Nimm doch lieber ein lastunabhängiges Blinkrelais als dir die Zusatzheizung einzubauen...
Lastunabhängiges Relais....
ok... bei der generellen Funktion keine Einwände.. Auch dann noch nicht, wenn "nur die Lenkerblinker" (Ochsenaugen) montiert sind...
Oh mann ey, was jetzt folgt ist nichts für schwache Nerven, deshalb am besten nicht mehr weiterlesen....
Aaaaber: diese lastunabhängigen Relais haben einen Nachteil: sie funktionieren meist (je nach Hersteller) schon bereits bei Zuschaltung der Blinker-Kontroll-Lampe, egal ob die Parallel-geschalteten vorderen- und hinteren Blinker funktionieren oder nicht...
Da es bereits vor Jahrzehnten diesbezüglich schwere Unfälle gab (Der Kraftrad-Fahrer wollte bei der Nächsten Kurve/Straße abbiegen und hatte seinen Blinker nach "Rechts" gesetzt (in Treu und Glauben in die Technik), bremste dann stark zum Abbiegen und der nachfolgende PKW-Fahrer fuhr auf. Ich persönlich kenne so einen Fall aus dem Bekanntenkreis ---> Nach einem mehrwöchigen Krankenhaus-Aufenthalt mußte der Fahrer noch weitere 4 Wochen einen Gehstock benutzen...
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Avantgardist BMW: bei meiner /6 Typ 247 R90S war bereits 1976 ein TBB44-Blinkgeber verbaut mit integrierter Blinker-Ausfall-Kontrolle; Funktions-Kurzfassung: wenn die Gesamtlast stimmte (vordere und hintere Blinkerlampe) blinkte die Blinker-Kontrolle Parallel mit. War eine oder beide Bli-La defekt, leuchtete die Kontr-Lampe nur einmal auf und blieb danach aus. (bissl gewöhnungsbedürftig).
Genaueres kann man z.B. in der
Blinkgeber Beschreibung von unserem Admin dl6dx (Stefan, der sich reichlich um Blinkgeber kümmerte) nachlesen unter:
Link
Funktion der Blinkerüberwachung am TBB44
oder auch in der Relais-Datenbank von unserem Hans (hg_filder)
z.B. auf Seite 32...
Link
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Irgendwann legte dann auch der Gesetzgeber nach:
gemäß KI:
• Gesetzliche Regelung: Die StVZO (§ 54) schreibt die Funktionskontrolle vor, wobei sich die Ausgestaltung an den technischen Möglichkeiten orientierte, die sich ab Ende der 70er Jahre standardisierten.
Die Verdopplung der Blinkfrequenz ist somit keine plötzliche Gesetzesänderung, sondern das Ergebnis der Etablierung elektronischer Bauteile in den 1970er/1980er Jahren.
weiterhin gemäß KI:
Das schnellere Blinken (Blinkfrequenzverdopplung) bei Ausfall eines Leuchtmittels ist eine technische Vorschrift, die aus der Notwendigkeit resultiert, dem Fahrer einen Defekt anzuzeigen. Dies ist im Rahmen der ECE-Regelungen (UNECE R48) für die Beleuchtungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen geregelt, die besagt, dass der Ausfall eines Blinker-Leuchtmittels durch eine veränderte Frequenz der Kontrollleuchte signalisiert werden muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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soweit sogut
Imho ("in my humble opinion“ Übersetzt bedeutet dies „meiner bescheidenen Meinung nach“) habe ich folgende Vermutung: wäre der Aufwand bei einer Tüv-Überprüfung nicht zu hoch (meist 2 Schrauben lösen, Blinkerglas- und -Lampe zur Kontrolle entfernen und anschließend wieder komplettieren) stünde diese Kontrolle bestimmt auf der Prüfungs-Liste...
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Moderne Fahrzeuge haben auf Ihren Multifunktions-Displays dafür "Warnhinweise"
LG Uwe