Dies gilt doch nur für eine Rückgabe / Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nennung einer Begründung.Habe die aber schon Ende Januar bestellt und damit diese 30 Tage Frist für die Rückgabe weit überschritten.

Erst einmal hat er das Recht nachzubessern, dir also eine passende Bremsscheibe (so wie von dir zuvor bestellt) zuzusenden (falls er das kann, also welche hat).Wenn ich mein Geld dann hoffentlich zurück bekomme