Ein kurzes Update zum Thema:
  • G/S und GS: Scheinwerfer ist zurück. Hier geht es in den den Freigabeprozess beim TÜV weiter
  • -R: Diese Modelle sind nicht explizit in der Liste der grossen Rundscheinwerfer enthalten, diese wurde nochmal angestossen. Noch keine Rückmeldung
  • GS 91, K75S: Noch keine weitere Rückmeldung
  • F650: Seit den 01.09.2025 in der Freigabeliste, noch nicht in der ABG (Glückwunsch an die F650 Fraktion)

Wie ihr seht, bedarf es weiter etwas Geduld. Sollten die K75S und GS Modelle nicht mit aufgenommen worden sein, würde ich dann in Absprache mit Jan aus dem F650 Forum die Koordination übernehmen.

Hans
Danke, Hans et al.
Fein, dass ihr weiter dran bleibt!
Ralf
 
Zum Thema LED H4 beim TÜV - die wurde bei mir diesmal (vor einigen Monaten) in der GS PD bemängelt, - es sei den ich hätte eine Freigabe - dies von einem üblicherweise recht verständigen Prüfer zu dem ich regelmässig gehe ...
 
Ein kurzes Update zum Thema:
  • G/S und GS: Scheinwerfer ist zurück. Hier geht es in den den Freigabeprozess beim TÜV weiter
  • -R: Diese Modelle sind nicht explizit in der Liste der grossen Rundscheinwerfer enthalten, diese wurde nochmal angestossen. Noch keine Rückmeldung
  • GS 91, K75S: Noch keine weitere Rückmeldung
  • F650: Seit den 01.09.2025 in der Freigabeliste, noch nicht in der ABG (Glückwunsch an die F650 Fraktion)

Wie ihr seht, bedarf es weiter etwas Geduld. Sollten die K75S und GS Modelle nicht mit aufgenommen worden sein, würde ich dann in Absprache mit Jan aus dem F650 Forum die Koordination übernehmen.

Hans
Hallo Hans,

der Link zur ABG in Deinem Eröffnungsbeitrag öffnet die ABG Stand 26.5.25. Hättest Du auch einen Link zur aktuellen Version?

Gruß und Dank
Florian
 
Ich hatte zwischenzeitlich bei Osram wg. der Mängel beim Scheinwerfer /6 u.a. reklamiert.
Ich habe seitdem zwar eine neuere ABG bekommen, aber die enthält keine für uns relevanten Änderungen.
Ich bleibe da dran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte zwischenzeitlich bei Osram wg. der Mängel beim Scheinwerfer /6 u.a. reklamiert.
Die Kompatibilitätsliste von Osram hat viel Verbesserungspotential. Der 180-mm-Bosch-Scheinwerfer wurde bei BMW in den /6, /7, Monolevern, R80/100R/Mystic, R850/1100/1150R/Rockster, R850/1200C und den unverkleideten K75/100 verbaut, außerdem bei Moto Guzzi in der California 2 und bei Ducati in der Monster von 1994 bis 2008. Die beiden letztgenannten Hersteller tauchen in der Liste gar nicht auf.
 
Bei der Kompatibilitätsliste von Osram ist es so, dass hier nicht der Scheinwerfereinsatz rsp der Scheinwerfer freigegeben wird sondern das nur in Verbindung mit dem Fahrzeug an dem es montiert ist.
Wenn ich die Informationen die ich vom KBA bekommen habe richtig verstanden habe obliegt es dem Antragsteller - hier Osram - die Fahrzeuge anzugeben für die dieser Scheinwerfer getestet und freigegeben wird. Es ist also zu erwarten, dass für Osram bei einer Erweiterung der Modellflotte zumindest ein Antrag bei dem KBA erforderlich ist dort anzustoßen, dass nun auch dieses Modell mit in die Freigabeliste aufgenommen werden soll.
Für mich ist es ziemlich unverständlich, dass hier die Freigabe von Osram sowie von Philips modellspezifisch beim KBA beantragt worden ist. Technisch erforderlich ist das meiner Ansicht bei einem geprüften Scheinwerfer nicht. Aber ich steck halt nicht weit genug drin in der Materie.

Grusz

Bernd
 
Ich bin verwirrt. Die r45/r65 steht auf Seite 61 in der ABG, allerdings mit scheinwerfertyp e14572. Das ist ja falsch.
...
Ich weiß nicht, wie das zustandekam, aber beim recherchieren bin ich darauf gestoßen,
daß laut ETK die Modelle R45T, R45T/N, R65T diesen Scheinwerfereinsatz haben als Länderversion Frankreich und Großbritannien.
Das wiederum interessiert uns hier weniger.
 
Frankreich und Großbritannien ?

Zumindest einer davon müsste von seiner Streuscheibe her doch definitiv für Linksverkehr ausgelegt sein (und der andere eben nicht).
 
Bis in die letzten Tiefen habe ich das nicht mehr durchsucht, aber da hast du recht.
 
Update Rechteckscheinwerfer
Die F650er der ersten Stunde sind nun auch in der ABG enthalten, die der GS'88PD, GS'91 und K75S leider nicht. D.h. die Odyssee geht weiter ...

Hans
 
Das der Scheinwerfer meiner GS der auch in der F650 verbaut ist, ist noch nicht freigegeben.
Habe deinen Satz nicht verstanden

F650 ist nun legal
alle anderen mit dem Schweinwerfer nicht

Beim TÜV/Dekra auf Basis dieser F650 Freigabe einen Eintrag zu bekommen, sehr wahrscheinlich

Hans
 
Freigabe vom TÜV wird funktionieren - dabei wird der Scheinwerfer ausgebaut, geprüft ob das korrekte Leuchtmittel montiert ist, fotografiert (für das Gutachten), wieder montiert, dann auf korrekte Einstellung getestet. Ich hab 190 "Tränenthaler" für diese Leistung dort gelassen.
Die LED wird dann in die ZB1 eingetragen - die ABE braucht man dann nicht mit zu führen.

Grusz
Bernd
 
wird die dann wenigstens auch w.w. eingetragen?
Und dann musst du ja auch noch umgehend zur Kraftfahrzeugzulassungsstelle, also mindestens ein mal.
 
Freigabe vom TÜV wird funktionieren - dabei wird der Scheinwerfer ausgebaut, geprüft ob das korrekte Leuchtmittel montiert ist, fotografiert (für das Gutachten), wieder montiert, dann auf korrekte Einstellung getestet. Ich hab 190 "Tränenthaler" für diese Leistung dort gelassen.
Die LED wird dann in die ZB1 eingetragen - die ABE braucht man dann nicht mit zu führen.

Für eine R100GS Paris-Dakar / PD oder eine Wasserrohr GS? Das Schrauben an deren Verkleidung ist ja m.M. Strafarbeit und ich kann mir das nicht so "günstig" vorstellen. Vermutlich war das nur der Preis für die Abnahme?

Gruß
Marcus
 
Freigabe vom TÜV wird funktionieren - dabei wird der Scheinwerfer ausgebaut, geprüft ob das korrekte Leuchtmittel montiert ist, fotografiert (für das Gutachten), wieder montiert, dann auf korrekte Einstellung getestet. Ich hab 190 "Tränenthaler" für diese Leistung dort gelassen.
Die LED wird dann in die ZB1 eingetragen - die ABE braucht man dann nicht mit zu führen.

Grusz
Bernd
Geht auch deutlich einfacher ...
Hatte meinem aaS den Link auf die ABG gegeben und den Hinweis, dass der Scheinwerfer bei RxxR verbaut wurde.
Und da ich meinen Scheinwerfer mit dem RxxR-Halter an einer laut Rahmen R80GS montiert habe, hat ihm das ausgereicht für wahlweise Eintragung mit der Schlangenlinien-Nr. von Osram. Dito für die zugel. Begrenzungs-LED (T10 W5W) von OSRAM.
Zur Zulassungsstelle musste ich natürlich trotzdem ...
 
Naja, laut Bußgeldkatalog sind für das fälschliche Verwenden eines LED Leuchtmittels 20€ fällig. Wenn ich lese, was doch einige hier für die Eintragung hingeblättert haben, das lass ich es auf mich zukommen mit der Polizeikontrolle.

Aber halt jeder wie er mag und was er verantworten kann.

Gruß
der Indianer
 
Naja, laut Bußgeldkatalog sind für das fälschliche Verwenden eines LED Leuchtmittels 20€ fällig. Wenn ich lese, was doch einige hier für die Eintragung hingeblättert haben, das lass ich es auf mich zukommen mit der Polizeikontrolle.

Aber halt jeder wie er mag und was er verantworten kann.

Gruß
der Indianer
Geb Dir ja grundsätzlich recht, aber ...
Die 20,- EUR sind nicht das Problem.
Stilllegung , "Mängelkarte", ändern, vorführen beim aaS und bei der Polizei.
Und das kommt immer dann, wenn man keine Zeit und keine Lust auf sowas hat ...