Moin
Nein, bei Verteilergetriebe mit/ohne zuschaltbarer Längssperre z.B. MB G-Model, MB Nutzfahrzeuge, Suzuki Vitara etc. funktioniert das mit einem
normalen Prüfstand.
Wenn der Prüfer seinen Rechner anklemmt wird normalerweise ein Warnhinweis angezeigt.
MfG Limo
Das geht nur, wenn der Prüfstand im Gegenlaufbetrieb arbeiten kann.
 
Das geht nur, wenn der Prüfstand im Gegenlaufbetrieb arbeiten kann.
Wenn ich mich recht erinnere hat der Honda CRV (mein Vater hatte mal einen) ein automatisch sperrendes Mitteldifferenzial. Wenn auf dem Prüfstand nur eine Achse angetrieben wird versucht das natürlich die andere Achse mitzunehmen, das geht dann schief
 
Wenn ich mich recht erinnere hat der Honda CRV (mein Vater hatte mal einen) ein automatisch sperrendes Mitteldifferenzial. Wenn auf dem Prüfstand nur eine Achse angetrieben wird versucht das natürlich die andere Achse mitzunehmen, das geht dann schief
Um kurz im o.T. Allrad zu bleiben,
unser Isuzu hatte einen zuschaltbaren Allrad, Bremsrolle kein Problem.
Der Wrangler ebenso, wenn ich mich recht erinnere.
Der Munga hatte eine feste Verbindung von Hinter- und Vorderachse, lief eine Achse los, tat es auch die andere und der Karren sprang aus der Rolle. Hätte einem Prüfer der vor dem Wagen stand fast die Kniescheiben gekostet, weil der Kollege der dem Karren prüfte gemeint hat, er sei der Prüfer und ich hätte nur still zuzuschauen und ihn nicht zu belehren.

Der alte Grand Cherokee hat einen sich automatisch zuschaltenden Allrad, drehen die Räder einer Achse schneller oder langsamer als die Kollegen der anderen Achse, dann geht die Kiste auf Allrad und springt aus der Rolle.

Anfangs haben die Prüfer einfach nach Gefühl auf dem Hof geprüft, Lenkrad lose lassen, Vollbremsung.

Später hatten sie Platten in der Halle auf denen sie bremsten, dann ein Messgerät mit ins Auto genommen, welches die Verzögerung anzeigte.

Die Antriebe sollten aber so stabil sein, diesen Hüpfer aus den Rollen zu überleben, dennoch sollte man immer die BA lesen und beachten.

Gruß
Willy
 
Wo hast du diese Weisheit her?
Tatsächlich begann das mit neuen Reifenbauarten B und R und bei denen mit den Spitzenleistungen, aber definitiv nicht bei allen.
Die alten Hondas, ich meine, ist lange her, bei der Bol d or, der GL1000 und der CBX1000 war es so, standen die Fabrikate in den Papieren.
Dunlop Gold Seal....

Gruß
Willy
 
Um kurz im o.T. Allrad zu bleiben,
unser Isuzu hatte einen zuschaltbaren Allrad, Bremsrolle kein Problem.
Der Wrangler ebenso, wenn ich mich recht erinnere.
Der Munga hatte eine feste Verbindung von Hinter- und Vorderachse, lief eine Achse los, tat es auch die andere und der Karren sprang aus der Rolle. Hätte einem Prüfer der vor dem Wagen stand fast die Kniescheiben gekostet, weil der Kollege der dem Karren prüfte gemeint hat, er sei der Prüfer und ich hätte nur still zuzuschauen und ihn nicht zu belehren.

Der alte Grand Cherokee hat einen sich automatisch zuschaltenden Allrad, drehen die Räder einer Achse schneller oder langsamer als die Kollegen der anderen Achse, dann geht die Kiste auf Allrad und springt aus der Rolle.

Anfangs haben die Prüfer einfach nach Gefühl auf dem Hof geprüft, Lenkrad lose lassen, Vollbremsung.

Später hatten sie Platten in der Halle auf denen sie bremsten, dann ein Messgerät mit ins Auto genommen, welches die Verzögerung anzeigte.

Die Antriebe sollten aber so stabil sein, diesen Hüpfer aus den Rollen zu überleben, dennoch sollte man immer die BA lesen und beachten.

Gruß
Willy
Dafür gibt es Prüfstände mit Gegenlaufbetrieb wobei linkes und rechtes Rad in gegenläufigen Richtungen gedreht werden.
Der Ausgang des Achsdifferentials ist somit drehmomentfrei und dreht nicht.
Also erfährt auch die nicht geprüfte Achse kein Drehmoment.
 
Wo hast du diese Weisheit her?
Tatsächlich begann das mit neuen Reifenbauarten B und R und bei denen mit den Spitzenleistungen, aber definitiv nicht bei allen.
Das sagte mir mal ein Prüfer…mir und wahrscheinlich ihm ist bewusst, dass es Ausnahmen gibt (vor allem Anfang der 90er) Ich hatte aber schon einige Maschinen verschiedener Hersteller dieser Zeit und alle hatten eine Reifenbindung.
Das ist dann wahrscheinlich, wie „alle Maschinen vor den 90ern haben keine Reifenbindung“…stimmt, bis auf Ausnahmen.
 
Dafür gibt es Prüfstände mit Gegenlaufbetrieb wobei linkes und rechtes Rad in gegenläufigen Richtungen gedreht werden.
Der Ausgang des Achsdifferentials ist somit drehmomentfrei und dreht nicht.
Also erfährt auch die nicht geprüfte Achse kein Drehmoment.
Und das funktioniert auch bei einem selbstständig sperrendem Differential?

Aber davon mal abgesehen, haben die hier keinen solchen Prüfstand.

Gruß
Willy
 
Jetzt war ich auch dran. Mit meiner GS, Bj 91. zur GTÜ: Reifenfabrikatsbindung. In der ABE steht (angeblich) ein Michelin T66 oder so drin, den gibt es aber nicht mehr.
Austragen der Reifenbindung ging nicht, weil der Reifen hinten nicht genug Abstand zur Schwinge hat.
Jetzt hab ich den montierten Mitas eintragen lassen, weil, was soll ich sonst tun?
Der ist natürlich trotz minimalen Abstand legal, weil es ja vom Hersteller einer Freigabe gibt.
Ich versteh' die Welt nicht mehr und bin 100€ ärmer und darf noch zur Zulassungsstelle rennen.

Gut, dass mir das noch bei weiteren 3 Motorrädern bevorsteht, auch der R50/5, wo es ebenfalls drinsteht.X(
 
Eine originale 2V-GS hat keine Reifenfabrikatsbindung gemäß Hersteller.
Punkt....Aus.....Fertig!
Egal was die frisch "Ausgebildeten" bei GTÜ, Dekra & Co. zu glauben oder zu "wissen" meinen.

Leute, lasst Euch euer sauer verdientes Geld nicht aus der Tasche ziehen.
Zur Not geht dorthin, wo ihr mehr Kompetenz vermutet.

VG
Guido
 
Der hat mir die ABE gezeigt, wo es drinstand. Ich habe ja auch so argumentiert (und ziemlich lange!), aber als Privatmann habe ich keinen Zugang zu den offiziellen Dokumenten.
Wenn einer was offizielles hat, dann her damit!
 
Vielen Dank! Ich habe jetzt nochmal BMW angeschrieben, auf dass sie mir einen offiziellen Wisch schicken, dann dackel' ich da nochmal hin. Scheint ja hier ( Reifenbindung kann ausgetragen werden! ) auch schonmal geklappt zu haben. Den alten Brief habe ich leider nicht (den haben die Zulassungsstellen ja damals fleißig eingezogen, trotz Protest).
Für maximale Verwirrung ist jedenfalls gesorgt.
 
Hallo Michael,

was bedeutet der NACHTRAG 5 (steht auf dem Kopf) für eine R100 GS Ez. 91, wie die von Mechie, nun konkret?
Reifenfabrikatsbindung ja oder nein?
Nur die angegebenen Reifen zulässig?

Oder ist die "Fabrikatsbindung" durch den Nachtrag aufgehoben?

Ich möchte hier nämlich niGS Falsches posten.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier der Auszug der ABE B791/2: Reifenbindung kann ausgetragen werden!
Ich warte noch auf die Antwort von BMW, die vermutlich positiv ausfällt, dann seh ich weiter.
Hier im Forum stehen alle Infos schon irgendwie drin, aber sie sind halt sehr verteilt. Vielleicht könnte man den Datenbank-Eintrag zu dem Thema mal erweitern? Ich spende auch gerne die Antwort von BMW (hab sie auch wegen der R50/5 angefragt) zum Anhängen. Damit man alles auf einen Blick hat inkl. offizieller Dokumente. Damit der nächste, der weinend beim TÜV steht, die Info gleich zur Hand hat.
 
Damit der nächste, der weinend beim TÜV steht, die Info gleich zur Hand hat.
Würde trotz Dokumente in der Datenbank wohl ein "beliebtes" Thema bleiben. :(
Man merke sich vor seinem Besuch bei der Prüforganisation jedoch, was Michael (MM) in Bezug auf die Reifen unserer 2V wie folgt zusammenfasste:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Sich zu merken, was in irgendeinem Internetforum steht und Screenshots/Auszüge aus den ABEs nutzen einem leider wenig, wenn der Prüfer eine andere Meinung hat. Ein stichhaltiger Nachweis für das Nichtvorhandensein von Einschränkungen wären lediglich die vollständigen ABE Dokumente (die entsprechenden Informationen könnten ja auch noch auf den anderen Seiten stehen, also braucht man alle zum Beweis, dass dort nichts steht).
 
Auch ich find diesen Zustand zum Kotzen und einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft für unwürdig.
Aber, es gibt auch noch Prüfer mit An- und Verstand. Im Rahmen der Abnahme meiner Umbaumassnahmen sagte der Prüfer von sich aus,
dass er die "Reifenfabrikatsbindung nach Betriebserlaubnis" austragen würde. Er hat dann in der Kopie vom Schein alles, was raus muss mit Leuchtmarker gekennzeichnet und das auf dem Gutachten auch so vermerkt. Die auf dem Amt hätten sonst ihre Probleme das richtig zu machen.
Also, geht doch auch vernünftig.
 
Sich zu merken, was in irgendeinem Internetforum steht und Screenshots/Auszüge aus den ABEs nutzen einem leider wenig, wenn der Prüfer eine andere Meinung hat. Ein stichhaltiger Nachweis für das Nichtvorhandensein von Einschränkungen wären lediglich die vollständigen ABE Dokumente (die entsprechenden Informationen könnten ja auch noch auf den anderen Seiten stehen, also braucht man alle zum Beweis, dass dort nichts steht).
Wenn man es dank uns besser weiß als der Prüfer, kann man vor Ort den Vorgesetzten verlangen oder ein Storno der Prüfung.
Nach meiner Kenntnis müssten die alle an die ABEs kommen, wenn sie wollen; ansonsten ist das eh ein Grund, diese Organisation zu meiden.
Albern ist das abgesehen davon allemal.
 
Ein stichhaltiger Nachweis für das Nichtvorhandensein von Einschränkungen wären lediglich die vollständigen ABE Dokumente
Die dürfen aber meines Wissens nach nicht (komplett) weitergegeben bzw. Veröffentlicht werden. Sprich, selbst wenn man eine hätte, könnte der Prüfer das in Frage stellen. Da es möglicherweise weitere Nachträge gibt, kann man aus dem Papier nicht erkennen.

Mein Fazit: Wir können hier eine Zusammenstellung, wie sie von Michael gemacht wurde, publizieren und das mit den gültigen Dokumentennummern versehen, bei der GS ab '91 eben mit ABE B791/2. Damit kann man zumindest versuchen, die Prüforganisation zum Nachsehen zu drängen. Ansonsten wie oben geschrieben: Geld zurück und weiter suchen.

Hans
 
Hallo,

welche ABE mit welchem Nachtrag für das jeweilige Fahrzeug zutrifft, kann der Prüfer über die Fahrzeugdaten abrufen. Die ABEs selbst kann er auch aufrufen. Ein Prüfer sagte mir letztlich, er hätte sogar die Anweisung, bei der Prüfung von Fahrzeugen mit dem Vermerk der Reifeinbindung in der ZB I ("Fahrzeugschein") die ABEs vor der Prüfung zu checken. Wer noch den alten Fahrzeugbrief hat, kann dort detailliert nachlesen, welche ABE-Nummer mit ggf. welchem Nachtrag relevant ist. In die ZB II wurden bei meinen Fahrzeugen das Feld für die ABE bei der Datenübernahme nicht gefüllt, oder nur die ABE Nummer ohne den Nachtrag :(

Die Herausforderung dabei ist, dass die für die R80/100GS zutreffenden ABEs (791-1 mit drei (?) Nachträgen, ab 1991 791/2) ein ziemlich unübersichtlicher Zettelkram sind. Weil hier die R65GS R80/100GS, R80/100R in einer ABE zusammengefasst wurden. Inklusive der "leistungsreduzierten" Varianten sind das dann sieben unterschiedliche "Ausführungen". Bei den Reifen ist das bei der GS relevant, weil hier bei den 800er ein anderer Speed - Index angegeben ist als bei der 1000er.

Als ich letztlich beim einer freien Prüforganisation mit der R100GS PD war, kam der Prüfer auch am Beginn der Prüfung und sagte, dass das Fahrzeug eine Reifenfabrikatsbindung für "Metzeler" Reifen hat (also nicht der Michelin für den hinteren Radialreifen). Wir haben das PDF der ABE dann am Bildschirm gemeinsam angeschaut und ich konnte ihm den Hinweis auf die richtige Zuordnung der Fahrzeugausführung geben (er hatte die "Ausführung B" = R100GS mit der "Ausführung E" = R100R verwechselt), dann war alles gut und die R100GS PD ging ohne Mängel durch die HU.

Gruß
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet: