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(Quelle: https://www.autodoc.de/osram/234748...MIivqv4-qvjgMVWYyDBx34ywwgEAQYBiABEgKxevD_BwE)

### Ich habe das auf unseren Server hochgeladene Bild durch einen Link ersetzt. Florian, Admin-Team ###
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Stefan,
vielen Dank. Hab inzwischen auch einen Satz bestellt. Sind heute gekommen und werden am WE wahrscheinlich eingebaut. Bei der RS ja immer etwas fummelig die Schraube unten am Chromring zu lösen.
Die zweite wartet noch auf die Zulassung des rechteckigen Scheinwerfers in der GS. Die muss nämlich gerade zum TÜV.

Gruß
Christoph
 
Hallo,
ich habe bei dieser Gelegenheit eine andere Frage:
Weiß jemand, wo bei der Osram Night Breaker Speed H7 der Plus- und Minusanschluß ist, oder ist die Polarität egal? In der Anleitung ist hierzu nichts zu finden, im Internet auch nicht. Bei einer Glühlampe ist das egal, bei einer LED sicherlich nicht.
Grund: Ich möchte vor dem Einbau die LED mit einem Netzgerät prüfen.
 
Der H7 anschluss ist symmetrisch und die polung egal - der Stecker kann gedreht werden.
In welche BMW steckst Du die H7?

Der H4 Anschluss ist bestimmt genormt was die steckerbelegung angeht. (websuche?)

Das gilt bestimmt auch für die Länge und lage der Glühfäder/leuchtmittel für Abblend und Fernlicht
 
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Es geht um die H7!
Wenn kein Gleichrichter drin ist, kann es nur richtig angeschlossen gehen. Die Anschlüsse sollten irgendwo auf der Page von Osram zu finden sein. Wenn nicht, Netzteil auf 12 Volt, Strom auf 3 A einstellen und ausprobieren.

Sollte an den Kabeln/Steckern ausgezeichnet sein.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Für meine /5 habe ich einen Scheinwerfer vom VW-POLO beschafft und montiert. Dieser Scheinwerfereinsatz ist zugelassen für die Verwendung der LED-Nachrüstsätze von OSRAM und von Philips.
Heute habe ich mir vom TÜV ein Gutachten über die Verwendung der Philips Lumiled LED anfertigen lassen. Diese Änderung nun muss noch in die ZB1 eingetragen werden.
 
Hallo,
ich habe bei dieser Gelegenheit eine andere Frage:
Weiß jemand, wo bei der Osram Night Breaker Speed H7 der Plus- und Minusanschluß ist, oder ist die Polarität egal? In der Anleitung ist hierzu nichts zu finden, im Internet auch nicht. Bei einer Glühlampe ist das egal, bei einer LED sicherlich nicht.
Grund: Ich möchte vor dem Einbau die LED mit einem Netzgerät prüfen.
Hallo Udo Karl,

wie schon von Michael beantwortet, ist die Polung beim Anschluss der Osram-H7-Led ohne Bedeutung.

Wenn Du genau hinschaust, ist zwar am Stecker eine winzige Kennzeichnung mit "+" und "-", die ist allerdings ohne Bedeutung. Osram hat hier Vorsorge getroffen und vermutlich eine Vollweggleichrichtung integriert.
Ein Hinweis in der Anleitung wäre aber nicht schlecht. ;)

PS: auch wenn dies ein H4-Thread ist, sollte wohl eine Frage und Antwort zur H7-Lampe erlaubt sein.
 
Die Preise für die LED-Nachrüstsets scheinen langsam "nachzugeben".
Die LED von Philips ohne aktiven Kühler (Vorteil, bauen nicht länger als H4-Leuchtmittel auf) liegen nun unter 80 €, allerdings ohne Versand usw.

Grusz

Bernd
 
Hallo Bernd,

nur mit dem Unterschied, dass die Osram für die meisten unserer Moppeds zugelassen sind, die Philips leider nicht!
 
Und die Philips ohne Kühlung bringt auch deutlich weniger Licht als die letzte Osram Version „Smart“.
Gruß Christoph
Muss mich korrigieren. Bin auf die Werbung mit +300%, +230%, etc. reingefallen. Spezifiziert sind alle mit 1650/1000 (Fern-/Abblendlicht). Da hat der Bernd recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin ganz froh, dass ich meine Lösung mit den Philips-Retrofits nun in meiner /5 fahren kann. Ob die LED von Philips "deutlich weniger Licht" bringt als die Osram? Im Betrieb ausprobiert oder beruht diese Information auf Angaben auf den "Beipackzetteln" bezüglich der "Helligkeit"?
Die Lichtstärken der beiden Kandidaten sind identisch - 1.000/1.650 Lumen.

Grusz
Bernd
 
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Ja, das ist korrekt - zugelassen ist nur der mit der von dir genannten Genehmigungsnummer.
Aber es gibt sich noch - ab und an gebraucht in mehr oder weniger gutem Zustand. Ich hab mir rechtzeitig zwei Gebrauchte beschaffen können die noch gebrauchstauglich sind.
Ich denke, dass es aber hilfreich sein kann zu wissen, dass man mit einem für LED zugelassenen Scheinwerfer durchaus nicht darauf hoffen muss, dass das vorhandene Motorradmodell irgend wann einmal in den Freigabelisten auftaucht.
Über eine Einzelabnahme wird auch die Möglichkeit eröffnet ältere Modelle - wie meine R27 mit 12 Volt Lima, die niemals in diesen Listen auftauchen wird - mit einer LED zu bestücken. Einen passenden Scheinwerfereinsatz habe ich noch ...

Grusz
Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Was den Vergleich angeht - über einen entsprechenden Test der aktuellen Ausführungen hab ich nichts finden können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich suche für meine Guzzi schon seit längerer Zeit einen zugelassenen Rundscheinwerfer, so ähnlich wie der genannte aus dem Polo 1, allerdings in der Baugröße 5,75 Zoll, so wie sie von diesem Durchmesser her in vielen Motorrädern verbaut worden sind.
Aber leider bin ich bis dato noch nicht fündig geworden, der vom Polo ist auch etwas zu groß.

Schönen Gruß

Christian
 
Merkwürdig der Scheinwerfer E1 14592 ist ein 5,75 zölliger Scheinwerfer und passt in die SW- Gehäuse der R25 bis zur 75/5.
Klar ist, dass der Rahmen für die Ferneinstellung vor der Montage entfernt werden muss.
Du kannst ja mal bei mir vorbei kommen, dann schauen wir uns das mal an
Rest via DirektNachrichten?
 
Hallo Hans,

von Philips kam vor einiger Zeit die Aussage, dass die Fahrzeuglisten nur Anhaltspunkte sind. Wenn die Zulassungsnummer auf dem Scheinwerfer freigegeben ist, kann man die LED einbauen. Daher hatten ja auch einige den Scheinwerfereinsatz von Limora eingebaut und zugelassen bekommen.

Nur warum muss ich dann für jedes Fahrzeug einen Nachweis wie Bilder oder KFZ Schein nachweisen? Wenn du was schriftliches hast, immer her damit. Das eine sind Scheinwerfer/Einsätze mit LED und Zulassung, das andere sind Scheinwerfer, in die H4 LED Lampen eingesetzt werden können. Und da gibt es die Fahrzeugbezogene Bindung.

Hans

Hallo Hans,

wenn ich etwas Zeit habe, versuche ich diese Aussage von Philips mal zu finden.

Wenn es das als offizielles Statement gäbe, wäre es verwendbar. So ist eine aber eine Mail mit einer Meinung eines Mitarbeiters/in. Und da sehe ich noch Hindernisgründe.

Hans

Hallo zusammen,

habe lange gesucht und endlich gefunden, und zwar von Osram. Der Scheinwerfer ist maßgebend.

Im folgenden Video ab t=33s wird es erklärt.

KLICK MICH!
 
Hallo zusammen,

habe lange gesucht und endlich gefunden, und zwar von Osram. Der Scheinwerfer ist maßgebend.

Im folgenden Video ab t=33s wird es erklärt.

KLICK MICH!

Der Teil vorne dran ist geschickt "ausgeblendet", im Video minimal davor:

1752315354045.png


Es ist richtig, dass die Scheinwerfer-Nummer maßgeblich ist, aber sie muss zum Fahrzeug gehören (links in der Liste). Ist das Fahrzeug nicht aufgelistet, passt es nicht.

Hans
 
Man kann es drehen und wenden wie man will - die Fahrzeugbindung ist auf jeden Fall vorhanden.
Den untenstehenden Auszug habe ich aus der Osram-Seite: entnommen.

1752316799264.png
Möchte man hier ein nicht in der Liste genanntes Fahrzeug, das über einen geprüften Scheinwerfer verfügt mit der LED ausrüsten bleibt nur der Gang zu einer "geneigten" Prüforganisation.
Davon, dass ein Scheinwerfer dessen Lichtverteilung nach ECE112 geprüft und zugelassen ist auch in anderen Fahrzeugen die gleiche Lichtverteilung aufweist ist auszugehen.
Die Fahrzeugbindung ist meiner Ansicht nach eine Vorgabe die mir als technisch durchaus Interessierten wenig schlüssig ist.
Nach den derzeitigen ECE - Regelungen sind zugelassene Scheinwerfer aus PKW auch in Motorrädern verwendbar (ECE R8) wenn entsprechende Einrichtungen zur Einstellung/Ausrichtung vorhanden sind.
Weiteres regelt die StVZO §50.
Aber derzeit ist es halt so wie es ist und es macht wenig Sinn mit dem Schicksal zu hadern.

Grusz

Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallole,

wenn ihr die Osram montiert, dann passt auf, dass sich der LED-Träger nicht zum Blech mit den Haltenasen verdreht.
Ich dachte vorgestern abend, warum leuchtet das Ding so komisch nach rechts oben. Kann ich die Haltenasen versetzt einbauen (wie bei so manchem CE Teil). Nein, geht nicht, aber wie gesagt, der LED-Träger war verdreht.

Gruss Holger
 
Man kann es drehen und wenden wie man will - die Fahrzeugbindung ist auf jeden Fall vorhanden.
Den untenstehenden Auszug habe ich aus der Osram-Seite: entnommen.

Anhang anzeigen 383771
Möchte man hier ein nicht in der Liste genanntes Fahrzeug, das über einen geprüften Scheinwerfer verfügt mit der LED ausrüsten bleibt nur der Gang zu einer "geneigten" Prüforganisation.
Davon, dass ein Scheinwerfer dessen Lichtverteilung nach ECE112 geprüft und zugelassen ist auch in anderen Fahrzeugen die gleiche Lichtverteilung aufweist ist auszugehen.
Die Fahrzeugbindung ist meiner Ansicht nach eine Vorgabe die mir als technisch durchaus Interessierten wenig schlüssig ist.
Nach den derzeitigen ECE - Regelungen sind zugelassene Scheinwerfer aus PKW auch in Motorrädern verwendbar (ECE R8) wenn entsprechende Einrichtungen zur Einstellung/Ausrichtung vorhanden sind.
Weiteres regelt die StVZO §50.
Aber derzeit ist es halt so wie es ist und es macht wenig Sinn mit dem Schicksal zu hadern.

Grusz

Bernd
Hallo,
deshalb einbauen und feddisch.
Gruß
Pit
 
Vielleicht sollte man die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht komplett aus den Augen verlieren. Diese zu ignorieren muss nicht unbedingt eine wirklich zielführende Alternative sein.

Grusz

Bernd
 
Davon, dass ein Scheinwerfer dessen Lichtverteilung nach ECE112 geprüft und zugelassen ist auch in anderen Fahrzeugen die gleiche Lichtverteilung aufweist ist auszugehen.
Solange die Montagehöhe über der Fahrbahn die gleiche ist, wird dies wohl so sein,
Sobald sich diese Höhe aber ändert (Polo vs Motorrad), kann dies schon wieder anders aussehen.
Dies erklärt die Bindung "Fahrzeug/Scheinwerfer"

Bei zugelassenen LED-Komplettscheinwerfern wiederum scheint die Höhe des späteren Montageortes am Fahrzeug dann aber keine Rolle zu spielen.

Schönen Gruß

Christian
 
Die Montagehöhe spielt hier keine Rolle solange man sich im Rahmen der in der StVZO §50 bewegt.
Heißt Mindestabstand zur Fahrbahn 400 mm, maximale Höhe 1.200 mm über Fahrbahn.
Bei der Einzelabnahme des Scheinwerfers meiner /5 wurde auch alles mit Fotos dokumentiert - leider habe ich die Fotos noch nicht, hoffe die aber noch zu bekommen - auch die Einbauhöhe (UK Scheinwerfer, Mitte Scheinwerfer über Fahrbahn) sowie das Lichtfeld das der Scheinwerfer auf dem Prüfschirm gezeigt hat.
Von daher kann das die Bindung des Scheinwerfers auf das Fahrzeug nicht erklären
Grusz

Bernd