Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

und für R80/100 GS gelten offenbar unterschiedliche Vorschläge. Beknackter Schwachsinn

Und meiner Meinung nach auch noch fachlich falsch (sofern das wirklich die Reifenbindung sein soll): Habe gerade meine Papiere meiner diversen GS durchgeschaut (in den alten Briefen steht ja die Reifenbindung mit dem Reifentyp explizit drin):


  • Bis Bj. 92 steht da nullkommanix zu einer Reifenbindung ABE B791/1 und B791/2 (ohne Nachtrag)
  • Ab Bj. 94 steht drin "Ziff. 22 u. 23: Nur Michelin T88TL bzw. T66XTL" ABE B791/2 mit Nachtrag 1

93er hab ich keine.

Grüße
Marcus
 
Also wenn ich es richtig verstanden habe und auf meiner Q Bj 75 die richtige zöllige Größe 3,25x19 & 4.0x18 montiert habe spielt der Hersteller keine Rolle, oder seh ich das falsch ?(

Im Schein/brief steht auch nix vo Fabrikatsbindung oder ABE...

Frank...
 
Richtig, außer die Reifengröße ändert sich.

Die metrischen Größen dieser Freigabe z. B.
müssen eingetragen werden.

Wenn Du Pech hast tragen sie auch den Reifenhersteller ein und dann hast Du eine Reifenbindung für die metrischen Größen.
 
Vielen Dank für die Info,

so lange es die Zollgrößen noch zu kaufen gibt werde ich nicht auf metrische umbauen und eine Markenbindung werde ich vermeiden.

Das sollte doch auch mit dem EU-Recht nicht so einfach zu machen sein, also hoffe ich :oberl:

Frank...
 
In 2020 sind die nächsten Bundestagswahlen, da könntet ihr ja dem schwarzen Scheuer die rote Karte zeigen.
 
Bitte zusätzlich beachten:
Reifenfreigaben der Reifenhersteller gelten nur für serienmäßige Motorräder.
Ist irgendwas verändert: Eintragung der Reifen wird notwendig.
MFG
Utz
 
Könnte es sein, möglich dass das schon einer geschrieben hat, dass Motorräder die vor dem 30.6.1992 zugelassen sind, gar nicht betroffen sind ?!

Laut der Veröffentlichung Nr.90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) vom 28.06.2019 dürfen zukünftig auf Motorrädern mit EU-Typgenehmigung alle passenden,bauartgenehmigten Motorrad-reifen gefahren werden,wennfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

hier zum nachlesen:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf


Eben diese EU-Typengenehmigung gab es ja erst nach dem Juni 1992

alle vor diesem Zeitraum zugelassenen Motorräder sind/wären davon nicht betroffen...?(

Frank...



 
Abweichende Größen sind zukünftig nicht mehr über eine Freigabe des Reifenherstellers zu legalisieren. Das geht nur über Eintragung!
 
Hab eben für meine Maschinen mal nach den Möglichkeiten für meinen Lieblingsreifen - dem BT45 geschaut.
Der wird im kommenden Jahr wohl durch den BT46 ersetzt werden - und den gibt es dann auch in zölligen Abmessungen die in den Zulassungsbescheinungen vermerkt sind.

Bernd
 
Habt ihr den Eintrag :db: eigentlich mal wahrgenommen?

Bis auf den Punkt "abweichende Reifengrößen" ist das alles weiter gültig.
 
Ich versuche mal was positives.....

Es müßte dann ja auch möglich sein, eine /6 mit Radialreifen vorzuführen und entsprechend eintragen zu lassen unabhängig von einer Unbenklichkeitsbescheinigung oder „Freigabe“ eines Reifenherstellers.

Was muß der Ingenör neben der Freigängigkeit prüfen?
 
Aufgeschreckt durch diesen Fred habe ich mal in den (zweiten) Brief
der R100RT Mono geguckt, welche Reifen da eingetragen sind:

Gar keine.

Im Original- bzw. ersten Brief sind bzw. waren sie noch drin.

Schlamperei der Kfz-Zulassungsstelle oder Behördenlistigkeit?

Bei der letzten HU war das jedenfalls (noch) kein Thema.
Das kann ja heiter werden.
Ggfls. Amtshaftung?

ffritzle
 
Meine Erfahrung:
Der TÜV-Prüfer recherchierte neben der Freigängigkeit den Abrollumfang der Reifen. Der Umfang des 130er CR3 (für meine Monolever) ist etwas kleiner als der Umfang des 120er BT45 oder 120er CR2. Das war für den Prüfer ok.
Der Tacho eilte mit BT 45 und CR2 4% vor und mit CR3 6%.
100er CR3 vorne und 130er CR3 hinten wurden eingetragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aufgeschreckt durch diesen Fred habe ich mal in den (zweiten) Brief
der R100RT Mono geguckt, welche Reifen da eingetragen sind:

Gar keine.

Im Original- bzw. ersten Brief sind bzw. waren sie noch drin.

Schlamperei der Kfz-Zulassungsstelle oder Behördenlistigkeit?

Eine, meines Wissens leider weit verbreitete Unart bei den Zulassungsbehörden. Bei der Umschreibung auf die neuen Papiere wird nur ein allgemeiner Satz eingetragen "Reifenfabrikatbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Und zwar unabhängig davon, ob in der Betriebserlaubnis überhaupt eine Reifenfabrikatbindung drinsteht. Wie ich weiter oben am Beispiel der R100GS ausgeführt hatte gibt es sogar bei beim gleichen Fahrzeugtyp Baujahrabhängig Unterschiede

Daraus ergeben sich nach meiner Meinung folgende Probleme:


  • Woher soll der Fahrzeughalter überhaupt wissen, ob und welche Reifen in der ABE stehen? Die Fahrzeug-ABEs sind meines Wissens nicht öffentlich zugänglich und "alte Fahrzeugpapiere" zum Nachschauen hat auch nicht jeder.
  • Wenn man irgendwann mal in den alten Papieren eine abweichende Reifengröße eingetragen hat, muss man beim Umschreiben der Papiere höllisch aufpassen, dass diese dann explizit in die neuen Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Ich hatte bei uns wegen dieser Punkte schon mehrfach Diskussionen mit den Verwaltungsangestellten. Bei der Übernahme eines früheren Reifeneintrags konnte ich mich durchsetzen, beim Verzicht auf den Satz mit der Reifenbindung bei Modellen, bei denen es keine Reifenbindung gibt, nicht.

Ich hatte "meinen Prüfer" im Herbst auf die Thematik angesprochen. Aussage: UB-Bescheinigung des Reifenherstellers reicht ihm für die HU. Notfalls schaut er im Internet beim Reifenhersteller nach. War auch bei einer aktuellen Schulung kein Thema. War nicht beim TüV sondern bei einer freien Prüforganisation. Ob das dort so bleibt? Glaube ich eher nicht.

Aber weil wir gerade bei den Feinheiten sind:

  • Praxis beim TüV Nord ist nachdem was hier geschrieben wurde, dass abweichende Reifengrößen trotz UB des Reifenherstellers bei der HU reklamiert werden und dann angeboten wird, diese Reifengröße (natürlich kostenpflichtig) einzutragen. Grundlage der Eintragung ist die UB des Reifenherstellers. Dabei gibt es keine tiefgreifenden Prüfungshandlungen (Testfahrt, Tachoprüfung).
  • Es stellt sich die Frage: DARF der TüV Nord das so machen (normaler Prüfer, kein "aaS" mit §21 StVZO Befugnis)? Ein Gutachten für eine Eintragung/Abbauabnahme nach §19 (3) StVZO ist die UB-Bescheinigung ja nicht.

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

Der TüV-Prüfer recherchierte neben der Freigängigkeit den Abrollumfang der Reifen. Der Umfang des 130er ist etwas kleiner als der Umfang des 120er...

Hallo,

die Dimensionen welche auf 18" Felge im HR der Q passen sind:

4.00
120/90
130/80
140/70
150/65

Alle haben einen Abrollumfang von etwas mehr als 2m. Sie liegen so dicht bei einander das keine Anpassung der Tacho Übersetzung nötig ist. bis auf den 140er bin ich alle in meiner 90S gefahren, selbstverständlich mit TüV Abnahme. Der 140er kommt bei mir nächstes Jahr drauf, dann hab ich sie alle durch, bin sehr gespannt. Der 150er ist ein Conti Road Attack CR, also ein Radialreifen. Genauer gesagt ein Stahlgürtelreifen.

Ich wurde mal gefragt was das auf meinem Avatar Bild ist. Ganz einfach eine kleine Magnetfigur die sich dort fest hält. Die Eintragung war nicht schwieriger als bei allen anderen, man braucht nur einen jungen, fitten aaS, der nicht die Meinung vertritt eine Q brauche einen Reifen mit Mittelrille :D

guten rutsch peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

hab gerade gesehen, dass ich bei der Bezeichnung der Reifen in #77 geschlampert hab. Mit CR3 meinte ich den Radialreifen ContiRoadAttack 3 CR.
Die Abrollumfänge der Reifen hatte der Prüfer in einer Datenbank recherchiert.
Diese Reifen sind das Beste, was ich in meinen 70 tkm auf der Kuh gefahren habe.
Nun sind sie für teuer Geld eingetragen, und ich hoffe, dass ich sie noch zu kaufen bekomme, wenn sie am Ende sind.

Im Reifenthread einen guten Rutsch ins Neue Jahr zu wünschen ist wohl nicht angebracht.:D
Deswegen wünsche ich allen 2-Ventilern: Kommt gut rüber und erfahrt in einem wundervollen Jahr 2020 die schönsten Strecken!
 
Diese Reifen sind das Beste, was ich in meinen 70 tkm auf der Kuh gefahren habe

Hallo Wolfgang,

das sehe ich genau so, bin richtig froh das ich das ausprobiert habe. Mein neuer 140er ist natürlich auch wieder ein Radialreifen, Metzeler Roadtec Z8 wird es sein. 150 ist, meiner Meinung nach, einfach eine Nummer zu gross für die Q, und real ist der sogar 158mm breit.

Wünsche allen eine rutschfreie Saison 2020

hoffe jetzt ist alles wieder gut peter
 
Abweichende Größen sind zukünftig nicht mehr über eine Freigabe des Reifenherstellers zu legalisieren. Das geht nur über Eintragung!
die Zukunft ist heute für mich zur Gegenwart gewordenX(
zusätzlich zur HU/AU kam noch eine Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO dazu
Fahrversuch war durch Conti Gutachten abgedeckt, daher "nur" 41,90 €, sonst wäre es noch teurer geworden.
 
die Zukunft ist heute für mich zur Gegenwart gewordenX(
zusätzlich zur HU/AU kam noch eine Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO dazu
Fahrversuch war durch Conti Gutachten abgedeckt, daher "nur" 41,90 €, sonst wäre es noch teurer geworden.

Und?

Wurde nur die Größe oder auch Marke und Typ eingetragen?
 
Hallo Kurt,

bedeutet das, dass du nun die metrischen Größen zusätzlich zu den zölligen im Schein/Brief stehen hast ?!

Ich frage deshalb, weil hier immer von den Radialreifen gesprochen wird davon da steht ja nix im Gutachten.


Frank ...
 
Zurück
Oben Unten