Moin,
teilweise. Soweit mir bekannt, musst du dann immer die komplette Baugruppe auf EG umstellen, in diesem Fall dann die Beleuchtung. Dann sind z. B. Kontrollleuchten Vorschrift, Bremslicht und ich meine auch Standlicht. Sollte man dann im Hinterkopf haben, das es nicht einfach nur der geringere Blinkabstand ist. Da ich gerne möglichst viel weglassen, käme mir da nie in den Sinn die EG Regeln für Beleuchtung zu übernehmen.
Kurzes Beispiel, ab ca 1962 bis EZ 31.12.1986 brauchst du beleuchtungstechnisch nur Abblend- und Fernlicht, Lenkerendenblinker und Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung nebst Rückstrahler am Motorrad (kein Gespann). Es ist weder ein Bremslicht noch irgendwelche Kontrolleleuchten noch Standlicht vorgeschrieben. Bei aeG brauchst du das alles plus 4 Blinker, nur Lenkerendenblinker reichen nicht.
Gruß
Jogi
PS: Ein sehr geiles Projekt ist es auf jeden Fall und der Tipp von Axel war echt Gold wert und wurde klasse umgesetzt.