Heute beim TÜV

Das ist alles nicht mehr lustig, auf meiner R100R, steht natürlich, Reifenfabrik.- Bindung gem. Betriebserlaubnis beachten, außerdem sind 110 und 130 auf Serienfelgen Eingetragen, da steht dann:
Immer Hersteller Freigabe mitführen.
Das habe ich dann früher, so gemacht.

Da ich z.Z. den zweiten Satz Pirelli STR
fahre, ist der auch eingetragen.
Mein Mann vom TÜV meinte, warum eingetragen, die eingetragene Größe passt doch....wenn du genau bei Größe und Index bleibst kannst du " alles" fahren. ( Das war im vorigen Jahr, bei DEKRA.)

Für mich heißt das wohl trotzdem, bei anderem Fabrikat, gleicher Größe, eintragen lassen.....

Noch kurz zu Eintragung des STR, bei TüV Saarland.
Keine Probefahrt, nur Sichtprüfung und Größen Abgleich, abgeknickt und Zettel geschrieben.
Interessanter war für ihn, die Frage, warum die Stollis auf das Motorrad.
Beste Grüße Bernd. :-
 
Die Tage mit meiner 44 jährigen "Dame" bei der HU gewesen. Immer wieder lustig. Beim Versuch das Moped nach der Probefahrt aufzubocken, hat er sich fast den Arm verrenkt. Ich hab ihm dann erklärt: Ersetze Kraft durch Technik.

Die hintere Bremse ist wohl etwas schwach.

Das Krad ist 44 Jahre alt.

Und damit fast doppelt so alt wie der Prüfer.:lautlachen1:

Gute Fahrt
 
und bald sind wir, also manche sind es ja schon, 3 mal so alt wie der Prüfer :piesacken:
Egal, hautsach neue Plakette gebäbbt.

Gruss Holger, ewiger Bäschtler mit nahendem Termin :evil:
 
Wer auf die Reifenfabrikatsbindung (Rfb) besteht, sei es der TÜV Beamte oder die Rennleitung, sollte dann auch die entsprechenden Reifenfabrikate benennen können. Also in die ABE schauen können. Dann sieht er, das es keine Rfb gibt und das Thema ist erledigt. Die R100R und die GS ab 92 wie bereits beschrieben ausgenommen.

Ich gehe davon aus das meine GS keine Rfb hat:

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Zuletzt bearbeitet:
Wer auf die Reifenfabrikatsbindung (Rfb) besteht, sei es der TÜV Beamte oder die Rennleitung, sollte dann auch die entsprechenden Reifenfabrikate benennen können. Also in die ABE schauen können. Dann sieht er, das es keine Rfb gibt und das Thema ist erledigt. Die R100R und die GS ab 92 wie bereits beschrieben ausgenommen.

Ich gehe davon aus das meine GS keine Rfb hat:

Anhang anzeigen 381900
Solange du hinten keinen R-Reifen nutzen willst, bist du frei.
 
Ich hatte nicht den Status gemeint, sondern mehr das landläufig unterstellte Verhalten. Aufgrund der hoheitlichen Aufgabe sind die Prüforganisationen schon mehrheitlich behördenartig strukturiert. :&&&:
Ist so, liegt daran dass sie einst unvermeidbar und sich ihrer Unvermeidbarkeit bewusst waren.
Aber wie auch bei Beamten, ich weilte mein Berufsleben lang unter ihnen, sind nicht alle gleich. Da gibts viele vorgefasste Meinungen, ich weiß nicht wie oft ich "Sch.... Beamten" gehört habe obwohl ich keiner war.

Gruß
Willy
 
Ist so, liegt daran dass sie einst unvermeidbar und sich ihrer Unvermeidbarkeit bewusst waren.
Aber wie auch bei Beamten, ich weilte mein Berufsleben lang unter ihnen, sind nicht alle gleich. Da gibts viele vorgefasste Meinungen, ich weiß nicht wie oft ich "Sch.... Beamten" gehört habe obwohl ich keiner war.

Gruß
Willy
Mitgehangen - mitgefangen.... :&&&:

;)
 
Hallo zusammen,

Sorry aber ich werde einfach nicht schlau aus all dem. Laut DEKRA brauche ich eine Einzelabnahme mit neuer Reifenbindung bei meiner Basic.

Wie seht ihr das und habt ihr vielleicht einen Tipp für eine Prüfstelle im Raum München? Ihr könnt euch ja Vorstellen das ich nicht gerade Hurra rufe...

Gruß
Flo

schein.jpg
 
Hi Flo, bei dir ist es doch ganz klar...du hast bestimmte Reifen eingetragen. Entweder die nutzt du oder du musst dir deine Reifenbindung austragen lassen oder auf anderen Typ umschreiben. Das ist bei dir im Schein etwas zweideutig formuliert, weil erst die speziellen Reifentypen genannt werden und dann Reifen vom gleichen Hersteller zulässig, aber es gelten die eingetragenen Typen
 
Hi Flo, bei dir ist es doch ganz klar...du hast bestimmte Reifen eingetragen. Entweder die nutzt du oder du musst dir deine Reifenbindung austragen lassen oder auf anderen Typ umschreiben. Das ist bei dir im Schein etwas zweideutig formuliert, weil erst die speziellen Reifentypen genannt werden und dann Reifen vom gleichen Hersteller zulässig, aber es gelten die eingetragenen Typen
Soweit kann ich das Nachvollziehen, find ich nicht gut, aber ist nachvollziehbar.

Probleme gibt es mit der Austragung der Reifenbindung. Da ab Werk kein Radialreifen verbaut war gelten wohl strenge Richtlinien im Hinblick auf Abstand zu Schwinge und Federbein. Diese können aber nicht eingehalten werden, weshalb nur eine neue Reifenbindung möglich ist. So die Aussage.

Den Reifen den ich im Moment fahre gibt es aber schon nicht mehr, heißt entweder ich trage einen alten Reifen ein. Oder ich schmeiße Reifen in den Müll die noch etwa 70% haben nur um dann ein neueres Profil in die Reifenbindung zu bekommen.
Egal wie ich mich entscheide, alles Super.
 
Dein Eintragung "nur von einem Hersteller mit gleicher Bauart und Geschwindigkeitsbezeichnung" erlaubt nach meinem Verständnis alle Paare, die diese Anforderung (und Nenngrößen) erfüllen.
 
Das heißt, du hast aktuell Radialreifen drauf, die es nicht mehr gibt?

Ich würde gar keine Reifenbindung machen. Die sollen dir die Bindung austragen und dann kannst du jeden Diagonalreifen mit den eingetragenen Größen fahren.
 
...
Den Reifen den ich im Moment fahre gibt es aber schon nicht mehr, heißt entweder ich trage einen alten Reifen ein. Oder ich schmeiße Reifen in den Müll die noch etwa 70% haben nur um dann ein neueres Profil in die Reifenbindung zu bekommen.
Egal wie ich mich entscheide, alles Super.
Ist halt die Frage, wass du willst.
Weiter Diagonalreifen fahren oder auf Radial umsteigen.
Auf jeden Fall muss diese Fabrikatsbindung raus, die für ein Motorrad mit 50 PS völlig gaga ist.
 
Ist halt die Frage, wass du willst.
Weiter Diagonalreifen fahren oder auf Radial umsteigen.
Auf jeden Fall muss diese Fabrikatsbindung raus, die für ein Motorrad mit 50 PS völlig gaga ist.

Exakt. Und genau das, also die Fabrikatsbindung austragen, macht der Prüfer nicht.

Begründung, es gibt zu wenig Freiraum am Kardan um pauschal alle Reifen freizugeben. Er würde nur den aktuell montierten Reifen wieder als Reifenbindung eintragen und das ganze per Einzelgutachten.
 
Dann würde ich mir einen anderen Prüfer suchen.
Sonst musst du ev. bei jedem Reifenwechsel neu eintragen lassen...
In der Verantwortung, den Freiraum zu beachten, bist du eh.
 
Hmm, schaut euch mal diese Übersicht an...der Prüfer hat recht, sofern es tatsächlich Platzprobleme um den Kardan gibt.
Das ist in deinem Fall echt Mist

Screenshot_20250525-220800_Chrome.jpg
 
So ne Tabelle hatte mein Prüfer wohl auch und hat "Load" nachgerechnet. Leider waren die bt-46 nicht ausreichend, da in zb1 eine Achslast von je 440 kg eingetragen ist. Nur das zgg von 220 kg hat ihn auf einen Fehler schließen lassen und damit wurde es ja passen. Ist keinem seit 2010 aufgefallen. Hab jetzt bei der Zulassungsstelle reklamiert. Die prüfen erstmal.

Der BT mit 4.0" ist auf der Doppelschwinge schon echt heftig breit, sehr wenig Platz zu Schwinge und Schutzblech. Eingetragen hätte ich diesen Reifen wohl auch nicht bekommen. Wenn ich da nun aber mit Michelin oder heidenei aufkreuzen würde, woher könnte der Prüfer dann von so einem Baumaß wissen?
Was ist denn "Maximales Baumaß der Reifengröße"? Gibt es dafür ne Formel oder Tabellen?
 
Die wird’s irgendwo geben , das Problem ist halt , dass der 4Zoll BT 45 fast 5 Zoll breit ist .

Daher gabs mal die Freigabe für nen metrischen BT 45 ich glaube 110 oder 120/90
 
Hallo zusammen,

Sorry aber ich werde einfach nicht schlau aus all dem. Laut DEKRA brauche ich eine Einzelabnahme mit neuer Reifenbindung bei meiner Basic.

Wie seht ihr das und habt ihr vielleicht einen Tipp für eine Prüfstelle im Raum München? Ihr könnt euch ja Vorstellen das ich nicht gerade Hurra rufe...

Gruß
Flo

Anhang anzeigen 381928

Hallo,

  • du musst bei Änderungen der Reifenbindung zu einem aaS/unterschriftsberechtigten Sachverständigen gehen
  • Ich vermute du hast an der Basic wie an allen GS bei Diagonalreifen gar keine Reifenbindung der Text in deiner ZB1 eine Kombination aus ungünstiger Datenübernahme aus den alten Papiern ist ggf. kombiniert mit früheren, "unsinnigen" Reifeneintragungen.
  • Hilfreich um das festzustellen ist, wenn du noch den "alten Fahrzeugbrief" hast. Da sieht man einerseits die ursprünglichen Eintragungen und zum anderen die Zugrundeliegende Fahrzeug ABE. Falls du den alten Fahrzeugbrief nicht hast, kann der o.g. aaS die Fahrzeug-ABE recherchieren.
Ich habe leider keine Basic, aber eine R80GS aus 1994, für die die Betriebserlaubnis B791/2 mit Nachtrag 3 zugrundeliegt.
49723333nb.jpg

In der Betriebserlaubnis und im "alten" Fahrzeugbrief sind "alternative" Bereifungen aufgeführt.
Ziffer 20 und 21 waren die Standardreifen. Für diese gibt es keine Reifenbindung, das heißt man kann bei der R80GS, wenn keine nächträglichen Änderungen eingetragen wurden, jeden Reifen der Größe vorn 90/90-21 54S und hinten 130/80-17 65S verwenden. Bauart "Diagonal". Load-Index und Speed-Index dürfen natürlich höher/besser sein.

Ziffer 22 und 23 waren eine alternative Bereifung mit einem Hinterreifen in der Bauart Radial hinten (das ist erkennbar an dem Buchstaben R in der Reifenbezeichnung 130/80R17 65H). Nur auf diese alternative Bereifung aus Ziffer 22 und 23 bezieht sich dann in den Bemerkungen angegebene Reifenbindung der Michelin Reifen!

Ich vermute, dass das bei der Basic genau so ist wie bei der 1994er R80GS. Dann kannst du jeden beliebigen Diagonalreifen fahren, der die angegebenen Größen hat und die vorgegebenen Load und Speed-Index einhält oder übertrifft. Wenn das was in deiner ZB1 bei den Reifen vermerkt ist, nachträglich "eingetragen" wurde darf m.M. das "Austragen" auf den früheren Serienstand gemäß Fahrzeug Betriebserlaubnis nicht verweigert werden.
49723332vd.jpg


Die "alternativen" Bereifungen waren früher auch im "Fahrzeugschein" angegeben. Das ganze wurde erst unübersichtlich, als die neuen "Zulassungsbescheinigungen" eingeführt wurden und die Reifeninformationen dort nur noch verkürzt eingetragen sind. Dann haben die meisten Zulassungsstellen noch standardmäßig den dämlichen Satz mit der "Reifenbindung" eingetragen auch bei Fahrzeugen, bei denen es gar keine gibt. Und dann kam noch der TÜV (Nord) und hat mit Wildwest-Methoden und Lobby im Verkehrsausschuss die Nicht-Anerkennung der Reifenhersteller UB vorangetrieben. Ich finde das echt übel.

Gruß
Marcus
 
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