Du schreibst immer wieder, daß in Deinem Fahrzeugschein (ZUB I) eine Fabrikatsbindung eingetragen ist.
Da nämlich: (also vor der gestrigen Änderung)
zz04.jpg
So etwas gibt es zwar, trifft aber auf Dein Motorrad oder Deine Motorräder nicht zu.
Das ist Deine Interpretation. Teile ich übrigens. Andere Stellen haben aber eine abweichende Interpretation...
In dem Schein steht lediglich, daß die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu beachten ist. Nun enthält die nationale Betriebserlaubnis Deiner Motorräder aber keine Reifenfabrikatsbindung. Demnach ist dieser Satz ohne Bedeutung, auch wenn er schon viel Ärger verursacht hat.
Dann lies noch mal meinen Bericht: Die Zulassungsstelle zieht sich die Fahrzeugdaten vom KBA, die dort angeblich vom Fahrzeughersteller hinterlegt wurden. Diese Daten sind die für die Zulassungsstelle maßgeblichen Daten für die Inbetriebnahme oder (bei mir) den Weiterbetrieb des Fahrzeuges. Alles andere interessiert die nicht (mehr).
Und damit bekommt der Satz alle Bedeutung, die ihn so nervig macht. Es ändert zwar auch nichts an der Sinnlosigkeit des Satzes, die sich schon daraus ergibt, dass gar kein Reifenfabrikat angegeben wird (natürlich nicht...). das zu beachten wäre.
Aber wenn ein Asphaltmatrose dem Moppettraser mal 'ne Logikharke zeigen will, dass du doch den Satz ergänzen lassen solltest, weil er könne ohne Angabe ja gar nicht prüfen, ob ich die Fabrikatsbindung einhalte, dann wird da letztlich nicht viel passieren, aber Aufwand und Nervigkeit kleben erstmal an Deinen Hacken wie ein abgenagtes Kaugummi...

Und ja, dies würde eine Änderung der Betriebserlaubnis durch die HIntertür bedeuten. Und ohne, dass das Unsereiner überhaupt mitbekommt.
(Der Konjunktiv ist mein Freund heute, da ich auf die Schnelle die Ausführungen nicht gegenchecken konnte.)
Meiner Meinung nach darf Dir die Prüfstelle die HU-Plakette nicht verweigern,
Ok, anscheinend hab' ich es zuvor unverständlich beschrieben: Die erste aufgesuchte TÜV-Station hätte die Plakette nicht verweigert. Sie hat angeraten, dass Gutachten zur Austragung machen zu lassen. Dieses Gutachten konnte die Station mangels Berechtigung nicht erstellen. Daher haben die es mir überlassen, ob ich die HU trotzdem bei ihnen mache und dann noch zum berechtigten TÜV fahre oder halt alles von einer Hand machen lassen will (und hab' ich halt so gemacht).
Weiß ja nicht ob Du Lust dazu hast. Aber ich würde versuchen, mir das Geld für das unnötige Gutachten zurück zu holen.
Ohne das Gutachten hätte es gestern die Austragung nicht gegeben!!!
Zumindest nicht aktuell in Köln.... Kutreiber und Nichtraucher haben ja kommentiert, dass anderswo die Angelegenheit anders gehandhabt wurde. Wobei ich nicht entnehmen konnte, ob die das neulich haben machen lassen oder ob es schon länger her ist.

Und nach den gestrigen Einlassungen dürfte das gar nicht so gemacht werden, weil die gezogenen Fahrzeugdaten quasi sakrosankt seien und eine sozusagen "freihändige" Abänderung die Hölle auf Erden holt...

Und bitteschön: Glaubst Du wirklich, dass der TÜV diese Gutachten, die richtig Kohle einbringen, als "unnötig" anerkennt? Nicht in diesem Leben...
Die größere Frechheit ist doch, dass (anscheinend) in den Daten vom KBA die Bindung drinsteht.
Und die allergrößte Frechheit scheint zu sein, dass laut dem Mitarbeiter seit 2024 oder 2025 generell keine Fabrikatsbindung für neue Moppetts mehr eingetragen wird. Aber die seit 2008(?) bestehende Bindung nicht rückgängig gemacht wird.
 
Ohne das Gutachten hätte es gestern die Austragung nicht gegeben!!!
Zumindest nicht aktuell in Köln.... Kutreiber und Nichtraucher haben ja kommentiert, dass anderswo die Angelegenheit anders gehandhabt wurde. Wobei ich nicht entnehmen konnte, ob die das neulich haben machen lassen oder ob es schon länger her ist.
Hi,

Juli 25 habe ich bei "meiner" Prüfstelle die Auspuffrohre (Siebenrock Hoske Nachbauten) begutachten lassen und darum gebeten, wo ich schon mal da bin, den strittigen Satz zu löschen. "Ist Unfug, kannst du dir sparen", war die Aussage, "ist ohne Bedeutung, die hat keine Reifenbindung".

In der Zulassungsstelle habe ich dennoch darum gebeten diesen Satz nicht in den neuen Schein* zu übernehmen.
Ein sehr kurzes Gespräch folgte und der Hinweis darauf dass der Satz nicht im Brief* stünde und ohne Begutachtung durch den TÜV, sondern von der Zulassungsstelle da rein gekommen sei, genügte.
Den alten Brief musst ich nicht vorzeigen, hatte ihn aber dabei.
(*Ich sag immer noch Schein und Brief, ist kürzer und jeder weiß was ich meine)

Gruß
Willy

SUNP0635.JPG
 
Hallo,

das Thema nervt maximal. Ich hatte letztlich Spass mit meiner dritten R100R. Die hat ja tatsächlich eine Reifenbindung. Der Fall war speziell. Das Motorrad hat etliche Eintragungen von "früher". Auch einige Reifen (aus der Zeit als es die UB der Reifenhersteller noch nicht gab) und auch andere Felgen. Der Reifenbindungs-Satz war irgendwann bei den früheren Reifen-Eintragungen schon rausgeflogen. Es standen aber noch der Reifenbauarten Mix drin (Diagonal vorn Bias hinten), zu dem es aktuell keine Reifenangebote gibt. Die Änderung war beim AaS schon unübersichtlich (Was muss gestrichen werden, was muss neu rein). Auf der Zulassungsstelle musste dann die Sachbearbeiterin 3x neue Papiere drucken. ZB1 und ZB2, die R100R war seit 1992 ununterbrochen zugelassen und hatte noch die "alten" Papiere (Brief und Schein).

Bei ersten Versuch habe ich bei der Prüfung der neuen Papiere gesehen, dass mein 1043cc Umbau fehlte. Hubraum, Leistung, Höchstgeschwindigkeit, alles Serienwerte nur unten im Text standen dann Mahle Zylinder drin. Also nochmal neu. Beim zweiten Korrekturlesen fiel dann auf dass der Reifenbindungs-Satz wieder drin stand. Der war ja vorher gar nicht mehr da, also konnte der AaS den auch nicht austragen. Stirnrunzeln bei der Sachbearbeiterein, kurze Abstimmung mit ihren Kollegen. Beide Fehler sind wohl entstanden, weil die Sachbearbeiterin die "Standarddaten" zum Fahrzeug übernommen hat. An Ende war alles wieder gut.

Kann aber jedem nur empfehlen, bei Eintragungen von technischen Änderungen genau zu prüfen, ob das Eingetragene richtig ist. Ich hatte da schon häufiger Fehler.

Positiv: Elektronische Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle, Termin innerhalb weniger Tage, Wartezeit am Termin nahe null (keine 5 Minuten), nur 14,90 Euro Gebühren für die Eintragung und die neuen Fahrzeugpapiere. Und ich bekam ausreichend Zeit, die Eintragung direkt im Dialog mit der Sachbearbeiterin zu prüfen.

Bei meinen R100GS (sind auch mehrere) spare ich mir den Unfug und fahr weiter Diagonal/Diagonal.

Gruß
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Juli 25 habe ich bei "meiner" Prüfstelle die Auspuffrohre (Siebenrock Hoske Nachbauten) begutachten lassen und darum gebeten, wo ich schon mal da bin, den strittigen Satz zu löschen. "Ist Unfug, kannst du dir sparen", war die Aussage, "ist ohne Bedeutung, die hat keine Reifenbindung".
Dieser Fakt wurde ja auch schon mehrfach in diesem und in früheren Threads erklärt.
Man kann sich die Mühe machen, es austragen zu lassen, oder es einfach ignorieren.
(*Ich sag immer noch Schein und Brief, ist kürzer und jeder weiß was ich meine)
Natürlich, Willy.
Die alten Bezeichnungen stehen ja auch in Klammern auf den Dokumenten und werden selbst von Mitarbeitern der Zulassungsstellen und Prüfern verwendet.

Gruß
Carsten
 
Den gesamten Teil 1 und 2 kontrollieren kann ich nur bestätigen!
Ich habe drei neue Ausdrucke (also vier Versuche) bekommen, bis die ST letztes Jahr "richtige" Papiere hatte. Darin nur eine einzige zusätzliche Eintragung (Stahlflex), der Rest laut abe.
Wenn das alles vom KBA vorgegeben wäre, dann dürfte bei Reifengröße, Achslast und Reifenbindung kein Fehler entstehen. Die abgerufenen Daten sind lediglich eine Empfehlung, ausschlaggebend sind die alten Papiere.

Meine r100 hat seit 2003 für die Achslast Achse 1 und Achse 2 jeweils 440kg, also zGG, eingetragen. Dafür gibt es keine Reifen. Bei der ST stand der gleiche Unsinn wieder drin. Mit den Werten kann die HU wegen unpassender Reifen verweigert werden. Hat das nach 22 Jahren letztes Jahr erste mal ein junger Prüfer bemängelt.

Das wird leider so weiter gehen: Manuell übernommene Daten haben Fehler. Die Prüfer lesen die Daten und handeln danach. ABE geraten immer mehr in Vergessenheit, CoC sind Standard. So entstehen Diskrepanzen bei der HU. Die Reifen mit angeblicher Bindung gehören dazu.

Mattes, zur Aussage von dem netten Menschen auf der Zulassungsstelle wäre interessant gewesen, welche Reifenbindung bei deinem Motorrad beachtet werden muss und wo die steht. Die Zulassungsstelle kann die Daten komplett einsehen.
 
Juli 25 habe ich bei "meiner" Prüfstelle die Auspuffrohre (Siebenrock Hoske Nachbauten) begutachten lassen und darum gebeten, wo ich schon mal da bin, den strittigen Satz zu löschen. "Ist Unfug, kannst du dir sparen", war die Aussage, "ist ohne Bedeutung, die hat keine Reifenbindung".
Ok, noch einigermaßen frisch. Sieht dann so aus, als hätten die Zulassungsstellen doch Ermessensspielräume, wenn sie denn wollten...
Tatsächlich hatte der Sachbearbeiter, nachdem ich ich ihm die alten Briefe der R45/R65LS gezeigt hatte, mit jemanden Rücksprache gehalten. (Oder so getan (;)), mit wem konnte ich nicht sehen, da er aus dem Großraumbüro ging.)
Nach Rückkehr hatte sich an der Sachlage nichts geändert: Dieser Satz steht halt drin und kann nur mit entsprechendem Gutachten entfernt werden. Und bei Ausstellung neuer Scheine kommt der Satz rein, Punkt....

Wie gesagt: junger Mann, Verwaltungsfachangestellter, kein Jurist, kein ITler, kein Prüfer....
Ich kann nämlich immer noch nicht glauben, dass BMW die beim KBA hinterlegten Daten auch für die ganzen alten Modelle geändert hat. Warum sollte BMW das tun?
Gesehen habe ich, wie nach Abruf der Fahrzeugdaten dieser Satz in der Vorlage für den neuen Fz-Schein erscheint.
Aber steht der wirklich in dem KBA-Datensatz? Denke eher, dass die Templates (Vorlagen) auf den Zulassungsstellensystemen liegen. In den Vorlagen könnte man dann Felder vorbelegen. Andererseits sollten die Vorlagen bundesweit einheitlich sein, es gibt ja keinen Hessen-Schein oder NRW-Schein oder so.

Die Sachbearbeiter sehen den Satz auch als unsinnig an. In Köln zumindest erfolgt aus der Erkenntnis aber keine Flexibilität in der Anwendung.
 
Wenn ich es richtig lese dürfen die von sich aus keine technischen Einträge vornehmen. Die müssten dich vorher, um die Reifenbindung einzutragen, zum TÜV schicken. Aber Behörden denken da anders.

Google Search

Google Search

Dazu fällt mir grad ein dass ich mal einen Jeep hatte der ein kleines Kennzeichen eingetragen hatte. Den Satz konnten sie nicht raus lassen, wollten mir die kleinen Kennzeichen aber nicht abstempeln. Ich sollte zum Tüv fahren und sie austragen lassen.
War damals ein ziemlicher Aufstand bis wir damit klar waren.

Wrangler.jpg

Gruß
Willy
 
Mattes, zur Aussage von dem netten Menschen auf der Zulassungsstelle wäre interessant gewesen, welche Reifenbindung bei deinem Motorrad beachtet werden muss und wo die steht. Die Zulassungsstelle kann die Daten komplett einsehen.
Genau das hatte ich angesprochen. Die Sachbearbeiter halten die Fabrikatsbindung ('Reifenbindung' kann missverständlich sein; könnte sich auch auf Reifengrößen beziehen, da haben wir aber ein anderes Aufregerthema...) für ausgemachten Unsinn. Nicht zuletzt, weil wohl immer noch Woche für Woche mehrere Moppettfahrer wegen dieser Fabrikatsbindung bei denen aufschlagen.

Natürlich konnte er keine sachdienliche Antwort darauf geben, da ja dieser schwachsinnige Satz allein da steht. Und in den Fahrzeugdaten ist natürlich kein Reifenfabrikat aufgeführt. Wie auch, wir sind ja alle derselben Meinung, dass für diese Modelle nie eine Fabrikatsbindung bestanden hat.
Das sind aber halt Verwaltungsfachangestellte, keine Juristen, keine ITler, keine Prüfer. Die haben ihre Ausführungsanweisungen. Anscheinend steht da nicht drin, dass zusätzlich Hirn, Erfahrung und Logik zu benutzen sei...
Und wenn in der Fz-Schein-Vorlage was auftaucht/drinsteht, dann haben die das so auszudrucken und dürfen es nicht eigenmächtig abändern... zumindest in Köln...
 
Wenn ich es richtig lese dürfen die von sich aus keine technischen Einträge vornehmen. Die müssten dich vorher, um die Reifenbindung einzutragen, zum TÜV schicken.
Vorsicht: Was genau meint "Reifenbindung"? Wenn sich das auf die Reifengrößen bezieht: Genau das... Man kann nicht zur Zulassungsstelle latschen und sich von denen andere Größen, als bisher im Fz-Schein vermerkt, eintragen lassen. Man muss sich vom TÜV (Prüforganisation) bescheinigen lassen, dass die anderen Reifengrößen zulässig sind. Erst mit diesem Gutachten ändert die Zulassungsstelle die Papiere ab.

Für die Fabrikatsbindung wäre dieses Verfahren toll, weil dann nämlich kein verständiger Mensch sich vom TÜV ein Gutachten für eine Fabrikatsbindung kaufen würde.... Also "schmuggelt" man die Fabrikatsbindung hinterrücks rein...

Bei der Austragung fällt einem das auf die Füße: Ohne Gutachten keine Änderung der Papiere... zumindest in Köln, anderswo scheinen die Sacharbeiter mehr Spielraum zu besitzen.
 
In den damaligen ABE's steht keine Reifenbindung (außer ein paar spezielle Modelle wie R100R) drin und diese ursprünglichen Dokumente wurden auch nicht geändert.

Der Satz hat sich wohl eher eingeschlichen als man aus den Daten der ABE den Datensatz für die Fahrzeugpapiere erstellt hat, das macht aber nicht BMW.
 
Kann aber jedem nur empfehlen, bei Eintragungen von technischen Änderungen genau zu prüfen, ob das Eingetragene richtig ist. Ich hatte da schon häufiger Fehler.
Ja. Ärgere mich immer noch maßlos, dass ich diesen "Zusatz" der Reifenfabrikatsbindung bei der Erstellung der neuen Fahrzeugpapiere nicht bemerkt und/oder nicht verstanden hatte.
Bei meinen R100GS (sind auch mehrere) spare ich mir den Unfug und fahr weiter Diagonal/Diagonal.
Für meine R45 gebe ich nicht nochmal 80-öhren aus... Lieber diskutiere ich das im Falle des "Rummeckerns" mit dem "Meckerer" aus...
 
Der Satz steht in der Vorlage, weil es villeicht und möglicherweise eine Bindung geben könnte und der Sachbearbeiter das möglicherweise nicht beurteilen kann. Das Verfahren hat über 20 Jahre funktioniert. Meines Wissens hat der Satz früher aber auch im Schein gestanden, bin mir nicht sicher. Also könnte man den auch nur dann schreiben, wenn es drin stand.

Problem sind die neuen Prüfer, die aus diesem Satz unzulässig montierte Reifen ableiten, was Schwachfug ist. Und damit wird das in der Kombination frustrierend. Letztendlich soll man Geld ausgeben, um den Status zu behalten.

Perfide: Die Zulassungsstelle kann angeblich keine Änderung der Daten ohne TÜV vornehmen, schreibt aber eigenmächtig und ohne TÜV den Satz rein.

Hier im Kreis ist es jedenfalls nur ein kleines Problem, die Papiere ohne den Satz und mit allen laut Brief/Schein möglichen Reifengößen zu bekommen. Im ersten Anlauf sollte ich mir zöllig oder metrisch aussuchen, es könne nur eins eingetragen werden da nur ein Feld für die Größe vorhanden sei. Ich könne ja eine Kopie oder den Brief mit zum TÜV nehmen... Letztendlich hat es geklappt.
 
...Dann lies noch mal meinen Bericht: ...
Hallo Mattes,

ich versuche auf Deinen Beitrag #391 zu antworten. Habe mir Deine Beiträge recht genau durchgelesen. Dann lies doch auch Du noch einmal in meinem Beitrag #390 die ersten fünf Zeilen durch.

Und als Ergänzung: es gab ab dem Wegfall der freiwilligen Selbstbeschränkung der Hersteller auf 100 PS (im Jahr 1999) vermehrt Probleme mit Motorrädern in Geschwindigkeitsbereichen, die eben vorher nicht erreicht wurdem. Wenn das der Hersteller rechtzeitig bemerkt hat, hat er so lange getestet, bis ein vernünftiger Reifen gefunden war, der dann auch vorgeschrieben wurde. Der stand dann oft sogar direkt im Schein drin und durfte ausschließlich gefahren werden. Jahre später findet man solche Einschränkungen weder im Schein noch im Brief, nur noch im COC-Papier.

Deine Motorräder haben solch einen Eintrag im Schein nicht. Dort steht lediglich die Anmerkung "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Das ist aber noch keine Reifenfabrikatsbindung. Erst wenn in der nationalen BE eine solche aufgeführt ist, hat der Satz eine Bedeutung.

Was der Angestellte des TÜV mit Dir gemacht, ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Er muß sich die BE aufrufen und dort hinein schauen. Macht er das nicht, ist er entweder unfähig, zu faul oder er handelt im Sinne der Sicherung seines Arbeitsplatz durch Generierung von Einnahmen.

Zitat aus #402: "Ja. Ärgere mich immer noch maßlos". Hör auf Dich zu ärgern und hol Dir Dein Geld zurück. Du wärst nicht der Erste, dem dies gelingt.
 
Der Satz steht in der Vorlage, weil es villeicht und möglicherweise eine Bindung geben könnte und der Sachbearbeiter das möglicherweise nicht beurteilen kann.
Das mag so sein. Ohne Angabe eines Fabrikats hat der Satz dennoch keinerlei Sinn. Und wenn aus der Historie (z. B. Fahrzeugbrief) hervorgeht, dass keine Fabrikatsbindung besteht, sollte der Satz eben aus der Vorlage gelöscht werden. Das scheinen die Mitarbeiter nicht zu dürfen / sich nicht trauen / keinen Bock / was immer, zumindest in Köln...
Das Verfahren hat über 20 Jahre funktioniert.
Was hat funktioniert? Nach meinem Eindruck wird dieses Thema zum Thema gekocht, seitdem die Sache mit den Reifengrößen knallhart durchgezogen wird. Vorher hat der Satz wg. Fabrikatsbindung schlicht keinen interessiert. Wenn mal bei einer Fahrzeugkontrolle die Reifen geprüft wurden, konnte man die Herstellerbescheinigung vorzeigen und gut war es. Seitdem das nicht mehr möglich ist (nicht mehr akzeptiert wird), starren alle in den Fz-Schein und brechen sich einen weg....
Meines Wissens hat der Satz früher aber auch im Schein gestanden,
Kommt drauf an, was für Dich "früher" ist.... Der alte Fahrzeugbrief war eine getreue Kopie des alten Fz-Scheins hinsichtlich der Fahrzeugdaten und Eintragungen dazu. Für meine '82er/'83er-Kisten steht definitiv dieser Satz nicht drin. Meine R100 hat noch den alten Schein, definitiv ohne Fabrikatsbindung (#349).
Perfide: Die Zulassungsstelle kann angeblich keine Änderung der Daten ohne TÜV vornehmen, schreibt aber eigenmächtig und ohne TÜV den Satz rein.
So sieht's aus. Besagter Mitarbeiter sah diesen Widerspruch ebenfalls, mochte aber keine Handlungsfreiheit daraus ableiten....
 
ich versuche auf Deinen Beitrag #391 zu antworten. ........ Dann lies doch auch Du noch einmal in meinem Beitrag #390 die ersten fünf Zeilen durch.
Gemacht:
Du schreibst immer wieder, daß in Deinem Fahrzeugschein (ZUB I) eine Fabrikatsbindung eingetragen ist. So etwas gibt es zwar, trifft aber auf Dein Motorrad oder Deine Motorräder nicht zu.
In dem Schein steht lediglich, daß die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu beachten ist. Nun enthält die nationale Betriebserlaubnis Deiner Motorräder aber keine Reifenfabrikatsbindung. Demnach ist dieser Satz ohne Bedeutung, auch wenn er schon viel Ärger verursacht hat.
D.h. die Daten, die sich die Zulassungsstelle vom KBA zieht, sind nicht die BE oder nicht aus der BE?
Interessiert aber offensichtlich weiter keinen, weil die gezogenen Daten in die Vorlage importiert werden. Und dort steht dann (auch) der besagte Satz. Und mehr interessiert die Mitarbeiter dort nicht (oder hat nicht zu interessieren, wenn sie sich an ihre Anweisungen halten wollen).
Deine Motorräder haben solch einen Eintrag im Schein nicht. Dort steht lediglich die Anmerkung "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Das ist aber noch keine Reifenfabrikatsbindung. Erst wenn in der nationalen BE eine solche aufgeführt ist, hat der Satz eine Bedeutung.
Eine interessante Frage der Semantik... Für diese Leute bedeutet der Satz eine Reifenfabrikatsbindung, egal ob das zugrunde liegende Motiv Geldgier, Unkenntnis oder sonstwas ist. Deshalb wühlen die Prüfer bei der HU in ihrer DB herum, um die zulässigen Fabrikate herauszufinden, da die ja nicht im Schein angegeben worden sind... (klar nicht, weil ja niemals eine Bindung existiert hat)
Und daher nochmal die Frage: Sind die KBA-Daten, die sich die Zulassungsstelle zieht, andere Daten als die BE? Liegt die BE nicht auch beim KBA?
Habe mir Deine Beiträge recht genau durchgelesen.
Wirklich?
Was der Angestellte des TÜV mit Dir gemacht, ist meiner Meinung nach nicht zulässig.
Was hat nochmal der Angestellte des TÜV mit mir Schlimmes gemacht?? Ich kann mich nicht erinnern....
Er muß sich die BE aufrufen und dort hinein schauen. Macht er das nicht, ist er entweder unfähig, zu faul oder er handelt im Sinne der Sicherung seines Arbeitsplatz durch Generierung von Einnahmen.
Das nächste Mal nehme ich Dich zu TÜV und Zulassungsstelle mit. Dann kannst Du ihnen mal verklickern, wie sie ihren Job zu machen haben. Popcorn geht auf mich....
Habe mir Deine Beiträge recht genau durchgelesen.
Tatsächlich? Anscheinend mehr recht denn genau, weil:
Hör auf Dich zu ärgern und hol Dir Dein Geld zurück. Du wärst nicht der Erste, dem dies gelingt.
Dann nochmal zum Mitschreiben: Ohne das Gutachten hätte die Austragung nicht stattgefunden!
Das Gutachten ist also sozusagen "verbraucht".... Abgesehen davon ist das kein Online-Geschäft gewesen, bei dem es ein 14-tägiges Rückgaberecht gibt.
Oder meinst Du die Gebühr der Zulassungsstelle? Auch da wird nix gelingen, denn ihrer Meinung nach haben die vollkommen gemäß den (ihren) Regeln gehandelt.
 
Moin Fangemeinde,

es wurde hier schon viel über die Reifenfabrikatsbindung geschrieben und ich möchte gerne meine Erfahrungen beim TüV hier zum Besten geben. Ich besitze drei 2-Veniler, R80 RT Erstzulassung Feb. 83, R65 GS Erstzulassung Apr. 88, R100 RT Classic Erstzulassung Apr. 97 und seit letztem Jahr eine K75.
Da das mit der Reifenfabrikatsbindung so ein hin und her war, bin ich mit den 3 Fahrzeugscheinen bzw. Zulassungsbescheinigung 1 zum TÜV, mit einem Prüfer haben wir zusammen in die für die 3 Motorräder gültigen ABE's geschaut und siehe da, keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen, bei allen drei nicht, selbst bei der K75 gibt es keine, hier bin ich aber in der glücklichen Lage, dass ich eine ABE im Flyingbrick Forum gefunden habe.
Es gilt grundsätzlich die Allgemeine Betriebserlaubnis mit den entsprechenden Nachträgen, die Nummer der ABE findet man im alten Fahrzeugbrief.
Ich brauchte nichts austragen lassen, ja, ist mir bewusst, bei einer Verkehrskontrolle könnte es bei der Zulassungsbescheinigung 1 zu Fragen kommen (wegen dem berühmten Satz), ist mir aber egal, die Polizei kann genau so in die ABE schauen.
Mein Tip, geht mit Euren Papieren zum TÜV und klärt es bevor Ihr zum Termin fahrt, der TÜV berät auch in technischen Fragen.

Viele Grüße Martin
 
In Teil I (Fahrzeugschein): Direkt auf der Vorderseite im Feld K.

In Teil II (Fahrzeugbrief): Auf der linken Innenseite im mittleren Bereich, ebenfalls im Feld K
 
Es gilt grundsätzlich die Allgemeine Betriebserlaubnis mit den entsprechenden Nachträgen, die Nummer der ABE findet man im alten Fahrzeugbrief.
Ich brauchte nichts austragen lassen, ja, ist mir bewusst, bei einer Verkehrskontrolle könnte es bei der Zulassungsbescheinigung 1 zu Fragen kommen (wegen dem berühmten Satz), ist mir aber egal, die Polizei kann genau so in die ABE schauen.
Mein Tip, geht mit Euren Papieren zum TÜV und klärt es bevor Ihr zum Termin fahrt, der TÜV berät auch in technischen Fragen. ...
Hallo Martin,

genau so geht das!
 
... Dann nochmal zum Mitschreiben: Ohne das Gutachten hätte die Austragung nicht stattgefunden!
Das Gutachten ist also sozusagen "verbraucht"
Hallo Mattes,

warum so aufgeregt? Entspann dich doch mal!

Du willst es anscheinend nicht kapieren: das ganze Brimborium war unnötig. Man muß bei den von Dir genannten Motorrädern nichts austragen lassen. Dieser ominöse Satz ist ohne Bedeutung.

Manchmal gibt es durchaus Sinn, sich vorher hier im Forum zu informieren. Was Du offensichtlich nicht getan hast.
 
In Teil I (Fahrzeugschein): Direkt auf der Vorderseite im Feld K.

In Teil II (Fahrzeugbrief): Auf der linken Innenseite im mittleren Bereich, ebenfalls im Feld K
Genau dort steht das !!! --- und der Gemeine Bürger hat eh keinen direkten Zugriff auf die ABE !!!

Braucht Er auch nicht, beim TÜV oder Kontrollen müssen die Herrn vom Fach tätig werden, und in die ABE schauen ob es eine Reifenfabrikatsbindung gibt.

Die Einträge vom alten KFZ sind bindend. Wenn dieser nicht mehr vorliegt, dann wie schon geschrieben, einen TÜV suchen, der in die entsprechende ABE schaut und einen Ausdruck der Reifenfabrikatsbindung , falls vorhanden zur Verfügung stellt.

Das Austragen der Reifenfabrikatsbindung bei Bestand von Reifen in der ABE ist auch kein Hexenwerk, und eine Angelegenheit eines Sachverständigen der die Zulassung für Prüfungen nach § 21 / 19 besitzt.

Der wird dann alle Teile die mit dem Reifenfabrikat, montiert nach Größe ( 15.1 und 15.2) , welche im Kfz-Schein eingetragen ist, und eine evtl. Kollision eingehen könnten, auf ca. 6mm Freigängigkeit prüfen, und danach eingetragen.

Das ganze wurde bei meiner Ducati 750 SS Bj.96 mit ca. 15 eingetragenen, nicht mehr hergestellten Reifen in der ABE, sowie in dem alten KFZ Brief, vor 1. Monat in Zusammenhang mit der HU mit folgendem Satz legalisiert :

--- KEINE REIFENFABRIKATSBINDUNG BEI VERWENDUNG REIFEN DER REIFENGROESSE GEM. ABE, NUR REIFEN EINES HERSTELLERS UND PROFILTYP VORN/HINTEN ZULAESSIG*REIFENFREIGÄNGIGKEIT GEM. RL 97/24/EG WIRD ERFÜLLT ---

Der Reifenfabrikatsbindungssatz wurde gestrichen und gelöscht.

Kosten : 36,- EUR für die Austragung bei TÜV-Nord, sowie 16,- EUR beim Straßenverkehrsamt.

Gruß aus dem stürmischen Harz
Frank
 
Dieser ominöse Satz ist ohne Bedeutung.
Auch wenn es nervt: Ist in der ABE kein Eintrag vorhanden, ist der Satz hinfällig. ABER: In einer Kontrolle (oder weiteren HU's) kann es immer wieder zu Diskussionen kommen - Drum würde ich es, wenn geht, immer austragen lassen. Ist der alte Brief nicht mehr vorhanden, ist der Weg über TÜV und Co der vermutlich erfolgreichste (Die Zulassungsstellen haben keine ABE vorliegen).

Hans