Beim PKW brauchen, oder dürfen gar, die Rückleuchten nicht leuchten, wenn TFL leuchtet....oder ??, wie auch immer.
Der Link von Thomas führt zu einem eindeutigen Text. Ich nehme dann mal an, dass das IfZ es wissen sollte, was Zweiräder betrifft.
Also habe ich es flexiebel geschaltet an meiner RT. Bin eben damit fertig.
Mit dem Motorlauf leuchten die TFL auf. Lichtschalter auf aus.
Schalten auf Stufe I läßt das Standlicht und die Rückleucht "brennen".
Ohhh, fast vergessen, ...auch das Kennzeichen wird erhellt.

Stufe II schaltet das Abblendlicht ein und das TFL geht aus.
Wer will da noch meckern ? :]
Ich fahre also auf Stufe I. Mit Rücklicht kann ja nicht schaden. Hoffentlich stört sich nun kein Aufpasser an dem Standlicht und an der Kennzeichenbeleuchtung ... ich würde im glatt die Kündigung aussprechen. Immerhin bin ich an seiner Gehaltszahlung auch beteiligt.
Und noch so ganz nebenbei: Das ganze Wirrwarr um Bestimmungen, EU Reglungen, Deutsche STVZO, ja, oder nein ... und wenn ... und warum ??
das führt dazu, das die Rennleitung auch nicht gut Bescheid weiß.
Bei meinem letzten Besuch einer Mausefalle im Sommer 2012, ich fuhr natürlich mit TFL, gerieten die beiden Beamten in Streit darüber, ob ich TFL an haben darf, oder nicht. Der älte Kollege fand das Ok, der jüngere meinte, ich müßte einen Mängelzettel bekommen. Sie haben richtig gestritten.
Das Ganze hat damit geendet, das der Ältere dem Jüngeren die Einmischung verboten hat. Und das vor einem "Untertanen !"

Ich durfte dann weiter fahren mit allen guten Wünschen vom Älteren.