Es gab auch einen N7, ist aber völlig wurschd, weil da nirgends was Neues zu Reifen steht. "A339" ist ausreichend.

Doch, weil C = R100, F = R80, E = R100CS/RS/RT.

Es gab eine Weile alternative Geländebereifung; R ist der Geschwindigkeitsindex.

Und mit der Etablierung der G/S waren die Geländereifen wieder weg...
Hallo Michael, hallo Hans,

das ist ja gerade das Elend, daß die Prüfer und die "Rennleitung" die ABE jederzeit einsehen können, uns als Betroffenen diese Einsicht in die Dokumente aber verwehrt wird. Mit der aus meiner Sicht abenteuerlichen Begründung, daß die ABE Eigentum von BMW sei und nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. So hat man es mir mal auf eine Anfrage beim KBA in Flensburg telefonisch erklärt.

Woher soll ich z.B. wissen, daß es eine N7 oder sonst was gab, wenn ich als nicht berechtigter das nirgends einsehen darf ?

Aber zurück zur Tabelle vom Hans. Wenn da Nachträge drin stehen, sollten die schon richtig sein. Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.

Gruß, Rüdiger
 
.... Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.

Gruß, Rüdiger
Für alle 2V bis einschl. Modelljahr 1990 reicht die Grundnummer hier, weil bzgl. Bereifung in den Nachträgen nichts wesentliches steht.
Nur bei der GS ist B791/2 N5 relevant, weil hier erstmals die Radialreifen auftauchen.
 
Continental verbietet ausdrücklich sowohl die Verwendung von Schlauchreifen wie auch von Schläuchen auf schlauchlos Felgen. Von anderen Hersteller habe ich keine so klare Aussage gefunden. Hat vielleicht jemand eine klare Gegendarstellung, die die optionale Freigabe rechtfertigt?
 
Dass man Schlauchreifen nicht zulässt, ist aus Gewährleistungsgründen zu verstehen.
Die sind nicht speziell für die Abdichtung an den Flanken gemacht.
Und ein Schlauch im TL-Reifen könnte sich aufreiben, weil die Innenfläche dafür nicht vorgesehen ist.
Das kann bei anderen Herstellern anders aussehen.
 
Ich würde es, ausgenommen als Notreparatur abseits der Zivilisation ohnehin nicht machen. Aber ich habe hier oft zu lesen bekommen, dass z.B. der Heidenau K60 Scout TL "sicherheitshalber" 🫣 mit Schlauch gefahren wird.
 
Falls dieser Thread falsch ist, bitte verschieben.

Übertragung der ABE und Eintragung hin oder her. Man muss ja schon arg diskutieren, um den alten Brief passend übertragen zu bekommen.

Bei der Ummeldung im Mai hat mir die nächstgelegene Zulassungsstelle die Eintragung beider Reifengrößen der ST verweigert. Man würde und dürfe nichts ohne Bescheinigung des TÜV in Feld 22 eintragen. Ich soll zum TÜV gehen und das entsprechende bestätigen lassen. Alternativ eine Kopie des Briefes mitnehmen. Meine Anmerkung wegen der "Reifenbildung laut Betriebserlaubnis" bei meiner r45 half nichts, das hätte das System ja automatisch gemacht.

Kürzlich hat dann eine andere Zulassungsstelle die Papiere korrigiert. Dort war es mit dem alten Brief gar kein Problem.

So sieht es jetzt aus.

PXL_20251022_072725591.NIGHT~3.jpg

PS: vielleicht stelle ich mich an. Im Gesetz steht, man darf nur Reifen fahren, die in Teil 1 "eingetragen" sind. Da steht nicht, "oder die in ABE genannten". Deshalb wollte ich das auch drin stehen haben.
 
Hallo Hans.
Erstmal vielen Dank für deine Infos, Analysen, Antworten usw. Steckt viel Mühe und Zeit dahinter.
Von "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" habe ich vor einigen Tagen das erste mal gehört.
Steht jetzt auch so in meiner Bescheinigung Tei I drin.
So 100% sind mir die Zusammenhänge glaube ich aber noch immer nicht ganz klar. 🫣
Da ich mich zeitnah nach neuen Reifen umschauen möchte/muss, stelle ich mir, und jetzt dir bzw. allen Wissenden diese Frage:
Wenn ich also von einem Reifenhändler die Reifen erhalten würde, die im der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen (bei mir: 3,25H19 und 4.00H18), wäre alles in Butter?
Probleme gibt es nur dann, wenn der Reifenhändler Reifen mit dieser Bezeichnung nicht anbieten könnte?
Vielen Dank im Voraus!
 
Wenn ich also von einem Reifenhändler die Reifen erhalten würde, die im der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen (bei mir: 3,25H19 und 4.00H18), wäre alles in Butter?
Ja, passt. Darf halt nur mit einer Diagonal-Karkasse sein. Dürften die meisten aber sein.

Probleme gibt es nur dann, wenn der Reifenhändler Reifen mit dieser Bezeichnung nicht anbieten könnte?
ja

Von "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" habe ich vor einigen Tagen das erste mal gehört.
Steht jetzt auch so in meiner Bescheinigung Tei I drin.
Wenn dein Motorrad eines ist, in deren Liste ich "Reifenfabrikatsbindung laut ABE: Keine", dann solltest du auch bei einer Kontrolle oder der HU keine Probleme bekommen.



Hans
 
Übertragung der ABE und Eintragung hin oder her. Man muss ja schon arg diskutieren, um den alten Brief passend übertragen zu bekommen.
Ja, da können Fallstricke auf einen zukommen. Ich bastel mir gerade eine Excel, die die Felder aus dem alten Brief in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen. Dann kann ich bei einer Umtragung gleich prüfen, ob die Felder richtig übernommen wurden.

Wenn daran Interesse besteht, kann ich das Teil veröffentlichen.

Hans
 
Ja, da können Fallstricke auf einen zukommen. Ich bastel mir gerade eine Excel, die die Felder aus dem alten Brief in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen. Dann kann ich bei einer Umtragung gleich prüfen, ob die Felder richtig übernommen wurden.

Wenn daran Interesse besteht, kann ich das Teil veröffentlichen.
Das solltest Du unbedingt machen! Danke dafür!
 

Anhänge

Ich hatte mir von Hand die alten und neuen Felder nebeneinander geschrieben. In einer dritten Spalte dann den Wert.

@hg_filder Hans, kennst Du dieses Dokument, die Ausfüllhilfe für Zulassungsstellen?

Darin steht, dass weitere zugelassene Reifengrößen in Feld 22a eingetragen werden sollen. Das 22a wird nicht gedruckt und gibt es nur in der Datenbank. Also sieht es der Kunde nicht. Darin warin/sind auch tatsächlich meine maurischen Größen eingetragen (gewesen). Kann man aber nicht nachvollziehen.
 
Falls dieser Thread falsch ist, bitte verschieben.

Übertragung der ABE und Eintragung hin oder her. Man muss ja schon arg diskutieren, um den alten Brief passend übertragen zu bekommen.

Bei der Ummeldung im Mai hat mir die nächstgelegene Zulassungsstelle die Eintragung beider Reifengrößen der ST verweigert. Man würde und dürfe nichts ohne Bescheinigung des TÜV in Feld 22 eintragen. Ich soll zum TÜV gehen und das entsprechende bestätigen lassen. Alternativ eine Kopie des Briefes mitnehmen. Meine Anmerkung wegen der "Reifenbildung laut Betriebserlaubnis" bei meiner r45 half nichts, das hätte das System ja automatisch gemacht.

Kürzlich hat dann eine andere Zulassungsstelle die Papiere korrigiert. Dort war es mit dem alten Brief gar kein Problem.

So sieht es jetzt aus.

Anhang anzeigen 391538

PS: vielleicht stelle ich mich an. Im Gesetz steht, man darf nur Reifen fahren, die in Teil 1 "eingetragen" sind. Da steht nicht, "oder die in ABE genannten". Deshalb wollte ich das auch drin stehen haben.
Wie überall triffst du auch auf den Zulassungsstellen die verschiedensten Typen hinter den Schreibtischen.
Ich hatte letztes Jahr eine sehr junge Dame, die überzeugt sagte, dass es Euro2 nicht als Abgasnorm gäbe.
Dumm, dass mein Auto älter ist als sie; ich hab ihr vorgeschlagen, den Vorgesetzten zu fragen. Kurz darauf
bekam ich kleinlaut den korrekten Eintrag.
Technisches Wissen ist auf der Zulassungsstelle nicht gefragt. Wer länger dabei ist, sammelt aber Erfahrungen...
Wenn man nicht Schaum vorm Mund bekommt, sondern Toleranz zeigt, wird das schon.
 
PS: vielleicht stelle ich mich an. Im Gesetz steht, man darf nur Reifen fahren, die in Teil 1 "eingetragen" sind. Da steht nicht, "oder die in ABE genannten". Deshalb wollte ich das auch drin stehen haben.
Hallo Andre, ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Von den Autos kenne ich es jedenfalls so, dass nur der schmälste Reifen in der ZB eingetragen wird. Man "darf" dann aber diverse andere Rad/Reifenkombinationen fahren (Reifenbreite, Felgenbreite, Felgendurchmesser), wenn diese im COC Dokument eingetragen sind.

Gruß
Marcus
 
Ich hatte letztes Jahr eine sehr junge Dame, die überzeugt sagte, dass es Euro2 nicht als Abgasnorm gäbe.
Dumm, dass mein Auto älter ist als sie; ich hab ihr vorgeschlagen, den Vorgesetzten zu fragen. Kurz darauf
bekam ich kleinlaut den korrekten Eintrag.

Gen. Z halt. Das alte Fahrzeuggeraffel der alten Boomer-Säcke überschreitet den Erfahrungshorizont. Wird Zeit, dass das auf dem Schrott landet und die Halter im Altersheim :D
 
Hallo Andre, ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt. Von den Autos kenne ich es jedenfalls so, dass nur der schmälste Reifen in der ZB eingetragen wird. Man "darf" dann aber diverse andere Rad/Reifenkombinationen fahren (Reifenbreite, Felgenbreite, Felgendurchmesser), wenn diese im COC Dokument eingetragen sind.

Gruß
Marcus
Hi Marcus,


Ließ Fall 2 und sage mir, wie Du das interpretierst. Mir ist auch klar, dass hier und auch beim TÜV das durchaus anders interpretiert wird. Die Zulassungsstelle ist der Meinung, das muss nicht drin stehen, da es ja in der ABE stünde. Was macht die Trachtengruppe bei einer Kontrolle? Eine nahe gelegene Dienststelle schauen in der Datenbank nach, was dort steht. Andere Denststellen? Keine Ahnung.

22a Kann, was uns aber im tägliche Leben nichts bringt, denn weder wir noch die Polizei noch die HU-Leute haben Zugriff darauf.

Hans

Vermutlich doch. Hab ich schauen dürfen. Da gibt es ein Feld mit zusätzlichen Angaben. Ob das aus der Typdatenbank oder aus 22a kommt weiß ich nicht. Im Juni kannte ich den Unterschied noch nicht. Es wurde mit dem Kennzeichen gesucht und dort waren auch die metrischen Größen hinterlegt, obwohl nicht in Teil 1 eingetragen. Zusammen mit weiteren Texten von BMW aber nicht das Windschild und die Stahlflex.

Ich fand die explizite Nennung in Feld 22 sicherer.
 
Seit heute habe ich den hinteren Radialreifen auch ohne Bindung eingetragen bekommen. Auch den alten Brief entwertet zurückerhalten.

Den Zusatz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" kam natürlich auch rein, obwohl ich das explizit angesprochen hatte. Es kam dann das Argument, dass die Streichung seitens der Prüforganisation nicht im Prüfbericht steht. Hier sticht dann folgendes Argument: Die Prüforganisation kann keinen Satz streichen, der nicht im originalen Brief bzw. KFZ-Schein alt enthalten ist. Und in dem Prüfprotokoll geht es ja genau um diesen vermeintlichen Eintrag. Das klang schlüssig für sie, hatte sich aber zusätzlich bei einer anderen Damen vergewissert. Auch diese sagte, dass der Zusatz von der Zulassungsbehörde kommt und mein Einwand richtig ist.

Perfekt für mich, ich hatte mich schon auf eine Diskussion eingestellt. Höflich bleiben, dann klappt es.

Interessant für mich (bin ja nicht mehr so oft bei der Zulassungsstelle, letzte Mal bei der Ummeldung noch mit dem alten Brief), dass alle Daten elektronisch vorlagen. Auch Felder, die so nicht im Brief stehen, z.B. Variante "B" für R100GS und Handelsbezeichnung "R 100 GS" haben mich positiv überrascht. Nur der Nachtrag der ABE wird nicht mehr mitgeführt.

So, nun bin ich nach vielen Jahren des nicht ganz legalen Umgangs mit den Reifen nun für die nächsten Kontrollen und HU's gerüstet.

Hans
 
Falls keine Einwände mehr kommen, würde ich das Teil zum Wochenende in die DB setzen.

Übersetzungs-Excel Brief - Zulassungsbescheinigung: Dazu mache ich einen separaten Thread auf.

Hans
 
Hallo Hans,

eine Anmerkung:

Seite 7,

Typ 247, Bauzeit9/80-11/84, Reifen vorne 90/90H18

:---)

Im Umrüstungskatalog bei 5.01 finde ich nix dergleichen.

Im Originalbrief meiner `81er CS ( hier auch /7 III genannt ) steht als Alternative 100/90H19

Kann mir nicht vorstellen in der Originalgabel ein 18" Rad zu vewenden, würde mich aber u. U. eines Besseren belehren lassen. ;)