Klar, Du sollst ja auch weiter zur DEKRA und nicht zu TÜV, GTÜ,KÜS etc. fahren.Heute bei der DEKRA hier am Ort mit der R80 G/S ohne Mängel und 63 EUR bezahlt. Dauer ca. 10 Minuten, keine Wartezeit! Der Prüfer war sehr freundlich und sehr von der Maschine angetan.
Gruß aus PAF
Gerd
Unter der Überschrift natürlich für eine mängelfreie PrüfungWo bekommt man so preiswerte Anhänger?![]()
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.
Bei meiner /6 hat die Dame in der Zulassungsstelle den Satz beim Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung 1, (Eintrag der Hoske Nachbauten) nicht wieder eingetragen. Es reichte ihr zu sagen, dass er von der Zulassungsstelle ohne Grund eingeschrieben wurde.Dann empfahl er mir die Bindung austragen zu lassen. Geht mit einem Gutachten, kostet 30€ und 12€ für das SVA.
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.
Das "austragen" ist eben ein Prozeß, der aus dem Gutachten eines techn. Dienstes und der Amtshandlung des SVA besteht.Aber überleg mal = sie SEHEN das es keine Bindung gibt und nehmen ohne Skrupel Geld um etwas "auszutragen" was gar nicht besteht . . . Was ist in diesem Land los ? Alles Schafe ?
Nein, der Satz wurde von den SVAs aufgrund einer Dienstanweisung eingetragen.Bei meiner /6 hat die Dame in der Zulassungsstelle den Satz beim Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung 1, (Eintrag der Hoske Nachbauten) nicht wieder eingetragen. Es reichte ihr zu sagen, dass er von der Zulassungsstelle ohne Grund eingeschrieben wurde.
Gruß
Willy
viertakt schrieb:Das "austragen" ist eben ein Prozeß, der aus dem Gutachten eines techn. Dienstes und der Amtshandlung des SVA besteht.
In meinem Fall erspart sich der Prüfer den Anruf bei der Hotline und mir die Wartezeit.Dass das Austragen am Ende Geld kostet, bestreitet ja auch keiner...der Punkt ist, dass die eine Austragung empfehlen, obwohl es keine Reifenbindung gibt. Die Austragung ist also nicht notwendig
Für die R75/5 liegen bei der GTÜ nur die Nachträge, nicht aber die eigentliche ABE im System.Dann ist es ein unerfahrener Prüfer...bei mir musste noch nie jemand eine Hotline anrufen. Die tippten 3 Minuten an ihrem Rechner und es war klar.
Das müssen die ja auch nicht erst seit heute machen. Für alle Maschinen ab den 90ern gab es Reifenbindungen. Seit ca. 2005(?) standen die aber nicht mehr in den neuen Papieren. Das heißt, auch früher mussten die Prüfer in die ABE schauen, welche Reifentypen hinterlegt waren.
Wenn du immer zur gleichen Prüforganisation gehst, dann ist es vermutlich für das nächste Mal ohnehin erledigt, da hinterlegt
Doch, genau dass, was ich geschrieben habe, sagte ich der Dame und danach hat sie den Satz ausgetragen.Nein, der Satz wurde von den SVAs aufgrund einer Dienstanweisung eingetragen.
Das Problem kam erst, als die Prüfer dieses Jahr verpflichtet wurden in jedem Fall einen
Blick in die ABE zu werfen. Wäre auch kein Problem wenn nicht, wie in meinem Fall,
die ABE nicht im System abgelegt wäre. Das ist aber eine Aufgabe der Prüforganisation
für die Vollständigkeit ihrer Arbeitsmittel zu sorgen.
Alle Prüforganisationen handeln die Preise mit den Bundesländern aus, in denen sie tätig sind....
Nachtrag: Sehe gerade , dass in z.B. Bayern und Hamburg beim TÜV Süd für die HU 47,40€ in der Gebührenliste stehen...für NRW 64€
Freut euch, dass es noch so günstig ist...wird wahrscheinlich nicht so bleiben