältere dem Jüngeren die Einmischung verboten hat. Und das vor einem "Untertanen !" ;)
Ich durfte dann weiter fahren mit allen guten Wünschen vom Älteren.
 
Das ist doch aber geklärt, Bernd.
Abblendlicht "schluckt" 55 Watt. Meine beiden LED TFL-Leuchten haben 9 Watt, zusammen.
Ich schrieb doch, dass ich schon lange mit TFL unterwegs bin und seit dem bei meinen Guzzen keine Ladeprobleme mehr habe. Und bei der RT wird es nun auch so sein. Obwohl der neue, höher eingestellte Regler auch schon ein Gewinn ist.
Es gibt natürlich auch TFL auf Halogenbasis, oder gar diese Kaltlichtlaser Xenon. Die haben aber auch kräftig viel Watt.
 
Na ja, aber wenn der Akku Minderleistung zeigt, dann ist ja jeder Verbraucher tödlich. So kann ich, wie schon geschrieben, zur Not alle unnötigen Verbraucher abschalten.
 
Mit dem Motorlauf leuchten die TFL auf. Lichtschalter auf aus.
Schalten auf Stufe I läßt das Standlicht und die Rückleucht "brennen".
Ohhh, fast vergessen, ...auch das Kennzeichen wird erhellt.:D
Stufe II schaltet das Abblendlicht ein und das TFL geht aus.
Wer will da noch meckern ? :]

Der TÜV wird meckern. TFL muss beim Einschalten des Standlichts verlöschen ;)
 
Bernd, es ist doch kein Wunder, wenn der Accu Minderleistung hat, wenn die Ladeleistung nicht ausreicht. also muß man doch zuerst Verbraucher abschalten, oder eine stärke Lima einbauen. Die heute zu schwachen Limas, stammen doch noch aus der Zeit, als Motorräder noch keine Lichtpflicht hatten.
Ich schrieb doch, dass meine Ladebilanz ok ist, seit ich mit TFL fahre. Das hatten wir doch alles schon.
Sind wir nun Erbsenzähler, oder Phantasten ? ;)

Nochwas zum TFL, dass seit 2009 angeblich angebaut, aber nicht bentzt werden durfte. Das stimmt nämlich nicht.
Hier ein Auszug eines Briefes vom Bundesverkehrsministerium, den ein Freund auf Anfrage erhielt:
Berlin, im Oktober 2009

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es erst heute möglich, auf Ihre Anfrage zu antworten. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen auch zum verspäteten Zeitpunkt noch von Nutzen ist. Zur Frage der Zulässigkeit von
Tagfahrleuchten an Motorrädern nehme ich gern Stellung:
Deutschland hat sich stark dafür eingesetzt, dass Tagfahrleuchten an Motorrädern zulässig sind. Im März hat das Weltforum für die
Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften der Änderung der Anbauvorschriften für Motorräder zugestimmt und nach der
Notifizierung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen im Herbst diesen
Jahres dürfen bauartgenehmigte Tagfahrleuchten an Motorrädern
angebaut werden. Derzeit wird an eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorbereitet, damit alternativ zum vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Benutzung von Tagfahrleuchten erlaubt wird.
Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht. Werden derartige Änderungen dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2).
Bei Betrieb des TFL bleibt der § 17 STVZO unberührt. Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein.
Wenn Sie diese Antwort in einem Motorradforum verwenden möchten, steht dem seitens des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nichts entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG

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Hallo hubi, das weiß ich doch. Meine Schaltung ist doch nur so, weil es Unklarheiten gibt mit dem Rücklicht. Man kann ja zum TFL das Rücklicht nicht alleine zuschalten. Standlicht ist damit gekoppelt.
Sollte wirklich ein Leuchten der Rückleuchte mit dem TFL verlangt werden, wird`s blöd, denn das Standlicht außer Betrieb zu setzen (Birne `raus), ist auch nicht erlaubt.
Ich glaube, hier ist noch nicht das letzte "Gesetz" gesprochen.
Das IfZ schreibt zwar, dass das Rücklicht leuchten muß, aber an anderer Stelle habe ich das Gegenteil gelesen.

Niemand hat die Absicht, den Bürger zu verunsichern.

Vielleicht weiß ich morgen mehr. Ich bin nämlich beim TÜV zum Anlassen-Fest in Berlin Spandau.




 
Moin Moin,

mal so nebenbei, unsere alten Kisten brauchen kein Standlicht! Einzige Ausnahme, Gespann. Beim Einspurfahrzeug ist kein Standlicht Pflicht, also kann man es auch komplett ausbauen. Wenn es aber dran ist sollte es funktionieren, zumindest stören sich wohl einige Prüfer dran wenn es nicht klappt.

Gruß

Jogi
 

Bei Betrieb des TFL bleibt der § 17 STVZO unberührt. Das Abblendlicht muß eingeschaltet sein.

Das ist ja eine gar seltsame Auskunft!

Bedeutet sie doch, dass das TFL nur neben dem Abblendlicht leuchten darf. Da frage ich mich, was das TFL dann überhaupt noch soll, also wo die Energieersparnis bleibt, und wie die Schaltung zu realisieren ist, dass das TFL nur dann abgeschaltet wird, wenn ausschließlich das Standlicht leuchtet, aber wieder brennt, wenn man das Abblendlicht einschaltet :nixw:

Verwirrte Grüße, Uwe
 
Das ist ja eine gar seltsame Auskunft!

Bedeutet sie doch, dass das TFL nur neben dem Abblendlicht leuchten darf. Da frage ich mich, was das TFL dann überhaupt noch soll, also wo die Energieersparnis bleibt, und wie die Schaltung zu realisieren ist, dass das TFL nur dann abgeschaltet wird, wenn ausschließlich das Standlicht leuchtet, aber wieder brennt, wenn man das Abblendlicht einschaltet :nixw:

Verwirrte Grüße, Uwe
Der Text ist inzwischen überholt, seit dem 1.4. 2013 darf das TFL alleine leuchten, ohne Abblendlicht und Rückleuchte.
 
Der Text ist inzwischen überholt, seit dem 1.4. 2013 darf das TFL alleine leuchten, ohne Abblendlicht und Rückleuchte.
ich denke das ist falsch! das Rücklicht muß wohl weiterhin eingeschaltet sein, da ja das tfl nur ersatzweise eingeschaltet wird- das Rücklicht ist ja bei Abblendlicht auch immer eingeschaltet - im übrigen ist es exakt so an der neuen BMW r12gs lc konfiguriert (Rücklicht immer eingeschaltet) und ich denke das wird seinen grund haben... LG klaus
 
ich denke das ist falsch! das Rücklicht muß wohl weiterhin eingeschaltet sein, da ja das tfl nur ersatzweise eingeschaltet wird- das Rücklicht ist ja bei Abblendlicht auch immer eingeschaltet - im übrigen ist es exakt so an der neuen BMW r12gs lc konfiguriert (Rücklicht immer eingeschaltet) und ich denke das wird seinen grund haben... LG klaus

Nö, ist es nicht.

§ 49a StVZO Abs. 5

Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

Parkleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger, die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung), Arbeitsscheinwerfer an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen, Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Das heißt das TFL kann mit Schlußlicht geschaltet sein, muß aber nicht. :oberl:
 
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