Ja, Detlev, das ist wohl so, dass die Preise fallen.
Deine Beschreibung klingt interessant. Mach doch mal bitte ein Foto davon.
Aber, ...rein vom Gefühl her, hatte ich nur daran gedacht, Runde Lampen zu verbauen. Die länglichen findet man fast nur an PKWs.
Hier noch mal ein Blick zurück. Inzwischen ist es ja gestzlich festgeklopft.
Ich hoffe, niemand fühlt sich gelangweilt.:]
UND, bitte beachten: Im Text ist von Tagfahrleuchten, also Mehrzahl, die Rede.
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November 2010
Seit 10.Oktober 2009, ist auf EU-Ebene ein Entschluss gefallen, dass Motorräder auch mit Tagfahrleuchten ausgerichtet sein dürfen. Unzweifelhaft wird dadurch die Erkennbarkeit der schmalen Fahrzeugfront am Tage verbessert. Ein Frage meinerseits beim Verkehrsministerium ergab folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es erst heute möglich, auf Ihre Anfrage zu antworten. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen auch zum verspäteten Zeitpunkt noch von Nutzen ist. Zur Frage der Zulässigkeit von
Tagfahrleuchten an Motorrädern nehme ich gern Stellung:
Deutschland hat sich stark dafür eingesetzt, dass Tagfahrleuchten an Motorrädern zulässig sind. Im März hat das Weltforum für die
Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften der Änderung der
Anbauvorschriften für Motorräder zugestimmt und nach der
Notifizierung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen im Herbst diesen Jahres dürfen bauartgenehmigte Tagfahrleuchten an Motorrädern
angebaut werden. Derzeit wird an eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorbereitet, damit alternativ zum vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Benutzung von Tagfahrleuchten erlaubt wird.
Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht. Werden derartige Änderungen
dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
führen und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2
Wenn Sie diese Antwort in einem Motorradforum verwenden möchten, steht dem seitens des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
nichts dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
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Die zweite Info dazu, habe ich aus Niedersachsen erhalten:
anbei ein Auszug einer Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes
Niedersachsen vom 12.05.2010 zum Tagfahrleuchten an Motorrädern (Mitteilung an die Polizeidienststellen im Land Nds) :
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....."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder
Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften, den ECE - Regelungen Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und
Nr. 87 (Tagfahrleuchten), die bereits seit dem 24.10.2009 in Kraft sind, mit
Tagfahrleuchten zugelassen werden. L3-Fahrzeuge sind Krafträder,
falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder solche, die unabhängig vom Antrieb, schneller als 45 km/h fahren.
Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten, im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen, wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......