Hallo,
dachte eigentlich, mit dem Thema nichts am Hut zu haben, denn bei meinen R45 & R65LS habe ich die abweichenden Reifengrößen brav begutachten & eintragen lassen....
...bis gestern beim TÜV mit der R65LS zur HU (wohlgemerkt: Der TÜV hatte die anderen Reifengrößen begutachtet): Da wühlten die Herren Ingenieure in ihrer Datenbank zu Rädern herum:
ich: Was'n los?
sie: Wir suchen die zulässigen Reifenfabrikate.
ich: ???? hat nie Reifenfabrikatsbindung gegeben bei dem Modell.
sie: Steht aber im Schein.
ich: HÄ???
Aber tathaftig:

So ein Mist... gleich mal den R45-Schein angeschaut:

sch....... sch........ sch........ und R100-Schein:

Ok, da hatte ich andere Reifengrößen bisher nicht eintragen lassen.
Außerdem sieht man, dass ich für die R45/R65LS keine schnöden Fahrzeugscheine mehr habe, sondern "Zulassungsbescheinigungen Teil I". Die werden allen aufgedrückt, die Eintragungen bei Fahrzeugen mit altem Fahrzeugschein/-brief vornehmen lassen.
Und was waren meine Eintragungen bei R45/R65LS? Genau: Reifengrößen....
Denke, die Dödel vom Straßenverkehrsamt haben mir die verdammte "Reifenfabrikatsbindung" reinfantasiert. Ich habe nämlich die originalen Fahrzeugbriefe behalten; und da stehen natürlich nur die BMW-originalen Reifengrößen, aber kein Schwachsinn wie Reifenfabrikatsbindung. Kann grad nicht sagen, was mich mehr nervt: Die übergriffige Eigenmächtigkeit vom Amt oder dass ich's zweimal nicht geschnallt habe... (oder zwar gesehen, aber nicht die Konsequenz dieser Angabe verstanden habe...).
Könnte mich in den Hintern beißen, wenn ich's denn könnte....
Die R45-Eintragung war im April dieses Jahres. Hat schon mal jemand versucht, beim Amt die offenkundig falsche Eintragung (Reifenfabrikatsbindung) zurückziehen zu lassen? Oder muss ich jetzt tatsächlich den 80-Ocken sauren Apfel lutschen, vom TÜV die Bestätigung der Austragung einzuholen??