Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Erschreckend empfinde ich die Aussage in Fall 2: "...oder veränderte Fahrzeuge"
Wenn ich mir hier die Menge an Veränderungen, die einer 21er Abnahme bedürfen, so ansehe betrifft das sehr viele.
Änderungen:
Fall 1: "...und das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben."

Fall 2: "...oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist."

Also nix Lenker, Motorleistung, Bremsen,...
 
Ich gehe nochmal zurück zu Captain T im Beitrag #93. Abgesehen davon, dass dort einmal Komma und einmal Punkt in der Reifengröße steht, finde ich weder ein 'R' (Radial), noch ein '-' (Diagonal), noch ein 'B' (Belt) und auch sonst nichts zur Reifenbauart. HIER unterhalb des Videos und der Werbung zum Nachlesen. Bedeutet das, dass man in dem Fall alle Bauarten fahren kann? Dies wäre für die nächste Eintragung reifengebundener 2V doch ein lohnenswertes Ziel.

Gruß Bernhard
 
Änderungen:
Fall 1: "...und das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben."

Fall 2: "...oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist."

Also nix Lenker, Motorleistung, Bremsen,...
Möchtest Du mit der Rennleitung darüber diskutieren, ob Deine erhöhte Motorleistung Einfluß auf die "Rad/Reifen-Eigenschaften" hat ?
 
Ich gehe nochmal zurück zu Captain T im Beitrag #93. Abgesehen davon, dass dort einmal Komma und einmal Punkt in der Reifengröße steht, finde ich weder ein 'R' (Radial), noch ein '-' (Diagonal), noch ein 'B' (Belt) und auch sonst nichts zur Reifenbauart. HIER unterhalb des Videos und der Werbung zum Nachlesen. Bedeutet das, dass man in dem Fall alle Bauarten fahren kann? Dies wäre für die nächste Eintragung reifengebundener 2V doch ein lohnenswertes Ziel.

Gruß Bernhard
Doch der "Strich", für Diagonal, versteckt sich in der alten Bezeichnung nur.
Heute heißt das z.B. 4.00-18 xxH
 
Erst einmal wirst du verlieren selbst wenn du am Ende Recht hast.
Möglicherweise wird der Apparat, wenn die Obrigkeit erzürnt ist, sicher gestellt und einem Gutachter zugeführt, du stehst fahrzeugbefreit auf dem Parkplatz und kannst zusehen wie du heim kommst. Und hast viel Lauferei.

Gruß
Willy
Kannst du mir das mal erklären?
 
Ich gehe nochmal zurück zu Captain T im Beitrag #93. Abgesehen davon, dass dort einmal Komma und einmal Punkt in der Reifengröße steht, finde ich weder ein 'R' (Radial), noch ein '-' (Diagonal), noch ein 'B' (Belt) und auch sonst nichts zur Reifenbauart.... Bedeutet das, dass man in dem Fall alle Bauarten fahren kann?

1. Die R 100 S von Captain T ist mit Sicherheit eine "Fall 2"-Maschine; also ohne EU-Typgenehmigung.

2. Bei Radialreifen muss ein "R", bei BiasBelted-Reifen ein "B" in der Reifenbezeichnung enthalten sein. Diagonalreifen können einen "-" haben ... müssen aber nicht. D.H. die Reifen aus Beitrag 93 sind Diagonalreifen.

Also Antwort: NEIN.
 
Ich bin in 1,5 h beim Prüfer mit der R65.
Die hat Zulassung nach STVZO und eben keine EU und es sind die Größen in Zoll angegeben.
Sie wird somit eine Änderung auf metrische Eintragung erhalten und die Größen die dann aufgeführt sind kann ich fahren, frei von einer Bindung.

Fahrzeuge mit einem e im Feld K der Zulassung Teil 1 sind EU zugelassen.
In der Regel darf die angegebene Größe frei von einer Bindung gefahren werden.
Hier wird die Sache interessant, wenn in der ABE die Du aber nicht einsehen kannst, Reifenfabrikatsbindungen eingetragen sind.
Aber auch das ist ja kein Hexenwerk die auszutragen.
 
Ich bleibe bei meiner Rechtsauffassung, denn technisch gibt es keinen Unterschied. Auch die Betriebserlaubnis erlischt nicht, da es an den Vorausetzungen, da geht es um die Verkehrssicherheit, dafür fehlt.
 
...
Hier wird die Sache interessant, wenn in der ABE die Du aber nicht einsehen kannst, Reifenfabrikatsbindungen eingetragen sind.
Aber auch das ist ja kein Hexenwerk die auszutragen.
Ich hatte es schon mehrfach geschrieben.
Bei den 2V-Boxern gibt es nur in folgenden Fällen eine Fabrikatsbindung:
GS II, sofern der hinten mögliche Radialreifen verwendet wird.
RxxR.
 
Was gib es da zu erklären?
Du sagst "alles gut mit Reifen und Leistung", die sagen "nicht gut und diskutieren auch nicht". Sagen "Fahrzeug darf nicht weiter fahren" und fertig.

Gruß
Willy
Du kannst es also nicht erklären?
 
Und du nicht verstehen was ich schreibe.

Lassen wir es damit gut sein.

Willy
Ich verstehe was du schreibst. Meine R75/6 mit eingetragener Leistungssteigerung erst auf 60PS R90/6, dann auf 67PS R90S. Alles in den Papieren als Änderung eingetragen.
Was hat das mit den Reifen zu tun? Außer die Änderung auf H.
 
Zu Zoll habe ich jetzt noch den BT46 in metrisch eingetragen bekommen.
Der Satz fliegt raus und somit alles wieder schick.
TÜV gab es auch noch.
 
Da das Thema Reifen und Motorrad vor Jahren (größtenteils völlig unnötig) in Unruhe versetzt wurde, gibt es aktuell wieder Neuigkeiten.

Der ungeliebte Satz in den Papieren "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" kann jetzt relativ einfach verschwinden.
Für alle, die tatsächlich keine Bindung haben (davon sind nur GS II und RxxR ausgenommen), genügt ein einfaches Gutachten nach $15 FZV.
Für Nicht-Juristen: Das ist eine Prüfung von Unterlagen ohne Fahrzeugbegutachtung; es muss nur die Fahrzeug-BE angeschaut werden.
 
Da das Thema Reifen und Motorrad vor Jahren (größtenteils völlig unnötig) in Unruhe versetzt wurde, gibt es aktuell wieder Neuigkeiten.

Der ungeliebte Satz in den Papieren "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" kann jetzt relativ einfach verschwinden.
Für alle, die tatsächlich keine Bindung haben (davon sind nur GS II und RxxR ausgenommen), genügt ein einfaches Gutachten nach $15 FZV.
Für Nicht-Juristen: Das ist eine Prüfung von Unterlagen ohne Fahrzeugbegutachtung; es muss nur die Fahrzeug-BE angeschaut werden.

Wer soll denn sowas machen und aus welchem Grund? Wenn in der Fahrzeug Betriebserlaubnis keine Reifenbindung drin steht und nur die Zulassungsstellen (wie fast überall) standardmäßig den Satz mit der Reifenfabrikatsbindung reingedichtet haben, ist es doch völlig sinnfrei, diesen Satz mit Zeit und Geldaufwand wieder austragen zu lassen. Weil es ja keine Bindung gibt. Oder habe ich da was nicht richtig verstanden?

Gruß
Marcus
 
Natürlich ist es faktisch einerlei, wenn es keine Bindung gibt.
Aber viele Leute stören sich ja einfach an dem Satz - und denen kann geholfen werden.
 
Als Betroffener der Problematik bei den RxxR-Modellen habe ich letzte Woche ganz vorsichtig mal beim Tüv (Süd) angefragt.
Antwort: Den "alten" Reifen könne man ja austragen.
War keine grosse Sache - 1 Stunde und 83€ später hatte ich ein Gutachten in der Hand mit 110/80R18 M/C 58H und 130/80R17 M/C 65H.
Auf den 140er verzichte ich schon seit 25 Jahren. Zulassungsbescheinigung habe ich aber noch nicht umgeschrieben.
 
...
2. Bei Radialreifen muss ein "R", bei BiasBelted-Reifen ein "B" in der Reifenbezeichnung enthalten sein. Diagonalreifen können einen "-" haben ...

Servus,
kannst du mir einmal aufzeigen wo as so steht? Dafür wäre ich sehr dankbar.

Michelin schreibt bei seinen sogenannten Bialbelted selbst, dass es ein Diagonlreifen ist. d.h. der Aufbau der Karkasse ist diagonal zur Laufrichtung im Gegensatz zum Radialreifen.

Da der deutsche Gesetzgeber nur zwischen diagonaler und radialer Bauform unterscheidet (STVZO §36) ist es egal ob das ein Diagonalreifen mit oder ohne Gürtel ist. Und wenn der Reifenhersteller in seiner Reifengröße Bezeichnungen aufdruckt, die lt. Gestzgeber nicht näher definiert sind, dann bedeutet es noch lange nicht, dass diese auch eintragungspflichtig sind.

Auf diese Frage konnte mir noch keiner eine Antwort geben.

Gruß
der Indianer
 
Danke,
das weiß ich ja, dass es auf dem Reifen vermerkt ist, aber wo steht das im Gesetz, dass es nicht nur Diagonal bzw. Radialbauweise gibt? Das kann ich bis dato nicht finden. Der Gesetzgeber unterscheidet NUR diagonale und radiale Bauweise.

Und der gezeigte Reifen ist gem. Hersteller eben ein Diagonalreifen.

Gruß
der Indianer
 
Hi,

habe vor einiger Zeit mit dem Support von Michelin telefoniert. Die sagten mir dasselbe. Und die Reifen müssen nicht eingetragen werden, wenn die Größe stimmt. Habe ich allerdings nicht schriftlich.
 
Hi,

habe vor einiger Zeit mit dem Support von Michelin telefoniert. Die sagten mir dasselbe. Und die Reifen müssen nicht eingetragen werden, wenn die Größe stimmt. Habe ich allerdings nicht schriftlich.
Das steht in der Serviceinformation von Michelin leider anders - zumindest für die R 80 Monolever.
Der TÜV hat zwar die gleiche Meinung (rechtlich nur Radial oder Diagonal -> Bias = Diagonal).
Habe aber schon selbst festgestellt, dass die Rennleitung gerne die Serviceinformationen der Hersteller prüft (ist wohl einfacher als die ABEs durchzulesen) und am Straßenrand zu diskutieren und klugscheißen ist irgendwie immer schwierig.
Daher ist es bei mir wieder der BT 46 geworden, obwohl ich gerne mal den Michelin ausprobiert hätte
 
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