Heute bei der DEKRA hier am Ort mit der R80 G/S ohne Mängel und 63 EUR bezahlt. Dauer ca. 10 Minuten, keine Wartezeit! Der Prüfer war sehr freundlich und sehr von der Maschine angetan.

Gruß aus PAF
Gerd
 
Anderes Problem bzgl. ABE:
Ich war bei der GTÜ zur HU und habe im Schein den Eintrag "Reifenfabrikatsbindung beachten".
Aktuell muß der Prüfer nachsehen, ob einen Bindung besteht, auch wenn er weiß, daß einen BMW Bj.73 nie eine hatte.
Er hatte nach der ABE gesucht und in der GTÜ-DB waren nur die Nachträge der ABE, nicht aber die Erstversion.
Also telefonierte er 1 Stunde mit der Hotline und kam mit der Info " Bindung besteht nicht" zurück.
Dann empfahl er mir die Bindung austragen zu lassen. Geht mit einem Gutachten, kostet 30€ und 12€ für das SVA.
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.
 
Erwirtschaftet man nun die Kohle mit den "Dummen" oder aus "vermeintlicher Dummheit"? :nixw:

Fragt sich der
Guido
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.

Zur Klarstellung: Mit den "Dummen" warst nicht Du gemeint, sondern die von den Prüforganisationen abhängige Allgemeinheit. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist aktuell gängige Masche...man rät zur Austragung des Reifenfabrikatsbindung-Satzes , weil man ja zukünftig auch keine Probleme mit der Polizei haben möchte. Totaler Blödsinn! Selbst wenn ein Polizist anfängt zu diskutieren, muss er trotzdem erstmal sagen können, welche Reifen angeblich in der ABE stehen.

Ich vermute aber, dass dies aktuell noch einer gewissen Unsicherheit seitens der Prüfer geschuldet ist.

Hat schon jemand Erfahrung gemacht bzgl. Diagonal vs Radialreifen? In 2020 hatte man ja noch eine Zusatzregelung eingeführt, die die Reifenbauart ausklammerte, d.h. bei gleicher Reifengröße war die Bauart egal.
Diese Regelung hat man dieses Jahr anscheinend wieder heimlich entfernt.
 
Dann empfahl er mir die Bindung austragen zu lassen. Geht mit einem Gutachten, kostet 30€ und 12€ für das SVA.
Hab ich dann machen lassen, aber eigentlich erspare ich zukünftig dem Prüfer die Arbeit und habe dafür noch gezahlt.
Bei meiner /6 hat die Dame in der Zulassungsstelle den Satz beim Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung 1, (Eintrag der Hoske Nachbauten) nicht wieder eingetragen. Es reichte ihr zu sagen, dass er von der Zulassungsstelle ohne Grund eingeschrieben wurde.

Gruß
Willy
 
Bei meiner /6 hat die Dame in der Zulassungsstelle den Satz beim Ausstellen einer neuen Zulassungsbescheinigung 1, (Eintrag der Hoske Nachbauten) nicht wieder eingetragen. Es reichte ihr zu sagen, dass er von der Zulassungsstelle ohne Grund eingeschrieben wurde.

Gruß
Willy
Nein, der Satz wurde von den SVAs aufgrund einer Dienstanweisung eingetragen.
Das Problem kam erst, als die Prüfer dieses Jahr verpflichtet wurden in jedem Fall einen
Blick in die ABE zu werfen. Wäre auch kein Problem wenn nicht, wie in meinem Fall,
die ABE nicht im System abgelegt wäre. Das ist aber eine Aufgabe der Prüforganisation
für die Vollständigkeit ihrer Arbeitsmittel zu sorgen.
 
viertakt schrieb:
Das "austragen" ist eben ein Prozeß, der aus dem Gutachten eines techn. Dienstes und der Amtshandlung des SVA besteht.

Dass das Austragen am Ende Geld kostet, bestreitet ja auch keiner...der Punkt ist, dass die eine Austragung empfehlen, obwohl es keine Reifenbindung gibt. Die Austragung ist also nicht notwendig
 
Dass das Austragen am Ende Geld kostet, bestreitet ja auch keiner...der Punkt ist, dass die eine Austragung empfehlen, obwohl es keine Reifenbindung gibt. Die Austragung ist also nicht notwendig
In meinem Fall erspart sich der Prüfer den Anruf bei der Hotline und mir die Wartezeit.
Klar, ich könnte auch denken "Soll der Kerl doch suchen".
 
Dann ist es ein unerfahrener Prüfer...bei mir musste noch nie jemand eine Hotline anrufen. Die tippten 3 Minuten an ihrem Rechner und es war klar.
Das müssen die ja auch nicht erst seit heute machen. Für alle Maschinen ab den 90ern gab es Reifenbindungen. Seit ca. 2005(?) standen die aber nicht mehr in den neuen Papieren. Das heißt, auch früher mussten die Prüfer in die ABE schauen, welche Reifentypen hinterlegt waren.

Wenn du immer zur gleichen Prüforganisation gehst, dann ist es vermutlich für das nächste Mal ohnehin erledigt, da hinterlegt
 
Dann ist es ein unerfahrener Prüfer...bei mir musste noch nie jemand eine Hotline anrufen. Die tippten 3 Minuten an ihrem Rechner und es war klar.
Das müssen die ja auch nicht erst seit heute machen. Für alle Maschinen ab den 90ern gab es Reifenbindungen. Seit ca. 2005(?) standen die aber nicht mehr in den neuen Papieren. Das heißt, auch früher mussten die Prüfer in die ABE schauen, welche Reifentypen hinterlegt waren.

Wenn du immer zur gleichen Prüforganisation gehst, dann ist es vermutlich für das nächste Mal ohnehin erledigt, da hinterlegt
Für die R75/5 liegen bei der GTÜ nur die Nachträge, nicht aber die eigentliche ABE im System.
Da habe ich mich persönlich von überzeugt. Daher die Hotline.
 
Nein, der Satz wurde von den SVAs aufgrund einer Dienstanweisung eingetragen.
Das Problem kam erst, als die Prüfer dieses Jahr verpflichtet wurden in jedem Fall einen
Blick in die ABE zu werfen. Wäre auch kein Problem wenn nicht, wie in meinem Fall,
die ABE nicht im System abgelegt wäre. Das ist aber eine Aufgabe der Prüforganisation
für die Vollständigkeit ihrer Arbeitsmittel zu sorgen.
Doch, genau dass, was ich geschrieben habe, sagte ich der Dame und danach hat sie den Satz ausgetragen.
Der Prüfer, wie geschrieben "Eintrag Auspuff" hat gesagt dass es stehen bleiben kann weil es keinerlei rechtlichen Hintergrund für dieses Modell gibt.
Mich hat der Satz aber gestört, weil ich jeder Diskussion bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle aus dem Weg gehen wollte.

Ich weiß nicht ob der Satz als technische Änderung in den Papieren zu sehen ist, kann mir aber nicht vorstellen dass die Zulassungsstelle etwas Überflüssiges eintragen darf und ich es dann kostenpflichtig, nach Prüfung, wieder austragen lassen muss.

Gruß
Willy
 
...
Nachtrag: Sehe gerade , dass in z.B. Bayern und Hamburg beim TÜV Süd für die HU 47,40€ in der Gebührenliste stehen...für NRW 64€
Freut euch, dass es noch so günstig ist...wird wahrscheinlich nicht so bleiben
Alle Prüforganisationen handeln die Preise mit den Bundesländern aus, in denen sie tätig sind.
So kommt es durchaus zu Differenzen.