Kannst du auch als Bilder schickenBekomme ICH aber nicht gebacken , hab keinen Scanner .
Kannst du auch als Bilder schickenBekomme ICH aber nicht gebacken , hab keinen Scanner .
Offensichtlich.Nachdem ich das alles gelesen habe, kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren,
dass ein Teil der Probleme in Mecklenburg vor dem Bildschirm sitzt - sorry.
Wenn die Maschine in 24 eine HU hatte, dann ist sie bei der damals prüfenden Organisation im PC.Gekauft hab ich das Motorrad September 24 , hatte noch HU 5 oder 6 / 26 . Da gab es den " entwerteten" Fahrzeugschein. DEN hab ich verbummelt . . . Wahrscheinlich hätte ich den mal mit um irgendwas zu bestellen ( BMW bestellt bei uns niGS ohne Fahrzeugschein) und dabei irgendwie vermöhlt![]()
Wenn sie in 2024 eine HU hatte, dann gilt die immer noch! Irgendwo schreibt er ja auch, dass sie noch eine bis 5 oder 6/2026 gültige HU hat. Dann mit der Bescheinigung dieser HU zur Zulassungsstelle, mit neuem Schein anmelden und fertig. Wenn er diese Bescheinigung ebenfalls verbummelt hat (oder vom Verkäufer gar nicht bekommen hat), dann eben zur Stelle dieser letzten HU und neu ausstellen lassen.Wenn die Maschine in 24 eine HU hatte, dann ist sie bei der damals prüfenden Organisation im PC.