Keinen schwachen Accu mehr...

Hallo Hilmar,

meine beiden LED-Lampen haben je 4,5 Watt mit je 4 LEDs. Ich habe sie, mit dem Standlicht kombiniert.
ECE-Kennzeichnung und DRL (Daytime Running Light) Nr. 87 im Glas sind auch wichtig.

Zitat aus Wikipedia: Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden.
Der Preis lag vor 3 Jahren bei 99,-Euro. (Autoteile Unger)
Kollegen von mir haben mit billigeren LED-Lampen schon Pech gehabt. Einzelne Leuchtelemente gingen kaputt.
Ich finde, dass nur eine LED-Leuchte am Motorrad nicht sinnvoll ist.
Mir geht es darum, von den Anderen gesehen zu werden.
Das man einen "Leuchtpunkt" übersehen kann, hat sicher jeder schon erfahren.
Mit zweien ist das wesentlich besser. Ich schrieb` es weiter oben schon.
Ich hatte weder beim TÜV, noch in Polizeikontrollen, mit den LEDs Probleme.
Meine beiden Guzzen fahre ich seit 3 Jahren mit LEDs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die von mir genannten LED Tagfahrleuchten habe 18 superhelle LEDs und bilden damit ein breites Band. Die Sichtbarkeit ist sehr viel besser als bei Einzel-LEDs. Übrigens haben diese Leuchten schon ein integriertes Modul welches beim einschalten des Fahrlichts die TFL ausschaltet.
Die Preise für diese Dinger befinden sich im freien Fall...
 
Irgendwie kann ich mich mit den Leuchstreifen und extra LED-Lampen nicht anfreunden. Gibt es vielleicht auch [zugelassene] LEDs, die man anstatt der Standlichtbirne einsetzt und so stark sind, dass es fuer Tagfahrlicht reicht? Das muesste man natuerlich bei Fahrlicht wieder dimmen....

Gruss,
--Christian
 
Moin,

kann es - zumindest für den Serienscheinwerfer - nicht geben.
Tagfahrleuchten haben ein eigenes Prüfzeichen, welches auf dem
Glas der Leuchte eingeprägt (o.ä.) sein muß.

Grüße Jörg.

Nachtrag:
Zusätzlich dürfen bei zugelassenen LED Leuchten jedweder Zweckbestimmung
per - blödsinniger - Verordnung sie LED nicht einzeln tauschbar sein sondern müssen
untrennbar mit der Leuchteneinheit verbunden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, Detlev, das ist wohl so, dass die Preise fallen.
Deine Beschreibung klingt interessant. Mach doch mal bitte ein Foto davon.

Aber, ...rein vom Gefühl her, hatte ich nur daran gedacht, Runde Lampen zu verbauen. Die länglichen findet man fast nur an PKWs.


Hier noch mal ein Blick zurück. Inzwischen ist es ja gestzlich festgeklopft.
Ich hoffe, niemand fühlt sich gelangweilt.:]

UND, bitte beachten: Im Text ist von Tagfahrleuchten, also Mehrzahl, die Rede.

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November 2010

Seit 10.Oktober 2009, ist auf EU-Ebene ein Entschluss gefallen, dass Motorräder auch mit Tagfahrleuchten ausgerichtet sein dürfen. Unzweifelhaft wird dadurch die Erkennbarkeit der schmalen Fahrzeugfront am Tage verbessert. Ein Frage meinerseits beim Verkehrsministerium ergab folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es erst heute möglich, auf Ihre Anfrage zu antworten. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen auch zum verspäteten Zeitpunkt noch von Nutzen ist. Zur Frage der Zulässigkeit von
Tagfahrleuchten an Motorrädern nehme ich gern Stellung:
Deutschland hat sich stark dafür eingesetzt, dass Tagfahrleuchten an Motorrädern zulässig sind. Im März hat das Weltforum für die
Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften der Änderung der
Anbauvorschriften für Motorräder zugestimmt und nach der
Notifizierung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen im Herbst diesen
Jahres dürfen bauartgenehmigte Tagfahrleuchten an Motorrädern
angebaut werden. Derzeit wird an eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorbereitet, damit alternativ zum vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Benutzung von Tagfahrleuchten erlaubt wird.
Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht. Werden derartige Änderungen
dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
führen und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2
Wenn Sie diese Antwort in einem Motorradforum verwenden möchten, steht dem seitens des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
nichts dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG

-------------------------------------

Die zweite Info dazu, habe ich aus Niedersachsen erhalten:
anbei ein Auszug einer Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes
Niedersachsen vom 12.05.2010 zum Tagfahrleuchten an Motorrädern (Mitteilung an die Polizeidienststellen im Land Nds) :

---------------------------------------------

....."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder
Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften, den ECE - Regelungen Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und
Nr. 87 (Tagfahrleuchten), die bereits seit dem 24.10.2009 in Kraft sind, mit
Tagfahrleuchten zugelassen werden. L3-Fahrzeuge sind Krafträder,
falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder solche, die unabhängig vom Antrieb, schneller als 45 km/h fahren.
Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten, im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen, wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......
 
 
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal mit Bild: Das Ding passt problemlos unter die Frontverkleidung bei RS und RT sowie bei Wasserrhr-GS mit tiefem Kotflügel. Die passende Halterung ist übrigens dabei.

tfl.jpg
 
Moin,

kann es - zumindest für den Serienscheinwerfer - nicht geben.
Tagfahrleuchten haben ein eigenes Prüfzeichen, welches auf dem
Glas der Leuchte eingeprägt (o.ä.) sein muß.

Grüße Jörg.

Nachtrag:
Zusätzlich dürfen bei zugelassenen LED Leuchten jedweder Zweckbestimmung
per - blödsinniger - Verordnung sie LED nicht einzeln tauschbar sein sondern müssen
untrennbar mit der Leuchteneinheit verbunden sein.

Schade. Mir ist aufgefallen, dass manche PKWs Tagfahrleuchten haben, die den ganzen Scheinwerfer ausleuchten. Ist nicht ganz so grell und wesentlich angenehmer. Aber das muss dann wohl als Einheit abgenommen werden, und der Amtsschimmel will dann wohl wieder eine Pruefnummer auf dem Glas eingepraegt sehen.

Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht.

Das scheint speziell fuer separate Tagfahrleuchten zu gelten. Aber was anderes als separate Tagfahrleuchten kommt fuer alte Motorraeder wohl nicht in Frage. Es sei denn, jemand baut Scheinwerfer mit TFL-Pruefnummer fuer uns...

Dann eben weiter mit Abblendlicht.

Gruss,
--Christian
 
Hallo Christian, dieser Text aus dem BVM:

Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht. Werden derartige Änderungen
dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
führen und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2

...galt nur damals. Trotz LEDs mußte das Abblendlicht an sein.
Das hat sich aber nun geändert, denn der neue BMW-Roller fährt am Tag nur mit den LED-TFL, ohne Abblendlicht und rotem Schlußlicht. Er ist ab Werk so zugelassen.
Desshalb suche ich immernoch den Gesetzestext, eben wegen der Schaltung.

Danke, Detlev, für das Bild, aber, ...sorry, das gefällt mir nicht. Ich sah es auch schon mehrfach im Hondaforum, mittig montiert.
Das Motorrad wirkt dadurch nicht breiter und auffälliger.
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]

Danke, Detlev, für das Bild, aber, ...sorry, das gefällt mir nicht. Ich sah es auch schon mehrfach im Hondaforum, mittig montiert.
Das Motorrad wirkt dadurch nicht breiter und auffälliger.

Hi,
deshalb hat ja Detlev auch geschrieben: für RT/RS/GS-mit-Wasserrohr. Da machste keine Optik kaputt (einige sagen auch, die ist schon hinüber...)

Hans, der GS-Wasserrohrfahrer
 
Ich dachte halt nur an Stromersparnis um dem Limaproblem an die Gurgel zu gehen.
Hartmut, wenn Du auffallen willst wäre vielleicht dies hier was für Dich:

[video=youtube;0b5A5QNClis]http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=0b5A5QNClis[/video]
 
Am Rodadrunner so gelöst, führt aber nicht zu einer Stromersparnis. Es handelt sich um eingetragene Positionsleuchten.;)

P5040010 (Large).JPG
 
Irgendwie kann ich mich mit den Leuchstreifen und extra LED-Lampen nicht anfreunden. Gibt es vielleicht auch [zugelassene] LEDs, die man anstatt der Standlichtbirne einsetzt und so stark sind, dass es fuer Tagfahrlicht reicht? Das muesste man natuerlich bei Fahrlicht wieder dimmen....

Gruss,
--Christian

Da die Eneriebilanz in der Stadt ja nicht so berühmt ist, habe ich bei mir die Standlichtbirne ausgetauscht in eine 12V 20W BA9S Halogen c6a88f8,1,4,0,1,71230720,1.jpg. Der Graukittel hat sich sehr über das helle Standlicht gefreut :aetsch:, und in der Stadt fahre ich jetzt nur noch mit Standlicht (tagsüber und an Witterung angepasst ). Es ist erstaunlich wie hell dieses Leuchtmittel ist :gfreu:. Und ohne Dimmung, sind bei Überlandfahrt ja nur 16 W mehr, das läßt sich ja mit anderen Optimierungen relativieren.
 
Schön bunt, Detlev, aber schaaade, :P es geht nicht mit einer schwachen Lima.

Aber von 55 Watt ...`runter auf 9 Watt, das paßt !
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Tip gefällt mir, die günstigsten hab ich in der Bucht gefunden.

Aber wie rechnest Du das ?(
Tschuldigung :&&&:, sind natürlich 16 W ( 20w minus der ausgebauten 4 W) plus der 55 W für den Scheinwerfer, also am Ende 16 W mehr als "normal" bei eigeschaltetem Hauptscheinwerfer (Abblendlicht). Die +16 W relativieren sich bei mir aber auch etwas, durch LED-Beleuchtungen der Instrumente )(-:.
 
??? ... ich rechne das so :
H4, 55 Watt, Lampe aus. Standlichtlampe, 5 Watt, raus. Zusammen 60 W.
Die 20 Watt Halogen rein und an. Macht eine Ersparnis von 40 Watt.
 
??? ... ich rechne das so :
H4, 55 Watt, Lampe aus. Standlichtlampe, 5 Watt, raus. Zusammen 60 W.
Die 20 Watt Halogen rein und an. Macht eine Ersparnis von 40 Watt.
Ich rechne das so:
1. Standlichtlampe 12V 4W raus, Halogenlampe 12V 20W dafür rein,
in der Stadt bei normaler Helligkeit - mit "Standlicht" fahren, Fahrlicht aus, richtig, 41W Ersparnis, bei mir.
2. Nachts, oder bei den Bedingungen wo mit H4 Licht (abgeblendet) gefahren werden muß, sind es dann bei mir 16W mehr, was aber bei mir relativ wenig vorkommt (kaum Nachtfahrten).
Edit:
In der Stadt hebe ich die Bordspannung mit einer Schottkydiode um 0,3-0,4 V an. Normale Ladespannung ist bei mir auf 14,2V eingestellt, bei den Drehzahlen wo die Lima das liefert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jörg,
dann rechnen wir ja fast gleich, wenn man bedenkt, dass es 3,4 oder 5 W Standlichlampen gibt.
Blenden die 20 W Hallogen nicht im Tunnel, oder Nachts, wenn sie an bleiben, zusammen mit dem H4 Licht ? Dann verstehe ich auch Deine 16 W Mehrbelastung.
 
Hallo Jörg,
dann rechnen wir ja fast gleich, wenn man bedenkt, dass es 3,4 oder 5 W Standlichlampen gibt.
Blenden die 20 W Hallogen nicht im Tunnel, oder Nachts, wenn sie an bleiben, zusammen mit dem H4 Licht ?
sollten diese nicht, da das Lichtzentrum (Halogenglühobst :D)unten im Reflektor ist und die Hauptreflexionsfläche also oben, dann spiegelt es ja hauptsächlich nach unten, hoffe mich unverständlich ausgedrückt zu haben. Der Abblendlichtglühfaden ist auch nach unten mit einem Blech abgedeckt, also fast der gleiche Effekt. Also wenn ich vor der Q stehe, ist es ganz schön hell, aber kein Vergleich zu den 55W Ablendlicht. Ich habe das Standlicht auch mal bei Abblend- und Fernlicht abgeschalten, das hat aber den Nachteil, das bei defekt der H4 es plötzlich sehr sehr dunkel wird :entsetzten:, deshalb habe ich die Schaltung dafür auch wieder ausgebaut, obwohl ich kaum Nachts fahre.
 
Hmm.... das geht ja schon in die richtige Richtung ;) Wie hell ist denn die 20W Standlichtbirne am Tag aus der Entfernung im Vergleich zum Abblendlicht? Letzeres ist ja nach oben vollstaendig abgeblendet, die Standlichtbirne nicht (auch wenn die Hauptreflektion nach unten geht)? Oder anders formuliert: kann man das aus Sicherheitsaspekten auch als Tagfahrlicht verwenden, oder ist es so dunkel, dass man nicht mehr auffaellt?

Gruss,
--Christian
 
Wie hell ist denn die 20W Standlichtbirne am ...... kann man das aus Sicherheitsaspekten auch als Tagfahrlicht verwenden, oder ist es so dunkel, dass man nicht mehr auffaellt?

Gruss,
--Christian
Hallo,

das Standlicht ist "relativ" hell, natürlich nicht mit den 55W des Abblendlicht´s zu vergleichen. Ich hatte mal ein Bild in der Garage geschossen, was die Reflexion des Standlicht´s etwas zeigt, Licht in der Garage ist an, und vor der Q sieht man den Lichtschein. Das Halogenlicht hat ja auch ein deutlich helleren Schein als das Normalglühobst, von der höheren Lichtleistung ganz zu schweigen.

400_6339353865376261.jpg
 
Auf dem Photo ist ein Nummernschild -- koennte das das andere (hintere) Ende der Q sein?

Aber die Idee mit einer 20W Halogen-Standlichtbirne gefaellt mir. Ich glaube, ich werde das einfach mal ausprobieren. Ich vermute mal, es gab bislang keine Hitzeschaeden am Reflektor....?

Gruss,
--Christian
 
Auf dem Photo ist ein Nummernschild -- koennte das das andere (hintere) Ende der Q sein?

Aber die Idee mit einer 20W Halogen-Standlichtbirne gefaellt mir. Ich glaube, ich werde das einfach mal ausprobieren. Ich vermute mal, es gab bislang keine Hitzeschaeden am Reflektor....?

Gruss,
--Christian

Ja, es ist das hintere Ende, wenn man daran vorbei schaut, sieht man links den Lichtschein des Standlicht, trotz der Garagenbeleuchtung, recht deutlich. Ist nur ein altes Foto vom Umbau des Rücklichtes.

...bei mir, mit org. Reflektor, definitiv nicht.
 
Datenbank

Ja, Detlev, das ist wohl so, dass die Preise fallen.
Deine Beschreibung klingt interessant. Mach doch mal bitte ein Foto davon.

Aber, ...rein vom Gefühl her, hatte ich nur daran gedacht, Runde Lampen zu verbauen. Die länglichen findet man fast nur an PKWs.


Hier noch mal ein Blick zurück. Inzwischen ist es ja gestzlich festgeklopft.
Ich hoffe, niemand fühlt sich gelangweilt.:]

UND, bitte beachten: Im Text ist von Tagfahrleuchten, also Mehrzahl, die Rede.

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November 2010

Seit 10.Oktober 2009, ist auf EU-Ebene ein Entschluss gefallen, dass Motorräder auch mit Tagfahrleuchten ausgerichtet sein dürfen. Unzweifelhaft wird dadurch die Erkennbarkeit der schmalen Fahrzeugfront am Tage verbessert. Ein Frage meinerseits beim Verkehrsministerium ergab folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es erst heute möglich, auf Ihre Anfrage zu antworten. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen auch zum verspäteten Zeitpunkt noch von Nutzen ist. Zur Frage der Zulässigkeit von
Tagfahrleuchten an Motorrädern nehme ich gern Stellung:
Deutschland hat sich stark dafür eingesetzt, dass Tagfahrleuchten an Motorrädern zulässig sind. Im März hat das Weltforum für die
Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften der Änderung der
Anbauvorschriften für Motorräder zugestimmt und nach der
Notifizierung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen im Herbst diesen
Jahres dürfen bauartgenehmigte Tagfahrleuchten an Motorrädern
angebaut werden. Derzeit wird an eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorbereitet, damit alternativ zum vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Benutzung von Tagfahrleuchten erlaubt wird.
Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht. Werden derartige Änderungen
dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
führen und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2
Wenn Sie diese Antwort in einem Motorradforum verwenden möchten, steht dem seitens des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
nichts dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG

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Die zweite Info dazu, habe ich aus Niedersachsen erhalten:
anbei ein Auszug einer Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes
Niedersachsen vom 12.05.2010 zum Tagfahrleuchten an Motorrädern (Mitteilung an die Polizeidienststellen im Land Nds) :

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....."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder
Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften, den ECE - Regelungen Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und
Nr. 87 (Tagfahrleuchten), die bereits seit dem 24.10.2009 in Kraft sind, mit
Tagfahrleuchten zugelassen werden. L3-Fahrzeuge sind Krafträder,
falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder solche, die unabhängig vom Antrieb, schneller als 45 km/h fahren.
Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten StVO-Novelle erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten, im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen, wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......
 
 


Das müsste irgendwie in die Datenbank damit sich das jeder ausdrucken und mitführen kann, wennner mit TFL unterwegs ist.:oberl:
 
Datenbank ja, Matthias. Es ist aber nur ein alter Text, wie es mal war.
Das Mittführen ist nicht mehr nötig, ...siehe weiter oben, ... denn es ist nun gesetzlich erlaubt.
Allerdings, ... es soll ja auch nicht komplett ausgebildete Polizeibeamte geben.
Nochmal die Bitte in die Runde, nach dem Gesetzestext Ausschau zu halten.
Auch der Hinweis vom ADAC im Novemberheft wäre hilfreich, als Text gepostet.
 
Separates Ladekabel ist natürlich Dummfug - ein Kabel zum Akku und alle Verbraucher LiMa-seitig an diesem Kabel, dann wird ein Schuh draus.
Ein Problem bringt jede derartige Strommessung mit sich, egal ob Hall-Klemme oder Auswertung des Spannungsabfalls: wenn der Akku nach artgerechter Bewegung der Kuh voll ist bleiben die Griffel ggf. auch kalt.

Hallo,

das gleiche hatte ich schon einmal zur Verbesserung der Stromversorgung beschrieben. Die die werkseitige Verkabelung ist zimlich unsinnig. Erst alles zur Batterie und dann vor zu den Verbrauchern.

Gruß
Walter
 
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