Moin,

auch wenn hier einige anderer Meinung sind: von der Sache her hat @Eddiek Recht!

Ohne Übereinstimmung der FIN mit den vorgelegten Papieren => keine Prüfung. Wahlweise wegen nicht vorhandenem zu prüfendem Fahrzeug oder wegen fehlender Fahrzeugpapiere. Die Prüfung beginnt erst nach Feststellung der Fahrzeugidentität. Kann man nachlesen. ...

Wenn er sie hätte lesen können: ja. Ging aber nicht. No Points.

Hans
 
Wenn er sie hätte lesen können: ja. Ging aber nicht. No Points.

Hans

Bis auf FIN mängelfreien Zustand attestieren ging komischerweise ....auch ohne FIN im Mängelbericht wurde dann die ungeprüfte FIN gelistet .

Wer bezahlt denn jetzt den Handwerker , wenn der fälschlicherweise die Nachbarwohnung renoviert ?
 
[...]
Wer bezahlt denn jetzt den Handwerker , wenn der fälschlicherweise die Nachbarwohnung renoviert ?

Dein Vergleich hinkt: Wenn du ihm die Wohnung gezeigt hast, dann du. Wenn der Prüfer an das falsche Fahrzeug gegangen wäre, dann er (ist er vermutlich nicht, das normalerweise der Halter das Fahrzeug vorfährt.

Bringen wir das Thema zum Ende: Geh hin und bemängele das Verfahren und gib uns das Ergebnis. Ich lass mich ja eines Besseren belehren.

Hans
 
Tja Hans,
wenn ich den Prüfgegenstand nicht eindeutig identifizieren kann, dann kann ich keine Prüfung desselben vornehmen. Identifikationsmerkmal Fahrgestellnummer:D
Muss ich jetzt DIN ISO was weis ich, zitieren?

Oder eben KFZ-Zeichen. Egal, er soll es reklamieren und berichten.

Scheine mit meiner Meinung in der Minderheit zu sein.

Gruss Hans
 
War heute dort und habs erst im zweiten Anlauf gepackt .Der Grund war der Hauptscheinwerfer ein LINKER für die Engländer .
Habe nach kauf des Motorrades aber nie einen anderen angebaut .:nixw:

Bei der letzten HU ist es auch keinem aufgefallen :oberl::entsetzten:

Der linke ist der Engländer,der rechte für das richtige Europa
 

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Mal wieder eine lustige TÜV Geschichte.
War heute mit meiner F650GS TT39 (noch nicht zugelassen) mit einem montierten Kennzeichen eines anderen zugelassenem Motorrads beim TÜV.

Nach der kompletten Durchsicht und Prüfung ohne erkennbare Mängel wollte mir der gute Herr die Plakette auf das angebrachte Kennzeichen kleben. Ich habe ihn gerade noch erwischt und ihm erklärt, dass er das bitte unterlassen soll, da dieses Moped nicht zugelassen ist und lediglich zur
Anfahrt ein Kennzeichen aus meinem Fundus montiert ist.

Ich nannte es vor Ort " HAUSZULASSUNG "!:D

Er war daraufhin etwas Irritiert und nicht mehr ganz so lustig wie vorher und hat mir unmissverständlich erklärt, dass dieses Vergehen einen erheblicher Mangel darstellt und er die bereits abgezogene Plakette glücklicherweise :gfreu: noch retten und weiterverwenden kann.

Mit erhobenem Zeigefinger und einem kleinen Grinsen hat er mich dann nach bezahlter Gebühr und Erhalt der Prüfbescheinigung nach Hause fahren lassen.

Immer wieder nette Leute die Herren vom Überwachungsverein.:D:D

Gruß Tom
 
:fuenfe:
Gruß
Klaus:schoppen:
p.s. das mindeste dabei ist ein Kennzeichenmissbrauch

Moin!

Kennzeichenmißbrauch ist das eine.
Schlimmer ist Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung (Steuervergehen nach Abgabenordnung).

Seid froh, dass auf keinem der Wege ein Schaden für einen Dritten passiert ist. Dann zahlt der, der auf dem Bock gesessen hat. :---)

Günstiger sind mir da lieber die Transporte auf dem Anhänger hinter der Dose. Das ist allemal günstiger als der Ernst-/Schadensfall.
 
Mal wieder eine lustige TÜV Geschichte.
War heute mit meiner F650GS TT39 (noch nicht zugelassen) mit einem montierten Kennzeichen eines anderen zugelassenem Motorrads beim TÜV.

Nach der kompletten Durchsicht und Prüfung ohne erkennbare Mängel wollte mir der gute Herr die Plakette auf das angebrachte Kennzeichen kleben. Ich habe ihn gerade noch erwischt und ihm erklärt, dass er das bitte unterlassen soll, da dieses Moped nicht zugelassen ist und lediglich zur
Anfahrt ein Kennzeichen aus meinem Fundus montiert ist.

Ich nannte es vor Ort " HAUSZULASSUNG "!:D

Er war daraufhin etwas Irritiert und nicht mehr ganz so lustig wie vorher und hat mir unmissverständlich erklärt, dass dieses Vergehen einen erheblicher Mangel darstellt und er die bereits abgezogene Plakette glücklicherweise :gfreu: noch retten und weiterverwenden kann.

Mit erhobenem Zeigefinger und einem kleinen Grinsen hat er mich dann nach bezahlter Gebühr und Erhalt der Prüfbescheinigung nach Hause fahren lassen.

Immer wieder nette Leute die Herren vom Überwachungsverein.:D:D

Gruß Tom


Das würde mir nie im Traum einfallen zu machen.Dann schon eher ganz ohne hinfahren und vorher bei der Versicherung die Elektronische Versicherungskarte zum zulassen holen.so hat man wenigsten vielleicht
Versicherungsschutz.Glaube ich zumindest.Weis es aber nicht.
 
Mal wieder eine lustige TÜV Geschichte.
War heute mit meiner F650GS TT39 (noch nicht zugelassen) mit einem montierten Kennzeichen eines anderen zugelassenem Motorrads beim TÜV.

Nach der kompletten Durchsicht und Prüfung ohne erkennbare Mängel wollte mir der gute Herr die Plakette auf das angebrachte Kennzeichen kleben. Ich habe ihn gerade noch erwischt und ihm erklärt, dass er das bitte unterlassen soll, da dieses Moped nicht zugelassen ist und lediglich zur
Anfahrt ein Kennzeichen aus meinem Fundus montiert ist.

Ich nannte es vor Ort " HAUSZULASSUNG "!:D

Er war daraufhin etwas Irritiert und nicht mehr ganz so lustig wie vorher und hat mir unmissverständlich erklärt, dass dieses Vergehen einen erheblicher Mangel darstellt und er die bereits abgezogene Plakette glücklicherweise :gfreu: noch retten und weiterverwenden kann.

Mit erhobenem Zeigefinger und einem kleinen Grinsen hat er mich dann nach bezahlter Gebühr und Erhalt der Prüfbescheinigung nach Hause fahren lassen.

Immer wieder nette Leute die Herren vom Überwachungsverein.:D:D

Gruß Tom

...und jetzt erzähl' noch, dass der TÜV-Prüfer Dir die Plakette zum zu Hause selbst draufkleben mitgegeben hat;;-).
 
Bitte immer locker bleiben. Es war überhaupt nicht als Prahlerei gedacht. Habe lediglich 150m zum TÜV.
Ich weiß sehr wohl um die Tatsache einer Straftat und auch was den Versicherungsschutz anbelangt.
War zu faul um es mit dem Hänger zu fahren und ohne Kennzeichen wollte ich auch nicht.
Amüsant war es allemal. Und sorry, sollte wirklich keine Prahlerei sein.



Gruß Tom
 
Moin,

bei 150 m nicht auf den Hänger kann ich nach voll ziehen, aber wie wäre es dann mit schieben gewesen?Das sollte dann ja wohl auch machbar sein. Oder?

Gruß
Carsten
 
...Habe lediglich 150m zum TÜV. Ich weiß sehr wohl um die Tatsache einer Straftat und auch was den Versicherungsschutz anbelangt. War zu faul ....
Gruß Tom

Als Staatsanwalt würde ich in dem Fall noch ein Jahr draufpacken. Wegen übertriebener Dummheit.... Wie jeder weiß, hassen Behörden nichts mehr, als die Mißachtung ihrer hoheitlichen Zuständigkeit.

Der TÜV Prüfer wäre auch berechtigt gewesen, das Kennzeichen einzuziehen.
 
Moin,

wie war das noch?
"selbst ein schieben des Motorrades auf der Strasse ist führen eines KFZ im Stassenverkehr"
Ich habe 50 Meter Luftlinie zum TÜV - da könnte ich auch "tragen" :gfreu:

Grüsse
Chris
 
das wird aber auch langsam kompliziert mit dem dampfkesselprüfverein,
bei uns prüfen sie nur noch mit einem zugelassenen mopped, oder mit kurzzeitkennzeichen..., sie müssen ja fahren...

kurzzeitkennzeichen gibt es aber nur mit gültigem tüv...

wie nun bei einem abgemeldeten krad? wegwerfen?

früher hies es: "wie das motorrad zu uns kommt ist uns egal, aber lassen sie sich nicht erwischen"

lg, der klaus
 
Moin,

also meine G/S war 20 Jahre nicht zugelassen.
Sie wurde vom TÜV geprüft und die HU war mängelfrei erledigt - danach mit dem Auto zur Zulassungsstelle und zugelassen.

Grüsse
Chris
 
heute höchst persönlich nachgefragt, ohne schild mit versicherung, keine hu...

und ohne hu kein schild mit versicherung...

die spinnen die bayern...

lg, der klaus
 
Das hängt auch mit den räumlichen Gegebenheiten der Prüfstelle zusammen. Ist ein ausreichend großer Hof oder Betriebsgelände vorhanden, geht das auch ohne Zulassung.
Ist der Prüfer aber gezwungen, die Probefahrt auf öffentlicher Straße zu machen, sieht der Fall anders aus.
 
Ich habe das bei mir über eine Vorwegzulassung geregelt Moped zugelassen ohne gültige HU, man bekommt aber keine Plakette auf das Kennzeichen, sondern eine Extra Bescheinigung, mit der darf man zum TÜV fahren und HU machen. Die Vorwegzulassung gilt 5 Tage und man darf alle TÜV und Zulassungsfahrten damit machen. Erst nach der HU gibts dann auf der Zulassung die Plakette.
 
Moin Moin,

ich frag mich wie die HU gelaufen sein soll. Wenn Kennzeichen vom anderen Mopped dann dürfte der vorzulegende Fahrzeugschein schon auf den ersten Blick nicht passen...

Gruß

Jogi
 
Ich habe das bei mir über eine Vorwegzulassung geregelt Moped zugelassen ohne gültige HU, man bekommt aber keine Plakette auf das Kennzeichen, sondern eine Extra Bescheinigung, mit der darf man zum TÜV fahren und HU machen. Die Vorwegzulassung gilt 5 Tage und man darf alle TÜV und Zulassungsfahrten damit machen. Erst nach der HU gibts dann auf der Zulassung die Plakette.

Geht das noch? Hatte ich Anfang der neunziger auch schon mal so gemacht (damals noch Stadtkreis Osnabrück), ich meine mal gelesen zu haben daß dies seit den Kurzzeitkennzeichen nicht mehr geht.

@Jogi: Du bekommst dabei ein gültiges, gestempeltes, für dieses fahrzeug vorgesehene kennzeichen und einen vorläufigen Fahrzeugschein, der nur ein paar Tage gültig ist. In dieser Zeit kann man TÜV machen und dann noch mal zum Amt und regluär zulassen. Das Schild bleibt das gleiche, es kommt dann nur eine Plakette drauf und der reguläre Fahrzeugschein wird ausgegeben.
 
Moin,

bin zur Zulassung, habe mir ein Kennzeichen zuteilen lassen und, mit entsprechender Versicherungsbestätigung die Erlaubnis erhalten ungestempelt und nicht zugelassen zur HU und dann zur Zulassung zu fahren.
Geht völlig unkompliziert und legal.

Willy
 
Geht das noch? Hatte ich Anfang der neunziger auch schon mal so gemacht (damals noch Stadtkreis Osnabrück), ich meine mal gelesen zu haben daß dies seit den Kurzzeitkennzeichen nicht mehr geht.

@Jogi: Du bekommst dabei ein gültiges, gestempeltes, für dieses fahrzeug vorgesehene kennzeichen und einen vorläufigen Fahrzeugschein, der nur ein paar Tage gültig ist. In dieser Zeit kann man TÜV machen und dann noch mal zum Amt und regluär zulassen. Das Schild bleibt das gleiche, es kommt dann nur eine Plakette drauf und der reguläre Fahrzeugschein wird ausgegeben.

Moin Thomas,

ich meinte den Beitrag wo mit einem Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs zur HU gefahren wurde. Da passt doch nix! Das Fahrzeug hatte demnach offensichtlich kein Kennzeichen, sonst hätte man damit fahren können. Der Schein, sofern vorhanden, weißt aber dann offensichtlich ein anderes Kennzeichen auf als das montierte, es sei denn, dass alte Fahrzeug hatte zufällig vorher daselbe Kennzeichen. Mein Prüfer gleicht immer Papiere mit Fahrgestellnummer und Kennzeichen ab.

Gruß

Jogi
 
...bei einem zugelassenen Fahrzeug gleicht "mein" Prüfer Fahrzeug und Fahrgestellnummer ab, bei einem nicht zugelassenen nicht. Und ihm ist es egal, wie das Fahrzeug auf seinen Hof kommt, auch wenn es nicht zugelassen ist. Ich lasse in der Regel das alte Kennzeichen (egal wo ich sie erworben habe) dran. Ich bin mir des Risikos bewusst, dass ich dann illegal unterwegs bin - bei mir sind es 500m - Et hät noch immer jot jejange. Legal ist nach meinem Wissen innerhalb des Anmeldekreises und angrenzende Kreise unangemeldet mit eVB-Nr der Versicherung auf dem direkten Weg zur Zulassung oder HU. Oder mit dem abgemeldeten Fahrzeug auf direktem Weg nach Hause....

[FONT=arial, sans-serif]Gruß - Thomas

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