H4 LED Ersatz

Mir wurde letztes Mal die TÜV-Abnahme verweigert, wegen LED-Standlichtbirne. ...

Standlicht ist beim Motorrad keine Pflicht. Nach StVZO §51 darf ein Kraftrad (ohne Beiwagen) von weniger als 1mtr. breite eine Begrenzungsleuchte führen. Muss aber nicht.
Das mag alles sein. Aber was dran ist, muss funktionieren und den Vorschriften entsprechen. So sind die Regeln.
Auf der anderen Seite muss man eine Prüfstelle ohne Augenmaß nicht wieder besuchen.
 
die Osram Glassockel LED ist für alle Anwendungen hinter weißem Glas zulässig

Und W5W Sockel gibt’s einzeln

Mag sein. Lampen mit dem für W5W nötigen Quetschglassockel W2,1 x 9,5d gibt's allerdings nur in der Instrumentenbeleuchtung, nicht jedoch im Scheinwerfer oder der Positionsleuchte. Da wären Basteleien erforderlich, was der Zulassung nicht unbedingt zuträglich wäre.

Habe die Ehre!
 
Ändert sich offenbar gerade. Ein Bekannter wurde letzte Woche am Sylvenstein kontrolliert. Einziger Punkt war die H4-LED, die für seine alte Kiste keine ABE hat. 180€ aufwärts wurde angekündigt, Rechnung kommt noch, ausbauen durfte er das Ding selbst, eine Halogen-Birne hatte er zum Glück noch dabei. Andernfalls hätte er in die nächste Werkstatt gemusst...
Hi,
Kannst du uns das Motorradmodell angeben? Und wenn OK würden wir gerne die Begründung der Anzeige, sobald sie vorliegt, haben wollen. Gerne auch direkt per Mail.

Hans
 
War der Scheinwerfereinsatz nicht geprüft ("echter" technischer Grund) oder passte es lichttechnisch und es fehlte nur das spezifische Modell in der ABG?
Es ist der serienmäßige Scheinwerfer montiert, und da es sich um ein mittlerweile sehr seltenes Modell handelt, fehlt dieses in der ABE.
Aufgefallen ist das Ganze ausschließlich wegen der weiß-bläulichen Lichtfarbe. Blendung kann man ausschließen, denke ich - der Kollege kommt aus der Schweiz, die LED wurde auch bei der MFK nicht beanstandet.

Hi,
Kannst du uns das Motorradmodell angeben? Und wenn OK würden wir gerne die Begründung der Anzeige, sobald sie vorliegt, haben wollen. Gerne auch direkt per Mail.

Hans
Da machen wir aus Datenschmutzgründen den Rest per DN, hätte ich gesagt. ;) Ich meld mich!
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
Klugscheissermodus an,
Wenn Standlicht verbaut, dann muss es den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,
Klugscheissermodus aus.
Ja, es ist blöd wenn Kontrollierende nicht den Praxisblick haben (dürfen).
Hilft also nichts, wenn die HU mit LED erteilt wird und bei einer Verkehrskontrolle genau das bemängelt wird. Formal ist es richtig und nicht zu beanstanden, auch wenn einige dieses kleinlich finden.
Die Liste hilft den Umbau auf LED zu legalisieren.
 
Aufgefallen ist das Ganze ausschließlich wegen der weiß-bläulichen Lichtfarbe. Blendung kann man ausschließen, denke ich - der Kollege kommt aus der Schweiz, die LED wurde auch bei der MFK nicht beanstandet.
Die haben echt bei einem Schweizer das Theater abgezogen? Wie wollen die den überprüfen, was in der Schweiz erlaubt ist oder nicht?

Hans
 
Naja , offensichtlich illegale Teile am Fzg können auch bei ausländischen Fahrzeugen sanktioniert werden .
 
Mir wurde letztes Mal die TÜV-Abnahme verweigert, wegen LED-Standlichtbirne.
Durfte zu Hause tauschen und nach Ermahnung geprüft werden.
Willkommen im letzten autoritären Kindergarten Deutschlands.
Kommt natürlich drauf an, welche LED verbaut ist.
Diese Standlicht LED, ist gemäße dieser ABG bei jedem Fahrzeug zugelassen.

Kann, wie hier von mir beschrieben, eingebaut werden.
 
Kommt natürlich drauf an, welche LED verbaut ist.
Diese Standlicht LED, ist gemäße dieser ABG bei jedem Fahrzeug zugelassen.

Kann, wie hier von mir beschrieben, eingebaut werden.

Leider scheint das nicht ganz so einfach zu sein mit der Standlicht-LED, denn in der Kompatibilitätsliste von Osram (Klick) gibt es Scheinwerfer/Fahrzeuge, wo die W5W-LED explizit drinsteht, es gibt aber auch Scheinwerfer/Fahrzeuge, wo nur die H4-LEDs eingetragen sind. Zu letzteren gehören leider der E5 14572 (ab /6 bis zur RxxxR) und der E5 408 (G/S), also die bisher für unsere 2-Ventiler freigegebenen Rundscheinwerfer. Vermutlich aus dem Grund, weil die originale Standlichtbirne die BA9S-Fassung hat, die W5W-LED aber eine T10-Fassung braucht, man den Scheinwerfer also umrüsten müsste...

Gruß

Werner
 
"Umrüsten" -> siehe mein link ;)

Im Übrigen konnte ich mit dem Hinweis auf die ABGs die beiden LEDs in meinem RxxR Scheinwerfer an meiner ehemaligen R80GS (jetzt HPN mit mod. RxxR Scheinwerferhalter und RxxR Scheinwerfer) problemlos eintragen lassen. "WW.MIT AUSTAUSCHLICHTQUELLE H4 LED;KENNZ.K2023 UND W5W LED,KENZ.K2286,HERST.OSRAM"
 
Zuletzt bearbeitet:
"Umrüsten" -> siehe mein link ;)

Im Übrigen konnte ich mit dem Hinweis auf die ABGs die beiden LEDs in meinem RxxR Scheinwerfer an meiner ehemaligen R80GS (jetzt HPN mit mod. RxxR Scheinwerferhalter und RxxR Scheinwerfer) problemlos eintragen lassen. "WW.MIT AUSTAUSCHLICHTQUELLE H4 LED;KENNZ.K2023 UND W5W LED,KENZ.K2286,HERST.OSRAM"
Danke, perfekt. Hatte ich gehofft, dass das geht.

Hans
 
... und wenns in ein paar Jahren das Lämpli mit dem Kennz. bzw. Kenz. nimmer gibt, dann geht der ganze Circus von vorne los :pfeif:
Wat en Driss :---)
 
"Umrüsten" -> siehe mein link ;)

Im Übrigen konnte ich mit dem Hinweis auf die ABGs die beiden LEDs in meinem RxxR Scheinwerfer an meiner ehemaligen R80GS (jetzt HPN mit mod. RxxR Scheinwerferhalter und RxxR Scheinwerfer) problemlos eintragen lassen. "WW.MIT AUSTAUSCHLICHTQUELLE H4 LED;KENNZ.K2023 UND W5W LED,KENZ.K2286,HERST.OSRAM"
Andreas, dass man das eintragen lassen kann, habe ich ja nie bezweifelt, ist bei dir sogar notwendig, da der RxxR-Scheinwerfer an einer umgebauten GS verbaut wurde und damit nicht der ABG entspricht. Im gleichen Zuge läßt man dann auch die W5W-LED eintragen, schon alleine um die Papiere nicht immer dabeihaben zu müssen.

Mir ging es darum, auf die Diskrepanz hinzuweisen, dass laut der ABG zur W5W ALLE Fahrzeuge/Scheinwerfer mit weißem Licht genehmigt sind, aber in der Kompatibilitätsliste für z.Bsp. den E5 14572 nur die H4-LEDs und nicht die W5W-LED drinsteht, nicht mehr, nicht weniger.

Dass eine Eintragung eines "fremden" Scheinwerfers mit dem dafür zugelassenen Leuchtmittel möglich ist, ist eine gute Nachricht.

Gruß

Werner
 
Andreas, dass man das eintragen lassen kann, habe ich ja nie bezweifelt, ist bei dir sogar notwendig, da der RxxR-Scheinwerfer an einer umgebauten GS verbaut wurde und damit nicht der ABG entspricht. Im gleichen Zuge läßt man dann auch die W5W-LED eintragen, schon alleine um die Papiere nicht immer dabeihaben zu müssen.

Mir ging es darum, auf die Diskrepanz hinzuweisen, dass laut der ABG zur W5W ALLE Fahrzeuge/Scheinwerfer mit weißem Licht genehmigt sind, aber in der Kompatibilitätsliste für z.Bsp. den E5 14572 nur die H4-LEDs und nicht die W5W-LED drinsteht, nicht mehr, nicht weniger.

Dass eine Eintragung eines "fremden" Scheinwerfers mit dem dafür zugelassenen Leuchtmittel möglich ist, ist eine gute Nachricht.

Gruß

Werner

Auf der Website werden die Einschränkungen dargestellt:

... 1787338314979.png
1787338609971.png (Quelle: www.osram.de)

Dass ein Scheinwerfer, der keine geeignete Fassung hat, nicht in die Kompatibilitätsliste kommt, ist keine Überraschung.
 
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