Wenn kein Gleichrichter drin ist, kann es nur richtig angeschlossen gehen. Die Anschlüsse sollten irgendwo auf der Page von Osram zu finden sein.Es geht um die H7!
Hallo Udo Karl,Hallo,
ich habe bei dieser Gelegenheit eine andere Frage:
Weiß jemand, wo bei der Osram Night Breaker Speed H7 der Plus- und Minusanschluß ist, oder ist die Polarität egal? In der Anleitung ist hierzu nichts zu finden, im Internet auch nicht. Bei einer Glühlampe ist das egal, bei einer LED sicherlich nicht.
Grund: Ich möchte vor dem Einbau die LED mit einem Netzgerät prüfen.
Aber nur der von Bosch mit der Nummer E1 14592, die von Hella oder andere darf man nicht benutzen.Dieser Scheinwerfereinsatz ist zugelassen für die Verwendung der LED-Nachrüstsätze von OSRAM und von Philips.
Hallo Hans,
von Philips kam vor einiger Zeit die Aussage, dass die Fahrzeuglisten nur Anhaltspunkte sind. Wenn die Zulassungsnummer auf dem Scheinwerfer freigegeben ist, kann man die LED einbauen. Daher hatten ja auch einige den Scheinwerfereinsatz von Limora eingebaut und zugelassen bekommen.
Nur warum muss ich dann für jedes Fahrzeug einen Nachweis wie Bilder oder KFZ Schein nachweisen? Wenn du was schriftliches hast, immer her damit. Das eine sind Scheinwerfer/Einsätze mit LED und Zulassung, das andere sind Scheinwerfer, in die H4 LED Lampen eingesetzt werden können. Und da gibt es die Fahrzeugbezogene Bindung.
Hans
Hallo Hans,
wenn ich etwas Zeit habe, versuche ich diese Aussage von Philips mal zu finden.
Wenn es das als offizielles Statement gäbe, wäre es verwendbar. So ist eine aber eine Mail mit einer Meinung eines Mitarbeiters/in. Und da sehe ich noch Hindernisgründe.
Hans
Hallo zusammen,
habe lange gesucht und endlich gefunden, und zwar von Osram. Der Scheinwerfer ist maßgebend.
Im folgenden Video ab t=33s wird es erklärt.
KLICK MICH!
Hallo,Man kann es drehen und wenden wie man will - die Fahrzeugbindung ist auf jeden Fall vorhanden.
Den untenstehenden Auszug habe ich aus der Osram-Seite: entnommen.
Anhang anzeigen 383771
Möchte man hier ein nicht in der Liste genanntes Fahrzeug, das über einen geprüften Scheinwerfer verfügt mit der LED ausrüsten bleibt nur der Gang zu einer "geneigten" Prüforganisation.
Davon, dass ein Scheinwerfer dessen Lichtverteilung nach ECE112 geprüft und zugelassen ist auch in anderen Fahrzeugen die gleiche Lichtverteilung aufweist ist auszugehen.
Die Fahrzeugbindung ist meiner Ansicht nach eine Vorgabe die mir als technisch durchaus Interessierten wenig schlüssig ist.
Nach den derzeitigen ECE - Regelungen sind zugelassene Scheinwerfer aus PKW auch in Motorrädern verwendbar (ECE R8) wenn entsprechende Einrichtungen zur Einstellung/Ausrichtung vorhanden sind.
Weiteres regelt die StVZO §50.
Aber derzeit ist es halt so wie es ist und es macht wenig Sinn mit dem Schicksal zu hadern.
Grusz
Bernd
Solange die Montagehöhe über der Fahrbahn die gleiche ist, wird dies wohl so sein,Davon, dass ein Scheinwerfer dessen Lichtverteilung nach ECE112 geprüft und zugelassen ist auch in anderen Fahrzeugen die gleiche Lichtverteilung aufweist ist auszugehen.