Andreas, dass man das eintragen lassen kann, habe ich ja nie bezweifelt, ist bei dir sogar notwendig, da der RxxR-Scheinwerfer an einer umgebauten GS verbaut wurde und damit nicht der ABG entspricht. Im gleichen Zuge läßt man dann auch die W5W-LED eintragen, schon alleine um die Papiere nicht immer dabeihaben zu müssen.
Mir ging es darum, auf die Diskrepanz hinzuweisen, dass laut der ABG zur W5W ALLE Fahrzeuge/Scheinwerfer mit weißem Licht genehmigt sind, aber in der Kompatibilitätsliste für z.Bsp. den E5 14572 nur die H4-LEDs und nicht die W5W-LED drinsteht, nicht mehr, nicht weniger.
Dass eine Eintragung eines "fremden" Scheinwerfers mit dem dafür zugelassenen Leuchtmittel möglich ist, ist eine gute Nachricht.
Gruß
Werner