Funkenschlosser
Stammgast
Das gilt aber sinngemäß für die Kundschaft mindestens genau so.![]()
Ja das stimmt schon,
Kunden sind lästig, meckern rum und verursachen Arbeit, sollte man unbedingt abschaffen.

Das gilt aber sinngemäß für die Kundschaft mindestens genau so.![]()
Moin,
auch wenn hier einige anderer Meinung sind: von der Sache her hat @Eddiek Recht!
Ohne Übereinstimmung der FIN mit den vorgelegten Papieren => keine Prüfung. Wahlweise wegen nicht vorhandenem zu prüfendem Fahrzeug oder wegen fehlender Fahrzeugpapiere. Die Prüfung beginnt erst nach Feststellung der Fahrzeugidentität. Kann man nachlesen. ...
Wenn er sie hätte lesen können: ja. Ging aber nicht. No Points.
Hans
Wenn er sie hätte lesen können: ja. Ging aber nicht. No Points.
Hans
[...]
Wer bezahlt denn jetzt den Handwerker , wenn der fälschlicherweise die Nachbarwohnung renoviert ?
Tja Hans,
wenn ich den Prüfgegenstand nicht eindeutig identifizieren kann, dann kann ich keine Prüfung desselben vornehmen. Identifikationsmerkmal Fahrgestellnummer
Muss ich jetzt DIN ISO was weis ich, zitieren?
Was bitte soll daran lustig sein, wenn man eine Straftat begeht? Vor allem würde ich nicht auch noch im www damit herumprahlen![]()
Gruß
Klaus
p.s. das mindeste dabei ist ein Kennzeichenmissbrauch
Mal wieder eine lustige TÜV Geschichte.
War heute mit meiner F650GS TT39 (noch nicht zugelassen) mit einem montierten Kennzeichen eines anderen zugelassenem Motorrads beim TÜV.
Nach der kompletten Durchsicht und Prüfung ohne erkennbare Mängel wollte mir der gute Herr die Plakette auf das angebrachte Kennzeichen kleben. Ich habe ihn gerade noch erwischt und ihm erklärt, dass er das bitte unterlassen soll, da dieses Moped nicht zugelassen ist und lediglich zur
Anfahrt ein Kennzeichen aus meinem Fundus montiert ist.
Ich nannte es vor Ort " HAUSZULASSUNG "!
Er war daraufhin etwas Irritiert und nicht mehr ganz so lustig wie vorher und hat mir unmissverständlich erklärt, dass dieses Vergehen einen erheblicher Mangel darstellt und er die bereits abgezogene Plakette glücklicherweisenoch retten und weiterverwenden kann.
Mit erhobenem Zeigefinger und einem kleinen Grinsen hat er mich dann nach bezahlter Gebühr und Erhalt der Prüfbescheinigung nach Hause fahren lassen.
Immer wieder nette Leute die Herren vom Überwachungsverein.
Gruß Tom
Mal wieder eine lustige TÜV Geschichte.
War heute mit meiner F650GS TT39 (noch nicht zugelassen) mit einem montierten Kennzeichen eines anderen zugelassenem Motorrads beim TÜV.
Nach der kompletten Durchsicht und Prüfung ohne erkennbare Mängel wollte mir der gute Herr die Plakette auf das angebrachte Kennzeichen kleben. Ich habe ihn gerade noch erwischt und ihm erklärt, dass er das bitte unterlassen soll, da dieses Moped nicht zugelassen ist und lediglich zur
Anfahrt ein Kennzeichen aus meinem Fundus montiert ist.
Ich nannte es vor Ort " HAUSZULASSUNG "!
Er war daraufhin etwas Irritiert und nicht mehr ganz so lustig wie vorher und hat mir unmissverständlich erklärt, dass dieses Vergehen einen erheblicher Mangel darstellt und er die bereits abgezogene Plakette glücklicherweisenoch retten und weiterverwenden kann.
Mit erhobenem Zeigefinger und einem kleinen Grinsen hat er mich dann nach bezahlter Gebühr und Erhalt der Prüfbescheinigung nach Hause fahren lassen.
Immer wieder nette Leute die Herren vom Überwachungsverein.
Gruß Tom
...Habe lediglich 150m zum TÜV. Ich weiß sehr wohl um die Tatsache einer Straftat und auch was den Versicherungsschutz anbelangt. War zu faul ....
Gruß Tom
Ich habe das bei mir über eine Vorwegzulassung geregelt Moped zugelassen ohne gültige HU, man bekommt aber keine Plakette auf das Kennzeichen, sondern eine Extra Bescheinigung, mit der darf man zum TÜV fahren und HU machen. Die Vorwegzulassung gilt 5 Tage und man darf alle TÜV und Zulassungsfahrten damit machen. Erst nach der HU gibts dann auf der Zulassung die Plakette.
Geht das noch? Hatte ich Anfang der neunziger auch schon mal so gemacht (damals noch Stadtkreis Osnabrück), ich meine mal gelesen zu haben daß dies seit den Kurzzeitkennzeichen nicht mehr geht.
@Jogi: Du bekommst dabei ein gültiges, gestempeltes, für dieses fahrzeug vorgesehene kennzeichen und einen vorläufigen Fahrzeugschein, der nur ein paar Tage gültig ist. In dieser Zeit kann man TÜV machen und dann noch mal zum Amt und regluär zulassen. Das Schild bleibt das gleiche, es kommt dann nur eine Plakette drauf und der reguläre Fahrzeugschein wird ausgegeben.
Also Ende 2014 ging das ohne Probleme.