Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Ich habe seinerzeit für meinen 600er Bobber-Umbau der R60/6 eine Bescheinigung von Conti bekommen, daß ich den 15"-Hinterradreifen nur auf einer Felge der Dimension XYZ fahren darf. Und damit hat mir der TÜV dann die neue Bereifung eingetragen. Heute vermutlich völlig utopisch.
Aber vielleicht ist so etwas mit der Montierbarkeitsbescheinigung gemeint: Reifen X darf auf der Felge Y montiert werden.
 
Entschuldigung, dass ich jetzt hier reingrätsche.
Aber dieses ganze Gedöns von Tüv und Amt, dieses kann aber muss nicht und unterliegt der Deutungshoheit von ...
Irgendwann schwindet das Vertrauen in die Sach- und Fachkenntnis und somit der Respekt und die Akzeptanz.
Für mich muss ein Reifen rund und schwarz sein, er braucht Profil und Dimension mit Geschwindigkeits- und Lastindex müssen ok sein.
Alles andere geht mir mittlerweile am A vorbei.
Macht doch eh jeder wie er will.
Und wer mit Gürtel und Hosenträger unterwegs sein will, darf er doch.
Mir langt eine passende Jeans :piesacken:
 
... Für mich muss ein Reifen rund und schwarz sein, er braucht Profil und Dimension mit Geschwindigkeits- und Lastindex müssen ok sein.
Alles andere geht mir mittlerweile am A vorbei. ...
Auch wenn es dir, lieber Holger, am A... vorbei geht, ist das, was ich hier dokumentiert habe, durchaus auch relevant: :db:

Nicht jede Kombi aus Reifenbreite und Maulweite der Felge ist möglich. Vieles ist physikalisch schon unmöglich (nicht montierbar), anderes nicht zulässig, weil unsicher. Was den Serienzustand angeht, muss man wissen, dass BMW bei den 2V oft die tatsächlich schmalste Felgenweite gewählt hat.
 
Hallo Blaue Emma, ja das ist ein guter Ansatz ☺️, hilft leider nicht, wenn in der Zulassung steht:
Größe XXXX auf Serienfelge, hierbei immer Hersteller-Freigabe der Bereifung mitführen....
Hast du den Wisch nicht, kannst du im Zweifelsfall, das Moped stehen lassen.

Ist wie Brilleneintrag im Führerschein, hast du keine an/ dabei, musst du dich abholen lassen....
 
Ich denke so etwas ist gemeint mit dem Montier Nachweis.
Dann bin ich wohl soweit wie vorher.
Kann einer etwas dazu sagen.?

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Diese Eintragung ist m.E. unglücklich bzw. übertrieben.
Jeder Reifenhersteller bietet auf seinen www-Seiten Technische Unterlagen zu seinen Reifen an, hier ein Auszug aus einem älteren Reifenhandbuch von Conti:

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In Spalte 7 sind die zulässigen Felgenbreiten zu sehen -der Standard in fetter Schrift. Da ist das Mitführen irgendwelcher Papiere eine überzogene Forderung.
 
in meinen Fahrzeugpapieren wurde die Reifenfabrikatsbindung komplett gestrichen. Auf einen Zusatz auf Verwendung der Reifen des gleichen Herstellers wurde verzichtet.
Damit sollte doch die Nutzung verschiedener Fabrikate theoretisch möglich sein - Oder? (ich hab das sicherlich nicht vor! - kann aber durchaus mal notwendig werden)
 
Diese Eintragung ist m.E. unglücklich bzw. übertrieben.
Jeder Reifenhersteller bietet auf seinen www-Seiten Technische Unterlagen zu seinen Reifen an, hier ein Auszug aus einem älteren Reifenhandbuch von Conti:

Anhang anzeigen 403386

In Spalte 7 sind die zulässigen Felgenbreiten zu sehen -der Standard in fetter Schrift. Da ist das Mitführen irgendwelcher Papiere eine überzogene Forderung.

Sehe ich auch so, werde morgen nochmals hin fahren.
Bei Conti habe ich das gefunden, vom 08.09.2025.
Hier stehen die verschiedenen Reifen und oben auch die Felgengröße.
Denke das er das gemeint hat.
Es gibt hier aber auch V und H .
H kommt im Gutachten / Zulassung nicht vor?
Das ist alles einfach nur Mist.....
 
Mir hat der Prüfer erklärt dass der Geschwindigkeitsindex des Reifen 10 km/h über der im Brief angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegen sollte.
Für die R 100R mit eingetragenen 181 km/h sollte auch ein H Reifen mit 210 km/h, so wie auch von manchen Reifenherstellern freigegeben, ausreichend sein.
Die damals eingetragenen unseligen Metzeler ME 55A und ME 1 in der Dimesion 140/80 VB 17 gab es nur als V Reifen.


Bei meiner ST z.B. stehen in den Papieren H Reifen, aber von Conti sind z.B. auch die TKC 70 bis 190 km/h feigegeben welche mir der Prüfer anstandslos eingetragen hat.
 
Mir hat der Prüfer erklärt dass der Geschwindigkeitsindex des Reifen 10 km/h über der im Brief angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegen sollte.

N'Abend,

dann hätte dieser Prüfer aber mit einer R 80 G/S im damaligen Werksauslieferungszustand seine liebe Not gehabt.

Die hatte eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 168 km/h und montiert waren Metzeler Enduro-Reifen mit Geschwindigkeitsindex "R" - also zulässige Vmax 170 km/h.
 
Hallo Werner,
vor 46 Jahren war das vielleicht noch anders. ;)


Wenn ich nur daran denke was da so alles an nicht eingetragenen und illegalen Umbauten herumfuhr. :pfeif:
 
N'Abend,

dann hätte dieser Prüfer aber mit einer R 80 G/S im damaligen Werksauslieferungszustand seine liebe Not gehabt.

Die hatte eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 168 km/h und montiert waren Metzeler Enduro-Reifen mit Geschwindigkeitsindex "R" - also zulässige Vmax 170 km/h.
Dafür hat BMW die Verantwortung getragen - bei einer Änderung muss das der Prüfer.
Bmw kann x km Erprobung unter Höchstgeschwindigkeit belegen ...
 
Hallo,
R100 R aus 1995 und R1100 RS aus 1997 hat mir die Tage die DEKRA eingetragen:
zu 15: Fz.ohne Fabrikatsbindung; Hersteller-oder Serviveinformation beachten**
als Ergänzung dazu:
Zeile 1 bis 2 von Reifenfabrikatsbindung bis beachten* ist/sind zu streichen!

Und genau das hat das Amt, hier in Niedersachsen, Hauptstattnähe auch gemacht.
 
Hallo,

Ich war heute mit meiner dritten R100R beim AaS wg. der Reifenbindung. Obwohl wir das letztes Jahr schon zweimal durch hatten, war es schwieriger. Die Herausforderung bei der R100R ist nicht die Fabrikatbindung, sondern die dämliche Mischung der Reifenbauarten in den werksseitigen Eintragungen: Diagonal vorn und Bias Belted hinten. Dafür gibts m.W. aktuell keine Hersteller, die Reifen in dieser Bauart-Mischung in den für die R100R benötigten Größen anbieten. Wenn man nur die Fabrikatbindung austragen lässt, bleibt die Bauart stehen. Also den Serieneintrag stehen lassen auf Diagonal / Bias und den Speed Index auf H angepasst. Dann "wahlweise" die Seriendimensionen in Radial / Radial, Bias / Bias, Diagonal / Diagonal, alles in Speed Index H. Es gab dann Diskussionen warum ich das will, bei anderen ist das einfacher? Ganz klar: Weil man schauen muss, was es an Reifen am Markt gibt und wie sich das die nächsten Jahre entwickelt. Bei den Größen für die R100R habe ich den Eindruck, dass Bias (Michelin Road Classic, vorn und hinten) und Diagonal (mehrere Anbieter) wieder aufleben.

Bei den Reifen für die R100GS, die ja bei Diagonal keine Reifenfabrikatbindung hat, wird das Angebot an Diagonal gefühlt übersichtlicher. Radial / Bias muss man dann eintragen lassen. Inzwischen gibt es erste Angebote mit Radial vorn und hinten, also auch der schmale 90/90 21. Gesehen bei Conti (TKC 80/2) und bei Michelin (Anakee Wild). Mal schauen, wo sich das hinentwickelt.

Der Spass an der R100R hat heute inkl. HU/AU und einer Lenkereintragung, diversen Diskussionen und dann noch Fehlerkorrekturen nach Querlesen satte 1,5 Stunden gedauert und 265 Euro gekostet. Was für ein überflüssiger Burokratischer Mist, der uns da eingebrockt wurde. Bei modernen Motorrädern mit EU Zulassung schert das keinen, was für ein Reifenfabrikat montiert ist.

Meine schöne 3,5 Zoll Wiwo Felge, die vor vielen Jahren auch in Verbindung mit einem Reifen an der R100R eingetragen wurde musste ich aufgeben, das hatte der AaS schon im Vorgespräch gesagt, dass der die nicht übernimmt, weil nicht Serienstand. Müsste er Fahrerprobung machen. Wir haben die Eintragung dann drin gelassen, halt mit dem BT45R den es nicht mehr gibt.

Gruß
Marcus
 
Hallo,
dachte eigentlich, mit dem Thema nichts am Hut zu haben, denn bei meinen R45 & R65LS habe ich die abweichenden Reifengrößen brav begutachten & eintragen lassen....
...bis gestern beim TÜV mit der R65LS zur HU (wohlgemerkt: Der TÜV hatte die anderen Reifengrößen begutachtet): Da wühlten die Herren Ingenieure in ihrer Datenbank zu Rädern herum:
ich: Was'n los?
sie: Wir suchen die zulässigen Reifenfabrikate.
ich: ???? hat nie Reifenfabrikatsbindung gegeben bei dem Modell.
sie: Steht aber im Schein.
ich: HÄ???
Aber tathaftig:
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So ein Mist... gleich mal den R45-Schein angeschaut:
zscan0003.jpg
sch....... sch........ sch........ und R100-Schein:
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Ok, da hatte ich andere Reifengrößen bisher nicht eintragen lassen.
Außerdem sieht man, dass ich für die R45/R65LS keine schnöden Fahrzeugscheine mehr habe, sondern "Zulassungsbescheinigungen Teil I". Die werden allen aufgedrückt, die Eintragungen bei Fahrzeugen mit altem Fahrzeugschein/-brief vornehmen lassen.
Und was waren meine Eintragungen bei R45/R65LS? Genau: Reifengrößen....

Denke, die Dödel vom Straßenverkehrsamt haben mir die verdammte "Reifenfabrikatsbindung" reinfantasiert. Ich habe nämlich die originalen Fahrzeugbriefe behalten; und da stehen natürlich nur die BMW-originalen Reifengrößen, aber kein Schwachsinn wie Reifenfabrikatsbindung. Kann grad nicht sagen, was mich mehr nervt: Die übergriffige Eigenmächtigkeit vom Amt oder dass ich's zweimal nicht geschnallt habe... (oder zwar gesehen, aber nicht die Konsequenz dieser Angabe verstanden habe...).
Könnte mich in den Hintern beißen, wenn ich's denn könnte....

Die R45-Eintragung war im April dieses Jahres. Hat schon mal jemand versucht, beim Amt die offenkundig falsche Eintragung (Reifenfabrikatsbindung) zurückziehen zu lassen? Oder muss ich jetzt tatsächlich den 80-Ocken sauren Apfel lutschen, vom TÜV die Bestätigung der Austragung einzuholen??
 
Mit dem Original Fahrzeugbrief, und der geänderten Zulassung auf's Amt gehen, fragen wie sie dazu kommen, (Rechtlich gesehen).
Natürlich warum, dich das jetzt Geld kostet, um etwas auszutragen, was da nie gestanden hat.

Habe das mit einer Suzuki auch hinter mir, ( Fabrikatsbindung war aber immer schon eingetragen), jedenfalls wurde das Fahrzeug wie noch nie, geprüft, Bildern gemacht , mit Zollstock vermessen, gerüttelt und gewackelt usw......
Anschließend natürlich auf's Amt.
Gruß Beem. :-)
 
( … ) Die R45-Eintragung war im April dieses Jahres. Hat schon mal jemand versucht, beim Amt die offenkundig falsche Eintragung (Reifenfabrikatsbindung) zurückziehen zu lassen? Oder muss ich jetzt tatsächlich den 80-Ocken sauren Apfel lutschen, vom TÜV die Bestätigung der Austragung einzuholen??
Moin Mattes,

es wurde ja in diesem und anderen Threads bereits erklärt, dass ein Hinweis, etwas zu beachten, das nicht existiert, keine Relevanz hat und deshalb auch nicht ausgetragen werden muss.

Gruß
Carsten
 
Steht aber im Schein
Freundlich nachfragen, der Mensch möge dir die Reifenfabrikate aus dem ABE nennen.

Wenn er erfolglos sucht darauf hinweisen, das es nie eine Einschränkung gegeben hat und die Zulassungsstelle bei der Anmeldung sagte, den Satz müssen sie drunterschreiben, macht der Computer automatisch.

Es gibt inzwischen auch Zulassungsstellen, die den Schwachsinn wieder rausnehmen. Manche gegen Änderungsgebühr, manche als Korrektur kostenfrei.

Leider nur Theater mit dem müll.

Deinen alten Brief hat die Zulassungsstelle gescannt vorliegen. Doof das die den einbehalten haben.
 
Moin Mattes,

es wurde ja in diesem und anderen Threads bereits erklärt,
Ja, sorry, wie erwähnt, fühlte ich mich nicht betroffen und habe nicht diesen (und ähnliche threads) verfolgt und durchgewühlt.
dass ein Hinweis, etwas zu beachten, das nicht existiert, keine Relevanz hat und deshalb auch nicht ausgetragen werden muss.
Gut gebrüllt, Löwen. Nur hat die erste TÜV-Station keine HU gemacht. Und mangels Berechtigung (diese Reifen-Geschichten darf nämlich nur der Supi-Dupi-haste-nich-gesehen-extra-geschulte-Super-Ing. machen...) auch nicht die Austragung bescheinigt... gut, hat dann auch nix gekostet bei denen...
Bei der zweiten Station mit Super-Ing ging dann alles klar (warum weiß ich wohl, dass das 83 Ocken kostet...). Aber ich hab' keinen Bock, weitere 80-öhren für die zweite Q zu bezahlen und bin auch aus Prinzip angesickt, dass ein Amt Fehler ohne Konsequenzen (bzw. nur für mich) machen kann.
 
Es gibt inzwischen auch Zulassungsstellen, die den Schwachsinn wieder rausnehmen. Manche gegen Änderungsgebühr, manche als Korrektur kostenfrei.
Ja, Unna ohne großes Palaver. Der Hinweis auf den alten Brief ohne diesen Eintrag genügte und die Auspuffanlage kam rein, die Reifen Fabrikats Bindung ohne Zusatzkosten raus.
Wenn ich jetzt bei der Honda was eintragen lasse, der KFZ Schein eigenzogen wird und es dann die Zulassungsbescheinigung gibt, steht er, wenn ich nicht vorher etwas sage, unter Garantie drin.

Gruß
Willy
 
Freundlich nachfragen, der Mensch möge dir die Reifenfabrikate aus dem ABE nennen.
Amt ist gemeint?
Wenn er erfolglos sucht darauf hinweisen, das es nie eine Einschränkung gegeben hat und die Zulassungsstelle bei der Anmeldung sagte, den Satz müssen sie drunterschreiben, macht der Computer automatisch.
Na ja, mittlerweile hat's ja Prüfer, die noch nicht geboren waren, als die Q zusammengeschraubt worden ist.... mit dem "Wissen" ist es dann so eine Sache.
Ich bin gar nicht so verständnislos über die Prüfer: Für zählt eben erstmal, was im Schein steht. Selbst wenn die in ihrer DB nichts finden, bedeutet das auch nicht, dass das bedeutungslos.
Den Bock hat das Amt geschossen. Ich möchte aber nicht die Jagdgebühr bezahlen... ;)
Es gibt inzwischen auch Zulassungsstellen, die den Schwachsinn wieder rausnehmen. Manche gegen Änderungsgebühr, manche als Korrektur kostenfrei.
Ok, zumindest scheint ein Versuch nicht von vornherein aussichtslos zu sein.
Deinen alten Brief hat die Zulassungsstelle gescannt vorliegen. Doof das die den einbehalten haben.
Nochmal lesen: Ich habe die alten Originalbriefe. Nur die alten Fahrzeugscheine wollten sie mir nicht überlassen. ;)
 
Hallo,
dachte eigentlich, mit dem Thema nichts am Hut zu haben, denn bei meinen R45 & R65LS habe ich die abweichenden Reifengrößen brav begutachten & eintragen lassen....
...bis gestern beim TÜV mit der R65LS zur HU (wohlgemerkt: Der TÜV hatte die anderen Reifengrößen begutachtet): Da wühlten die Herren Ingenieure in ihrer Datenbank zu Rädern herum:
ich: Was'n los?
sie: Wir suchen die zulässigen Reifenfabrikate.
ich: ???? hat nie Reifenfabrikatsbindung gegeben bei dem Modell.
sie: Steht aber im Schein.
ich: HÄ???
Servus,
und was war das Ergebnis?
Du schreibst nur was er gemacht hat. Und haste ne frische HU bekommen oder hat er sie verweigert weil er in seinen Papieren nix gefunden hat?

Gruß
der Indianer
 
Nein, der TÜV Prüfer.
Wenn er die Fabrikatsbindung prüfen will muss er die Fabrikate nachschlagen und muss die nennen können.

83 ocken für eine Austragung die keine Relevanz hat ist mE nicht in Ordnung, reklamieren. Ich bin der Meinung genau in diesem Thread hat das schon jemand gemacht und die Kohle auch zurück bekommen.

Nochmal: Der Satz hat bei deinen Kühen keine Bewandtnis und der erste Prüfer hätte den TÜV nicht verweigern dürfen. Der super duper aas hatte entweder auch keine Ahnung oder wollte Kohle machen.

Wenn du den Brief noch hast, noch besser. Das hatte ich falsch verstanden. Der Schein ist nicht relevant. Mit dem Brief beim Aas und bei der Zulassungsstelle reklamieren.

Für den jungen Prüfer habe ich wenig Verständnis. Er muss das nicht kennen, richtig. Er muss jedoch eine ABE abrufen und lesen können. Wenn in der ABE keine Bindung steht, dann gibt es auch keine.
 
Ja, sorry, wie erwähnt, fühlte ich mich nicht betroffen und habe nicht diesen (und ähnliche threads) verfolgt und durchgewühlt.
Alles gut, war kein Vorwurf.
Nur hat die erste TÜV-Station keine HU gemacht.
Das wiederum verstehe ich nicht. Wenn der Prüfer die HU verweigert, muss er doch genau benennen, welchen Mangel er sieht, in diesem Fall also, welche Reifenbindung Du nicht beachtet hast.

Gruß
Carsten
 
Das wiederum verstehe ich nicht. Wenn der Prüfer die HU verweigert, muss er doch genau benennen, welchen Mangel er sieht, in diesem Fall also, welche Reifenbindung Du nicht beachtet hast.
Eben und wenn er keine vorgeschriebenen Reifen findet, muss er mir glauben, dass die Heidenau K60 in der ABE drin stehen.
 
Aber ich hab' keinen Bock, weitere 80-öhren für die zweite Q zu bezahlen und bin auch aus Prinzip angesickt, dass ein Amt Fehler ohne Konsequenzen (bzw. nur für mich) machen kann.
Hingehen, alten Brief zeigen - dann sollte es ohne Probleme gehen. Ggf. max. 10 Euro. Bei jeder Kontrolle dann weniger ein Problem. Bei mir hatte die Dame auch gesagt, dass das so sein soll. Mit etwas freundlichem Nachdruck (ich hatte ja den alten Brief gerade erst mit dabei) kam eine weitere Kollegin und informierte sie mit den Worten "Blödsinn, einfach raus nehmen".

Hans
 
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