Mir wurde letztes Mal die TÜV-Abnahme verweigert, wegen LED-Standlichtbirne. ...

Standlicht ist beim Motorrad keine Pflicht. Nach StVZO §51 darf ein Kraftrad (ohne Beiwagen) von weniger als 1mtr. breite eine Begrenzungsleuchte führen. Muss aber nicht.
Das mag alles sein. Aber was dran ist, muss funktionieren und den Vorschriften entsprechen. So sind die Regeln.
Auf der anderen Seite muss man eine Prüfstelle ohne Augenmaß nicht wieder besuchen.
 
die Osram Glassockel LED ist für alle Anwendungen hinter weißem Glas zulässig

Und W5W Sockel gibt’s einzeln

Mag sein. Lampen mit dem für W5W nötigen Quetschglassockel W2,1 x 9,5d gibt's allerdings nur in der Instrumentenbeleuchtung, nicht jedoch im Scheinwerfer oder der Positionsleuchte. Da wären Basteleien erforderlich, was der Zulassung nicht unbedingt zuträglich wäre.

Habe die Ehre!
 
Ändert sich offenbar gerade. Ein Bekannter wurde letzte Woche am Sylvenstein kontrolliert. Einziger Punkt war die H4-LED, die für seine alte Kiste keine ABE hat. 180€ aufwärts wurde angekündigt, Rechnung kommt noch, ausbauen durfte er das Ding selbst, eine Halogen-Birne hatte er zum Glück noch dabei. Andernfalls hätte er in die nächste Werkstatt gemusst...
Hi,
Kannst du uns das Motorradmodell angeben? Und wenn OK würden wir gerne die Begründung der Anzeige, sobald sie vorliegt, haben wollen. Gerne auch direkt per Mail.

Hans
 
War der Scheinwerfereinsatz nicht geprüft ("echter" technischer Grund) oder passte es lichttechnisch und es fehlte nur das spezifische Modell in der ABG?
Es ist der serienmäßige Scheinwerfer montiert, und da es sich um ein mittlerweile sehr seltenes Modell handelt, fehlt dieses in der ABE.
Aufgefallen ist das Ganze ausschließlich wegen der weiß-bläulichen Lichtfarbe. Blendung kann man ausschließen, denke ich - der Kollege kommt aus der Schweiz, die LED wurde auch bei der MFK nicht beanstandet.

Hi,
Kannst du uns das Motorradmodell angeben? Und wenn OK würden wir gerne die Begründung der Anzeige, sobald sie vorliegt, haben wollen. Gerne auch direkt per Mail.

Hans
Da machen wir aus Datenschmutzgründen den Rest per DN, hätte ich gesagt. ;) Ich meld mich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
Klugscheissermodus an,
Wenn Standlicht verbaut, dann muss es den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,
Klugscheissermodus aus.
Ja, es ist blöd wenn Kontrollierende nicht den Praxisblick haben (dürfen).
Hilft also nichts, wenn die HU mit LED erteilt wird und bei einer Verkehrskontrolle genau das bemängelt wird. Formal ist es richtig und nicht zu beanstanden, auch wenn einige dieses kleinlich finden.
Die Liste hilft den Umbau auf LED zu legalisieren.
 
Aufgefallen ist das Ganze ausschließlich wegen der weiß-bläulichen Lichtfarbe. Blendung kann man ausschließen, denke ich - der Kollege kommt aus der Schweiz, die LED wurde auch bei der MFK nicht beanstandet.
Die haben echt bei einem Schweizer das Theater abgezogen? Wie wollen die den überprüfen, was in der Schweiz erlaubt ist oder nicht?

Hans